Es ist der Punkt in einem Arbeitsverhältnis, das sich weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber wünschen. Aber egal, ob du nun als Arbeitnehmer unzufrieden mit deinem Arbeitsplatz bist oder ob du als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchtest: Es gibt ein paar Dinge, die bei einer Kündigung zu beachten sind, damit alles seine Ordnung hat. Denn in der Tat sind wir nicht in Hollywood, in der ein Ausruf à la "Ich kündige!" zur Wahrung von Frist und Form genügt.
Was bedeutet Kündigungsfrist?
Per Definition ist die Kündigungsfrist die Zeit, die vergehen muss, bis eine ausgesprochene Kündigung wirksam wird. Du kannst dir das in der Praxis so vorstellen, dass du als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Kündigung aussprichst und die gekündigte Person natürlich nicht sofort auf der Straße sitzt. Es handelt sich dabei quasi um eine Schonfrist, in der der Arbeitnehmer Zeit hat, sich einen neuen Job zu suchen oder in der der Arbeitgeber im anderen Fall die Chance hat, den Posten neu zu besetzen. Nicht immer zeichnet sich eine Kündigung lange im Vorfeld ab. Als Arbeitnehmer, der gekündigt hat, hat man sich in der Regel schon vor dem Aussprechen der Kündigung ein neues Arbeitsverhältnis gesucht. So oder so – die Zeit soll beiden Parteien die Gelegenheit verschaffen, sich neu zu sortieren.
Wie lange hat man Kündigungsfrist?
In der Regel ist die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag geregelt. An diese Fristen haben sich beide Parteien, also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu halten.
Ist die Kündigungsfrist nicht im Arbeitsvertrag geregelt, greift § 622 BGB, der besagt, dass "Arbeiter und Angestellte eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats" haben.
Dieses Gesetz soll beide Parteien vor übereilten Aktionen schützen und soll auch den Arbeitsschutz berücksichtigen. In der Praxis gibt es aber diverse Ausnahmeregelungen, etwa die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit, die hier später noch besprochen werden soll. Bindend ist jedenfalls entweder der 15. oder das Ende des Kalendermonats.
Ab wann beginnt die Kündigungsfrist Kündigungsfrist?
Der genaue Tag, an dem du kündigst, kann ausschlaggebend dafür sein, ob du eine Frist eingehalten hast oder nicht. Ein einziger Tag zu spät und eventuell hast du bereits eine bestimmte Betriebszugehörigkeit "überschritten" und bist zu spät dran. In der Folge bist du dann einen Monat länger verpflichtet, zur Arbeit zu kommen.
Entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist ist, dass du zwei wichtige Kriterien einhältst:
- Einhalten der Schriftform: Im Eifer des Gefechts kann gerade bei sehr emotionalen Menschen schon einmal das Fass überlaufen – sowohl das eines Arbeiters oder eines Angestellten als auch das des Arbeitgebers. Wer dann "Ich kündige!" oder "Sie sind gefeuert!" brüllt, hat damit aber noch lange nicht den Beginn der Kündigungsfrist eingeläutet. Weder per Telefon noch per WhatsApp, geschweige denn mündlich ist die Kündigung gültig. Sie bedarf immer der Schriftform.
- Gültigkeit ab Zugang: Rein rechtlich klingt das Ganze äußerst theoretisch – die Kündigung muss im sogenannten "Machtbereich" des Gekündigten sein. Für diese Regelung gelten tatsächlich die Regeln des gewöhnlichen Umgangs. Niemand muss um 22 Uhr am Dienstag oder am Sonntag mittag seinen Briefkasten kontrollieren, ob er eventuell die Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten hat. In diesen Fällen beginnt die Kündigungsfrist am nächsten üblichen Werktag. Wenn der Briefträger die Kündigung am Dienstag morgen um 9 Uhr einwirft, beginnt die Kündigungsfrist sofort.
Wann muss ich kündigen, wenn ich 4 Wochen Kündigungsfrist habe?
Bei dieser Regelung gelten tatsächlich die 4 Wochen und 4 Wochen sind nunmal kein ganzer Monat, sondern 28 Tage. Wenn du mit einer Frist von vier Wochen kündigen willst, musst du genau die 28 Tage berechnen, sonst läuft deine Kündigungsfrist länger. Wenn du also zum 15. November kündigen möchtest, sollte deine Kündigung zum 18. Oktober eingehen. Anderenfalls läuft die Kündigungsfrist bis zum 30. November.
Wie berechnen Arbeitnehmer ihre Kündigungsfrist?
Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort, denn sie hängt von diversen Faktoren ab.
- der Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag regelt alle Angelegenheiten eines Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören beispielsweise Vergütung, eventuelle Sonderzuwendungen, Arbeitszeiten, aber eben auch die Kündigungsfrist. Ist diese festgelegt, kannst du genau berechnen, ab wann deine Kündigungsfrist beginnen kann.
- das Gesetz: Ist deine Kündigungsfrist nicht festgelegt, kannst du dich sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer auf gesetzliche Kündigungsfristen berufen. Diese betragen, wie bereits erwähnt, mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
- Kündigungsfristen nach Zugehörigkeit im Betrieb: Diese Kündigungsfristen verlängern sich, je länger das Arbeitsverhältnis besteht.
Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit
Diese Kündigungsfristen sind gestaffelt:
- ab 2 Jahre: Hat das Arbeitsverhältnis mindestens 2 Jahre bestanden, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
- ab 5 Jahre: Bei einem Arbeitsverhältnis ab 5 Jahren beträgt die Frist 2 Monate.
- ab 8 Jahre: Hier beträgt die Frist 3 Monate.
- ab 10 Jahre: Jetzt gilt eine Frist von 4 Monaten.
- ab 12 Jahre: Die Frist beträgt nun 5 Monate.
- ab 15 Jahre: Nun gilt eine Frist von 6 Monaten.
- ab 20 Jahre: Wer so lange dem Betrieb zugehört, hat eine Frist von 7 Monaten.
Die Fristen gelten jeweils zum Ende eines Kalendermonats.
Wenn falsch berechnete Kündigungsfrist passiert
Wo Menschen arbeiten, können Fehler unterlaufen. Hat der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist ausgesprochen, ist diese Kündigung so auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit einer korrekt berechneten Frist endet. Gegebenenfalls bedeutet das eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses.
Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Die Frist der Kündigung im Arbeitsrecht soll beide Seiten schützen. Einerseits soll der Arbeitgeber nicht lauter unbesetzte Stellen von einem auf den anderen Tag befürchten müssen, andererseits sollen aber auch die Arbeitnehmer nicht von einem auf den anderen Tag auf der Straße sitzen. Die Kündigungsfristen können per Arbeitsvertrag verlängert, ohne plausiblen Grund aber nicht verkürzt werden.
Eine ordentliche Kündigung hat gewisse Fristen einzuhalten. Ein Kündigungsgrund ist dann nicht anzugeben.
Die außerordentliche Kündigung bedarf allerdings bestimmter Gründe. Dafür muss beispielsweise eine vorhergehende Abmahnung wegen Pflichtverletzung vorliegen. Diese hängt natürlich von den allgemeinen Umständen ab. In der Gastronomie geht es dabei um Hygienevorschriften, während es in anderen Bereichen um Dinge wie Veruntreuung gehen kann. Unpünktlichkeit und wiederholte Unzuverlässigkeiten können ebenfalls eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Die Fristen können aber durch einen Aufhebungsvertrag verkürzt werden, beispielsweise weil man sich gütlich geeinigt hat.
Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Ist die Dauer der Frist einer Kündigung, also ein mögliches Ende des Arbeitsverhältnisses nicht durch den Arbeitsvertrag geregelt, gilt der bereits angesprochene § 622 aus dem BGB, der Angestellten und Arbeitern eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats zugesteht.
Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind für beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen bindend.