Der gesetzliche Urlaubsanspruch legt fest, wie viele bezahlte Urlaubstage dir pro Jahr zustehen. In Deutschland gilt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) als Grundlage: Bei einer 5-Tage-Woche hast du Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Dein Arbeitgeber darf diesen Mindesturlaub nicht unterschreiten, aber durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag freiwillig erhöhen.
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- Gesetzlicher Mindest-Urlaubsanspruch: 20 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 24 Tage (6-Tage-Woche)
- Teilzeit und Minijob: Anspruch anteilig nach Arbeitstagen pro Woche, nicht nach Stunden
- Formel: (Arbeitstage Teilzeit / Arbeitstage Vollzeit) x Urlaubstage Vollzeit
- Voller Jahresurlaub entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Urlaub verfällt zum 31.12. – aber nur, wenn dein Arbeitgeber dich rechtzeitig darauf hingewiesen hat
- Bei Langzeiterkrankung: Urlaubsverfall spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres
Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
Grundlage: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt seit 1963, wie viele Urlaubstage dir als Arbeitnehmer in Deutschland mindestens zustehen. Das Gesetz gilt für alle Beschäftigten, unabhängig vom Arbeitsmodell: Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder Schichtarbeit.
Wichtig zu wissen: Das BUrlG legt den Mindeststandard fest. Dein Arbeitgeber, dein Tarifvertrag oder dein individueller Arbeitsvertrag können dir mehr Urlaubstage gewähren, weniger ist gesetzlich nicht erlaubt.
Wie viele Urlaubstage bei der 5-Tage-Woche?
Arbeitest du an 5 Tagen pro Woche, hast du Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Erholungsurlaub pro Jahr. In der Praxis gewähren die meisten Arbeitgeber in Deutschland zwischen 25 und 30 Tage – der Durchschnitt laut Statistischem Bundesamt liegt bei rund 28 Tagen.
Wie viele Urlaubstage bei der 6-Tage-Woche?
Bei einer 6-Tage-Woche (also Montag bis Samstag) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Das entspricht rechnerisch ebenfalls 4 Wochen Urlaub – die höhere Tageszahl ergibt sich aus den mehr Arbeitstagen pro Woche.
Urlaubstage berechnen: die Formel für jedes Arbeitsmodell
Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen
Arbeitest du in Teilzeit, hast du denselben anteiligen Anspruch wie in Vollzeit. Entscheidend ist die Zahl deiner Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl.
Formel:
Urlaubstage Teilzeit = (Arbeitstage Teilzeit pro Woche / Arbeitstage Vollzeit pro Woche) x Urlaubstage VollzeitBeispiel: Du arbeitest 3 Tage pro Woche, Vollzeit hat 30 Urlaubstage bei 5 Tagen pro Woche. 3 / 5 x 30 = 18 Urlaubstage
Urlaubsanspruch bei Minijob berechnen
Auch alsMinijobber hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, das gilt unabhängig von deinem Verdienst. Die Berechnung funktioniert genauso wie bei Teilzeit.
Beispiel: Du arbeitest 2 Tage pro Woche als Minijobber, Vollzeit hat 30 Urlaubstage. 2 / 5 x 30 = 12 Urlaubstage
Urlaubsanspruch bei der 4-Tage-Woche
Die 4-Tage-Woche wird immer beliebter. Urlaubsrechtlich gilt: Du hast Anspruch auf 4/5 der Vollzeit-Urlaubstage.
Beispiel: Vollzeit hat 30 Tage, du arbeitest 4 Tage pro Woche. 4 / 5 x 30 = 24 Urlaubstage
Urlaubsanspruch bei Schichtarbeit und unregelmäßigen Einsätzen
Bei Schichtmodellen oder wechselnden Einsatztagen berechnest du den Durchschnitt deiner Arbeitstage pro Woche über einen repräsentativen Referenzzeitraum, zum Beispiel 13 Wochen oder ein Quartal. Das Ergebnis verwendest du als Basis für die Formel.
Mit dem Rechner gibst du deine Arbeitstage pro Woche, den Vertragsbeginn und den Vollzeit-Urlaubsanspruch ein und bekommst sofort deinen anteiligen Urlaubsanspruch ausgegeben.
Urlaubstage-Übersicht nach Arbeitsmodell
| Arbeitstage pro Woche | Urlaubstage (Basis: 20 Tage) | Urlaubstage (Basis: 28 Tage) | Urlaubstage (Basis: 30 Tage) |
|---|---|---|---|
| 5 Tage (Vollzeit) | 20 | 28 | 30 |
| 4 Tage | 16 | 22,4 | 24 |
| 3 Tage | 12 | 16,8 | 18 |
| 2 Tage | 8 | 11,2 | 12 |
| 1 Tag | 4 | 5,6 | 6 |
Basis: gesetzlicher Mindesturlaub bzw. branchenüblicher Durchschnitt. Bruchwerte werden auf ganze Tage aufgerundet.
Wartezeit, Verfall und Übertragung ins Folgejahr
Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
Gemäß § 4 BUrlG entsteht der volle Jahresurlaub erstmals nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Fängst du also am 1. Juli an, hast du im ersten Halbjahr noch keinen vollen Urlaubsanspruch, sondern Teilurlaub.
Teilurlaub-Berechnung: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat.
Beispiel: Einstellung am 1. Oktober, Jahresurlaub 24 Tage. 3 Monate x (24 / 12) = 6 Urlaubstage bis zum 31. Dezember.
Wann verfällt Urlaub und wann nicht?
Grundsätzlich musst du deinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Krankheit oder dringenden betrieblichen Gründen. Übertragener Urlaub verfällt dann am 31. März des Folgejahres.
Wichtige Einschränkung laut aktueller Rechtsprechung (EuGH und BAG): Urlaub verfällt nur dann wirksam, wenn dein Arbeitgeber dich rechtzeitig und konkret auf deinen Resturlaub hingewiesen und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat. Fehlt dieser Hinweis, kannst du deinen Urlaub auch über das Jahresende hinaus geltend machen.
Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung
Bist du längere Zeit krank und kannst deshalb keinen Urlaub nehmen, gilt eine besondere Regel: Übertragener Resturlaub verfällt spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also zum 31. März des übernächsten Jahres. Als Arbeitgeber solltest du Fristen aktiv überwachen und betroffene Mitarbeitende rechtzeitig informieren.
Urlaub und Krankheit – was gilt wirklich?
Wenn du während genehmigten Urlaubs krank wirst und ein ärztliches Attest vorlegst, werden diese Krankheitstage nicht auf deinen Urlaub angerechnet. Du hast das Recht, den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Für Arbeitgeber gilt: Mitarbeitende müssen die Erkrankung sofort melden und ein Attest vorlegen. Digitale Abwesenheitsverwaltung erleichtert die korrekte Erfassung erheblich.
Typische Fehler bei der Urlaubsberechnung
- Rechnen mit Stunden statt Tagen. Der Urlaubsanspruch basiert immer auf Arbeitstagen pro Woche, nicht auf Arbeitsstunden.
- Teilzeit mit Vollzeit gleichsetzen. Teilzeitkräfte erhalten anteilig denselben Anspruch, nicht weniger.
- Resturlaub nicht kommunizieren. Als Arbeitgeber bist du in der Pflicht, aktiv auf Resturlaub hinzuweisen. Sonst verfällt er nicht wirksam.
- Krankheitstage im Urlaub ignorieren. Attestierte Krankheitstage während des Urlaubs werden nicht angerechnet.
- Fehlende Vertragsdokumentation. Halte Arbeitstage pro Woche und Urlaubsdauer im Arbeitsvertrag stets aktuell.
- Keine digitale Erfassung. Ohne strukturierte Dokumentation entstehen Fehler bei Resturlaub, Verfallsfristen und Sonderregelungen.
Sonderurlaub: Wann hast du Anspruch auf extra freie Tage?
Neben dem regulären Erholungsurlaub gibt es Sonderurlaub – freie Tage für besondere Anlässe. Gesetzlich geregelt ist das in § 616 BGB ("vorübergehende Verhinderung"), tariflich oder vertraglich oft darüber hinaus.
Typische Anlässe für Sonderurlaub:
- Hochzeit oder eingetragene Lebenspartnerschaft: 1–3 Tage
- Geburt eines Kindes: 1–2 Tage
- Todesfall in der Familie: 1–3 Tage
- Umzug aus beruflichen Gründen: 1 Tag
- Pflege eines erkrankten Kindes: Freistellungsrecht nach § 45 SGB V
Tipp: Prüfe, welche Sonderurlaubs-Regelungen in deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag stehen. Die gesetzliche Grundlage ist oft nur der Mindestrahmen.
Branchenspezifische Regelungen und tarifliche Extras
In tarifgebundenen Branchen gelten häufig höhere Urlaubsansprüche als das gesetzliche Minimum. Hier einige Beispiele:
- Gesundheits- und Pflegebereich: Oft 29–32 Tage, teils Zusatzurlaub für Schicht- und Nachtarbeit
- Baugewerbe: 30 Urlaubstage nach Tarif (BRTV-Bau)
- Gastronomie und Hotellerie: Je nach Tarifvertrag 24–28 Tage, Regelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit
- Öffentlicher Dienst (TVöD): 30 Urlaubstage (bis Entgeltgruppe 13)
Als Arbeitgeber solltest du deinen Tarifvertrag und aktuelle Betriebsvereinbarungen regelmäßig prüfen und Änderungen zeitnah in die Urlaubsverwaltung übernehmen.
Urlaubsverwaltung digital: So sparst du Zeit mit Shiftbase
Urlaubsansprüche korrekt berechnen, Anträge genehmigen, Resturlaub verfolgen und Verfallsfristen einhalten: Das kostet manuell viel Zeit und birgt Fehlerpotenzial. Mit Shiftbase erledigst du das alles an einem Ort.
Was du mit dem Shiftbase Urlaubsplaner kannst:
- Urlaubsanspruch automatisch berechnen (auch für Teilzeit, Minijob und wechselnde Modelle)
- Abwesenheitsanträge digital stellen und genehmigen
- Resturlaub und Verfallsfristen im Blick behalten
- Überschneidungen und Unterbesetzung frühzeitig erkennen
- Alle Abwesenheiten revisionssicher dokumentieren
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Häufig gestellte Fragen
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Bei einer 5-Tage-Woche hast du gesetzlich Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Das entspricht 4 Wochen bezahltem Erholungsurlaub gemäß § 3 BUrlG. Die meisten Arbeitgeber in Deutschland gewähren darüber hinaus vertraglich oder tariflich 25 bis 30 Tage.
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Für Teilzeit gilt die Formel: (Arbeitstage Teilzeit pro Woche / Arbeitstage Vollzeit pro Woche) x Urlaubstage Vollzeit. Arbeitest du zum Beispiel 3 Tage pro Woche und hat Vollzeit 30 Urlaubstage, ergibt das 18 Tage. Entscheidend ist immer die Zahl der Arbeitstage, nicht die Stundenzahl.
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Ja, auch Minijobber haben gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Anspruch wird anteilig nach der Zahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche berechnet, genauso wie bei Teilzeitbeschäftigten. Die 538-Euro-Grenze hat keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch.
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Grundsätzlich verfällt nicht genommener Urlaub am Ende des Kalenderjahres (31. Dezember). Bei Übertragung ins Folgejahr verfällt er spätestens am 31. März. Wichtig: Der Verfall tritt nur dann wirksam ein, wenn dein Arbeitgeber dich zuvor ausdrücklich auf den Resturlaub hingewiesen und zur Inanspruchnahme aufgefordert hat. Fehlt dieser Hinweis, hast du weiterhin Anspruch auf die Tage.
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Wirst du während deines genehmigten Urlaubs krank und legst ein ärztliches Attest vor, werden diese Krankheitstage nicht auf deinen Urlaub angerechnet. Du kannst die entsprechenden Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Das gilt auch, wenn du vor dem Urlaub erkrankst und dieser deshalb gar nicht erst beginnen kann.
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Bei einer 4-Tage-Woche berechnest du deinen Urlaubsanspruch mit der Formel: 4 / 5 x Vollzeit-Urlaubstage. Hat Vollzeit 30 Tage, stehen dir 24 Urlaubstage zu. Du hast also anteilig denselben Anspruch wie in Vollzeit, nur auf deine tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet.
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Das BUrlG spricht von "Werktagen" – dazu zählen Montag bis Samstag, also 6 Tage pro Woche. Daher gilt bei einer 6-Tage-Woche ein Mindesturlaub von 24 Werktagen. Im Alltag reden die meisten von "Arbeitstagen" und meinen damit die individuellen Arbeitstage pro Woche. Die Formel zur Umrechnung berücksichtigt immer deine vertraglich vereinbarten Arbeitstage.

