Arbeitszeitnachweis
Ein Arbeitszeitnachweis hält Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags fest. Was hineingehört, wer ihn führen muss und wie lange du ihn aufbewahrst.
Aktualisiert am:
Ein Arbeitszeitnachweis hält für jeden Arbeitstag fest, wann eine Mitarbeiterin angefangen hat, wann sie aufgehört hat und wie lange sie gearbeitet hat. Führen muss ihn der Arbeitgeber: Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 gilt die Pflicht für alle Betriebe, und für Minijobs, die Gastronomie und einige weitere Branchen schreibt das Mindestlohngesetz schon länger eine tägliche Aufzeichnung vor. Eine bestimmte Form verlangt das Gesetz bisher nicht. Papier, eine Excel-Liste oder eine digitale Zeiterfassung sind gleichermaßen erlaubt, solange die Zeiten vollständig und verlässlich sind.
Im Alltag heißt der Arbeitszeitnachweis auch Stundennachweis oder Stundenzettel. Gemeint ist dasselbe Dokument. Ein Tätigkeitsnachweis geht weiter und beschreibt zusätzlich, woran jemand gearbeitet hat; für die gesetzliche Pflicht ist das nicht nötig.
Was ein Arbeitszeitnachweis enthalten muss
Gesetzlich vorgeschrieben sind drei Angaben pro Arbeitstag: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Damit der Nachweis auch bei einer Prüfung trägt, gehören in der Praxis einige Felder dazu:
Name der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und der Betrieb
Datum des Arbeitstags
Uhrzeit von Arbeitsbeginn und Arbeitsende, bei geteilten Diensten für jeden Block
Pausen, mindestens ihre Dauer, besser mit Beginn und Ende (die Regeln stehen in § 4 ArbZG, siehe gesetzliche Pausenzeiten)
die Arbeitszeit des Tages ohne Pausen
Bemerkungen wie Urlaub, Krankheit oder Überstunden
Eine Unterschrift schreibt kein Gesetz vor. Viele Betriebe lassen den Monat trotzdem von beiden Seiten abzeichnen, weil damit feststeht, dass die Stunden stimmen, bevor sie in die Lohnabrechnung gehen.
Beispiel: eine Woche im Restaurant
So sieht der Arbeitszeitnachweis einer Servicekraft in Teilzeit für die Woche vom 12. bis 18. Oktober 2026 aus. Montag und Donnerstag hatte sie frei.
Datum | Beginn | Ende | Pause | Arbeitszeit | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|
Di, 13.10. | 16:00 | 23:00 | 30 Min. | 6:30 | |
Mi, 14.10. | 11:00 und 18:00 | 14:00 und 21:00 | keine | 6:00 | Teildienst, zwei Blöcke |
Fr, 16.10. | 17:00 | 00:30 | 30 Min. | 7:00 | |
Sa, 17.10. | 14:00 | 00:30 | 45 Min. | 9:45 | davon 1:45 über acht Stunden |
So, 18.10. | 12:00 | 18:00 | keine | 6:00 | |
Summe | 35:15 |
Am Samstag lag die Arbeitszeit bei mehr als neun Stunden, also waren 45 Minuten Pause nötig. Die 1:45 Stunden über acht Stunden müsste jeder Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufzeichnen. Weil das Restaurant zum Gastgewerbe gehört, gilt hier aber ohnehin § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag notiert sein. Und zwischen dem Schichtende in der Nacht zum Sonntag um 0:30 Uhr und dem Beginn am Sonntag um 12:00 Uhr liegen 11,5 Stunden, die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden ist also eingehalten.
Gerundete Zeiten, etwa im 15-Minuten-Takt, zeigen nicht, wann wirklich angefangen und aufgehört wurde. Wird zulasten der Beschäftigten abgerundet, fehlt am Monatsende bezahlte Arbeitszeit. Ob das Umziehen in Dienstkleidung zur Arbeitszeit zählt, hängt vom Einzelfall ab. Zählt es dazu, gehört es auch in den Nachweis.
Wer einen Arbeitszeitnachweis führen muss
Die Pflicht kommt aus drei Quellen, die unterschiedlich weit reichen. Trifft mehr als eine auf deinen Betrieb zu, gelten sie nebeneinander.
Rechtsgrundlage | Für wen | Was aufzuzeichnen ist |
|---|---|---|
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, ausgelegt vom BAG (1 ABR 22/21) | alle Arbeitgeber, ab dem ersten Beschäftigten | Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit |
§ 16 Abs. 2 ArbZG | alle Arbeitgeber | die Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich, dazu ein Verzeichnis der Beschäftigten, die einer Verlängerung nach § 7 Abs. 7 ArbZG zugestimmt haben |
§ 17 Abs. 1 MiLoG | geringfügig Beschäftigte (außer im Privathaushalt) und alle Beschäftigten in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG | Beginn, Ende und Dauer, spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag |
Zu den Branchen nach § 2a SchwarzArbG gehören unter anderem das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, Spedition, Transport und Logistik einschließlich Lieferdiensten, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie das Friseur- und Kosmetikgewerbe. Für Minijobs gilt die tägliche Aufzeichnung in jeder Branche.
Was das BAG 2022 entschieden hat
Im Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG abgeleitet, dass Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Grundlage ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18), nach dem die Mitgliedstaaten ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit vorschreiben müssen. Die Erfassung selbst darfst du an dein Team übertragen, etwa per Stempeln. Verantwortlich dafür, dass ein geeignetes System da ist und genutzt wird, bleibst du.
Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG nimmt § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG vom Arbeitszeitgesetz aus. Ob das auch für die Erfassungspflicht gilt, ist umstritten, denn das BAG stützt diese auf das Arbeitsschutzgesetz, das eine solche Ausnahme nicht kennt. Wer auf Nummer sicher gehen will, erfasst auch hier.
Die geplante Reform
Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom Juni 2026 sieht vor, dass die Arbeitszeit künftig elektronisch erfasst wird, mit einer Ausnahme für Kleinbetriebe. Beschlossen ist davon im Oktober 2026 nichts. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, besteht die Pflicht weiter, und die Form bleibt frei.
Aufbewahrungsfrist: Wie lange du Arbeitszeitnachweise aufbewahren musst
Für die Aufzeichnungen selbst gilt eine Mindestfrist von zwei Jahren. Dienen sie zugleich als Grundlage für die Lohnabrechnung, können steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fristen länger laufen.
Unterlage | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
Aufzeichnungen über acht Stunden werktäglich | mindestens zwei Jahre | § 16 Abs. 2 Satz 2 ArbZG |
Aufzeichnungen für Minijobs und Branchen nach § 2a SchwarzArbG | mindestens zwei Jahre ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt | § 17 Abs. 1 MiLoG |
Lohnkonto | bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten eingetragenen Lohnzahlung | § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG |
Entgeltunterlagen für die Sozialversicherung | bis zum Ablauf des Kalenderjahres nach der letzten Betriebsprüfung | § 28f Abs. 1 SGB IV |
Buchungsbelege | acht Jahre | § 147 Abs. 3 AO |
Ein Beispiel: Die Stundenzettel einer Aushilfe im Minijob für März 2026 musst du nach dem Mindestlohngesetz mindestens bis ins Frühjahr 2028 aufbewahren. Hast du die Stunden direkt aus diesen Zetteln abgerechnet, gehören sie womöglich zu den Lohnunterlagen, und dann gilt die längere Frist. Welche Unterlagen in deinem Betrieb dazuzählen, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Arbeitszeitnachweise enthalten personenbezogene Daten. Bewahre sie so auf, dass nur Berechtigte sie sehen, und lösche sie, wenn keine Frist mehr läuft. Ein ausdrücklicher Anspruch der Beschäftigten, den Nachweis ausgehändigt zu bekommen, steht weder im Arbeitszeitgesetz noch im Mindestlohngesetz. Weil es um ihre eigenen Daten geht, können sie aber über das Auskunftsrecht der DSGVO verlangen, ihre erfassten Zeiten zu sehen.
Was passiert, wenn Nachweise fehlen
Fehlende oder falsche Aufzeichnungen sind eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz kostet das bis zu 30.000 € (§ 22 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 ArbZG), nach dem Mindestlohngesetz bis zu 50.000 € (§ 21 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 MiLoG). Die Einhaltung des Mindestlohns prüft der Zoll (§ 14 MiLoG), die Entgeltunterlagen prüft die Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung.
Teuer wird es oft auch ohne Bußgeld. Wenn eine ehemalige Mitarbeiterin Überstunden einklagt, muss sie nach wie vor darlegen, dass sie diese geleistet hat und dass sie angeordnet, gebilligt oder geduldet waren. Daran hat die Erfassungspflicht nichts geändert (BAG, 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21). Legt sie aber eigene Notizen vor und du hast nichts, was dagegen spricht, stehst du vor Gericht schwach da.
Einen Arbeitszeitnachweis erstellen: Papier, Excel oder App
Für den Start reicht eine Tabelle mit den Spalten aus dem Beispiel oben. So gehst du vor:
Lege pro Person und Monat ein Blatt an, mit Name, Monat und Betrieb im Kopf.
Trage jeden Arbeitstag mit Beginn, Ende und Pause ein, am besten am selben Tag und nicht erst am Monatsende.
Rechne die Arbeitszeit des Tages aus und markiere alles über acht Stunden.
Halte Korrekturen nachvollziehbar fest, mit Datum und Grund, statt alte Werte zu überschreiben.
Lass den Monat abzeichnen und lege ihn so ab, dass du ihn für die Dauer der Aufbewahrungsfrist wiederfindest.
Wer lieber mit einer fertigen Datei arbeitet, nimmt unsere kostenlose Excel-Vorlage zur Arbeitszeiterfassung. Excel ist erlaubt, hat aber eine Schwäche: Einträge lassen sich später ändern, ohne dass es jemand merkt, und Pausen oder Ruhezeiten prüft die Tabelle nicht von selbst. Im Streitfall ist eine Liste ohne Änderungsprotokoll deshalb schwerer zu belegen.
Mit einer digitalen Zeiterfassung entsteht der Nachweis beim Ein- und Ausstempeln. In Shiftbase stempelt dein Team per App auf dem Telefon, am Desktop oder an einem Tablet im Betrieb, das als Kiosk eingerichtet ist. Die gestempelten Zeiten stehen neben der geplanten Schicht, Abweichungen siehst du sofort, und nach deiner Freigabe gehen die Stunden als Export in die Lohnabrechnung. Mitarbeitende sehen ihre eigenen Zeiten in der App.
Sonderfälle: Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit, Kurzarbeit
Im Homeoffice gilt die Pflicht genauso wie im Betrieb, denn das Gesetz knüpft nicht an den Arbeitsort an. Praktisch geht das am einfachsten mit einer App, in der die Mitarbeiterin von zu Hause aus stempelt. Dasselbe gilt für Beschäftigte im Außendienst, die nie im Betrieb einstempeln.
Bei Vertrauensarbeitszeit verzichtest du darauf, die Lage der Arbeitszeit vorzugeben. Auf die Aufzeichnung verzichten darfst du nicht. Die Beschäftigten können ihre Zeiten selbst eintragen, du musst nur sicherstellen, dass es passiert und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
In der Kurzarbeit sind die Arbeitszeitnachweise die Grundlage dafür, welche Stunden ausgefallen sind. Die Agentur für Arbeit kann sie prüfen, deshalb sollten geplante, geleistete und ausgefallene Stunden für jeden Tag nachvollziehbar sein.
Führst du ein elektronisches System ein, das Verhalten oder Leistung überwachen kann, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitzubestimmen. Erzwingen kann er die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung dagegen nicht, weil die Pflicht zur Erfassung schon gesetzlich besteht (BAG, 1 ABR 22/21).
Häufig gestellte Fragen
Ein Arbeitszeitnachweis ist die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einer beschäftigten Person, meist ergänzt um Pausen und Bemerkungen wie Urlaub oder Krankheit. Er wird auch Stundennachweis oder Stundenzettel genannt und kann auf Papier, in Excel oder digital geführt werden.
Ein Arbeitszeitnachweis ist für alle Arbeitgeber Pflicht, seit das Bundesarbeitsgericht 2022 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG abgeleitet hat. Für Minijobs und Branchen wie die Gastronomie verlangt § 17 MiLoG zusätzlich, Beginn, Ende und Dauer spätestens bis zum siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag aufzuzeichnen.
Arbeitszeitnachweise müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, nach § 16 Abs. 2 ArbZG und für Minijobs und bestimmte Branchen nach § 17 Abs. 1 MiLoG. Gehören sie zu den Lohnunterlagen, gelten längere Fristen, zum Beispiel für das Lohnkonto bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Lohnzahlung (§ 41 Abs. 1 EStG).
Eine Unterschrift unter dem Arbeitszeitnachweis schreibt kein Gesetz vor. Viele Betriebe lassen den Monat trotzdem von der Mitarbeiterin und der Führungskraft abzeichnen, damit beide die Stunden bestätigt haben, bevor sie abgerechnet werden.
Eine Arbeitszeiterfassung im 15-Minuten-Takt bildet nicht ab, wann tatsächlich angefangen und aufgehört wurde. Wird dabei zulasten der Beschäftigten gerundet, fehlt am Monatsende bezahlte Arbeitszeit, deshalb ist die minutengenaue Erfassung der sichere Weg.
Eine Excel-Tabelle reicht als Arbeitszeitnachweis, wenn Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags vollständig und verlässlich drinstehen. Weil sich Einträge unbemerkt ändern lassen, ist sie im Streitfall schwerer zu belegen als eine Erfassung mit Änderungsprotokoll. Zum Start eignet sich die kostenlose Excel-Vorlage zur Arbeitszeiterfassung.
Einen ausdrücklichen Anspruch auf Aushändigung des Arbeitszeitnachweises enthalten weder das Arbeitszeitgesetz noch das Mindestlohngesetz. Weil die erfassten Zeiten personenbezogene Daten sind, können Beschäftigte über das Auskunftsrecht der DSGVO aber verlangen, sie einzusehen.
Alle Begriffe ansehen
- Arbeitsstunden pro MonatIm Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.
- BetriebsvereinbarungEine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle im Betrieb gilt. Was sie regeln darf, besonders bei Arbeitszeit und Dienstplänen.
- Bradford-FaktorDer Bradford-Faktor gewichtet häufige kurze Fehlzeiten stärker als eine lange Krankheit. Formel, Beispiele und was in Deutschland beim Einsatz gilt.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- LadenschlussgesetzWas vom Ladenschlussgesetz übrig ist: Ladenöffnung ist Ländersache, Bayern hat seit August 2025 ein eigenes Gesetz, und das gilt für dein Personal am Sonntag.
- LohnsteuerDie Lohnsteuer richtet sich nach Bruttolohn, Steuerklasse und Freibeträgen. Wie sie berechnet wird, wann du sie abführst und was als Arbeitgeber dazugehört.
- RuhezeitZwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wann sie kürzer sein darf, was sie unterbricht und Beispiele aus dem Schichtplan.
- SchichttauschBeim Schichttausch übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Dienste. Wer zustimmen muss, welche Regeln gelten und ein Muster für das Protokoll.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- VerdienstbescheinigungDie Verdienstbescheinigung ist der Vordruck, auf dem du einem Amt den Verdienst bestätigst. Welcher Zeitraum zählt und wohin Zuschläge gehören.
- Weiterbeschäftigung nach RenteneintrittWeiterbeschäftigung nach Renteneintritt: wie der Vertrag weiterläuft, was für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt und wann die Aktivrente greift.
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