Zeitlohn
Zeitlohn ist eine Lohnform, bei der sich die Bezahlung nach der Dauer der Arbeitszeit richtet, also nach Stunden, Tagen oder Monaten, unabhängig von der geleisteten Menge.
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Was ist Zeitlohn?
Zeitlohn ist eine Lohnform, bei der sich die Bezahlung nach der Arbeitszeit richtet: nach Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten. Wie viel in dieser Zeit entsteht, ändert den Lohn nicht. Der Grundgedanke steckt in einer einfachen Formel: Arbeitszeit × Lohnsatz pro Zeiteinheit, dazu vereinbarte Zuschläge. In Tarifverträgen heißt dasselbe oft Zeitentgelt.
Zeitlohn ist die übliche Form der Vergütung, und auch ein festes Monatsgehalt gehört dazu, denn es bezahlt eine vereinbarte Arbeitszeit, keine Stückzahl. Das Gegenstück ist der Leistungslohn, bei dem das Ergebnis zählt, etwa die Akkordarbeit mit Bezahlung pro Stück oder pro Vorgabeminute.
Formen des Zeitlohns
Die Formen unterscheiden sich darin, auf welche Zeiteinheit sich der Lohnsatz bezieht und ob der Betrag jeden Monat gleich bleibt.
Form | Bezahlt wird | Typisch für |
|---|---|---|
Stundenlohn | jede gearbeitete Stunde zum vereinbarten Satz | Aushilfen, Minijobs, Teilzeit, Gastronomie und Handel |
Tageslohn | ein fester Betrag pro Arbeitstag | Saisonarbeit, einzelne Einsatztage |
Wochenlohn | ein fester Betrag pro Woche | heute selten, vor allem bei kurzen Einsätzen |
Monatslohn oder Monatsgehalt | ein fester Betrag pro Monat für die vertragliche Arbeitszeit | Vollzeit- und viele Teilzeitstellen |
Beim Stundenlohn schwankt der Monatsbetrag mit den gearbeiteten Stunden. Wie du ihn aus einem Monatsbetrag ermittelst oder umgekehrt, steht beim Stundenlohn. Beim Monatsgehalt bleibt der Betrag gleich, auch wenn ein Monat 20 und der nächste 23 Arbeitstage hat. Dass Arbeiter Lohn und Angestellte Gehalt bekommen, ist heute vor allem Sprachgebrauch.
Für welche Tätigkeiten eignet sich Zeitlohn?
Zeitlohn eignet sich überall dort, wo sich Leistung nicht in Stück messen lässt oder wo Tempo der falsche Anreiz wäre. Das trifft auf die meisten Arbeitsplätze zu.
Situation | Warum Zeitlohn passt | Beispiele |
|---|---|---|
Die Arbeit hängt vom Andrang ab | wer da ist, wird gebraucht, auch wenn gerade wenig los ist | Service im Restaurant, Kasse im Einzelhandel, Rezeption |
Qualität und Sicherheit gehen vor | schnelleres Arbeiten erhöht das Risiko | Pflege, Labor, Instandhaltung, Sicherheitsdienst |
Die Aufgaben wechseln ständig | eine Vorgabezeit pro Einheit lässt sich nicht festlegen | Lager mit gemischten Aufgaben, Hausmeisterdienst, Büro |
Akkord ist nicht erlaubt | Jugendliche dürfen nicht im Akkord arbeiten (§ 23 JArbSchG) | Auszubildende, Schülerjobs |
Gerade in Schichtbetrieben wie Gastronomie, Handel oder Gebäudereinigung ist Zeitlohn die Regel. Eine Servicekraft, die am Dienstagabend auf Gäste wartet, arbeitet genauso wie am vollen Samstag, und genau diese Bereitschaft bezahlt der Zeitlohn.
Zeitlohn berechnen: zwei Beispiele
Stundenlohn mit Zuschlag
Ein Koch bekommt 15,00 € pro Stunde und arbeitet im Oktober 132 Stunden, davon 12 Stunden in der Nacht. Im Arbeitsvertrag ist ein Nachtzuschlag von 25 % vereinbart. Der Grundlohn beträgt 132 × 15,00 € = 1.980,00 €, der Zuschlag 12 × 3,75 € = 45,00 €. Zusammen sind das 2.025,00 € brutto für den Monat. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG) und werden deshalb nicht mitbezahlt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Monatsgehalt in Stundenwert umrechnen
Eine Filialleiterin verdient ein Festgehalt von 2.600,00 € bei 40 Stunden pro Woche. Im Durchschnitt hat ein Monat 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden, ihr Stundenwert liegt also bei rund 15,00 €. Den Stundenwert brauchst du für Überstunden, für den Abzug bei unbezahltem Urlaub und für den Vergleich mit dem Mindestlohn: Bei 40 Wochenstunden muss ein Monatsgehalt 2026 mindestens 2.409,33 € betragen (173,33 × 13,90 €), ab 2027 mindestens 2.530,67 € (173,33 × 14,60 €).
Zeitlohn, Akkordlohn und Prämienlohn im Vergleich
Zeitlohn | Akkordlohn | Prämienlohn | |
|---|---|---|---|
Bezahlt wird | die Arbeitszeit | die Menge (Stück oder Vorgabeminuten) | ein Grundlohn plus Prämie für ein Ziel |
Verdienst schwankt | nur mit den Stunden | mit dem Tempo | mit der Prämie |
Passt zu | wechselnden Aufgaben, Service, Qualität vor Tempo | gleichförmiger, messbarer Arbeit | Arbeit mit messbarem Ziel neben der Zeit |
Für Jugendliche | erlaubt | verboten (§ 23 JArbSchG) | verboten, wenn Tempo mehr Geld bringt |
In der Praxis werden die Formen oft kombiniert. Verbreitet ist Zeitlohn mit Leistungszulage: ein Stundenlohn oder Monatsgehalt, auf das eine Zulage für Qualität, Zuverlässigkeit oder Umsatz kommt. Welche Lohnbestandteile auf einer Abrechnung dazu auftauchen, zeigt die Übersicht der Lohnarten.
Vorteile und Nachteile des Zeitlohns
Für den Betrieb ist Zeitlohn einfach zu planen und abzurechnen. Die Lohnkosten folgen dem Dienstplan, und wer kurzfristig an einer anderen Station einspringt, verdient dasselbe. Es gibt keinen Anreiz, auf Kosten der Qualität schneller zu arbeiten, und kein Streit über Vorgabezeiten.
Der Nachteil liegt auf derselben Seite: Mehrleistung wird nicht direkt belohnt. Wer schneller oder sorgfältiger arbeitet, verdient pro Stunde gleich viel wie die Kollegin, die es langsamer angehen lässt. Viele Betriebe gleichen das mit Leistungszulagen, Prämien oder Gesprächen über die Einstufung aus. Für Beschäftigte ist Zeitlohn planbar, beim reinen Stundenlohn aber nur so planbar wie die Zahl der Stunden im Dienstplan.
Was beim Zeitlohn gesetzlich gilt
Der Mindestlohn ist selbst ein Zeitlohn: Er gilt je Zeitstunde (§ 1 MiLoG) und beträgt 2026 13,90 €, ab dem 1. Januar 2027 14,60 € (MiLoV5). Fällig ist er spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats (§ 2 MiLoG). Für Minijobs und die Branchen nach § 2a SchwarzArbG, darunter Bau, Gastronomie, Logistik und Gebäudereinigung, musst du Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags bis zum siebten Tag danach aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG).
Fällt Arbeit aus, bleibt der Zeitlohn in vielen Fällen bestehen. Bei Krankheit zahlst du das Entgelt für die regelmäßige Arbeitszeit weiter (§ 4 Abs. 1 EFZG), an Feiertagen das Entgelt, das ohne den Feiertag angefallen wäre (§ 2 Abs. 1 EFZG). Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen (§ 11 Abs. 1 BUrlG), was beim Stundenlohn mit schwankenden Stunden einen Unterschied macht. Kannst du die Arbeit selbst nicht anbieten, etwa bei einer Betriebsstörung, schuldest du den Lohn trotzdem (§ 615 BGB).
Zeitlohn abrechnen mit erfassten Stunden
Beim Zeitlohn ist die erfasste Arbeitszeit die Abrechnungsgrundlage, und jede falsch erfasste Stunde ist direkt Geld. In Shiftbase stempeln Mitarbeitende per App oder am Kiosk im Browser ein und aus, Pausen werden mit erfasst. Zuschläge und Überstunden werden berechnet, während der Monat läuft, und der Lohnbericht stellt die Vertragsstunden neben die tatsächlich gearbeiteten Stunden.
Am Monatsende schließt du die Tage pro Abteilung ab, danach lassen sich keine Stunden mehr darauf buchen. Die Stunden gehen als DATEV-kompatibler Export oder als Excel- oder CSV-Datei an dein Lohnbüro. So bereitest du die Lohnabrechnung vor, ohne Stundenzettel abzutippen. Die Abrechnung selbst macht weiterhin dein Lohnprogramm.
Häufig gestellte Fragen
Zeitlohn ist Bezahlung nach Arbeitszeit. Wer 160 Stunden zu 15,00 € arbeitet, bekommt 2.400,00 €, egal wie viel in dieser Zeit erledigt wurde. Auch ein festes Monatsgehalt ist Zeitlohn, weil es eine vereinbarte Arbeitszeit bezahlt.
Zeitlohn bietet sich für Tätigkeiten an, deren Leistung sich nicht in Stück messen lässt oder bei denen Qualität und Sicherheit vor Tempo gehen: Service in Gastronomie und Handel, Pflege, Labor, Instandhaltung, Büro und Arbeit mit wechselnden Aufgaben. Für Jugendliche ist Zeitlohn ohne Tempoprämie die naheliegende Wahl, weil Akkord und tempoabhängige Prämien für sie verboten sind.
Ein Monatsgehalt ist auch Zeitlohn, denn es bezahlt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eines Monats. Der Unterschied zum Stundenlohn liegt nur darin, dass der Betrag jeden Monat gleich bleibt.
Beim Zeitlohn wird die Arbeitszeit bezahlt, beim Akkordlohn die geleistete Menge. Im Akkord verdient mehr, wer schneller arbeitet, im Zeitlohn verdient jede Stunde gleich viel, unabhängig vom Tempo.
Den Zeitlohn berechnet man als Arbeitszeit × Lohnsatz pro Zeiteinheit plus vereinbarte Zuschläge. Bei 132 Stunden zu 15,00 € und 12 Nachtstunden mit 25 % Zuschlag sind das 1.980,00 € + 45,00 € = 2.025,00 € brutto.
Der wichtigste Nachteil des Zeitlohns ist, dass Mehrleistung nicht direkt belohnt wird: Schnelle und langsame Beschäftigte verdienen pro Stunde gleich viel. Betriebe gleichen das oft mit Leistungszulagen oder Prämien aus. Beim reinen Stundenlohn schwankt außerdem der Monatsverdienst mit den Stunden im Dienstplan.
Der Mindestlohn gilt auch beim Zeitlohn und ist selbst als Betrag pro Zeitstunde festgelegt: 13,90 € im Jahr 2026 und 14,60 € ab dem 1. Januar 2027. Bei einem Monatsgehalt teilst du den Betrag durch die gearbeiteten Stunden des Monats, um ihn zu prüfen.
Pausen werden beim Zeitlohn nicht bezahlt, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes regeln, denn Ruhepausen gehören nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Bezahlt wird die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pausen.
Verwandte Begriffe
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- 48-Stunden-WocheDie 48-Stunden-Woche ist die Obergrenze für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach § 3 ArbZG. In einzelnen Wochen sind bis zu 60 Stunden möglich, wenn der Schnitt im Ausgleichszeitraum stimmt.
- ArbeitsentgeltArbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung (§ 14 SGB IV). Auf dieses Entgelt berechnet der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge.
- Direktionsrecht (§ 106 GewO)Das Direktionsrecht nach § 106 GewO erlaubt dem Arbeitgeber, Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit festzulegen, soweit Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung und Gesetz Raum lassen und die Weisung billigem Ermessen entspricht.
- DrittschuldnererklärungDie Drittschuldnererklärung ist die Auskunft, die ein Arbeitgeber oder eine Bank nach einer Pfändung binnen zwei Wochen dem Gläubiger geben muss (§ 840 ZPO).
- ErsatzruhetagDer Ersatzruhetag ist der freie Werktag nach Sonntags- oder Feiertagsarbeit (§ 11 Abs. 3 ArbZG): innerhalb von zwei Wochen nach einem Sonntag, acht Wochen nach einem Feiertag, ein ganzer Kalendertag.
- FluktuationFluktuation ist der Wechsel des Personals in einem Betrieb, die Fluktuationsrate der Anteil der Beschäftigten, die in einem Zeitraum gegangen sind.
- KrankenrückkehrgesprächEin Krankenrückkehrgespräch ist ein kurzes Gespräch zwischen Führungskraft und Beschäftigten am ersten Arbeitstag nach einer Krankheit, in dem es um die Rückkehr und mögliche Ursachen am Arbeitsplatz geht.
- LohnpfändungBei einer Lohnpfändung behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Nettolohns ein und zahlt ihn an einen Gläubiger seines Mitarbeiters, sobald ihm ein Pfändungsbeschluss zugestellt ist.
- ProbearbeitenProbearbeiten ist ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen im Betrieb vor dem Arbeitsvertrag: unbezahlt, solange die Person nur mitläuft, und ein Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn, sobald sie richtig mitarbeitet.
- SabbaticalEin Sabbatical ist eine berufliche Auszeit von mehreren Monaten, während der das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, bezahlt oder unbezahlt.
- WerkstudentWerkstudenten sind Studierende, die in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten und dafür nur in die Rentenversicherung einzahlen.
- ZeitlohnZeitlohn ist eine Lohnform, bei der sich die Bezahlung nach der Dauer der Arbeitszeit richtet, also nach Stunden, Tagen oder Monaten, unabhängig von der geleisteten Menge.
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