Personalkosten
Personalkosten sind Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile, Sonderzahlungen und alle Kosten rund um die Beschäftigung. Mit Beispielrechnung pro Arbeitsstunde und Kennzahlen.
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Personalkosten sind alle Kosten, die ein Betrieb für seine Beschäftigten trägt: Löhne und Gehälter, der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Umlagen, Sonderzahlungen und alles, was rund um die Beschäftigung anfällt, von der Stellenanzeige bis zur Arbeitskleidung. In der Gewinn- und Verlustrechnung heißen sie Personalaufwand. Für die Kalkulation zählt meist eine andere Zahl: was ein Mitarbeiter pro Jahr oder pro tatsächlich gearbeiteter Stunde kostet.
Diese Zahl liegt deutlich über dem Stundenlohn. Wie weit, zeigt die Beispielrechnung weiter unten: Eine Servicekraft mit gut 16 € Stundenlohn kostet ihren Betrieb knapp 25 € für jede Stunde, die sie im Service steht.
Was gehört zu den Personalkosten?
Üblich ist die Einteilung in direkte Personalkosten, also das Entgelt für die Arbeit, und indirekte Personalkosten, die durch die Beschäftigung zusätzlich entstehen. Die indirekten heißen auch Personalnebenkosten oder Lohnnebenkosten.
Bereich | Was dazugehört |
|---|---|
Direkte Personalkosten | Löhne und Gehälter, Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, bezahlte Überstunden, Provisionen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld |
Gesetzliche Nebenkosten | Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Umlagen U1 und U2, Insolvenzgeldumlage, Beitrag zur Berufsgenossenschaft |
Tarifliche und freiwillige Leistungen | betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Zuschüsse zu Essen oder Fahrtkosten, Sachbezüge |
Sonstige Personalkosten | Stellenanzeigen und Einarbeitung, Weiterbildung, Arbeitskleidung, Betriebsfeiern, Gesundheitsangebote |
Lohnkosten und Personalkosten werden oft gleich benutzt. Genau genommen meint man mit Lohnkosten nur den Bruttolohn plus die gesetzlichen Abgaben darauf. Personalkosten ist der weitere Begriff und schließt Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld, Recruiting und Weiterbildung mit ein. Welche Abgaben 2026 im Einzelnen anfallen, listet der Beitrag zu den Lohnnebenkosten auf.
Was ein Mitarbeiter kostet: Beispielrechnung
Eine Servicekraft in einem Restaurant verdient 2.800 € brutto im Monat bei 40 Stunden pro Woche. Laut Arbeitsvertrag bekommt sie im November ein halbes Monatsgehalt als Weihnachtsgeld und hat 28 Urlaubstage.
Posten | pro Jahr |
|---|---|
Bruttolohn (12 × 2.800 €) | 33.600,00 € |
Weihnachtsgeld | 1.400,00 € |
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (rund 21,15 % von 35.000 €) | 7.402,50 € |
Personalkosten ohne Umlagen und Berufsgenossenschaft | 42.402,50 € |
Der Arbeitgeberanteil setzt sich 2026 aus 7,3 % Kranken-, 1,8 % Pflege-, 9,3 % Renten- und 1,3 % Arbeitslosenversicherung zusammen, dazu die Hälfte des Zusatzbeitrags der Krankenkasse, im Schnitt 1,45 % (Stand: 2026). Die Umlagen U1 und U2 und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft kommen hinzu; ihre Sätze hängen von Krankenkasse und Branche ab und fehlen deshalb in der Tabelle.
Pro gearbeiteter Stunde wird es teurer
Bezahlt werden 52 Wochen mit je 40 Stunden, also 2.080 Stunden im Jahr. Gearbeitet wird weniger. Angenommen, neben den 28 Urlaubstagen fallen 9 Feiertage auf Arbeitstage und die Servicekraft ist 10 Tage krank, dann fehlen 47 Tage oder 376 Stunden. Es bleiben 1.704 Stunden, in denen sie tatsächlich im Service steht.
Kennzahl | Wert |
|---|---|
Stundenlohn (33.600 € ÷ 2.080 Stunden) | 16,15 € |
Personalkosten pro bezahlter Stunde (42.402,50 € ÷ 2.080) | 20,39 € |
Personalkosten pro gearbeiteter Stunde (42.402,50 € ÷ 1.704) | 24,88 € |
Mit dem letzten Wert rechnest du, wenn du eine Schicht kalkulierst oder überlegst, ob sich am Samstagabend eine zusätzliche Kraft lohnt. Wie viele Feiertage auf Arbeitstage fallen, hängt vom Bundesland und vom Jahr ab, und die Krankheitstage sind hier eine Annahme. Für ein ganzes Team rechnet der Personalkosten-Rechner in Excel dieselben Posten pro Person durch.
Taugt die Faustformel Bruttogehalt mal 1,7?
In Businessplänen steht oft, ein Mitarbeiter koste das 1,7- bis 2-Fache seines Bruttogehalts. Im Beispiel kostet die Servicekraft das 1,26-Fache ihres Jahresbruttos, bezogen auf die gearbeitete Stunde das 1,54-Fache ihres Stundenlohns. Mit Recruiting, Einarbeitung, einem Büroarbeitsplatz oder einem Dienstwagen kann ein Faktor von 1,7 stimmen. Für eine Aushilfe in der Küche liegt er zu hoch. Als Startwert für einen Businessplan ist die Faustformel brauchbar, für die Kalkulation einer Schicht rechnest du besser selbst.
Fixe, sprungfixe und variable Personalkosten
Grundgehälter und vertraglich vereinbarte Stunden sind fixe Kosten: Sie fallen an, auch wenn an einem verregneten Dienstag kaum Gäste kommen. Variabel sind Zuschläge, bezahlte Überstunden, Provisionen und die Stunden von Aushilfen, die du nur bei Bedarf einplanst.
Dazwischen liegen sprungfixe Kosten. Ein Supermarkt fängt ein paar Prozent mehr Kundschaft mit derselben Besetzung auf. Ab einem bestimmten Punkt braucht er eine zusätzliche Kassenkraft, und die Personalkosten springen gleich um eine ganze Stelle nach oben.
Im Schichtbetrieb lohnt der Blick auf das Verhältnis: Je größer der Anteil fester Verträge, desto stärker treffen ruhige Wochen das Ergebnis. Je mehr Stunden flexibel sind, desto mehr hängt an einer Planung, die die Besetzung dem erwarteten Betrieb anpasst. Dazu gehört zu wissen, wer welche Station beherrscht, etwa aus einer Qualifikationsmatrix pro Team.
Personalkosten in der Gewinn- und Verlustrechnung
Im Gesamtkostenverfahren weist die GuV den Personalaufwand als eigenen Posten aus, unterteilt in Löhne und Gehälter sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB). Im Umsatzkostenverfahren gibt es diesen Posten nicht; die Personalkosten stecken dort in den Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten.
Der Personalaufwand in der GuV ist meist kleiner als die Personalkosten im weiten Sinn. Stellenanzeigen, Seminare oder Arbeitskleidung landen in vielen Betrieben unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Wer Personalkosten über die Jahre oder mit anderen Betrieben vergleicht, sollte deshalb wissen, welche Abgrenzung hinter der Zahl steht.
Kennzahlen: Personalkostenquote und Kosten pro Stunde
Die bekannteste Kennzahl ist die Personalkostenquote: Personalkosten geteilt durch Umsatz, mal 100. Ein Restaurant mit 60.000 € Monatsumsatz und 19.800 € Personalkosten kommt auf 33 %. Welche Quote in Gastronomie, Handel oder Pflege üblich ist, beantwortet der Beitrag Wie hoch dürfen Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz sein?
Drei weitere Werte helfen beim Steuern:
Personalkosten pro Mitarbeiter oder pro Vollzeitstelle, um Standorte und Jahre zu vergleichen
Personalkosten pro gearbeiteter Stunde, wie im Beispiel oben, für die Kalkulation von Schichten und Preisen
der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten, auch Personalaufwandsquote genannt, um zu sehen, wie personalintensiv der Betrieb ist
Eine Quote allein sagt wenig. Steigt sie, kann das an zu vielen geplanten Stunden liegen, an einem Monat mit schwachem Umsatz oder an einer Tariferhöhung. Erst der Blick auf Stunden und Umsatz pro Tag zeigt, welche der drei Ursachen es war.
Personalkosten senken, ohne den Service zu gefährden
In Schichtbetrieben liegt der größte Hebel selten im Stundenlohn. Er liegt in Stunden, die zur falschen Zeit geplant sind: drei Leute im Service an einem ruhigen Montagnachmittag, zwei am vollen Samstagabend. Wer die Besetzung am erwarteten Umsatz ausrichtet, spart an dieser Stelle und muss die Löhne nicht anfassen, die Mindestlohn und Tarifvertrag ohnehin nach unten begrenzen.
Weitere Stellschrauben sind Überstunden mit Zuschlag, die sich durch eine früh geplante Aushilfe ersetzen lassen, eine hohe Fluktuation, die jedes Mal Recruiting und Einarbeitung kostet, und ein hoher Krankenstand. Was in vollen Wochen konkret hilft, sammelt der Beitrag zu Personalkosten in der Hochsaison.
Steuerfreie oder pauschal versteuerte Leistungen, etwa Sachbezüge oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung, machen eine Gehaltserhöhung für den Betrieb günstiger. Welche Grenzen dafür gelten, klärst du mit deiner Lohnbuchhaltung.
Personalkosten schon im Dienstplan sehen
In Shiftbase legst du pro Abteilung ein Ziel fest: die Lohnkosten als Anteil am Umsatz, die Produktivität als Umsatz pro geplanter Stunde oder einen durchschnittlichen Stundenlohn. Beim Planen zeigt der Dienstplan grün, gelb oder rot, ob ein Tag im Ziel liegt, und nach der Woche stehen geplante und tatsächliche Werte nebeneinander. Den Umsatz holt Shiftbase aus der Kasse oder aus einer Datei, oder du trägst ihn ein.
Gerechnet wird dabei mit den Stundenlöhnen deiner Mitarbeitenden, ohne Lohnnebenkosten. Für die vollen Personalkosten schlägst du die Arbeitgeberanteile auf, im Beispiel oben rund 21 %. Wie die Personalkostenplanung in Shiftbase im Dienstplan aussieht, zeigt die Produktseite.
Häufig gestellte Fragen
Zu den Personalkosten zählen Löhne und Gehälter, Zuschläge und Sonderzahlungen, der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, die Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Dazu kommen freiwillige Leistungen wie die betriebliche Altersversorgung sowie Kosten für Recruiting, Einarbeitung, Weiterbildung und Arbeitskleidung.
Die Personalkosten für einen Mitarbeiter berechnest du, indem du zum Jahresbrutto die Sonderzahlungen addierst, darauf den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von 2026 rund 21 % aufschlägst und Umlagen, Berufsgenossenschaft und sonstige Kosten hinzunimmst. Teilst du die Summe durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden, erhältst du die Personalkosten pro Arbeitsstunde. Für mehrere Personen hilft der Personalkosten-Rechner in Excel.
Ein Angestellter mit 3.000 € brutto im Monat kostet den Arbeitgeber 2026 rund 3.635 €: 3.000 € Lohn plus etwa 634,50 € Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Umlagen, Berufsgenossenschaft und Sonderzahlungen kommen noch hinzu. Die Rechnung Posten für Posten steht unter Lohnkosten.
Personalkosten sind zum größten Teil Fixkosten, weil Gehälter und vertraglich vereinbarte Stunden unabhängig vom Umsatz anfallen. Variabel sind Zuschläge, bezahlte Überstunden, Provisionen und Stunden von Aushilfen. Wird wegen steigender Nachfrage eine ganze zusätzliche Stelle nötig, spricht man von sprungfixen Personalkosten.
Wie viel Prozent vom Umsatz die Personalkosten ausmachen, hängt stark von der Branche ab: Personalintensive Betriebe wie Restaurants, Pflegedienste oder Reinigungsfirmen liegen deutlich höher als der Großhandel. Richtwerte und eine Rechnung für deinen Betrieb stehen im Beitrag zur Personalkostenquote.
Lohnkosten umfassen den Bruttolohn und die gesetzlichen Abgaben des Arbeitgebers darauf. Personalkosten sind der weitere Begriff: Sie schließen zusätzlich Sonderzahlungen, freiwillige Leistungen, Recruiting, Weiterbildung und andere Kosten der Beschäftigung ein.
Die gesetzlichen Personalnebenkosten liegen 2026 bei rund 21 % des Bruttolohns, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Hinzu kommen die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, deren Sätze von Krankenkasse und Branche abhängen. Die Sätze im Einzelnen stehen unter Lohnnebenkosten.
Alle Begriffe ansehen
- 48-Stunden-WocheDie 48-Stunden-Woche ist die Obergrenze für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach § 3 ArbZG. In einzelnen Wochen sind bis zu 60 Stunden möglich, wenn der Schnitt im Ausgleichszeitraum stimmt.
- Arbeitsstunden pro MonatIm Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.
- Direktionsrecht (§ 106 GewO)Das Direktionsrecht nach § 106 GewO erlaubt dem Arbeitgeber, Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit festzulegen, soweit Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung und Gesetz Raum lassen und die Weisung billigem Ermessen entspricht.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- ErsatzruhetagDer Ersatzruhetag ist der freie Werktag nach Sonntags- oder Feiertagsarbeit (§ 11 Abs. 3 ArbZG): innerhalb von zwei Wochen nach einem Sonntag, acht Wochen nach einem Feiertag, ein ganzer Kalendertag.
- ProbearbeitenProbearbeiten ist ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen im Betrieb vor dem Arbeitsvertrag: unbezahlt, solange die Person nur mitläuft, und ein Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn, sobald sie richtig mitarbeitet.
- RuhezeitZwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wann sie kürzer sein darf, was sie unterbricht und Beispiele aus dem Schichtplan.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- VerdienstbescheinigungDie Verdienstbescheinigung ist der Vordruck, auf dem du einem Amt den Verdienst bestätigst. Welcher Zeitraum zählt und wohin Zuschläge gehören.
- Weiterbeschäftigung nach RenteneintrittWeiterbeschäftigung nach Renteneintritt: wie der Vertrag weiterläuft, was für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt und wann die Aktivrente greift.
- WerkstudentWerkstudenten sind Studierende, die in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten und dafür nur in die Rentenversicherung einzahlen.
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