Freistellung: Ein vollständiger Leitfaden

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 28 Februar 2024
Bild eines Arbeitnehmers während einer Freistellungsperiode

Freistellung am Arbeitsplatz bezeichnet eine Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer von seinen üblichen Arbeitspflichten und Verantwortlichkeiten befreit ist. Es kann sich dabei um eine vorübergehende oder dauerhafte Regelung handeln. Während einer Freistellung sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihre Arbeitsaufgaben zu erfüllen oder am Arbeitsplatz präsent zu sein. Eine solche Regelung kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden – entweder für eine festgelegte Dauer oder unbefristet.

Zusätzlich kann der Arbeitgeber in bestimmten außergewöhnlichen Situationen eine einseitige Freistellung gewähren. Dieser Artikel gibt einen Überblick über das Konzept der Freistellung und beleuchtet die wichtigsten Aspekte und Regelungen, die zu berücksichtigen sind. Das Ziel ist es, ein tiefgehendes Verständnis für dieses Thema und seine Relevanz in der Arbeitswelt zu bieten.

Was bedeutet Freistellung?

Eine Freistellung, oft auch als Suspendierung bezeichnet, tritt ein, wenn einem Arbeitnehmer gestattet wird, seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorübergehend oder dauerhaft nicht auszuführen. Dies kann einseitig vom Arbeitgeber beschlossen oder gemeinsam zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Grund für eine solche Maßnahme ist oft der Schutz des Unternehmens. Beispielsweise möchte der Arbeitgeber verhindern, dass ein freigestellter Arbeitnehmer Zugang zu weiteren Betriebsgeheimnissen hat oder im Unternehmen Unruhe stiftet. Freistellungen können als bezahlt oder unbezahlt, sowie als vorübergehend (reversibel) oder endgültig (irreversibel) klassifiziert werden.

Dauer einer Freistellung

Eine Arbeitsunterbrechung kann beispielsweise in Form einer Beurlaubung zwei Wochen andauern. Wird ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung freigestellt, kann diese Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist, also beispielsweise bis zu drei Monate, dauern. Die genaue Ausgestaltung der Freistellung hängt von den Gründen, der spezifischen Situation und den Regelungen im Arbeitsvertrag ab.

Die Freistellung kann entweder vorübergehend (reversibel) oder endgültig (irreversibel) sein. Bei einer vorübergehenden Freistellung besteht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer wieder in den Betrieb zurückzurufen. Dies könnte z.B. während eines Urlaubs oder einer Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist der Fall sein. Bei einer endgültigen Freistellung hingegen scheidet der Arbeitnehmer faktisch aus dem Unternehmen aus, obwohl der Arbeitsvertrag formell noch fortbesteht.

Arbeitsrecht: Formen der Freistellung

Erläuterung der verschiedenen Freistellungsarten.

Das Arbeitsrecht differenziert verschiedene Formen der Freistellung. Diese wirken sich unterschiedlich auf die Arbeitspflichten und die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers aus:

Unbezahlte Freistellung

Diese Form der Freistellung tritt in Kraft, wenn Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben und sich trotzdem für eine Auszeit entscheiden möchten. Hierfür ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber notwendig. Ein gängiges Beispiel hierfür ist das Sabbatical, bei dem der Arbeitnehmer für eine vereinbarte Dauer unbezahlten Urlaub nimmt.

Bezahlte Freistellung

Die bezahlte Freistellung ist durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Arbeitgeber sind in bestimmten Fällen, beispielsweise bei Krankheit des Arbeitnehmers, verpflichtet, diesen unter Fortzahlung des Gehalts von der Arbeitspflicht freizustellen.

Widerruflicher Freistellung

Bei dieser Form der Freistellung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Bedarf wieder zur Arbeit rufen. Dies wird häufig in Fällen wie vorübergehenden Betriebsunterbrechungen oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist genutzt. Während der widerruflichen Freistellung bleibt der Arbeitsvertrag in vollem Umfang bestehen.

Unwiderrufliche Freistellung

Durch die unwiderrufliche Freistellung entbindet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dauerhaft von seinen Arbeitspflichten. Obwohl der Arbeitsvertrag formell weiterhin Gültigkeit hat, ist der Arbeitnehmer während dieser Phase nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Dies gibt ihm die Möglichkeit, sich nach anderen Jobmöglichkeiten umzuschauen, während das bestehende Arbeitsverhältnis noch rechtlich fortbesteht.

Wer hat Anspruch auf eine Freistellung?

Rechtslage rund um das Thema Freistellung.

Wie zuvor erwähnt, kann eine Freistellung entweder einseitig durch den Arbeitgeber oder im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschlossen werden. Bei einem gemeinsamen Entschluss beantragt der Arbeitnehmer üblicherweise eine Freistellung, sei es bezahlt oder unbezahlt, für einen festgelegten Zeitraum.

Fälle, in denen der Arbeitgeber die Freistellung veranlasst

Es gibt besondere Umstände, in denen der Arbeitgeber gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen eine einseitige Freistellung oder Suspendierung verhängen kann. Dies kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein:

  • Bei Verdacht auf kriminelles Verhalten des Arbeitnehmers
  • Bei unerlaubter Offenlegung von Betriebsgeheimnissen
  • Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot
  • Bei betrieblichen Störungen aufgrund technischer Probleme
  • Bei signifikantem Rückgang der Aufträge
  • Bei Vorliegen einer ansteckenden Krankheit, die ein Risiko für andere darstellt

Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers

Es gibt Umstände, in denen ein Arbeitnehmer das Recht hat, auf eigene Initiative eine Freistellung zu beantragen. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung gewähren, z.B. für einen Urlaub oder wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung eine neue Stelle sucht.

Außerdem gibt es gesetzliche Regelungen, die dem Arbeitnehmer das Recht einräumen, sich für die Pflege von Angehörigen freistellen zu lassen. Ein solches Recht ist im § 3 des Pflegezeitgesetzes (PflegZG) verankert. Während dieser Freistellungsperiode hat der Arbeitnehmer allerdings in der Regel keinen Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts.

Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbefreiung

Im deutschen Arbeitsrecht sind bestimmte Situationen festgelegt, in denen Arbeitnehmer gesetzlich von ihrer Arbeitspflicht befreit werden. Für diese Freistellungen muss der Arbeitnehmer in der Regel nicht um die Zustimmung seines Arbeitgebers bitten. Während der Freistellungsperiode besteht, je nach Sachverhalt, in der Regel auch ein Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder entsprechender gesetzlicher Regelungen.

Einige der gängigsten Fälle, in denen ein Arbeitnehmer gesetzlich freigestellt wird, sind:

  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten und dies durch ein ärztliches Attest belegt, hat er Anspruch auf Freistellung und in der Regel auch auf Krankengeld oder Lohnfortzahlung.

  • Eigene Hochzeit: Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf einen Tag bezahlte Freistellung, wenn sie heiraten.

  • Mutterschutz: Schwangere Arbeitnehmerinnen werden vor und nach der Geburt für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum von der Arbeit freigestellt.

  • Mitarbeit im Betriebsrat: Mitglieder des Betriebsrats können für ihre Tätigkeit im Gremium von der regulären Arbeit freigestellt werden, insbesondere wenn sie diese Tätigkeit in einem größeren Unternehmen in Vollzeit ausüben.

Bezahlte Freistellung: Wann steht sie Ihnen zu?

Bezahlte Freistellung: Wann steht sie Ihnen zu?

Die Grundregel im Arbeitsverhältnis lautet: "Ohne Arbeit kein Lohn". Um diese Regel zu durchbrechen und während einer Freistellung dennoch eine Bezahlung zu erhalten, benötigt man entweder eine besondere vertragliche Regelung oder einen gesetzlichen Anspruch.

Im Regelfall haben Arbeitnehmer nicht automatisch das Recht auf Lohn während einer Freistellung. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn beispielsweise das Arbeitsverhältnis endet, kann der Arbeitnehmer vor dem eigentlichen Ende freigestellt werden und erhält trotzdem sein Gehalt weiter. Weitere Gründe für eine bezahlte Freistellung könnten Weiterbildungsmaßnahmen, Erholungsphasen nach Krankheiten oder besondere betriebliche Aufgaben sein.

Beantragung einer Freistellung: Worauf sollten Sie achten?

Obwohl das Arbeitsrecht in vielen Fällen keinen automatischen Anspruch auf Freistellung vorsieht, kann der Arbeitnehmer eine solche beim Arbeitgeber beantragen. Für diesen Antrag gibt es keine festgelegten Regeln hinsichtlich Form und Inhalt. Obwohl ein solcher Antrag mündlich oder schriftlich eingereicht werden kann, ist es ratsam, den Antrag schriftlich zu formulieren, um klare Nachweise zu haben.

Obgleich Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, den Grund für ihre Freistellung zu nennen, steigert ein transparenter und verständnisvoller Antrag die Chancen auf Genehmigung. Eine offene Kommunikation und das Aufzeigen des Mehrwerts der Freistellung für beide Seiten können hierbei hilfreich sein.

Ein schriftlicher Antrag sollte zudem den gewünschten Zeitraum der Freistellung klar definieren, damit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine klare Vorstellung vom Beginn und Ende der Freistellung haben.

Mögliche Gründe für eine Freistellung im Arbeitsverhältnis

Mögliche Gründe für eine Freistellung im Arbeitsverhältnis

Freistellungen können Arbeitnehmern aus verschiedenen Gründen gewährt werden, sei es aufgrund gesetzlicher Regelungen oder durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Im Folgenden werden einige typische Gründe für Freistellungen erläutert:

1. Freistellung zur Fortbildung: Es ist wichtig für Arbeitnehmer, sich kontinuierlich weiterzubilden. Während in den meisten Bundesländern ein Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub besteht (ausgenommen Bayern und Sachsen), kann auch eine unbezahlte Freistellung zur Weiterbildung in Erwägung gezogen werden. Sollte die Fortbildung mehr Zeit erfordern, als während der Arbeitszeit möglich ist, kann in Absprache mit dem Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung vereinbart werden.

2. Freistellung zur Pflege von Angehörigen: Wenn Arbeitnehmer einen nahen Verwandten oder ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen pflegen müssen, sieht das Gesetz eine unbezahlte Freistellung vor (gemäß § 45 SGB V und §§ 2, 3 PflegeZG). In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer entweder teilweise oder komplett von der Arbeit freizustellen, sodass dieser die Pflege zu Hause übernehmen kann.

3. Elternzeit zur Kinderbetreuung: Gemäß § 15 BEEG haben Eltern das Recht auf bis zu 36 Monate unbezahlte Elternzeit zur Betreuung ihres Kindes. Während dieser Zeit besteht keine Arbeitspflicht, und es erfolgt auch keine Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser Zeitraum kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf der Elternzeit werden die üblichen Arbeitsverhältnisse automatisch fortgesetzt. Sollten Eltern eine Verlängerung der Freistellung nach der Elternzeit wünschen, muss dies gesondert mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass diese zusätzliche Freistellung nicht mehr unter den Begriff der Elternzeit fällt.

Auswirkungen des unbezahlten Urlaubs auf die Sozialversicherung

Ein unbezahlter Urlaub, der länger als einen Monat andauert, kann Konsequenzen für Ihre Sozialversicherung haben. In solchen Fällen ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie aus den Sozialversicherungen, nämlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, abzumelden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie ohne Versicherungsschutz dastehen. Es besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Nach Ende des unbezahlten Urlaubs oder bei Neueinstellung durch den Arbeitgeber werden Sie in der Regel wieder in den gesetzlichen Sozialversicherungen angemeldet.

Umgang mit Urlaubsanspruch bei Beurlaubung

Die Handhabung des Urlaubsanspruchs bei Beurlaubung eines Arbeitnehmers hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine feste Beurlaubung handelt oder ob der Zeitraum veränderbar ist:

  • Feste Beurlaubung: Bei einer festgelegten Beurlaubung muss der Arbeitgeber den bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers berücksichtigen. Oftmals wird Arbeitnehmern gestattet, ihren noch vorhandenen Urlaubsanspruch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzubauen. Kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus bestimmten Gründen nicht in Anspruch nehmen, so hat er Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung für die restlichen Urlaubstage gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG.

  • Variable Beurlaubung: Bei einer variablen Beurlaubung kann der Arbeitgeber nicht einfach den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers verbrauchen. Stattdessen kann er den Arbeitnehmer auffordern, seinen Urlaub vor einer Genehmigung des unbezahlten Urlaubs anzutreten. Hierbei sind jedoch individuelle Regelungen zu beachten, die beispielsweise im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein können.

 

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Diana Tran

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Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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