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Alle wollen an Weihnachten frei: Ihr Planungs-Guide

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 17 Oktober 2025
HR plant Schichtdienst zu Weihnachten mit Mitarbeitenden

Die Weihnachtszeit ist für viele Arbeitnehmenden eine besonders emotionale und familiäre Phase des Jahres. Doch was tun, wenn alle im Team an den Feiertagen frei haben möchten? Arbeitgeber und HR-Verantwortliche stehen jedes Jahr vor der Herausforderung, Wunsch und Wirklichkeit rechtssicher und fair zu vereinen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit klarem Blick, rechtlichem Wissen und einer guten Planung die Dienstplanung zu Weihnachten erfolgreich meistern.

Gesetzlicher Rahmen: Was gilt an Weihnachten in Deutschland?

Welche Tage sind gesetzlich geschützt?

In Deutschland sind der 25. (1. Weihnachtsfeiertag) und 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag) gesetzlich festgelegte Feiertage. Das heißt: Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmenden ein Anspruch auf arbeitsfrei, es sei denn, sie arbeiten in einem systemrelevanten oder durchgehenden Betrieb (z. B. Pflege, Gastronomie, Einzelhandel).

Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind hingegen keine gesetzlichen Feiertage, werden aber oft betrieblich wie halbe Arbeitstage oder Urlaubstage behandelt. ‼️

Was sagt das Arbeitsrecht?

🗒️Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen

Regelung Gesetzliche Basis Wichtig für Arbeitgeber
Ersatzruhetag bei Feiertagsarbeit §9 ArbZG Muss innerhalb von 8 Wochen gewährt werden
Mitbestimmung des Betriebsrats §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Dienstpläne müssen abgestimmt werden
Zuschläge Vertraglich oder tariflich geregelt Nicht gesetzlich vorgeschrieben
Urlaubsanspruch §3 BUrlG Mindestens 24 Werktage pro Jahr

Typische Konflikte rund um Weihnachtsfrei

"Alle wollen frei" – was ist das Problem⁉️

Gerade in kleinen Teams oder bei personellen Engpässen ist die Weihnachtszeit ein Planungspuzzle. Mögliche Konflikte:

  • Gleichzeitige Urlaubsanträge führen zu Engpässen

  • Ungleichbehandlung wird vermutet, wenn bestimmte Mitarbeitende bevorzugt erscheinen

  • Verpflichtung zum Dienst an Feiertagen kann Unmut erzeugen

  • Fehlende Transparenz in der Dienstplanung fördert Frust

Praxisbeispiel: Weihnachtsdienst im Pflegesektor

In einer stationären Pflegeeinrichtung mit 24-Stunden-Betrieb wurde eine Rotation etabliert: Mitarbeitende im Pflegebereich arbeiten abwechselnd jedes zweite Jahr an Weihnachten. Diese Regelung ist dokumentiert und über das Workforce-Tool automatisiert hinterlegt. Durch die klare Kommunikation sank die Zahl der kurzfristigen Krankmeldungen um 30 % im Vergleich zu früheren Jahren.

📌 Weitere Themen, die zum Jahresende relevant sind

Nutze die ruhige Zeit zwischen den Jahren, um dich über wichtige arbeitsrechtliche und planerische Fragen zu informieren. Hier sind einige Artikel, die dir jetzt weiterhelfen können:

Welche Lösungen gibt es?

Tipp 1: Gerechte Verteilung durch Rotationsprinzip
Wer im letzten Jahr an Weihnachten gearbeitet hat, bekommt dieses Jahr frei – und umgekehrt.

Tipp 2: Freiwilligkeit belohnen
Anreize schaffen: z. B. Wunschfrei für Silvester bei Weihnachtsdienst oder finanzielle Zuschläge.

Tipp 3: Transparente Kommunikation
Erkläre frühzeitig, wie geplant wird, welche Kriterien gelten und bis wann Rückmeldungen erwartet werden.

Tipp 4: Dienstplan digitalisieren
Mit Tools wie Shiftbase lassen sich Präferenzen, Verfügbarkeiten und Schichten übersichtlich abbilden und Konflikte minimieren.

Brancheneinblicke: Weihnachtszeit in verschiedenen Sektoren

Branche Typische Herausforderung Lösungsansatz
Einzelhandel Lange Öffnungszeiten bis 24.12., hoher Bedarf Kurzschichtsystem, Bonus für Spätdienste
Gastronomie Volle Auslastung durch Weihnachtsgeschäft Wunschdienste, Schichttausch erlauben
Gesundheitswesen Notdienst, gesetzl. Versorgungspflicht Rotationsmodelle, Zuschläge
Logistik/Produktion Auftragsdruck bis Jahresende Jahresurlaubsplanung mit Puffer
Franchises Uneinheitliche Standards je Standort Zentrale Leitlinien + lokale Flexibilität

So gelingt die Dienstplanung über Weihnachten

Schritt-für-Schritt-Vorgehen für HR und Management

1️⃣ Analyse des Personalbedarfs: Ermittle nicht nur die Anzahl benötigter Mitarbeitender pro Schicht, sondern auch notwendige Qualifikationen. Beispiel: In einer Notaufnahme wird mindestens eine Pflegekraft mit Intensivschulung pro Nachtschicht benötigt.

2️⃣ Präferenzen einholen: Wer möchte wann frei? Lege klare Deadlines für Rückmeldungen fest.

3️⃣ Regeln definieren: z. B. „letztes Jahr gearbeitet = dieses Jahr frei“. Dokumentiere diese Regelung transparent.

4️⃣ Plan veröffentlichen: Frühzeitig, transparent und mit Feedbackrunde.

5️⃣ Änderungen managen: Krankheitsfälle, Tauschoptionen, kurzfristige Einsätze flexibel erfassen.

6️⃣ Dokumentation & Nachweisführung: Halte Anträge, Ablehnungen und Schichtzuteilungen revisionssicher fest. Das erleichtert Abstimmungen mit Betriebsrat oder Behörden.

Mit einem Workforce‑Management-Tool wie Shiftbase können diese Schritte automatisiert, dokumentiert und rechtskonform umgesetzt werden.

Wer rechtzeitig, transparent und fair agiert, kann den „Weihnachtsfrei-Konflikt“ entschärfen und gleichzeitig Motivation im Team fördern. Die Dienstplanung rund um Weihnachten ist eine Chance, sich als mitarbeiterorientierter Arbeitgeber zu positionieren – gerade in Branchen mit Fachkräftemangel.

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Häufig gestellte Fragen

❓ Muss ich Heiligabend frei geben?
Nein, es ist kein gesetzlicher Feiertag. Betriebliche Regelungen oder Tarifverträge können aber etwas anderes vorsehen.

❓Wie beweise ich Fairness in der Dienstplanung?
Dokumentiere Präferenzen, Rotationen und begründe deine Entscheidungen nachvollziehbar.

❓Gibt es gesetzliche Zuschläge für Feiertagsarbeit?
Nur bedingt – per Gesetz muss ein Ersatzruhetag gewährt werden. Geldzuschläge sind vertraglich zu regeln.

❓ Was tun, wenn plötzlich jemand krank wird?
Plane mit Springerkräften oder Tauschteams. Digitale Tools erleichtern den schnellen Ersatz.

❓ Kann der Betriebsrat mitbestimmen?
Ja. Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG.

❓Wie lange im Voraus muss die Dienstplanung stehen?
Das ArbZG macht keine direkte Vorgabe. Empfehlenswert sind mindestens vier Wochen Vorlauf. Tarifverträge können strengere Fristen enthalten.


Abwesenheits- und Urlaubsplaner Personaleinsatzplanung
Topic: Dienstplan

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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