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Teilzeit in Elternzeit: Rechte, Antrag & Berechnung

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 6 August 2025
 Teilzeitmodell in Elternzeit fördert Work-Life-Balance

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern ein zentrales Thema. Flexible Arbeitsmodelle wie die Teilzeit während der Elternzeit helfen dabei, beides besser zu verbinden – den Job nicht aufgeben zu müssen und gleichzeitig wertvolle Zeit mit der Familie zu verbringen.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit? 

Grundsätzlich haben alle Mütter und Väter Anspruch auf Elternzeit – egal, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder  Minijob arbeiten. Während dieser Zeit können Sie auf Wunsch auch in Teilzeit weiterarbeiten.

Die Teilzeit in Elternzeit ist eine flexible Möglichkeit, beruflich aktiv zu bleiben und gleichzeitig mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Sie erlaubt Ihnen, Ihre Karriere nicht ganz zu unterbrechen und dennoch für Ihr Kind da zu sein.

Wichtig dabei: Die Arbeitszeit muss zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche liegen und wird individuell mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart.

Warum Teilzeit in Elternzeit?

Teilzeit in Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, die Betreuung ihres Kindes und die beruflichen Verpflichtungen besser miteinander zu vereinbaren. Jeder Elternteil kann so seine beruflichen und familiären Verpflichtungen besser in Einklang bringen. Dieses Modell ermöglicht es, weiterhin im Beruf aktiv zu bleiben und gleichzeitig genügend Zeit für das Kind zu haben. Hier sind einige Gründe, warum Teilzeit während der Elternzeit eine attraktive Option sein kann:

  • Work-Life-Balance: Teilzeit in Elternzeit hilft, den Spagat zwischen Beruf und Familie zu erleichtern. Eltern können sich sowohl ihrer beruflichen Entwicklung widmen als auch prägende Momente mit ihrem Kind erleben.

  • Finanzielle Stabilität: Durch die Weiterarbeit in Teilzeit können Eltern ihr Einkommen aufrechterhalten, was besonders wichtig ist, da Elterngeld oft nur einen Teil des letzten Einkommens abdeckt.

  • Karrierefortführung: Durch die fortgesetzte berufliche Tätigkeit vermeiden Eltern längere Auszeiten, die sich nachteilig auf ihre Karriereentwicklung und Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt auswirken könnten.

  • Flexibilität: Viele Arbeitgeber bieten flexible Arbeitsmodelle für Eltern in Teilzeit an, die es ermöglichen, Arbeitszeiten und -tage an die familiären Bedürfnisse anzupassen.

  • Soziale Kontakte und professionelles Netzwerk: Durch die Fortsetzung der Arbeit bleiben soziale Kontakte und berufliche Netzwerke erhalten, was für die persönliche und berufliche Entwicklung von Vorteil ist.

Teilzeit in Elternzeit ist somit eine wichtige Option, die es Eltern ermöglicht, ihre beruflichen Ambitionen nicht aufzugeben, während sie gleichzeitig ihre Rolle in der Familie aktiv gestalten.

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Können Beschäftigte in der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, Beschäftigte haben das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dies ermöglicht ihnen eine flexible Gestaltung ihrer Arbeitszeit, um die Betreuung und Erziehung ihres Kindes mit ihren beruflichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Während der Teilzeit in Elternzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren. Dies kann ohne Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgen. Die genaue Anzahl der Stunden, die sie arbeiten möchten, kann individuell vereinbart werden. Es gibt jedoch eine gesetzliche Obergrenze für die Arbeitszeit während der Elternzeit.

Während der Elternzeit dürfen Sie laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie weniger Stunden vereinbart haben, zum Beispiel 20, dann gilt diese Grenze anteilig.

➡️ Warum das sinnvoll ist:
Die Teilzeit in der Elternzeit ermöglicht es Ihnen, beruflich am Ball zu bleiben und gleichzeitig wertvolle Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Wichtig ist nur, dass Sie die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit nicht überschreiten.

Teilzeit in Elternzeit – auch für Väter

Nicht nur Mütter, sondern auch Väter können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Diese Möglichkeit wird inzwischen von vielen Arbeitgebern unterstützt – denn immer mehr Unternehmen erkennen den Wert flexibler Modelle.

➡️ Was das für Sie bedeutet:
Als Vater können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und dadurch mehr Zeit mit Ihrer Familie verbringen. Das stärkt nicht nur die Beziehung zu Ihrem Kind, sondern sorgt auch für eine gerechtere Aufteilung der familiären Aufgaben.

Und auch Arbeitgeber profitieren: Wer Arbeit und Familie gut miteinander vereinbaren kann, ist in der Regel motivierter und zufriedener im Job.

Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung

Eltern besprechen Teilzeitoptionen in Elternzeit

Um Elternzeit in Teilzeit nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten:

ℹ️Beschäftigungszeit: Um Anspruch auf Elternzeit zu haben, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis stehen und bei ihrem Arbeitgeber mindestens sechs Monate beschäftigt sein. Die genaue Dauer der Beschäftigung kann je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren.

ℹ️Antragstellung: Der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit muss rechtzeitig gestellt werden. In der Regel sollte der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Teilzeitarbeit eingereicht werden. Es ist wichtig, den Antrag schriftlich einzureichen und die gewünschte Arbeitszeit anzugeben.

ℹ️Mitteilung an den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber über den Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit zu informieren. Es wird empfohlen, dies frühzeitig zu tun, um eine reibungslose Planung und Organisation zu ermöglichen.

ℹ️Zustimmung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit zu prüfen. In der Regel sollte er dem Antrag zustimmen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Eine ablehnende Entscheidung seitens des Arbeitgebers muss begründet sein.

ℹ️Rückkehr in Vollzeit: Nach Ablauf der Teilzeit in Elternzeit haben Beschäftigte das Recht, zu ihrer vorherigen Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Es wird empfohlen, dies rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen und die Rückkehr schriftlich zu vereinbaren.

Indem Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen für Teilzeit in Elternzeit erfüllen, können sie von der Flexibilität profitieren, die es ihnen ermöglicht, ihre elterlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig beruflich aktiv zu bleiben.

📌Mit dem Elternzeitrechner können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, in welchen Zeiträumen Sie Elternzeit beantragen können.

 
 

Antrag Teilzeit in Elternzeit

Um Teilzeit während der Elternzeit zu beantragen, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Schritte beachten:

🖊️Schriftlicher Antrag
Der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit sollte schriftlich gestellt werden. Dies kann in Form eines formlosen Schreibens oder eines vorgefertigten Antragsformulars erfolgen, das beim Arbeitgeber erhältlich ist.

🖊️Begründung der gewünschten Arbeitszeit
Im Antrag sollte die gewünschte Arbeitszeit während der Elternzeit angegeben und begründet werden. Dabei können individuelle Bedürfnisse, wie beispielsweise die Betreuung des Kindes, familiäre Verpflichtungen oder andere relevante Faktoren, angeführt werden.

🖊️Rechtzeitige Einreichung
Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, damit der Arbeitgeber ausreichend Zeit hat, den Antrag zu prüfen und zu bearbeiten. Es wird empfohlen, den Antrag spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit einzureichen.

🖊️Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Es ist ratsam, den Antrag persönlich mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu besprechen und eventuelle Fragen zu klären. Eine offene Kommunikation kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

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Arbeitgeberrechte: Ablehnung, Kündigung & Teilzeit

Auch Arbeitgeber haben in Bezug auf Teilzeit während der Elternzeit gewisse Rechte – und diese sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Darf der Arbeitgeber den Antrag ablehnen?

Grundsätzlich ja - aber nur in Ausnahmefällen.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit sorgfältig zu prüfen. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen - etwa wenn durch Ihre reduzierte Arbeitszeit der Betriebsablauf erheblich gestört würde oder keine geeignete Vertretung gefunden werden kann.

Wichtig: Eine Ablehnung darf nicht einfach so erfolgen – sie muss schriftlich und nachvollziehbar begründet werden.

Wenn Sie Teilzeit beantragen möchten, sollten Sie Ihren Wunsch frühzeitig mitteilen und offen mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Das schafft Vertrauen und erhöht die Chancen, gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

Sollte Ihr Antrag aus Sicht des Arbeitgebers ohne ausreichende Begründung abgelehnt werden, können Sie sich rechtlich beraten lassen oder - falls nötig - rechtliche Schritte einleiten.

Darf der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten in Elternzeit kündigen?

Nein - während der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz.
Egal ob Sie voll oder in Teilzeit arbeiten: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, solange Sie sich in Elternzeit befinden - es sei denn, es liegt ein sehr schwerwiegender Ausnahmefall vor, und die zuständige Aufsichtsbehörde stimmt einer Kündigung ausdrücklich zu. Solche Fälle sind jedoch selten.

Dieser Schutz gilt selbstverständlich auch, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Er soll sicherstellen, dass Eltern sich auf ihre Familie konzentrieren können, ohne um ihren Arbeitsplatz fürchten zu müssen.

Ist Brückenteilzeit nach Ende der Elternzeit möglich?

Ja, es ist möglich, Brückenteilzeit nach dem Ende der Elternzeit zu beantragen. Brückenteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von der Teilzeit wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren.

Nach der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, ihren Antrag auf Brückenteilzeit zu stellen. Dieser Antrag muss rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht werden, in der Regel spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Brückenteilzeit.

Die Brückenteilzeit bietet eine flexible Übergangsphase, in der die Arbeitszeit schrittweise erhöht wird, um den Wiedereinstieg in die Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern. Dabei gilt es, die betrieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine passende Lösung zu finden.

Es ist wichtig, die genauen Regelungen zur Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie im individuellen Arbeitsvertrag zu prüfen.

Haben Teilzeitbeschäftigte während der Elternzeit Urlaubsanspruch?

Ja, auch Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit haben Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) und gilt unabhängig von der Teilzeitbeschäftigung. Der Umfang des Urlaubs richtet sich nach dem vereinbarten Arbeitszeitmodell und der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Urlaub aus der Elternzeit auf die Zeit nach der Elternzeit zu übertragen. Falls der gesamte Urlaub nicht genommen werden konnte, sollten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes und eventuelle tarifvertragliche Bestimmungen beachtet werden.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Mutter arbeitet in Teilzeit während der Elternzeit am Laptop

✅Vorteile der Teilzeit in Elternzeit

Die Entscheidung für Teilzeit in der Elternzeit bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Beschäftigte. Hier sind einige der Hauptvorteile im Überblick:

  • Flexibilität: Teilzeitbeschäftigung ermöglicht es Eltern, ihre Arbeitszeit entsprechend den Bedürfnissen ihres Kindes anzupassen und eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen.

  • Beruflicher Wiedereinstieg: Durch die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit können Beschäftigte den beruflichen Wiedereinstieg nach der Auszeit schrittweise angehen und sich gleichzeitig um ihr Kind kümmern.

  • Soziale Sicherheit: Teilzeitbeschäftigte in der Elternzeit können weiterhin soziale Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung erhalten.

  • Karrieremöglichkeiten: Durch die Teilzeitbeschäftigung bleibt der Kontakt zum Arbeitsmarkt erhalten, was langfristig die Karrieremöglichkeiten verbessern kann.

  • Finanzielle Unterstützung: Teilzeitbeschäftigte haben möglicherweise Anspruch auf Leistungen wie das Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Kindergeld, die finanzielle Unterstützung bieten.

Die Teilzeit in der Elternzeit bietet somit eine wertvolle Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und den Übergang in die Arbeitswelt nach der Elternzeit zu erleichtern.

❌Nachteile der Teilzeit in Elternzeit

Obwohl Teilzeit in der Elternzeit viele Vorteile bietet, gibt es auch einige potenzielle Nachteile, die berücksichtigt werden sollten. Hier sind einige der möglichen Nachteile im Überblick:

  • Finanzielle Einbußen: Durch die Reduzierung der Arbeitszeit in der Teilzeit während der Elternzeit kann es zu einem niedrigeren Einkommen und damit zu finanziellen Einbußen kommen.

  • Karriereentwicklung: Teilzeitbeschäftigung kann sich auf die Karriereentwicklung auswirken, da möglicherweise weniger Möglichkeiten für berufliches Wachstum und Beförderungen bestehen.

  • Arbeitsbelastung: Die Kombination von Teilzeitarbeit und Betreuung des Kindes kann zu einer erhöhten Arbeitsbelastung führen, da die Zeit für die Erledigung beruflicher Aufgaben begrenzt ist.

  • Herausfordernde Arbeitsorganisation: Die Organisation von Kinderbetreuung und Arbeitszeiten kann herausfordernd sein und erfordert eine gute Planung und Abstimmung mit dem Arbeitgeber.

  • Soziale Isolation: Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit kann dazu führen, dass Beschäftigte weniger Kontakt zu Kollegen haben und sich sozial isoliert fühlen.

Es ist wichtig, diese potenziellen Nachteile abzuwägen und individuell zu prüfen, ob Teilzeit in der Elternzeit die beste Option ist. Eine sorgfältige Planung und Kommunikation mit dem Arbeitgeber können helfen, mögliche Nachteile zu minimieren.

Finanzielle Aspekte der Teilzeit in Elternzeit

Glückliche Familie dank flexibler Teilzeit in Elternzeit

Wenn Beschäftigte während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, stellt sich die Frage nach dem Gehalt. Das Gehalt in der Teilzeit während der Elternzeit wird entsprechend der reduzierten Arbeitszeit berechnet. Für Geburten nach dem 01.09.2021 gelten besondere Regelungen.

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stundenlohn oder dem anteiligen Gehalt im Verhältnis zur Vollzeitbeschäftigung. Es ist wichtig, die genauen Regelungen zur Gehaltsberechnung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung zu überprüfen.

Zusätzlich zur Teilzeitvergütung kann es auch Ansprüche auf staatliche Leistungen wie das Elterngeld oder das Mutterschaftsgeld geben. Diese Leistungen werden in der Regel auf Basis des vorherigen Einkommens berechnet.

Um ein vollständiges Bild des Gehalts während der Teilzeit in Elternzeit zu erhalten, empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder anderen relevanten Stellen in Kontakt zu treten und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mutterschaftsgeld und Teilzeit

Wenn Frauen während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, haben sie Anspruch auf Mutterschutz und die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Dieses wird sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach gezahlt. Die Krankenkasse übernimmt dabei bis zu 13 Euro pro Tag, während der Arbeitgeber den Betrag bis zur Höhe des bisherigen Nettoverdienstes aufstockt.

Auch Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit haben Anspruch auf diesen Schutz und die entsprechenden Zahlungen. Der Urlaubsanspruch bleibt ebenfalls bestehen und wird wie bei einer normalen Teilzeitstelle berechnet. Es ist wichtig, sich frühzeitig über diese Ansprüche zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber zu besprechen, um finanzielle Sicherheit während dieser besonderen Zeit zu gewährleisten.

Vater und Kind genießen gemeinsame Zeit dank Teilzeit in Elternzeit- Arbeitsrecht

Fazit: Flexibel arbeiten, für die Familie da sein

Teilzeit in der Elternzeit bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine reduzierte Arbeitszeit – es sei denn, es sprechen dringende betriebliche Gründe dagegen.

Damit alles reibungslos klappt, ist es wichtig, den Antrag gut vorzubereiten und frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Eine klare Absprache schafft Vertrauen und erhöht die Chancen, dass beide Seiten zufrieden sind.

Auch die finanziellen Aspekte sollten Sie im Blick behalten: Das Gehalt fällt bei Teilzeit natürlich entsprechend niedriger aus – unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch weiterhin Elterngeld gezahlt werden.

Je besser Sie planen und je offener Sie kommunizieren, desto einfacher wird es, für diese besondere Lebensphase eine gute Lösung zu finden – für Sie, Ihr Kind und Ihren Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

  • Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit während der Elternzeit zweimal zu ändern. Das bedeutet, dass sie insgesamt drei verschiedene Arbeitszeitmodelle während der Elternzeit vereinbaren können.

  • Ja, das Gehalt wird entsprechend der reduzierten Arbeitszeit angepasst. Wenn das Einkommen durch die Teilzeit sinkt, kann zusätzlich Elterngeld in Anspruch genommen werden.

  • Eltern dürfen während der Elternzeit zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Die genaue Stundenanzahl muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

  • Um Teilzeit in Elternzeit zu beantragen, müssen Arbeitnehmer spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen. Dieser sollte die gewünschte Stundenzahl und Verteilung enthalten.

  • Ja, Elterngeld kann auch bei Teilzeit weiter gezahlt werden. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und den reduzierten Arbeitsstunden.

Dienstplan
Topic: Eltern

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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