Die Weihnachtszeit ist für viele Arbeitnehmenden eine besonders emotionale und familiäre Phase des Jahres. Doch was tun, wenn alle im Team an den Feiertagen frei haben möchten? Arbeitgeber und HR-Verantwortliche stehen jedes Jahr vor der Herausforderung, Wunsch und Wirklichkeit rechtssicher und fair zu vereinen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit klarem Blick, rechtlichem Wissen und einer guten Planung die Dienstplanung zu Weihnachten erfolgreich meistern.
Gesetzlicher Rahmen: Was gilt an Weihnachten in Deutschland?
Welche Tage sind gesetzlich geschützt?
In Deutschland sind der 25. (1. Weihnachtsfeiertag) und 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag) gesetzlich festgelegte Feiertage. Das heißt: Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmenden ein Anspruch auf arbeitsfrei, es sei denn, sie arbeiten in einem systemrelevanten oder durchgehenden Betrieb (z. B. Pflege, Gastronomie, Einzelhandel).
Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind hingegen keine gesetzlichen Feiertage, werden aber oft betrieblich wie halbe Arbeitstage oder Urlaubstage behandelt. ‼️
Was sagt das Arbeitsrecht?
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Überstunden und Feiertagszuschläge sind nicht gesetzlich verpflichtend, aber häufig tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag geregelt.
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Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, hat gemäß § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzruhetag. Dieser muss innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Eine Nichteinhaltung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
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Betriebliche Übung: Wenn in den Vorjahren immer an Heiligabend freigegeben wurde, kann ein Anspruch daraus entstehen.
🗒️Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen
Regelung | Gesetzliche Basis | Wichtig für Arbeitgeber |
---|---|---|
Ersatzruhetag bei Feiertagsarbeit | §9 ArbZG | Muss innerhalb von 8 Wochen gewährt werden |
Mitbestimmung des Betriebsrats | §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG | Dienstpläne müssen abgestimmt werden |
Zuschläge | Vertraglich oder tariflich geregelt | Nicht gesetzlich vorgeschrieben |
Urlaubsanspruch | §3 BUrlG | Mindestens 24 Werktage pro Jahr |
Typische Konflikte rund um Weihnachtsfrei
"Alle wollen frei" – was ist das Problem⁉️
Gerade in kleinen Teams oder bei personellen Engpässen ist die Weihnachtszeit ein Planungspuzzle. Mögliche Konflikte:
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Gleichzeitige Urlaubsanträge führen zu Engpässen
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Ungleichbehandlung wird vermutet, wenn bestimmte Mitarbeitende bevorzugt erscheinen
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Verpflichtung zum Dienst an Feiertagen kann Unmut erzeugen
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Fehlende Transparenz in der Dienstplanung fördert Frust
Praxisbeispiel: Weihnachtsdienst im Pflegesektor
In einer stationären Pflegeeinrichtung mit 24-Stunden-Betrieb wurde eine Rotation etabliert: Mitarbeitende im Pflegebereich arbeiten abwechselnd jedes zweite Jahr an Weihnachten. Diese Regelung ist dokumentiert und über das Workforce-Tool automatisiert hinterlegt. Durch die klare Kommunikation sank die Zahl der kurzfristigen Krankmeldungen um 30 % im Vergleich zu früheren Jahren.
📌 Weitere Themen, die zum Jahresende relevant sind
Nutze die ruhige Zeit zwischen den Jahren, um dich über wichtige arbeitsrechtliche und planerische Fragen zu informieren. Hier sind einige Artikel, die dir jetzt weiterhelfen können:
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Welche Lösungen gibt es?
Tipp 1: Gerechte Verteilung durch Rotationsprinzip
Wer im letzten Jahr an Weihnachten gearbeitet hat, bekommt dieses Jahr frei – und umgekehrt.
Tipp 2: Freiwilligkeit belohnen
Anreize schaffen: z. B. Wunschfrei für Silvester bei Weihnachtsdienst oder finanzielle Zuschläge.
Tipp 3: Transparente Kommunikation
Erkläre frühzeitig, wie geplant wird, welche Kriterien gelten und bis wann Rückmeldungen erwartet werden.
Tipp 4: Dienstplan digitalisieren
Mit Tools wie Shiftbase lassen sich Präferenzen, Verfügbarkeiten und Schichten übersichtlich abbilden und Konflikte minimieren.
Brancheneinblicke: Weihnachtszeit in verschiedenen Sektoren
Branche | Typische Herausforderung | Lösungsansatz |
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Einzelhandel | Lange Öffnungszeiten bis 24.12., hoher Bedarf | Kurzschichtsystem, Bonus für Spätdienste |
Gastronomie | Volle Auslastung durch Weihnachtsgeschäft | Wunschdienste, Schichttausch erlauben |
Gesundheitswesen | Notdienst, gesetzl. Versorgungspflicht | Rotationsmodelle, Zuschläge |
Logistik/Produktion | Auftragsdruck bis Jahresende | Jahresurlaubsplanung mit Puffer |
Franchises | Uneinheitliche Standards je Standort | Zentrale Leitlinien + lokale Flexibilität |
So gelingt die Dienstplanung über Weihnachten
Schritt-für-Schritt-Vorgehen für HR und Management
1️⃣ Analyse des Personalbedarfs: Ermittle nicht nur die Anzahl benötigter Mitarbeitender pro Schicht, sondern auch notwendige Qualifikationen. Beispiel: In einer Notaufnahme wird mindestens eine Pflegekraft mit Intensivschulung pro Nachtschicht benötigt.
2️⃣ Präferenzen einholen: Wer möchte wann frei? Lege klare Deadlines für Rückmeldungen fest.
3️⃣ Regeln definieren: z. B. „letztes Jahr gearbeitet = dieses Jahr frei“. Dokumentiere diese Regelung transparent.
4️⃣ Plan veröffentlichen: Frühzeitig, transparent und mit Feedbackrunde.
5️⃣ Änderungen managen: Krankheitsfälle, Tauschoptionen, kurzfristige Einsätze flexibel erfassen.
6️⃣ Dokumentation & Nachweisführung: Halte Anträge, Ablehnungen und Schichtzuteilungen revisionssicher fest. Das erleichtert Abstimmungen mit Betriebsrat oder Behörden.
Mit einem Workforce‑Management-Tool wie Shiftbase können diese Schritte automatisiert, dokumentiert und rechtskonform umgesetzt werden.
Wer rechtzeitig, transparent und fair agiert, kann den „Weihnachtsfrei-Konflikt“ entschärfen und gleichzeitig Motivation im Team fördern. Die Dienstplanung rund um Weihnachten ist eine Chance, sich als mitarbeiterorientierter Arbeitgeber zu positionieren – gerade in Branchen mit Fachkräftemangel.
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Häufig gestellte Fragen
❓ Muss ich Heiligabend frei geben?
Nein, es ist kein gesetzlicher Feiertag. Betriebliche Regelungen oder Tarifverträge können aber etwas anderes vorsehen.
❓Wie beweise ich Fairness in der Dienstplanung?
Dokumentiere Präferenzen, Rotationen und begründe deine Entscheidungen nachvollziehbar.
❓Gibt es gesetzliche Zuschläge für Feiertagsarbeit?
Nur bedingt – per Gesetz muss ein Ersatzruhetag gewährt werden. Geldzuschläge sind vertraglich zu regeln.
❓ Was tun, wenn plötzlich jemand krank wird?
Plane mit Springerkräften oder Tauschteams. Digitale Tools erleichtern den schnellen Ersatz.
❓ Kann der Betriebsrat mitbestimmen?
Ja. Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG.
❓Wie lange im Voraus muss die Dienstplanung stehen?
Das ArbZG macht keine direkte Vorgabe. Empfehlenswert sind mindestens vier Wochen Vorlauf. Tarifverträge können strengere Fristen enthalten.