Überstunden

Überstunden: Gesetzliche Grenzen, Vergütungspflicht, Pauschalklauseln und BAG 2022 Zeiterfassungspflicht. Mit Rechtsgrundlagen-Tabelle für Arbeitgeber.

Überstunden entstehen täglich in deutschen Betrieben - aber nur wenige Arbeitgeber kennen die genauen Grenzen: Wann müssen sie vergütet werden? Wann reicht Freizeitausgleich? Was ist mit Teilzeitkräften, und was passiert mit offenen Überstunden bei Kündigung? Hier stehen die Antworten für Arbeitgeber, jeweils mit der Rechtsgrundlage.

Was versteht man unter Überstunden?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung hinausgehen (BAG, 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21). Arbeitet eine Teilzeitkraft mit 20 Vertragsstunden in einer Woche 24 Stunden, sind das 4 Überstunden. Davon zu unterscheiden ist Mehrarbeit: Arbeit über die gesetzliche Grenze von 8 Stunden am Werktag nach § 3 ArbZG. Die Höchstarbeitszeit liegt bei 10 Stunden am Werktag, wenn im Durchschnitt 8 Stunden eingehalten werden.

Unterschied: Überstunden vs. Mehrarbeit

Die Unterschiede im Überblick:

Merkmal

Überstunden

Mehrarbeit

Definition

Arbeit über die vertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit

Arbeit über die gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden am Werktag

Grenze

Vertraglich: z. B. über 30 Std./Woche bei Teilzeit

Gesetzlich: über 8 Stunden am Werktag (§ 3 ArbZG)

Relevant für

Alle Arbeitnehmenden, bei Teilzeit ab der ersten Stunde über dem Vertrag

Alle Arbeitnehmenden, unabhängig vom Vertrag

Zuschlagspflicht

Kein gesetzlicher Zuschlag, oft im Tarifvertrag geregelt. Vergütung nach § 612 BGB

Keine eigene Zuschlagsregel

Sonderfall Teilzeit: Für Teilzeitkräfte beginnen Überstunden ab der ersten Stunde über dem Vertragsumfang, Mehrarbeit erst ab der 9. Stunde an einem Werktag. Ein häufiger Fehler ist, Zuschläge erst ab der Vollzeitgrenze zu zahlen. Sieht ein Tarifvertrag Überstundenzuschläge vor, benachteiligt eine solche Regel Teilzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG; BAG, 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20).

Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Überstunden?

Rechtsgrundlage

Inhalt

Relevanz

§ 3 ArbZG

Werktägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden, max. 10 Stunden mit Ausgleich

Grenze für Mehrarbeit, Obergrenze für die gesamte Arbeitszeit

§ 3 Satz 2 ArbZG

Ausgleichszeitraum 24 Wochen oder 6 Monate

Durchschnitt 8 Stunden muss eingehalten werden

§ 16 ArbZG

Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten über 8 Stunden

Dokumentationspflicht

§ 22 ArbZG

Bußgeld bis 30.000 € bei Verstoß gegen Arbeitszeitgrenzen

Sanktionsrisiko

§ 612 BGB

Vergütungsanspruch, wenn Überstunden nur gegen Vergütung zu erwarten sind

Nachzahlungsanspruch ohne explizite Vereinbarung

§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden

Zustimmungspflicht wenn Betriebsrat vorhanden

BAG, 1 ABR 22/21

Pflicht zur systematischen Zeiterfassung

Arbeitgeber muss Erfassungssystem bereitstellen

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die gesamte Arbeitszeit. Wie viele Überstunden möglich sind, hängt deshalb von den Vertragsstunden ab. Arbeitnehmende dürfen werktäglich nicht mehr als 10 Stunden arbeiten (§ 3 ArbZG), und über einen Ausgleichszeitraum von 24 Wochen oder 6 Monaten darf der Durchschnitt 8 Stunden am Werktag nicht überschreiten.

In der Praxis bedeutet das:

Arbeitszeit pro Tag

Zulässig?

Bedingung

Bis 8 Stunden

Ja

Regelfall

8-10 Stunden

Ja, mit Ausgleich

Durchschnitt 8 Std. über 24 Wochen

Über 10 Stunden

Nur ausnahmsweise

Per Tarifvertrag, behördlicher Bewilligung oder in Notfällen

11-Stunden-Ruhezeit

Pflicht

§ 5 ArbZG - muss zwischen zwei Schichten liegen

Wichtig: Tarifverträge können die Grenzen modifizieren - sowohl zu Gunsten der Arbeitnehmenden (weniger erlaubt) als auch in Ausnahmebranchen. Immer zuerst den anwendbaren TV prüfen.

Vergütung: Was gilt?

Gesetzliche Grundlage

Eine explizite gesetzliche Regelung zur Überstundenvergütungshöhe gibt es nicht. § 612 BGB greift subsidiär: Wenn die Leistung von Überstunden nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten ist, schuldet der Arbeitgeber die übliche Vergütung.

Typische Vergütungsformen

Form

Grundlage

Praxis

Zuschlag auf Stundenlohn

Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag

Typisch 25-50 %

Freizeitausgleich 1:1

Vertragliche Vereinbarung

1 Überstunde = 1 Freistunde

Freizeitausgleich mit Zuschlag

Tarifvertrag

z. B. 1,25 Std. Freizeit je Überstunde

Pauschalabgeltung im Gehalt

Arbeitsvertrag

Nur begrenzt wirksam - Stundenanzahl muss klar definiert sein

Unwirksame Pauschalklauseln

Formulierungen wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nach BAG-Rechtsprechung nur wirksam, wenn:

  • die Anzahl der abgegoltenen Überstunden klar definiert ist (z. B. "bis zu 10 Überstunden/Monat")

  • der verbleibende Lohn nicht unter den Mindestlohn fällt

  • die Klausel transparent und verständlich ist

Unbegrenzte Pauschalabgeltung ist unwirksam - der Arbeitnehmer kann dann die übliche Vergütung für alle geleisteten Überstunden verlangen.

Überstunden in besonderen Situationen

Teilzeitkräfte

Für Teilzeitkräfte gelten die gleichen Regeln wie für Vollzeitkräfte. Überstunden beginnen bei ihnen aber schon mit der ersten Stunde über dem Vertrag, auch wenn sie weit unter 8 Stunden am Tag bleiben. Regelt ein Tarifvertrag Überstundenzuschläge, dürfen sie für Teilzeitkräfte nicht erst ab der Vollzeitgrenze greifen (BAG, 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20). Eine klare Regelung im Arbeitsvertrag vermeidet Streit.

Kündigung

Offene Überstunden müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgerechnet werden - entweder durch Vergütung oder durch bezahlte Freistellung während der Kündigungsfrist. Ein einfaches Streichen ist unzulässig. Die Abgeltung richtet sich nach dem üblichen Stundenlohn (Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)).

Krankheit

Arbeitsunfähig erkrankte Mitarbeitende schulden keine Arbeitsleistung, also auch keine Überstunden. Ein gesetzliches Arbeitsverbot gibt es nicht. Wegen ihrer Fürsorgepflicht sollten Arbeitgeber während einer Krankschreibung aber weder Überstunden anordnen noch zusätzliche Stunden annehmen.

Für die Entgeltfortzahlung zählt die regelmäßige Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 EFZG). Das zusätzlich für Überstunden gezahlte Entgelt gehört nicht dazu (§ 4 Abs. 1a EFZG). Arbeiten Mitarbeitende dauerhaft mehr, als im Vertrag steht, kann das aber ihre regelmäßige Arbeitszeit sein. Schwankt die Arbeitszeit, gilt in der Regel der Durchschnitt der letzten zwölf Monate (BAG, 21. November 2001, 5 AZR 296/00).

Angesammelte Überstunden bleiben bei einer Erkrankung bestehen. Erkranken Mitarbeitende aber während eines Freizeitausgleichs, gilt der Ausgleich trotzdem als gewährt. Die Stunden werden nicht nachgewährt, anders als bei Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG). So hat es das BAG entschieden (11. September 2003, 6 AZR 374/02), ein Tarifvertrag kann das anders regeln.

Urlaub

Während des Urlaubs dürfen keine Überstunden angeordnet oder geleistet werden (§ 1 BUrlG - Erholungszweck). Bestehende Überstunden können vor dem Urlaub vergütet oder durch Freistellung abgebaut werden.

Elterngeld

Regelmäßig vergütete Überstunden der letzten 12 Monate vor der Geburt erhöhen die Bemessungsgrundlage des Elterngeldes. Auf dem Zeitkonto angesammelte, noch nicht vergütete Überstunden fließen nicht ein - der Zeitpunkt der Vergütung ist entscheidend.

Anordnung von Überstunden: Was Arbeitgeber dürfen

Überstunden dürfen nur angeordnet werden wenn:

  • sie im Arbeitsvertrag vereinbart sind, oder

  • ein Tarifvertrag die Anordnung erlaubt, oder

  • ein unvorhergesehener dringender betrieblicher Grund vorliegt (kein Dauerzustand)

Bei vorhandenem Betriebsrat: Zustimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Überstunden ohne Betriebsratszustimmung sind rechtswidrig - auch wenn sachlich begründet.

Dokumentationspflicht seit BAG 2022

Der BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) verpflichtet Arbeitgeber, ein System zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten bereitzustellen. Das gilt ausdrücklich auch für Überstunden.

Konsequenz ohne Dokumentation:

  • Streit um Überstunden: Der Arbeitnehmer muss die Stunden weiterhin selbst darlegen, daran hat die Erfassungspflicht nichts geändert (BAG, 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21). Ohne eigene Aufzeichnungen fällt es dem Arbeitgeber aber schwer, dem etwas entgegenzusetzen.

  • Bußgeld nach § 22 ArbZG bis 30.000 € bei Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten

  • Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG): Besondere Aufzeichnungspflicht für Minijobs und in bestimmten Branchen

Fazit: Überstunden auszahlen oder abfeiern?

Überstunden sind rechtlich klar geregelt - aber die Fallstricke liegen in den Details: unwirksame Pauschalklauseln, Vergütungslücken bei Teilzeitkräften, fehlende Dokumentation und Betriebsratspflichten. Wer alle drei Hausaufgaben erledigt (klare Vertragsklauseln, lückenlose Zeiterfassung, korrekte Abgeltung bei Kündigung), reduziert das Nachzahlungsrisiko erheblich.

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Häufig gestellte Fragen

Ja - wenn keine andere wirksame Vereinbarung vorliegt, gilt § 612 BGB: Die übliche Vergütung ist geschuldet. Pauschalabgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag sind nur wirksam, wenn die abzugeltende Stundenanzahl klar definiert ist.

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die gesamte Arbeitszeit auf 10 Stunden am Werktag (§ 3 ArbZG), im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen auf 8 Stunden. Wie viele Überstunden das sind, hängt von den Vertragsstunden ab: Bei 8 Vertragsstunden am Tag sind es höchstens 2.

Nur wenn sie vertraglich vereinbart sind oder ein dringender betrieblicher Anlass vorliegt. Chronischer Personalmangel rechtfertigt keine dauerhaften Überstunden. Bei vorhandenem Betriebsrat ist die Zustimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erforderlich.

Sie müssen vor dem letzten Arbeitstag abgegolten werden - entweder durch Vergütung oder durch bezahlte Freistellung. Streichen ist unzulässig. Die Höhe richtet sich nach dem üblichen Stundenlohn.

Überstunden sind Arbeit über die vertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit. Mehrarbeit ist Arbeit über die gesetzliche Grenze von 8 Stunden am Werktag nach § 3 ArbZG. Bei Teilzeitkräften entstehen deshalb oft Überstunden ohne Mehrarbeit, und manche Tarifverträge verwenden die Begriffe anders.

Shiftbase erfasst Arbeitszeiten per Stempeluhr in der App, am Tablet oder im Browser und rechnet Plus- und Minusstunden direkt gegen die Vertragsstunden der Mitarbeitenden. Jede Buchung und jede Freigabe wird protokolliert. Die Stempeluhr gibt es ab dem Basic Plan, Überstundenzuschläge ab dem Premium Plan.

Mit einer Überlastungsanzeige melden Mitarbeitende dem Arbeitgeber schriftlich, dass sie die Arbeit in der vorgesehenen Zeit nicht mehr sicher schaffen. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es nicht, sie stützt sich auf die Meldepflichten aus §§ 15 und 16 ArbSchG. Arbeitgeber sollten jede Anzeige dokumentieren und die Arbeitslast anpassen, bevor Arbeitszeitgrenzen überschritten werden.

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