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Belästigung am Arbeitsplatz erkennen & verhindern: Leitfaden für Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 30 Juni 2025
Belästigung am Arbeitsplatz erkennen & verhindern: Leitfaden für Arbeitgeber - Shiftbase
15:23
Bild einer Mitarbeiterin, die eine Beschwerde über Belästigung einreicht.

Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt – Sie tragen als Arbeitgeber eine klare Verantwortung. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Belästigung erkennen, rechtssicher handeln und Ihre Mitarbeitenden wirksam schützen.

Was ist Belästigung am Arbeitsplatz?

Belästigung am Arbeitsplatz bezeichnet unerwünschte, oft wiederholte Verhaltensweisen, die die Würde von Beschäftigten verletzen und ein feindliches, einschüchterndes oder demütigendes Arbeitsumfeld schaffen. Diese Handlungen können verbal, nonverbal, physisch oder psychisch erfolgen – häufig in Form von sexuellen Anspielungen, beleidigenden Kommentaren, abwertenden Gesten oder unangemessenen Berührungen.

Typische Beispiele sind:

Auch subtile Formen, wie das systematische Ausgrenzen oder ständige Herabwürdigen, gelten als Belästigung. Besonders häufig betroffen sind Frauen, doch auch Männer und nicht-binäre Personen erleben solche Übergriffe.

Für Arbeitgeber ist entscheidend: Belästigung stellt nicht nur ein menschliches, sondern auch ein arbeitsrechtliches Problem dar. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Betroffene zu schützen und geeignete Maßnahmen gegen belästigendes Verhalten zu ergreifen – unabhängig davon, ob es sich um sexuelle Belästigung oder andere Formen handelt.

Rechtsschutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

In Deutschland genießen Beschäftigte umfassenden Schutz vor sexueller Belästigung - und Arbeitgeber stehen dabei in der Pflicht, diesen Schutz aktiv umzusetzen. Mehrere zentrale Gesetze bilden die rechtliche Grundlage:

📘 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG verbietet jegliche Form der Belästigung – einschließlich sexueller Belästigung – und sieht sie als Verstoß gegen die Würde am Arbeitsplatz.
Für Arbeitgeber bedeutet das:

  • Sie müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

  • Beschäftigte haben das Recht, sich intern zu beschweren.

  • Betroffene können Schadensersatz und Entschädigung verlangen (§ 15 AGG).

⚖️ Strafgesetzbuch (StGB – § 184i)

Sexuelle Belästigung ist nicht nur arbeitsrechtlich relevant, sondern auch strafbar. Das Strafgesetzbuch stellt sexuell bestimmte körperliche Berührungen unter Strafe, wenn diese gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person erfolgen.
Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

🛡️ Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die psychische und physische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Das schließt den Schutz vor sexueller Belästigung explizit mit ein.
Pflichten umfassen u. a.:

  • Präventive Maßnahmen (z. B. Schulungen, Verhaltenskodex)

  • Konsequente Reaktion bei Verstößen

  • Dokumentation und Sensibilisierung im Betrieb

⚠️ Was Arbeitgeber tun sollten

Diese Regelwerke sind keine Theorie – sie verpflichten Unternehmen zum Handeln. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur Imageschäden und Rechtsfolgen, sondern auch den Verlust wertvoller Mitarbeitender.

Sorgen Sie daher für klare Prozesse, schulen Sie Führungskräfte und schaffen Sie eine Unternehmenskultur, in der Belästigung keinen Platz hat.

 

Formen der Belästigung am Arbeitsplatz

In dem Bild präsentiert ein Arbeitgeber eine Nulltoleranz-Politik gegen Belästigungen am Arbeitsplatz. Die Person spricht über die Bedeutung von Schutzmaßnahmen und die Konsequenzen für belästigendes Verhalten, um ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten zu gewährleisten.

Belästigung am Arbeitsplatz tritt in unterschiedlichen Formen auf – oft subtil, manchmal offen aggressiv. Arbeitgeber müssen alle Varianten kennen, um rechtzeitig eingreifen zu können. Die folgenden Hauptformen sind besonders relevant:

Sexuelle Belästigung

Die wohl bekannteste Form – umfasst unerwünschte sexuelle Handlungen, Bemerkungen oder Gesten, die die Würde der betroffenen Person verletzen.

Beispiele:

  • Anzügliche Witze oder Kommentare über das Aussehen

  • Unerwünschte Berührungen oder Nähe

  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen

Hinweis: Schon ein einmaliger Vorfall kann ausreichen, um den Tatbestand zu erfüllen (§ 3 Abs. 4 AGG).

Verbale Belästigung

Hierzu zählen beleidigende, abwertende oder drohende Aussagen, die gezielt verletzen oder einschüchtern.

Beispiele:

  • Herabwürdigende Spitznamen

  • Abfällige Bemerkungen über Herkunft, Religion oder Geschlecht

  • Lautes, aggressives Anschreien

Psychische Belästigung (Mobbing)

Wiederholte systematische Schikane oder Ausgrenzung, die das Selbstwertgefühl der Betroffenen zerstört.

Beispiele:

  • Isolierung aus dem Team

  • Ständige Kritik ohne konstruktiven Hintergrund

  • Gerüchte verbreiten oder sabotieren

Nonverbale Belästigung

Nicht ausgesprochene, aber deutlich wahrnehmbare Verhaltensweisen, die einschüchtern oder sexualisieren.

Beispiele:

  • Obszöne Gesten

  • Aufdringliches Anstarren

  • Eindeutige Bilder oder Symbole im Arbeitsumfeld

Digitale Belästigung (Cyber-Mobbing)

Im digitalen Zeitalter gewinnt auch Online-Belästigung über betriebliche Kommunikationskanäle an Bedeutung.

Beispiele:

  • Belästigende E-Mails oder Chatnachrichten

  • Diffamierende Posts über Kollegen in Gruppen

  • Unerlaubtes Teilen persönlicher Daten oder Bilder

Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Viele dieser Formen werden im Alltag verharmlost oder nicht erkannt – doch für die Betroffenen sind sie verletzend und rechtlich relevant. Als Arbeitgeber ist es Ihre Aufgabe, jede Form ernst zu nehmen, zu dokumentieren und angemessen zu handeln.

Maßnahmen zur Prävention

Foto einer Gruppe von Mitarbeitern, die über ihre Rechte am Arbeitsplatz aufgeklärt werden.

Prävention ist der wichtigste Schlüssel, um Belästigung am Arbeitsplatz gar nicht erst entstehen zu lassen. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der Respekt, Offenheit und Sicherheit selbstverständlich sind. Folgende Maßnahmen sind besonders wirksam:

✅ Verhaltenskodex und klare Richtlinien etablieren

Ein schriftlich fixierter Verhaltenskodex gegen Diskriminierung und Belästigung schafft Orientierung und Verbindlichkeit.
Tipp: Der Kodex sollte für alle Mitarbeitenden leicht zugänglich und Bestandteil des Onboardings sein.

🗣️ Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen

Regelmäßige Trainings für Führungskräfte und Mitarbeitende fördern das Bewusstsein für grenzüberschreitendes Verhalten.
Inhalte: Was ist Belästigung? Wie reagiere ich richtig? Wo kann ich mich melden?

🤝 Vertrauenspersonen und Meldesysteme einführen

Betroffene müssen wissen, an wen sie sich diskret wenden können – ohne Angst vor Konsequenzen.
Best Practice: Eine neutrale Beschwerdestelle oder externe Anlaufstelle erhöht das Vertrauen in den Prozess.

🧠 Führungskräfte gezielt schulen

Vorgesetzte haben eine Schlüsselfunktion – sie müssen nicht nur Vorbild sein, sondern auch professionell und rechtssicher auf Beschwerden reagieren können.
Schulungsinhalte: Gesprächsführung, Dokumentation, Interventionspflichten

📊 Arbeitsplatzkultur aktiv gestalten

Fördern Sie eine offene Feedback-Kultur, stärken Sie das Gemeinschaftsgefühl und tolerieren Sie kein respektloses Verhalten – auch nicht auf „spaßiger“ Ebene.
Maßnahme: Anonyme Mitarbeiterbefragungen zur frühzeitigen Risikoerkennung

Nur durch proaktive Maßnahmen lässt sich das Risiko von Belästigung minimieren. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch das Unternehmen – rechtlich und kulturell.

So reagieren Arbeitgeber richtig im Ernstfall

Bild eines Beratungsgesprächs zwischen Mitarbeiter und HR-Manager über Belästigung.

Tritt ein Fall von Belästigung im Unternehmen auf, ist entschlossenes und professionelles Handeln gefragt. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen – zum Schutz der betroffenen Person und zur rechtlichen Absicherung des Unternehmens.

1. Beschwerde ernst nehmen und dokumentieren

Jede Meldung – ob mündlich oder schriftlich – ist vertraulich zu behandeln und sorgfältig zu dokumentieren.
Tipp: Führen Sie ein standardisiertes Beschwerdeformular und halten Sie alle Gespräche schriftlich fest.

2. Sachverhalt zügig und neutral prüfen

Führen Sie eine interne Untersuchung durch oder ziehen Sie – je nach Schweregrad – externe Experten hinzu. Dabei gilt:

  • Alle Beteiligten anhören

  • Unparteiisch bleiben

  • Datenschutz beachten

3. Sofortmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Person einleiten

Je nach Situation kann es notwendig sein, die beteiligten Personen räumlich zu trennen, Aufgaben zu verlagern oder Freistellungen auszusprechen – immer mit Blick auf die Sicherheit der betroffenen Person.

4. Geeignete arbeitsrechtliche Konsequenzen prüfen

Bestätigt sich der Vorwurf, müssen Sie als Arbeitgeber geeignete Schritte ergreifen.
Mögliche Maßnahmen:

  • Abmahnung

  • Versetzung

  • Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen

5. Kommunikation transparent und respektvoll gestalten

Informieren Sie Betroffene über das weitere Vorgehen und sorgen Sie für regelmäßige Updates. Vertraulichkeit ist dabei oberstes Gebot.

6. Nachbereitung und Prävention stärken

Ein Vorfall ist auch ein Anlass zur Reflexion:

  • Wurden die Schutzmechanismen eingehalten?

  • Müssen Prozesse oder Ansprechpersonen verbessert werden?

  • Welche Maßnahmen stärken künftig das Vertrauen im Team?

🚨 Wichtig: Schweigen ist keine Option

Untätigkeit kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden dauerhaft schädigen. Wer offen, professionell und empathisch reagiert, sendet ein starkes Signal für ein respektvolles Arbeitsumfeld.

 

Abfindung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Foto von Mitarbeitern, die gemeinsam eine Anti-Belästigungs-Richtlinie erarbeiten.

In Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kann eine Abfindung Teil einer einvernehmlichen Lösung sein – insbesondere, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Arbeitgeber sollten in solchen Situationen umsichtig, rechtssicher und lösungsorientiert handeln.

Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Opfer sexueller Belästigung haben nach § 15 AGG unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz und gegebenenfalls auf Schmerzensgeld. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Erstattet werden können sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, etwa psychische Belastungen oder berufliche Nachteile.

Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, kann eine Abfindung vereinbart werden. Eine solche Lösung kann sinnvoll sein, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden und eine faire Trennung zu ermöglichen. Arbeitgeber sollten hier besonderen Wert auf Transparenz und rechtliche Absicherung legen.

Verhandlung und Höhe der Abfindung
Die Höhe einer Abfindung ist gesetzlich nicht festgelegt und hängt vom Einzelfall ab. Einflussfaktoren sind zum Beispiel die Schwere der Belästigung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, mögliche gesundheitliche Folgen und die prozessuale Ausgangslage. Eine individuelle Bewertung und eine faire Verhandlung sind unerlässlich.

Dokumentation und rechtliche Absicherung
Alle getroffenen Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden. Dazu zählen die Höhe der Abfindung, Fristen, Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie etwaige gegenseitige Verzichtserklärungen. Eine klare Dokumentation hilft, spätere Missverständnisse oder rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Rechtliche Beratung
Da sexuelle Belästigung ein sensibles und rechtlich komplexes Thema ist, sollten Arbeitgeber ebenso wie betroffene Beschäftigte juristische Beratung in Anspruch nehmen. So wird sichergestellt, dass die Lösung rechtskonform ist und die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt werden.

Abfindungen können dazu beitragen, eine belastende Situation respektvoll und im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. Sie ersetzen jedoch nicht die Pflicht, Belästigung im Unternehmen wirksam vorzubeugen und klare Schutzmaßnahmen zu etablieren.

In dem Bild ist ein Büro zu sehen, das mit verschiedenen Postern dekoriert ist, die zu einem respektvollen Miteinander und gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aufrufen. Die Poster vermitteln Botschaften über die Bedeutung von Würde und Schutz im Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten.

Ausblick für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz

Ein belästigungsfreier Arbeitsplatz ist ein wesentliches Ziel für moderne Unternehmen, die eine inklusive, respektvolle und produktive Arbeitsumgebung schaffen wollen. Hier sind Maßnahmen und Perspektiven, die helfen können, dieses Ziel zu erreichen:

  • Verstärkte Sensibilisierung und Bildung: Unternehmen sollten weiterhin in die Ausbildung und Sensibilisierung ihrer Mitarbeiter investieren. Regelmäßige Schulungen und Workshops können das Bewusstsein für die verschiedenen Formen der Belästigung erhöhen und das Verständnis dafür schärfen, wie solches Verhalten am Arbeitsplatz vermieden werden kann.

  • Technologische Lösungen: Die Nutzung von Technologie, wie Anonymisierungssoftware für Beschwerden und Feedback-Systeme, kann Mitarbeitern helfen, sicher und geschützt Missstände zu melden. Dies fördert eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens.

  • Stärkere rechtliche Rahmenbedingungen: Die Weiterentwicklung gesetzlicher Vorschriften zum Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz kann Unternehmen zusätzlich motivieren, präventive Maßnahmen ernsthaft umzusetzen. Eine klare Rechtslage schafft Sicherheit für Betroffene und verpflichtet Unternehmen zu konkretem Handeln.

  • Förderung von Diversität und Inklusion: Eine Unternehmenskultur, die Vielfalt und Inklusion aktiv fördert, kann dazu beitragen, Diskriminierung und Belästigung zu reduzieren. Diversität in Teams und auf Führungsebenen kann unterschiedliche Perspektiven und Empathie in die Unternehmensprozesse bringen.

  • Kontinuierliche Evaluation und Anpassung: Unternehmen sollten ihre Richtlinien und Maßnahmen regelmäßig überprüfen und anpassen, um auf neue Herausforderungen und Veränderungen in der Arbeitswelt reagieren zu können. Feedback von Mitarbeitern ist hierbei ein wertvolles Instrument.

  • Engagement der Unternehmensführung: Letztendlich spielt das Engagement der Unternehmensführung eine entscheidende Rolle. Eine starke Führung, die sich klar gegen Belästigung ausspricht und entsprechende Werte vorlebt, ist fundamental für den Erfolg aller anderen Maßnahmen.

Der Ausblick für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz ist positiv, wenn Unternehmen bereit sind, in die genannten Bereiche zu investieren und eine Umgebung zu schaffen, in der sich alle Mitarbeiter sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies nicht nur fördert das Wohlbefinden der Mitarbeiter, sondern trägt auch zur allgemeinen Produktivität und zum Unternehmenserfolg bei.

Häufig gestellte Fragen

  • Belästigung kann verbal, nonverbal, physisch oder sexuell sein – oft übersehen werden subtile psychische Formen.

  • Sie sind verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, Beschäftigte aufzuklären und für Schutz bei Beschwerden zu sorgen.

  • Ernst nehmen, dokumentieren, neutral untersuchen und für sichere Arbeitsbedingungen sorgen – ohne Repressalien gegen den Betroffenen.

  • Durch verbindliche Richtlinien, Schulungen, klare Kommunikationswege und eine offene Unternehmenskultur.

  • Rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, Reputationsverlust, Kündigungsschutzklagen und Demotivation im Team.

Human Resource
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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