Abmahnungen am Arbeitsplatz sind ein komplexes Thema. Sie dienen als Werkzeug zur Disziplinierung und Korrektur von Verhaltensweisen oder Leistungen, die nicht den Erwartungen des Arbeitgebers entsprechen. Doch die Frage, wann eine solche Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden muss, ist sowohl rechtlich als auch ethisch vielschichtig.
Was bedeutet eigentlich "Löschfrist" bei Abmahnungen – und warum ist das für Arbeitgeber so wichtig?
Eine Löschfrist bezeichnet den Zeitraum, nach dem eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden sollte. Der Grund? Abmahnungen sind keine dauerhafte Strafe. Sie sollen ein Fehlverhalten rügen – aber nicht ewig den beruflichen Werdegang eines Mitarbeiters belasten. Gerade im Zeitalter von Datenschutz und Mitarbeiterbindung ist ein professioneller und rechtskonformer Umgang mit Personalakten entscheidend.
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Gibt es gesetzlich festgelegte Löschfristen für Abmahnungen?
Es gibt keine pauschale gesetzliche Löschfrist, aber laut Arbeitsrecht und Datenschutz gilt:
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2 Jahre gelten als Richtwert, wenn keine weiteren Pflichtverletzungen auftreten.
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In besonderen Fällen (z. B. schwerwiegende Pflichtverletzungen) können längere Aufbewahrungen gerechtfertigt sein.
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Laut DSGVO dürfen Daten nicht länger gespeichert werden, als es für den Zweck notwendig ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).
Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
Die wichtigsten Regelwerke sind:
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DSGVO (EU-weit): Speziell Artikel 5, 6 und 17 (Recht auf Löschung).
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Bundesarbeitsgericht (BAG): Urteile zu Einzelfällen regeln, wann Abmahnungen zu löschen sind.
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§ 83 Abs. 1 BetrVG: Mitarbeitende haben das Recht auf Einsicht in ihre Personalakte und können Korrekturen oder Löschungen verlangen.
Warum erhalten Angestellte Abmahnungen und warum kann das sinnvoll sein?
Angestellte erhalten Abmahnungen, wenn sie gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen – z. B. durch häufiges unentschuldigtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder unangemessenes Verhalten im Team. Die Abmahnung dient dabei als offizielle Warnung des Arbeitgebers, um das Verhalten zu korrigieren, ohne gleich eine Kündigung aussprechen zu müssen.
Und das ist auch gut so – denn:
🔸 Für den Arbeitgeber ist die Abmahnung ein rechtlich notwendiger Zwischenschritt, bevor es zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen kann.
🔸 Für den Arbeitnehmer bietet sie eine faire Chance, das eigene Verhalten zu reflektieren und anzupassen – ohne sofort schwerwiegende Konsequenzen fürchten zu müssen.
Kurz gesagt: Eine Abmahnung schafft Klarheit, schützt beide Seiten rechtlich und fördert eine konstruktive Konfliktlösung im Arbeitsverhältnis.
Muss jede Abmahnung irgendwann gelöscht werden?
Ja! Auch wenn keine feste Frist existiert, muss jede Abmahnung gelöscht werden, wenn:
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sie nicht mehr aktuell oder relevant ist,
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sich das Verhalten nachhaltig gebessert hat,
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sie sich als unwirksam oder unbegründet herausstellt.

Die Rolle der Abmahnung in der Arbeitswelt
Eine Abmahnung ist in erster Linie ein offizielles Dokument, das darauf hinweist, dass ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Leistung eines Angestellten als unzureichend oder unangemessen betrachtet wird. Sie ist ein integraler Bestandteil des Personalmanagements und dient verschiedenen Zwecken:
❗️ Die Abmahnung als Korrektur von Fehlverhalten oder Leistungsdefiziten
Im Arbeitskontext ist es unvermeidlich, dass Mitarbeiter manchmal Fehler machen oder in ihrer Leistung nachlassen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Arbeitgeber auf diese Situationen angemessen reagiert.
Eine Abmahnung fungiert hier als offizielle Mitteilung, die dem Angestellten genau aufzeigt, was falsch gelaufen ist und welche Erwartungen er nicht erfüllt hat. Sie bietet eine klare Grundlage für ein Gespräch über notwendige Verhaltensänderungen oder Leistungsverbesserungen.
Durch diese klare Kommunikation erhält der Arbeitnehmer die Chance, sein Verhalten zu überdenken und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Eine Abmahnung ist somit nicht nur ein Mittel zur Bestrafung, sondern auch eine Möglichkeit zur Selbstreflexion und persönlichen Entwicklung. Sie kann als Katalysator für positive Veränderungen dienen und dabei helfen, zukünftige Fehler zu vermeiden.
❗️ Die Abmahnung als rechtliche Absicherung für Arbeitgeber
Von einem rechtlichen Standpunkt aus betrachtet, ist die Abmahnung ein entscheidendes Element. Sie dient als Dokumentation und Beweismittel für den Fall, dass eine Kündigung aufgrund von Verhaltensproblemen oder mangelhafter Leistung notwendig wird. Ohne eine vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung oft rechtlich angreifbar.
Die Abmahnung zeigt, dass der Arbeitgeber dem Angestellten eine faire Chance zur Verbesserung gegeben hat, bevor weitergehende Schritte eingeleitet wurden. Sie dient somit als Absicherung und zeigt, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist, indem er den Angestellten auf das Problem aufmerksam gemacht und ihm die Möglichkeit zur Korrektur gegeben hat.
❗️ Die Abmahnung als Motivation zur Verbesserung
In einigen Fällen kann eine Abmahnung auch als Weckruf für den Arbeitnehmer dienen. Sie macht deutlich, dass das aktuelle Verhalten oder die Leistung nicht den Standards des Unternehmens entspricht und dass eine Veränderung notwendig ist.
Dies kann für manche Arbeitnehmer ein starker Motivationsfaktor sein, um sich zu verbessern und sich aktiv um eine Änderung ihrer Situation zu bemühen.
Die Abmahnung setzt somit klare Grenzen und definiert die Erwartungen des Unternehmens an seine Arbeitnehmer. Sie kann dazu beitragen, ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung von Arbeitsdisziplin und Verantwortung zu schaffen.
Die Abmahnung ist sind ein wichtiger Teil des Arbeitslebens, der sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile bieten kann. Sie ist ein Mittel zur Kommunikation, Korrektur und gegebenenfalls zur rechtlichen Absicherung. Wichtig ist jedoch, dass sie fair und konstruktiv eingesetzt wird und die Möglichkeit zur Verbesserung und Entwicklung bietet. In einem gut geführten Unternehmen ist die Abmahnung daher nicht nur ein Disziplinarinstrument, sondern auch ein Teil eines umfassenden Feedbacksystems, das zur persönlichen und beruflichen Entwicklung der Mitarbeiter beiträgt.

Wann muss eine Abmahnung aus der Personalakte gelöscht werden?
Das Thema der Löschung von Abmahnungen aus Personalakten ist in der Arbeitswelt und besonders im Arbeitsrecht ein sehr debattiertes und komplexes Feld. Es berührt nicht nur die rechtlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses, sondern auch die persönlichen Rechte der Angestellten. Um diese Frage zu beleuchten, ist es wichtig, die verschiedenen Facetten und die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung zu betrachten.
Die rechtliche Debatte um die Löschung von Abmahnungen
Die Frage, wann und unter welchen Umständen eine Abmahnung aus der Personalakte eines Arbeitnehmers gelöscht werden muss, ist in Deutschland rechtlich nicht eindeutig geklärt. Dies führt dazu, dass immer wieder Fälle vor Gericht landen, in denen Angestellte nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses die Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte fordern. Besonders die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Personalakten sorgt für unterschiedliche Rechtsauffassungen und Urteile.
Beispiele: Wann muss ich löschen – und wann nicht?
Situation |
Löschung notwendig? |
Kommentar |
Mitarbeiter war 3 Jahre lang unauffällig |
✅ Ja |
Warnfunktion ist erfüllt. |
Weitere Pflichtverletzung im Folgejahr |
❌ Nein |
Neue Abmahnung rechtfertigt längere Frist. |
Unwirksame Abmahnung (z. B. formaler Fehler) |
✅ Ja |
Sofortige Löschung notwendig. |
Mitarbeiter fordert Löschung nach 1 Jahr |
🔄 Kommt darauf an |
Prüfen, ob Warnfunktion noch gegeben ist. |
Welche Rolle spielt die DSGVO bei Löschfristen?
Eine zentrale! Die DSGVO fordert, dass personenbezogene Daten – und dazu gehören Abmahnungen – nur so lange gespeichert werden, wie es für den ursprünglichen Zweck notwendig ist. Arbeitgeber sind also verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob eine Abmahnung noch erforderlich ist.
Was passiert, wenn Arbeitgeber Abmahnungen zu lange speichern?
Das kann teuer werden. Mitarbeiter haben das Recht auf Löschung unrechtmäßiger oder veralteter Einträge. Wird dieses Recht ignoriert, drohen Datenschutzklagen – ganz zu schweigen vom Vertrauensverlust im Team.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Die Frage, wann eine Abmahnung aus der Akte entfernt werden muss, ist nicht nur von rechtlichem, sondern auch von großem persönlichem Interesse für Arbeitnehmer. Die unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen und die Rolle der DSGVO in diesem Zusammenhang haben direkte Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer.
1. Recht auf Antragstellung zur Löschung einer Abmahnung
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Selbstbestimmung: Arbeitnehmer haben das Recht, aktiv zu werden und die Löschung von Abmahnungen aus ihrer Personalakte zu beantragen. Das ist besonders wichtig nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Abmahnung keinen aktuellen Bezug mehr hat.
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Schutz der persönlichen Daten: Im Sinne des Datenschutzes können Arbeitnehmer verlangen, dass Informationen, die nicht mehr relevant sind oder deren Speicherung unangemessen erscheint, aus ihrer Personalakte entfernt werden.
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proaktives Handeln: Das erfordert ein gewisses Maß an Eigeninitiative und möglicherweise die Konsultation eines Rechtsbeistands, um die Chancen und den besten Weg für eine erfolgreiche Antragstellung zu bewerten.
2. Keine einheitliche Rechtslage
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Rechtsunsicherheit: Die unterschiedlichen Gerichtsurteile zeigen, dass es keine einheitliche Handhabung gibt. Das kann zu Unsicherheiten führen, da der Ausgang eines Antrags auf Löschung nicht vorhersehbar ist.
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Fallabhängigkeit: Jeder Fall wird individuell betrachtet, und was in einem Fall erfolgreich sein mag, könnte in einem anderen scheitern. Arbeitnehmer müssen daher die Spezifika ihres Falles genau verstehen und bewerten.
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Bedeutung der Rechtsberatung: Es ist ratsam, fachlichen Rat einzuholen, um die eigenen Chancen realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte zu unternehmen.
3. Berücksichtigung der DSGVO
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DSGVO als relevantes Gesetz: Auch wenn eine Personalakte in Papierform geführt wird, kann die DSGVO Anwendung finden. Das erweitert den Datenschutz auch auf nicht-digitale Datensammlungen.
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Recht auf Vergessenwerden: Unter bestimmten Umständen können sich Arbeitnehmer auf das »Recht auf Vergessenwerden« berufen, ein Prinzip der DSGVO, das die Löschung von Daten vorsieht, die nicht mehr notwendig sind.
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wachsendes Bewusstsein für Datenschutzrechte: Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte im Rahmen der DSGVO informieren, um diese gegebenenfalls geltend zu machen.

Fazit
Die Löschung einer Abmahnung aus Personalakten ist ein rechtlich komplexes und umstrittenes Thema. Es zeigt die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes zwischen den Rechten der Arbeitnehmer und den Anforderungen des Arbeitgebers. Eines ist jedoch klar: Die ständige Weiterentwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung der Rechte und Interessen aller Beteiligten.
Die Entscheidungen der Gerichte und die Anwendung der DSGVO in diesem Kontext werden sicherlich weiterhin Diskussionen und Entwicklungen im Arbeitsrecht anregen. Als Arbeitnehmer solltest du deine Rechte kennen und bei Bedarf fachkundigen Rat einholen, um die beste Vorgehensweise in deinem speziellen Fall zu bestimmen.
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