Letzter Arbeitstag
Der letzte Arbeitstag ist der letzte Tag, an dem jemand tatsächlich arbeitet. Mit Resturlaub oder Freistellung liegt er oft vor dem Vertragsende.
Geschrieben von: Beke SchoustraAktualisiert am:
Der letzte Arbeitstag ist der letzte Tag, an dem eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter tatsächlich arbeitet. Er ist nicht immer der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet: Mit Resturlaub, Freistellung oder einem freien Tag laut Dienstplan liegt er oft früher. Für dich als Arbeitgeber zählen beide Daten, denn bis zum Vertragsende läuft der Lohn, und mit dem Ende werden Zeugnis, Urlaubsbescheinigung und Abrechnung fällig.
Welche rechtlichen Regelungen gelten für den letzten Arbeitstag?
1. Arbeitszeugnis ausstellen
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Beschäftigte Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Mindestens stehen darin Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Wunsch auch Leistung und Verhalten, dann spricht man vom qualifizierten Zeugnis. Es muss klar formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten. Am einfachsten übergibst du es am letzten Arbeitstag. Mit HR Pro liegt eine Kopie des Zeugnisses danach in der digitalen Personalakte von Shiftbase, zusammen mit den übrigen Unterlagen der Person.
2. Resturlaub und Überstunden abrechnen
Offener Resturlaub wird am besten vor dem Ende genommen, du planst ihn also in die letzten Wochen ein. Kann er wegen des Endes nicht mehr genommen werden, zahlst du ihn als Urlaubsabgeltung mit der letzten Abrechnung aus (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Offene Überstunden gleichst du je nach Vertrag mit Freizeit vor dem Ende aus oder bezahlst sie.
3. Rückgabe von Firmeneigentum sicherstellen
Schlüssel, Arbeitskleidung, Kassenschlüssel, Diensthandy oder Laptop kommen am letzten Arbeitstag zurück. Eine kurze Liste mit Unterschrift beider Seiten erspart Diskussionen.
4. Lohnabrechnung und offene Ansprüche
Die letzte Abrechnung enthält den Lohn bis zum Vertragsende, eine Urlaubsabgeltung, offene Stunden und anteilige Sonderzahlungen, wenn der Vertrag sie vorsieht. Einen offenen Lohnvorschuss verrechnest du hier, wenn das vereinbart ist, siehe Lohnvorauszahlung.
5. Datenschutzpflichten beachten
Zugänge zu Kasse, E-Mail, Dienstplan-App und anderen Systemen deaktivierst du zum Ende. Persönliche Daten bewahrst du nur so lange auf, wie Aufbewahrungsfristen es verlangen.
Planung für besondere Situationen
Der letzte Arbeitstag vor dem Ausscheiden ist planbar, ein letzter Tag vor einer langen Abwesenheit auch. Drei Fälle kommen im Betrieb oft vor:
Situation | Was du regelst |
|---|---|
vor einem langen Urlaub | Vertretung im Dienstplan, Übergabe offener Aufgaben, eine Abwesenheitsnotiz |
vor dem Mutterschutz | Übergabe, Vertretung für die Elternzeit, Kontaktweg für Rückfragen, nur wenn die Mitarbeiterin das möchte |
vor Weihnachten oder Jahreswechsel | Resturlaub des Jahres, Abrechnung des Dezembers, Schichten über die Feiertage |
Für die Abwesenheit selbst hilft eine Abwesenheitsnotiz, für den Mutterschutz gelten eigene Fristen.
Kündigung und letzter Arbeitstag
Das Arbeitsverhältnis endet am letzten Tag der Kündigungsfrist. Der letzte Arbeitstag kann davor liegen, wenn Resturlaub genommen wird, du die Person freistellst oder der Dienstplan an den letzten Tagen keine Schicht vorsieht. Der Lohn läuft trotzdem bis zum Vertragsende weiter.
Kündigung zum 15.: Wann ist der letzter Arbeitstag?
Bei einer Kündigung zum 15. endet das Arbeitsverhältnis am 15. des Monats, nicht am 14. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Wer zum 15. November 2026 kündigen will, muss die Kündigung spätestens am 18. Oktober zugestellt haben. Der 15. November ist ein Sonntag: Das Arbeitsverhältnis endet trotzdem an diesem Tag, der letzte Arbeitstag ist dann die letzte Schicht davor.
Kündigung zum 31.: Wann ist der letzte Arbeitstag?
Bei einer Kündigung zum Monatsende endet das Arbeitsverhältnis am letzten Tag des Monats, also am 28., 29., 30. oder 31. Für dich als Arbeitgeber gelten mit längerer Betriebszugehörigkeit längere Fristen, immer zum Monatsende: ab zwei Jahren ein Monat, ab fünf Jahren zwei Monate, bis zu sieben Monaten ab 20 Jahren (§ 622 Abs. 2 BGB). Arbeits- oder Tarifvertrag können andere Fristen vorsehen.
Letzter Arbeitstag bei Renteneintritt
Beim Übergang in die Rente endet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung, eine Altersgrenzenregel in Vertrag oder Tarif oder eine Kündigung. Den letzten Arbeitstag legt ihr gemeinsam fest. Für die Planung lohnt es sich, die Übergabe früh zu beginnen, weil oft viel Wissen mitgeht.
Kündigung letzter Arbeitstag berechnen
Kündigung | Zugang spätestens | Vertragsende |
|---|---|---|
4 Wochen zum 15. | 18. Oktober 2026 | 15. November 2026 |
4 Wochen zum Monatsende | 2. November 2026 | 30. November 2026 |
1 Monat zum Monatsende (ab 2 Jahren, Arbeitgeber) | 31. Oktober 2026 | 30. November 2026 |
Wie du Fristen mit Probezeit, Staffel und Feiertagen genau ausrechnest, steht unter Kündigungsfrist berechnen.
Welche Möglichkeiten gibt es für eine Abschiedsrede oder einen Abschiedsgruß?
Ein guter Abschied kostet wenig: ein Satz der Teamleitung in der letzten Schicht, eine Karte, die das Team unterschreibt, ein gemeinsames Essen nach Feierabend. Wichtiger als die Form ist, dass die Person merkt, dass ihre Arbeit gesehen wurde, und dass das Team erfährt, wer die Aufgaben übernimmt.
Wenn jemand keine Verabschiedung möchte
Manche Mitarbeitende wollen keinen großen Abschied, etwa nach einem Konflikt oder weil sie es nicht mögen, im Mittelpunkt zu stehen. Respektiere das. Ein kurzes persönliches Gespräch mit der Führungskraft und eine knappe Info ans Team, ab wann wer übernimmt, reichen dann. Ohne jede Info zu gehen, sorgt dagegen im Team für Gerüchte.
Übergabe strukturieren
Plane die letzten Schichten so, dass die Person ihre Aufgaben an die Nachfolge übergeben kann, im besten Fall in einer gemeinsamen Schicht. Im Dienstplan von Shiftbase siehst du, wer an den letzten Tagen mit wem arbeitet, und kannst die freien Schichten danach als offene Schichten anbieten.
Häufig gestellte Fragen
Am letzten Arbeitstag sammelt der Arbeitgeber Arbeitsmittel und Schlüssel ein, sperrt Zugänge und übergibt idealerweise das Arbeitszeugnis. Mit dem Vertragsende werden außerdem die letzte Lohnabrechnung mit einer möglichen Urlaubsabgeltung und die Urlaubsbescheinigung fällig.
Der letzte Arbeitstag ist nicht immer der letzte Tag der Kündigungsfrist. Mit Resturlaub, einer Freistellung oder freien Tagen laut Dienstplan liegt er oft früher. Das Arbeitsverhältnis und die Lohnzahlung enden trotzdem erst mit dem Ablauf der Frist.
Bei einer Kündigung zum 15. ist der 15. der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, nicht der 14. Die Frist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Der letzte Arbeitstag kann früher liegen, wenn am 15. keine Schicht geplant ist.
Zum Ende des Arbeitsverhältnisses übergibt der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis (§ 109 GewO), eine Urlaubsbescheinigung über den im Jahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub (§ 6 Abs. 2 BUrlG) und die letzte Lohnabrechnung. Eine Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit stellt er auf Verlangen aus (§ 312 SGB III).
Resturlaub wird ausgezahlt, wenn er wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Urlaubsabgeltung kommt mit der letzten Lohnabrechnung. Besser ist es meist, den Urlaub vor dem Ende einzuplanen.
Will ein Mitarbeiter keine Verabschiedung, respektierst du das und beschränkst dich auf ein kurzes persönliches Gespräch mit der Führungskraft. Das Team sollte trotzdem erfahren, ab wann wer die Aufgaben übernimmt.
Verwandte Begriffe
Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.
Alle Begriffe ansehen
- ArbeitslohnArbeitslohn sind im Steuerrecht alle Einnahmen, die Beschäftigte aus ihrem Arbeitsverhältnis bekommen, in Geld oder als Sachleistung; auf ihn behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein.
- ErschwerniszulageEine Erschwerniszulage ist ein Zuschlag zum Lohn für Arbeit unter außergewöhnlich belastenden Bedingungen wie Gefahr, Hitze, Kälte, Schmutz oder Lärm.
- FTE (Vollzeitäquivalent)FTE steht für Full-Time Equivalent, auf Deutsch Vollzeitäquivalent (VZÄ): Die Kennzahl rechnet die Arbeitszeit aller Beschäftigten in volle Stellen um, 1,0 FTE ist eine Vollzeitstelle.
- GehaltskürzungEine Gehaltskürzung ist die Senkung des vereinbarten Gehalts; einseitig darf der Arbeitgeber sie nicht vornehmen, nötig sind Zustimmung oder eine wirksame Änderungskündigung.
- LohnabrechnungDie Lohnabrechnung ist die Abrechnung in Textform, die Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung erteilen: Sie zeigt den Abrechnungszeitraum, wie sich das Brutto zusammensetzt, welche Abzüge anfallen und welcher Betrag ausgezahlt wird.
- NettolohnDer Nettolohn ist der Teil des Bruttolohns, der nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung übrig bleibt.
- PrämienlohnPrämienlohn ist eine Form des Leistungslohns: Mitarbeitende bekommen einen festen Grundlohn und zusätzlich eine Prämie, deren Höhe von einer messbaren Leistung wie Menge, Qualität oder Ersparnis abhängt.
- ProvisionEine Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich nach Umsatz oder abgeschlossenen Geschäften richtet, für Angestellte meist zusätzlich zu einem festen Gehalt.
- Retention Bonus (Halteprämie)Ein Retention Bonus, auf Deutsch Halteprämie oder Bleibeprämie, ist eine Prämie dafür, dass Mitarbeitende bis zu einem vereinbarten Stichtag im Betrieb bleiben.
- RüstzeitRüstzeit ist die Zeit, in der Beschäftigte sich und ihren Arbeitsplatz für die Arbeit vorbereiten oder danach aufräumen, vom Umkleiden bis zum Hochfahren der Kasse.
- SonderzahlungEine Sonderzahlung ist Geld, das der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt und das nicht für einen einzelnen Monat bestimmt ist, etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein Bonus oder eine Zahlung zum Jubiläum.
- VerpflegungsmehraufwandVerpflegungsmehraufwand sind die Mehrkosten für Essen bei einer beruflichen Tätigkeit außerhalb von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; 2026 gelten im Inland Pauschalen von 14 € und 28 € pro Tag (§ 9 Abs. 4a EStG).
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