Stressfreie Schichtplanung

Verfolge Arbeitszeiten und Abwesenheiten an einem Ort

Benutzerfreundliche Software

Ideal für 10 bis 500 Mitarbeitende

Kostenloses Onboarding und Support

10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige – was du jetzt wissen musst

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 4 Juni 2025
Das Pflegezeitgesetz (Pflegezg) regelt unter anderem die Freistellung für pflegende Angehörige und deren Sonderurlaub, sowie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung.

Pflegende Angehörige übernehmen eine bedeutende Rolle in unserer Gesellschaft. Viele Menschen stehen plötzlich vor der Herausforderung, Pflegeaufgaben für ein Familienmitglied zu übernehmen – oft neben dem Beruf. Die Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit wird dabei zu einer echten Belastungsprobe. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus neue Anforderungen im Umgang mit ihren Beschäftigten.

Gerade wenn es um die kurzfristige Organisation der Pflege für pflegebedürftige Familienmitglieder geht, erleben viele Angehörige erheblichen Stress und eine hohe emotionale Belastung.

Pflegende Angehörige – ein Thema, das für Unternehmen immer relevanter wird

Immer mehr Beschäftigte geraten in die Situation, kurzfristig Pflege organisieren zu müssen. Firmen sehen sich dadurch mit ungeplanten Ausfällen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an eine mitarbeiterfreundliche Unternehmenskultur, die auf Flexibilität und Verständnis setzt. Unterstützungsangebote und klare Regeln zum Umgang mit Pflegesituationen werden zum Wettbewerbsvorteil.

Flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen es Unternehmen, auf kurzfristige Pflegeaufgaben von Beschäftigten zu reagieren und die Arbeitszeit individuell anzupassen.

Was ist der 10-tägige Sonderurlaub für pflegende Angehörige?

Der 10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige ermöglicht es dir, im akuten Pflegefall eines nahen Angehörigen bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Diese Maßnahme gilt als kurzfristige Arbeitsverhinderung und ist im Pflegezeitgesetz geregelt. Du kannst während dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragen – eine wichtige finanzielle Hilfe, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss.

– Unterscheidung: Pflegezeit vs. Familienpflegezeit

Während die Pflegezeit eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit über bis zu sechs Monate ermöglicht, erlaubt die Familienpflegezeit eine längere Entlastung bei gleichzeitiger Berufstätigkeit. Die Regelung zur Unterscheidung von Pflegezeit und Familienpflegezeit ist im Pflegezeitgesetz festgelegt. Beide Modelle basieren auf gesetzlichen Regelungen und greifen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen. Im Fall der Familienpflegezeit besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu beantragen, um Einkommensverluste abzufedern.

Das Gesetz regelt den Anspruch, den Angehörige auf Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld haben, wenn sie in die Pflege von einem nahen Angehörigen gehen.

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub, wenn eine akute Pflegesituation vorliegt und der oder die Betroffene zu den nahen Angehörigen zählt, wobei nahe Angehörige im Sinne des Gesetzes Personen sind, die durch Verwandtschaft, Ehe, Lebenspartnerschaft oder eine vergleichbar enge Beziehung mit der pflegebedürftigen Person verbunden sind. Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Der rechtliche Rahmen für den Sonderurlaub ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen, insbesondere dem Pflegezeitgesetz, das die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für die Freistellung regelt. Wichtig: Der Sonderurlaub wird nicht vom Arbeitgeber bezahlt, sondern durch das Pflegeunterstützungsgeld ersetzt.

💥Arbeitnehmerkreis: Vollzeit, Teilzeit, befristete Arbeitsverhältnisse

Der Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit, befristet oder als Minijobber beschäftigt sind. Arbeitnehmer aller Beschäftigungsarten können es in Anspruch nehmen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine bestehende versicherungspflichtige Tätigkeit reicht dabei in der Regel aus. Entscheidend ist, dass die Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt wird.

💥Voraussetzungen: Akute Pflegesituation, enge Angehörige

Eine akute Pflegesituation liegt vor, wenn die Pflege eines nahen Angehörigen plötzlich und unerwartet notwendig wird. Voraussetzung ist, dass es sich um eine pflegebedürftige Person handelt, also um jemanden, der aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auf Unterstützung angewiesen ist. Dazu zählen Eltern, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner sowie Schwiegereltern. Die Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit muss zwar nicht zwingend bestehen, die Situation muss jedoch dringend sein und eine sofortige Organisation der Pflege notwendig machen.

💥Nachweispflicht: Ärztliche Bescheinigung

Damit der Anspruch geltend gemacht werden kann, musst du deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Diese bestätigt die Pflegebedürftigkeit und den akuten Handlungsbedarf. Parallel dazu muss ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Anträge auf Sonderurlaub und Pflegeunterstützungsgeld sollten rechtzeitig eingereicht werden, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Beschäftigte sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Zu beachten ist, dass der Anspruch auf Sonderurlaub und Pflegeunterstützungsgeld nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig und zeitnah eingereicht werden, da der Anspruch rückwirkend nur begrenzt anerkannt wird.

Einfache Verwaltung von <u>Urlaub</u> und <u>Abwesenheit</u>
Einfache Verwaltung von Urlaub und Abwesenheit
  • Automatisches Ansammeln von Urlaubsstunden
  • Einfacher Urlaubsantrag
  • Urlaubserfassungen in der Planung sichtbar
Kostenlos testen Eine Demo anfordern

Was bedeutet das für dich als Arbeitgeber konkret?

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, deine Mitarbeiter für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freizustellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei kurzfristigen Arbeitsverhinderungen, wie sie im Pflegezeitgesetz geregelt sind, die Freistellung zu gewähren. Die Dauer des Sonderurlaubs ist gesetzlich auf maximal zehn Arbeitstage begrenzt. Die Grundlage hierfür ist das Pflegezeitgesetz, das dir klare Rahmenbedingungen und Pflichten vorgibt und auch das Pflegeunterstützungsgeld regelt. Im Rahmen des Sonderurlaubs bestehen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber Arbeitgebern, die sowohl die Antragstellung als auch die Rückkehr an den Arbeitsplatz betreffen. Auch dein internes HR-Management sollte auf solche Fälle vorbereitet sein, um flexibel reagieren zu können.

Dazu gehört es, feste Prozesse für die Annahme von Anträgen im Fall einer Pflege zu definieren, interne Abläufe mit der Personalabteilung und der Lohnbuchhaltung abzustimmen und bei Bedarf Kontaktstellen zu Pflegekassen oder externen Beratungsstellen bereitzustellen. Die Regelungen des Pflegezeitgesetzes gelten dabei ausdrücklich auch für Pflegekinder, sodass auch für sie ein Anspruch auf Freistellung besteht. Eine Schulung von Führungskräften zur Sensibilisierung im Umgang mit Pflegethemen ist ebenso empfehlenswert wie die Erarbeitung klarer Kommunikationswege für betroffene Beschäftigte. Indem das HR-Management aktiv Vorsorge trifft, kann es zur Stabilität innerhalb der Firma beitragen und verhindern, dass Pflegefälle zu unnötigen Konflikten oder Unsicherheiten führen. Im besten Fall etabliert sich ein verständnisvoller und gleichzeitig strukturierter Umgang mit Ausnahmesituationen, der allen Beteiligten Sicherheit gibt.

Was kostet dich das als Arbeitgeber?

Finanziell entstehen dir als Arbeitgeber keine direkten Aufwendungen durch die Pflege des Angehörigen, da die Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – über die Pflegekasse abgewickelt wird. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach dem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt und unterliegt gesetzlichen Obergrenzen, sodass für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten in Bezug auf die Höhe der Leistung entstehen. Du bist nicht verpflichtet, das Gehalt in dieser Zeit fortzuzahlen. Allerdings kann es zu organisatorischen Mehraufwänden und temporären Personallücken kommen, die wirtschaftlich relevant sind. Daher lohnt sich ein vorausschauender Umgang mit möglichen Pflegesituationen im Team.

Wie kannst du dich als Arbeitgeber gut darauf vorbereiten?

Ein funktionierendes Vertretungsmodell, klare interne Abläufe und eine offene Kommunikation sind entscheidend. Je besser du über die Rechte und Pflichten deiner Beschäftigten informiert bist, desto leichter lassen sich Ausfälle kompensieren. Sinnvoll ist es auch, deine Mitarbeiter über das Thema Pflegezeit zu informieren und Hilfsangebote wie externe Pflegeberatung, Notfallpläne oder flexible Arbeitszeitmodelle zu kommunizieren. Verschiedene Hilfen, wie finanzielle Unterstützung, rechtliche Ansprüche und praktische Angebote, stehen pflegenden Angehörigen zur Verfügung und sollten aktiv kommuniziert werden. Die Versicherten spielen eine zentrale Rolle bei der Beantragung von Leistungen, da sie selbst die Anträge bei der Pflegeversicherung stellen müssen. Eine vorausschauende Pflegeorganisation kann nicht nur im Ernstfall helfen, sondern auch deine Arbeitgeberattraktivität steigern. Zudem ist es wichtig, die Versorgung der pflegebedürftigen Person während der Abwesenheit des Arbeitnehmers sicherzustellen, um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten.

💡Konkrete Tipps für Arbeitgeber:

Pflegebeauftragte im Unternehmen benennen: Eine intern zuständige Person kann als erste Anlaufstelle für betroffene Beschäftigte fungieren. Das fördert Vertrauen und sorgt für schnelle Lösungen bei akuter Pflegebedürftigkeit.

Pflegezeit aktiv kommunizieren: Integriere Informationen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit in das Onboarding neuer Mitarbeiter oder in das interne Intranet. Das zeigt Fürsorge und Transparenz – ein Plus für dein Employer Branding.

Checklisten zur Antragstellung bereitstellen: Eine einfache Übersicht mit Hinweisen zu Anträgen, Fristen und Bescheinigung vom Arzt hilft Beschäftigten, sich im Ernstfall besser zurechtzufinden und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Beratung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf anbieten: Durch externe Partner oder Webinare kannst du deinen Beschäftigten bei der Organisation der Pflege helfen – insbesondere dann, wenn mehrere Pflegepersonen eingebunden sind.

Langfristige Flexibilität durch Arbeitszeitmodelle schaffen: Modelle wie Gleitzeit, Homeoffice oder temporäre Teilzeit ermöglichen pflegenden Angehörigen, Beruf und die Pflege von einem nahen Angehörigen besser in Einklang zu bringen und reduzieren das Risiko für Arbeitsentgelt-Ausfälle

Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist neben der Freistellung nach Pflegezg eine echte Entlastung für Angehörige, die in die Pflege eines nahen Angehörigen gehen.

Warum lohnt es sich, mitarbeiterfreundlich zu handeln?

Ein arbeitnehmerorientierter Umgang mit Pflegesituationen stärkt das Vertrauen und die Loyalität im Team. Gerade wenn Mitarbeiter familiär belastet sind, brauchen sie Rückhalt vom Firmen. Wer hier auf Verständnis, Menschlichkeit und Struktur setzt, profitiert langfristig: durch weniger Fluktuation, weniger Krankheitstage und ein gutes Betriebsklima. Pflege und Beruf sind keine Gegensätze – wenn du als Arbeitgeber klare Rahmenbedingungen schaffst. Besonders in angespannten Lebenslagen wie einem plötzlichen Pflegefall zeigt sich, wie tragfähig die Unternehmenskultur wirklich ist.

Arbeitgeber, die gezielt auf persönliche Herausforderungen ihrer Beschäftigten reagieren und Lösungen anbieten, fördern nicht nur die emotionale Bindung, sondern auch die Leistungsbereitschaft. In einem solchen Umfeld fühlen sich Menschen mit Pflegeverantwortung wertgeschätzt – und sind bereit, auch unter schwierigen Bedingungen ihr Bestes zu geben.

Das zahlt sich nicht nur auf der menschlichen Ebene aus, sondern auch betriebswirtschaftlich: geringere Fehlzeiten, stabile Teams und ein Image als attraktiver, verantwortungsvoller Arbeitgeber. Die Integration pflegender Angehöriger ins Berufsleben ist keine Sondermaßnahme, sondern ein Baustein moderner Personalpolitik, die auf demografische Entwicklungen und gesellschaftliche Realitäten flexibel reagiert und sie entlastet Angehörige, die Pflege zu organisieren und Familie und Pflegebedürftigen unter einen Hut zu bekommen.

Die Rolle der Pflegeversicherung und ihre Leistungen

Viele Arbeitgeber unterschätzen die Rolle der Pflegeversicherung im Kontext der Arbeitsfreistellung. Sie ist nicht nur Träger des Pflegeunterstützungsgeldes, sondern bietet auch Beratung und Informationen zur Pflegebedürftigkeit. Für Beschäftigte ist es hilfreich zu wissen, dass sie dort auch Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Als Arbeitgeber kannst du über Informationsmaterial oder interne Schulungen dazu beitragen, dass deine Mitarbeiter wissen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen. So wird der Zugang zur Pflegezeit erleichtert und Unsicherheiten werden abgebaut.

Rechtliche Stolperfallen vermeiden

In der Praxis kommt es immer wieder zu Unsicherheiten bei der Umsetzung der Sonderurlaubsregelung. Arbeitgeber sollten daher mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut sein, um mögliche Verstöße gegen das Arbeitsrecht zu vermeiden. Auch datenschutzrechtliche Aspekte, etwa beim Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten und ärztlichen Bescheinigungen, sollten berücksichtigt werden. Wer rechtssicher handelt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Interessen seiner Mitarbeiter.

Informative Artikel bieten wertvolle Hinweise und Erklärungen, um über rechtliche Stolperfallen aufzuklären und Fehler zu vermeiden.

Digitale Unterstützung mit Shiftbase

Wenn Angehörige in die Pflege von einem nahen Angehörigen gehen, haben sie besondere Rechte, beispielsweise Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld und Sonderurlaub. Der Versicherte muss nur seine Krankenkasse informieren.

In Situationen, in denen kurzfristig Pflege organisiert werden muss, kommt es für Firmen besonders auf reibungslose Abläufe an. Die Zeiterfassungs- und Personaleinsatzlösung von Shiftbase bietet dir als Arbeitgeber genau hier entscheidende Vorteile. Du kannst mit wenigen Klicks Schichten neu planen, Abwesenheiten wie Sonderurlaub schnell und korrekt erfassen und behältst den Überblick über dein gesamtes Team. Beachte dabei, dass die Anspruchsdauer für Sonderurlaub und Pflegeunterstützungsgeld auf maximal zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist. Das spart Zeit und reduziert Fehler in der Einsatzplanung.

🚀 Teste Shiftbase kostenlos in der Demoversion und überzeuge dich selbst, wie digitale Prozesse dein Unternehmen im Ernstfall entlasten können.

Häufig gestellte Fragen

  • Du stellst den Antrag bei deiner Pflegekasse. Wichtig ist eine ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation und die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen.

  • Ja, laut Pflegezeitgesetz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage Sonderurlaub zur Organisation der Pflege.

  • In dieser Zeit kannst du Pflegeunterstützungsgeld beantragen – eine Lohnersatzleistung, die über die Pflegekasse finanziert wird.

  • Sie haben das Recht, sich für bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, wenn eine akute Pflegesituation eintritt. Dabei ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.

  • Pflegezeit umfasst kurzfristige Freistellungen bis zu sechs Monate, während Familienpflegezeit eine teilweise Freistellung bei gleichzeitiger Berufstätigkeit über längere Zeit ermöglicht – oft mit Darlehen zur Kompensation.

Abwesenheits- und Urlaubsplaner
Topic: Urlaub
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

Disclaimer

Bitte beachte, dass die Informationen auf unserer Website für allgemeine Informationszwecke gedacht sind und keine verbindliche Beratung darstellen. Die Informationen auf unserer Website können nicht als Ersatz für eine rechtliche und verbindliche Beratung in einer bestimmten Situation angesehen werden. Trotz unserer Recherchen übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf unserer Website. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Website entstehen.

Alle Abwesenheitsanträge an einem zentralen Ort

14 Tage Testversion, kostenloser Support

  • Einfache Beantragung über die App
  • Stets Einblick in den Urlaubsstand
  • Genehmigung je nach Belegungsbedarf
Use Shiftbase on mobile