Teilzeit in Elternzeit: Arbeitgeberpflichten im Fokus

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 23 Mai 2023
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Ein ausgewogenes Arbeitsleben und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind heute mehr denn je von großer Bedeutung. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten flexible Arbeitsmodelle anbieten, können von einer gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit, einer höheren Produktivität und einer verbesserten Mitarbeiterbindung profitieren. In diesem Kontext gewinnt die Teilzeit in Elternzeit zunehmend an Bedeutung.

Die Elternzeit ist eine wertvolle Phase für junge Familien, in der sie Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Doch das bedeutet nicht, dass der berufliche Werdegang vollständig ruhen muss. Immer mehr Eltern möchten während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, um sowohl ihren beruflichen Pflichten nachzukommen als auch die wertvollen Momente mit ihren Kindern zu genießen.

Teilzeit in Elternzeit - Anspruchsvoraussetzungen

Um Elternzeit in Teilzeit nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten:

Beschäftigungszeit

Um Anspruch auf Elternzeit zu haben, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis stehen und bei ihrem Arbeitgeber mindestens sechs Monate beschäftigt sein. Die genaue Dauer der Beschäftigung kann je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren.

Antragstellung

Der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit muss rechtzeitig gestellt werden. In der Regel sollte der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Teilzeitarbeit eingereicht werden. Es ist wichtig, den Antrag schriftlich einzureichen und die gewünschte Arbeitszeit anzugeben.

Mitteilung an den Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber über den Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit zu informieren. Es wird empfohlen, dies frühzeitig zu tun, um eine reibungslose Planung und Organisation zu ermöglichen.

Zustimmung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit zu prüfen. In der Regel sollte er dem Antrag zustimmen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Eine ablehnende Entscheidung seitens des Arbeitgebers muss begründet sein.

Rückkehr in Vollzeit

Nach Ablauf der Teilzeit in Elternzeit haben Beschäftigte das Recht, zu ihrer vorherigen Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Es wird empfohlen, dies rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu besprechen und die Rückkehr schriftlich zu vereinbaren.

Indem Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen für Teilzeit in Elternzeit erfüllen, können sie von der Flexibilität profitieren, die es ihnen ermöglicht, ihre elterlichen Pflichten zu erfüllen und gleichzeitig beruflich aktiv zu bleiben.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit? 

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Elternzeit ist ein gesetzlich verankertes Recht, das Eltern gewährt wird, um sich um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern. Es bietet ihnen die Möglichkeit, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, um sich intensiv der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen.

Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elternzeit, unabhängig vom Geschlecht oder dem Familienstand. Dies schließt sowohl leibliche Eltern als auch adoptierende oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Eltern ein. Die Elternzeit kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Beamten beantragt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Elternzeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Geburt oder Adoption des Kindes geltend gemacht werden muss. In der Regel beträgt dieser Zeitraum sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Die Elternzeit kann in Form von einem zusammenhängenden Zeitraum oder aufgeteilt in mehrere Abschnitte genommen werden. Dies ermöglicht den Eltern eine flexible Gestaltung ihrer Auszeit, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Anspruchsberechtigte Personen:

  • Leibliche Eltern (Mutter und Vater)
  • Adoptierende Eltern
  • Eltern in eingetragener Lebenspartnerschaft

Zeitlicher Rahmen für die Inanspruchnahme der Elternzeit:

  • Sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes

Die Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, ihre Familienverantwortung wahrzunehmen und dennoch den beruflichen Wiedereinstieg zu planen.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Teilzeit in Elternzeit - Vorteile

Die Entscheidung für Teilzeit in der Elternzeit bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Beschäftigte. Hier sind einige der Hauptvorteile im Überblick:

  • Flexibilität: Teilzeitbeschäftigung ermöglicht es Eltern, ihre Arbeitszeit entsprechend den Bedürfnissen ihres Kindes anzupassen und eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen.
  • Beruflicher Wiedereinstieg: Durch die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit können Beschäftigte den beruflichen Wiedereinstieg nach der Auszeit schrittweise angehen und sich gleichzeitig um ihr Kind kümmern.
  • Soziale Sicherheit: Teilzeitbeschäftigte in der Elternzeit können weiterhin soziale Leistungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung erhalten.
  • Karrieremöglichkeiten: Durch die Teilzeitbeschäftigung bleibt der Kontakt zum Arbeitsmarkt erhalten, was langfristig die Karrieremöglichkeiten verbessern kann.
  • Finanzielle Unterstützung: Teilzeitbeschäftigte haben möglicherweise Anspruch auf Leistungen wie das Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Kindergeld, die finanzielle Unterstützung bieten.

Die Teilzeit in der Elternzeit bietet somit eine wertvolle Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und den Übergang in die Arbeitswelt nach der Elternzeit zu erleichtern.

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Teilzeit in Elternzeit - Nachteile

Obwohl Teilzeit in der Elternzeit viele Vorteile bietet, gibt es auch einige potenzielle Nachteile, die berücksichtigt werden sollten. Hier sind einige der möglichen Nachteile im Überblick:

  • Finanzielle Einbußen: Durch die Reduzierung der Arbeitszeit in der Teilzeit während der Elternzeit kann es zu einem niedrigeren Einkommen und damit zu finanziellen Einbußen kommen.
  • Karriereentwicklung: Teilzeitbeschäftigung kann sich auf die Karriereentwicklung auswirken, da möglicherweise weniger Möglichkeiten für berufliches Wachstum und Beförderungen bestehen.
  • Arbeitsbelastung: Die Kombination von Teilzeitarbeit und Betreuung des Kindes kann zu einer erhöhten Arbeitsbelastung führen, da die Zeit für die Erledigung beruflicher Aufgaben begrenzt ist.
  • Herausfordernde Arbeitsorganisation: Die Organisation von Kinderbetreuung und Arbeitszeiten kann herausfordernd sein und erfordert eine gute Planung und Abstimmung mit dem Arbeitgeber.
  • Soziale Isolation: Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit kann dazu führen, dass Beschäftigte weniger Kontakt zu Kollegen haben und sich sozial isoliert fühlen.

Es ist wichtig, diese potenziellen Nachteile abzuwägen und individuell zu prüfen, ob Teilzeit in der Elternzeit die beste Option ist. Eine sorgfältige Planung und Kommunikation mit dem Arbeitgeber können helfen, mögliche Nachteile zu minimieren.

Antrag Teilzeit in Elternzeit

Um Teilzeit während der Elternzeit zu beantragen, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Schritte beachten:

Schriftlicher Antrag

Der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit sollte schriftlich gestellt werden. Dies kann in Form eines formlosen Schreibens oder eines vorgefertigten Antragsformulars erfolgen, das beim Arbeitgeber erhältlich ist.

Begründung der gewünschten Arbeitszeit

Im Antrag sollte die gewünschte Arbeitszeit während der Elternzeit angegeben und begründet werden. Dabei können individuelle Bedürfnisse, wie beispielsweise die Betreuung des Kindes, familiäre Verpflichtungen oder andere relevante Faktoren, angeführt werden.

Rechtzeitige Einreichung

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, damit der Arbeitgeber ausreichend Zeit hat, den Antrag zu prüfen und zu bearbeiten. Es wird empfohlen, den Antrag spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit einzureichen.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Es ist ratsam, den Antrag persönlich mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung zu besprechen und eventuelle Fragen zu klären. Eine offene Kommunikation kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

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Können Beschäftigte in der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, Beschäftigte haben das Recht, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dies ermöglicht ihnen eine flexible Gestaltung ihrer Arbeitszeit, um die Betreuung und Erziehung ihres Kindes mit ihren beruflichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Während der Teilzeit in Elternzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren. Die genaue Anzahl der Stunden, die sie arbeiten möchten, kann individuell vereinbart werden. Es gibt jedoch eine gesetzliche Obergrenze für die Arbeitszeit während der Elternzeit.

Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen Beschäftigte während der Elternzeit höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Bei einer Vereinbarung von weniger als 30 Stunden gilt diese Stundenbegrenzung entsprechend anteilig.

Die Teilzeit in Elternzeit bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, sowohl ihre beruflichen Ambitionen zu verfolgen als auch die kostbaren Momente mit ihrem Kind zu genießen. Es ist jedoch wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit während der Elternzeit einzuhalten.

Wie oft kann die Arbeitszeit während der Elternzeit geändert werden?

Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit während der Elternzeit zweimal zu ändern. Das bedeutet, dass sie insgesamt drei verschiedene Arbeitszeitmodelle während der Elternzeit vereinbaren können.

Arbeitgeberrechte: Antragsablehnung, Kündigung und Brückenteilzeit

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Darf der Arbeitgeber den Antrag ablehnen?

Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit zu prüfen und zu genehmigen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Eine ablehnende Entscheidung seitens des Arbeitgebers muss dabei begründet werden.

Betriebliche Gründe können beispielsweise vorliegen, wenn die Teilzeitarbeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führen würde oder wenn die Vertretung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nicht möglich ist.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Antrag rechtzeitig einreichen und ihre Gründe für die gewünschte Teilzeit während der Elternzeit angemessen darlegen. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und die Chancen auf eine positive Entscheidung zu erhöhen.

Falls der Arbeitgeber den Antrag unzureichend begründet ablehnt oder gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz verstößt, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Darf der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten in Elternzeit kündigen?

Nein, der Arbeitgeber darf Teilzeitbeschäftigten in Elternzeit nicht ohne weiteres kündigen. Gemäß dem Mutterschutzgesetz und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit vor einer Kündigung geschützt.

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der sicherstellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aufgrund ihrer Elternzeit benachteiligt oder entlassen werden können. Dieser Schutz gilt auch für Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit.

Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Kündigungsschutz, wenn beispielsweise eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund von wirtschaftlichen Gründen vorliegt. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass die Kündigung nicht aufgrund der Elternzeit oder der Teilzeitarbeit während der Elternzeit erfolgt.

Ist Brückenteilzeit nach Ende der Elternzeit möglich?

Ja, es ist möglich, Brückenteilzeit nach dem Ende der Elternzeit zu beantragen. Brückenteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von der Teilzeit wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren.

Nach der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, ihren Antrag auf Brückenteilzeit zu stellen. Dieser Antrag muss rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht werden, in der Regel spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Brückenteilzeit.

Die Brückenteilzeit bietet eine flexible Übergangsphase, in der die Arbeitszeit schrittweise erhöht wird, um den Wiedereinstieg in die Vollzeitbeschäftigung zu erleichtern. Dabei gilt es, die betrieblichen Erfordernisse zu berücksichtigen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine passende Lösung zu finden.

Es ist wichtig, die genauen Regelungen zur Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie im individuellen Arbeitsvertrag zu prüfen.

Haben Teilzeitbeschäftigte während der Elternzeit Urlaubsanspruch?

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Ja, auch Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit haben Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) und gilt unabhängig von der Teilzeitbeschäftigung. Der Umfang des Urlaubs richtet sich nach dem vereinbarten Arbeitszeitmodell und der Anzahl der Arbeitstage pro Woche.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Urlaub aus der Elternzeit auf die Zeit nach der Elternzeit zu übertragen. Falls der gesamte Urlaub nicht genommen werden konnte, sollten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes und eventuelle tarifvertragliche Bestimmungen beachtet werden.

Was passiert mit dem Rest des Urlaubs?

Der Rest des Urlaubs, der während der Elternzeit nicht genommen wurde, bleibt grundsätzlich erhalten. Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit können den verbleibenden Urlaub also nach dem Ende der Elternzeit nehmen. Es ist wichtig, dies rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen und die individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten.

Der nicht genommene Urlaub kann jedoch auch verfallen, wenn bestimmte Fristen oder tarifvertragliche Regelungen dies vorsehen.

Teilzeit in Elternzeit - Gehalt

Wenn Beschäftigte während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, stellt sich die Frage nach dem Gehalt. Das Gehalt in der Teilzeit während der Elternzeit wird entsprechend der reduzierten Arbeitszeit berechnet.

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Stundenlohn oder dem anteiligen Gehalt im Verhältnis zur Vollzeitbeschäftigung. Es ist wichtig, die genauen Regelungen zur Gehaltsberechnung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung zu überprüfen.

Zusätzlich zur Teilzeitvergütung kann es auch Ansprüche auf staatliche Leistungen wie das Elterngeld oder das Mutterschaftsgeld geben. Diese Leistungen werden in der Regel auf Basis des vorherigen Einkommens berechnet.

Um ein vollständiges Bild des Gehalts während der Teilzeit in Elternzeit zu erhalten, empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder anderen relevanten Stellen in Kontakt zu treten und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Wird Mutterschaftsgeld gezahlt, wenn Personen in Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, Personen, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Arbeitgeber gezahlt.

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht unabhängig davon, ob die Person in Teilzeit oder Vollzeit während der Elternzeit arbeitet. Es wird auf Basis des vorherigen Einkommens berechnet.

Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes bei der zuständigen Krankenkasse zu erfragen und gegebenenfalls weitere Unterstützung von Fachleuten wie Sozialberatern oder der Personalabteilung des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen.

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist ein wichtiger Aspekt für Personen in Elternzeit, die Teilzeit arbeiten und gleichzeitig finanzielle Unterstützung während dieser Zeit benötigen.

 

Mitarbeiter Management Vorschriften
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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