Eltern können sich nach der Geburt oder Adoption eines Kindes in Teilzeit von der Arbeit beurlauben lassen. Eine kürzlich von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführte Studie ergab, dass Teilzeitelternurlaub sowohl für Eltern als auch für Kinder eine Reihe von Vorteilen haben kann.
Die Studie, die 38 OECD-Länder untersuchte, stellte fest, dass Elternzeit in Teilzeit Vätern dabei helfen kann, mehr Betreuungsaufgaben zu übernehmen, was zu mehr Geschlechtergleichstellung zu Hause führen kann. Es wurde auch festgestellt, dass Kinder, die in ihren frühen Jahren von ihren Vätern betreut werden, tendenziell besser in der Schule abschneiden und weniger riskante Verhaltensweisen wie Drogenmissbrauch oder Teenagerschwangerschaften eingehen.
Die Teilzeitelternzeit ermöglicht es den Eltern auch, mit ihrer Arbeit in Verbindung zu bleiben und ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen, während sie gleichzeitig ihre Kinder betreuen können. Dies kann insbesondere für Alleinerziehende von Vorteil sein, da es die finanzielle Belastung für die Versorgung der Familie erleichtern kann.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Beschäftigte mit einem deutschen Arbeitsvertrag – ob Vollzeit, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte, befristete oder unbefristete Beschäftigung etc. – haben Anspruch auf Elternzeit. Der Titel gilt auch für Auszubildende. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Studierende, Schüler, Praktikanten, Selbständige oder Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Elternzeit.
Sind beide Elternteile eines Kindes berufstätig, können sie abwechselnd oder gleichzeitig Elternzeit nehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die Elternzeit nur berufstätigen Müttern und Vätern zusteht, die auch im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben und ihr Kind überwiegend selbst betreuen.
Können Beschäftigte in der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
In Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit von mindestens 15 und höchstens 32 Stunden pro Woche.
Das regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Nach dem Ende der Elternzeit kehren Beschäftigte automatisch in ihre bisherige Beschäftigung und Arbeitszeit zurück.
Waren Beschäftigte bereits vor der Elternzeit in Teilzeit tätig, können sie diese einfach weiterführen oder ihre Arbeitszeit weiter reduzieren. Sie können auch einen Nebenjob bei einem anderen Unternehmen annehmen oder sich selbstständig machen. Je nach Höhe des zusätzlichen Einkommens wird die Höhe des Elterngeldes gekürzt.
Anspruchsvoraussetzungen
Beschäftigte haben nur dann Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Unternehmen beschäftigt.
- Das Unternehmen beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Mitarbeiter. (Auszubildende zählen nicht mit.)
- Teilzeitarbeit wird für mindestens 2 Monate beantragt.
- Es sprechen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen. (Weitere Erläuterungen unten.)
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber dennoch einvernehmlich eine befristete Teilzeit während der Elternzeit vereinbaren.
Wie viele Stunden darf man während der Elternzeit arbeiten?
Die Arbeitszeit während der Elternzeit muss zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche betragen. Für die Berechnung wird jedoch die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Monats berücksichtigt. In einzelnen Wochen kann die Arbeitszeit auch kürzer oder länger sein. Besonders vorteilhaft ist diese Regelung für Selbstständige, die ihre Arbeitszeit selbst gestalten können.
Wie beantrage ich Teilzeit während der Elternzeit?
Beschäftigte müssen folgende Fristen und Regelungen beachten:
Bewerbungsfristen
Für die Bewerbung auf eine Teilzeitstelle gelten die gleichen Fristen wie für die Beantragung der Elternzeit selbst.
Wenn das Kind nach dem 1. Juli 2021 geboren wurde:
- Vor dem 3. Geburtstag des Kindes: mindestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitarbeit
- Nach dem 3. Geburtstag des Kindes (bis vor dem 8. Geburtstag): mindestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn Beginn der Teilzeitarbeit
Wenn das Kind vor dem 01.07.2021 geboren wurde:
7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitarbeit
Beschäftigte sollten den Antrag frühzeitig stellen, idealerweise zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit; zumindest sollte Interesse an einer Teilzeitbeschäftigung bekundet werden. Dadurch hat der Arbeitgeber mehr Zeit, die Voraussetzungen für die Teilzeitstelle zu planen und zu schaffen.
Arbeitnehmer sollten sich den Eingang des Antrags von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen. Damit können sie nachweisen, dass sie es fristgerecht eingereicht haben.
Inhalt und Form des Antrags
Arbeitnehmer müssen den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Kontaktdaten, ggf. Abteilung und Personalnummer
- Beginn der Teilzeitarbeit
- Wochenarbeitszeit (Anzahl Stunden pro Woche)
Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage und Tageszeiten ( zB Montag bis Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr)
Beschäftigte können Elternzeit nur unter der Bedingung beantragen, dass ihre Teilzeitstelle genehmigt wird. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, wenn Sie finanziell auf das zusätzliche Einkommen angewiesen sind.
Wenn Beschäftigte bereits in Teilzeit gearbeitet haben und im gleichen Umfang weiterarbeiten möchten, können sie dies einfach bei der Beantragung der Elternzeit ihrem Arbeitgeber mitteilen. Erst wenn sie sich später dafür entscheiden, müssen sie einen Antrag stellen.
Darf der Arbeitgeber den Antrag ablehnen?
Unter den vorstehenden Voraussetzungen darf der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet.
- Die Stelle wird unabhängig von der Elternzeit gestrichen.
Allerdings muss der Arbeitgeber die Ablehnung schriftlich begründen und darlegen, warum die Schaffung einer Teilzeitstelle nicht möglich ist. Für die Ablehnung gelten folgende Fristen:
Wenn das Kind nach dem 1. Juli 2021 geboren ist:
- Vor dem 3. Geburtstag des Kindes: 4 Wochen
- Nach dem 3. Geburtstag des Kindes (bis vor dem 8. Geburtstag): 8 Wochen
Wenn der Arbeitnehmer auf den Antrag nicht reagiert rechtzeitig erfolgt, gilt sie als genehmigt.
Wenn das Kind vor dem 1. Juli 2021 geboren wurde:
Versäumt der Arbeitgeber die Frist, können Arbeitnehmer in diesem Fall ihren Anspruch beim Amtsgericht einklagen.
Arbeitgeber können eine Bewerbung nur in ihrer Gesamtheit annehmen oder ablehnen. Sie können einzelnen Punkten wie der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Verteilung nicht widersprechen.
Wie oft kann die Arbeitszeit während der Elternzeit geändert werden?
Während der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Anpassungen ihrer Arbeitszeit. Das bedeutet, dass Sie nach dem erstmaligen Wechsel in Teilzeit die Wochenarbeitszeit wieder ändern – reduzieren oder erhöhen können.
Können Personen in Elternzeit andere Nebenjobs annehmen?
Während der Elternzeit dürfen Beschäftigte nicht nur für ihren bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Sie können auch eine Stelle bei einem anderen Unternehmen annehmen oder selbstständig arbeiten. Außerdem gilt die Obergrenze von 32 Stunden pro Woche.
Vor Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit müssen Beschäftigte einen formlosen, schriftlichen Antrag bei ihrem Hauptarbeitgeber stellen. Darin sollen sie die geplante Tätigkeit beschreiben. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur aus dringenden Gründen innerhalb einer Frist von 4 Wochen ablehnen.
Darf der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten in Elternzeit kündigen?
Der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit gilt auch für Personen, die während dieser Zeit in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen nicht gekündigt werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber bei den Aufsichtsbehörden der Länder die Kündigung beantragen:
- im Insolvenzfall,
- wenn der Betrieb ganz oder teilweise eingestellt wird,
- bei Kleinbetrieben, wenn der Betrieb durch die Nebentätigkeit gefährdet ist,
- bei eklatanter Pflichtverletzung des Teilzeitbeschäftigten.
Der Kündigungsschutz gilt nur für das Arbeitsverhältnis, das vor Beginn des Mutterschutzes bestanden hat. Bei einer Nebentätigkeit, die jemand während der Elternzeit aufnimmt, gilt nur der übliche Kündigungsschutz.
Haben Teilzeitbeschäftigte während der Elternzeit Anspruch auf Urlaub?
Elternzeit hat jeder, der während der Elternzeit Teilzeit arbeitet Anspruch auf. Sie berechnet sich wie eine normale Teilzeitstelle. Das heißt, wenn jemand beispielsweise nur 50 Prozent arbeitet, beträgt der Urlaubsanspruch für diese Zeit 50 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung.
Wichtig zu wissen ist, dass die Elternzeit bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht als Arbeitstag zählt, auch wenn jemand in dieser Zeit in Teilzeit arbeitet. Das bedeutet, dass Eltern, die Mutterschaftsurlaub nehmen, Anspruch auf die gleiche Anzahl von Urlauben haben wie vor der Elternzeit.
Was passiert mit dem Rest des Urlaubs?
Wer während der Elternzeit arbeitet, kann Urlaub nehmen und der restliche Urlaub verfällt somit nach den üblichen Regelungen. (In der Zeit, in der während der Elternzeit nicht gearbeitet wird, verfällt die Restkarenz jedoch in der Regel nicht.)
Die Regelungen zur Teilzeitelternzeit sind umfassend und bieten den Beschäftigten viel Flexibilität. Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber eine Bewerbung nur aus dringenden Gründen ablehnen können. Darüber hinaus sieht das Gesetz Kündigungsschutz während der Elternzeit in Teilzeit vor. Es ist auch wichtig sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ihren Urlaubsanspruch erhalten.
Mit diesen Regelungen bietet Elternteilzeit Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihr Kind zu betreuen und gleichzeitig eine gewisse Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit zu wahren. Dies gibt ihnen viel Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Work-Life-Balance und ermöglicht es ihnen, die wichtigen Jahre im Leben ihres Kindes zu genießen, ohne ihre Karriere zu gefährden.
Schließlich ist die Elternzeit in Teilzeit sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ein wertvolles Instrument, um die richtige Balance zwischen Familie und Beruf zu finden. Es ist wichtig, die Vorschriften im Detail zu verstehen, damit beide Parteien klare Erwartungen aneinander haben und entsprechende Entscheidungen treffen können.
Ist Brückenteilzeit nach Ende der Elternzeit möglich?
Der Anspruch auf Elternzeit beträgt maximal drei Jahre pro Kind. Allerdings möchten Eltern nach der Elternzeit möglicherweise nicht sofort wieder Vollzeit arbeiten; vielleicht, weil sie keine geeigneten Kinderbetreuungsmöglichkeiten finden. In diesem Fall können sie eine Überbrückungsteilzeit beantragen und erhalten einen Teilzeitvertrag für ein bis maximal fünf Jahre.
Dazu müssen Beschäftigte den Antrag drei Monate vor Ende der Elternzeit stellen. Diesen Anspruch haben sie allerdings nur, wenn ihr Unternehmen regelmäßig mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder wenn bereits zu viele andere in Überbrückungsteilzeit sind. Er muss seine Ablehnung spätestens einen Monat vor Beginn der Brückennebentätigkeit mitteilen, andernfalls gilt sie als genehmigt.
Wird Mutterschaftsgeld gezahlt, wenn Personen in Elternzeit Teilzeit arbeiten?
Wenn Frauen während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, haben sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach erhalten Sie von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag.
Diesen Betrag stockt der Arbeitgeber mit einem Zuschuss bis zur Höhe des bisherigen Nettoverdienstes auf.
Haben Mütter vor der Karenz (für das neue Kind) oder während der Elternzeit (für das ältere Kind) in Teilzeit gearbeitet, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum Nettoverdienst der Teilzeitstelle als Zuschuss.
In diesem Fall kann es sich lohnen, die Elternzeit – und damit den Nebenjob – vorzeitig zu beenden. Dann wird der Arbeitgeberzuschuss anhand des Einkommens vor der Elternzeit berechnet und ist höher.
Wenn Sie vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet haben, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, Ihnen nach der Elternzeit eine vergleichbare Beschäftigung anzubieten. Dies gilt jedoch nicht, wenn Ihre Beschäftigung vor Beginn der Elternzeit nur teilzeitlich und befristet war.
Das Recht der Eltern auf Arbeitsunterbrechung zur Kinderbetreuung bleibt bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nicht bestehen. Für teilzeitbeschäftigte Eltern gilt jedoch eine Ausnahmeregelung. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber Ihnen erlauben, bis zu 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne die Elternzeit zu gefährden.
Auch wenn Eltern ihren Anspruch auf Elternzeit nicht voll ausschöpfen und vor Ablauf der Frist wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, bleiben ihre Rechte bestehen. Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Elternzeit für sie offen halten. Dies bedeutet, dass sie im Notfall oder wenn es notwendig wird, ungestört an die Arbeit zurückkehren können.
Fazit
Die Elternzeit in Teilzeit ist eine tolle Möglichkeit für Eltern, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und gleichzeitig ein gewisses Maß an Arbeitsplatzsicherheit und Einkommen zu wahren. Die Regelungen sind umfassend und bieten Mitarbeitern viel Spielraum bei der Gestaltung ihrer Work-Life-Balance.
Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Vorschriften und Regeln rund um die Elternzeit in Teilzeit zu verstehen, damit jeder klare Erwartungen hat und entsprechende Entscheidungen treffen kann. Durch die Inanspruchnahme der Elternzeit in Teilzeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von einer besseren Work-Life-Balance profitieren.
Letztendlich kann Teilzeit-Elternurlaub sowohl für Eltern als auch für Arbeitgeber eine großartige Möglichkeit sein, ihre Arbeitsverpflichtungen zu verwalten und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, wertvolle Zeit mit ihren Familien zu verbringen.