Lohnnebenkosten: Was Arbeitgeber wissen sollten

Lohnnebenkosten

Der Begriff "Lohnnebenkosten" bezieht sich auf die Kosten, die in einem Unternehmen für Arbeit entstehen, die nicht durch Löhne oder Gehälter vergütet wird. Diese Kosten können Sozialleistungen, Schulungen und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Mitarbeiterbindung und -entwicklung umfassen.

Die Lohnnebenkosten sind in letzter Zeit gestiegen, da die Unternehmen zunehmend in ihre Mitarbeiter investieren müssen, um sie produktiv und engagiert zu halten. Dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen, da sich der Arbeitsmarkt verengt und die Qualifikationslücke vergrößert.

Als Unternehmer oder Manager musst du die mit deinen Mitarbeitern verbundenen Lohnnebenkosten kennen. Unser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Lohnnebenkosten.

Was sind Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten sind alle mit einem Arbeitnehmer verbundenen Kosten, die nicht mit seinem eigentlichen Lohn oder Gehalt zusammenhängen. Es handelt sich dabei um Kosten, die dem Arbeitgeber zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer entstehen, und die auch als indirekte Arbeitskosten bezeichnet werden. Ein Unternehmen muss diese Kosten zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern seiner Mitarbeiter zahlen. Beispiele für Lohnnebenkosten sind vom Arbeitgeber gezahlte Krankenversicherungsprämien, Beiträge zur Altersvorsorge und bezahlte Urlaubs Leistungen.

Wie werden die Lohnnebenkosten berechnet?

Um die Lohnnebenkosten zu berechnen, musst du zunächst die Gesamtkosten aller Leistungen ermitteln, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat. Diese Zahl findest du auf der Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters oder in den Unternehmensunterlagen. Sobald du die Kosten für die Sozialleistungen ermittelt hast, musst du diese Zahl durch die Anzahl der Arbeitsstunden des Mitarbeiters teilen. So erhältst du die Lohnnebenkosten pro Stunde.

Was beinhalten die Lohnnebenkosten?

Es gibt viele verschiedene Arten von Lohnnebenkosten, aber zu den häufigsten gehören die folgenden:

  • Krankenversicherungsprämien
  • Bezahlter Urlaub
  • Prämien für die Arbeiterunfallversicherung
  • Renten und Arbeitslosenversicherung Prämien

Die Beitragssätze für diese Versicherungen sind gesetzlich festgelegt. Die Krankenkassen können jedoch einen individuellen Zusatzbeitrag verlangen.

Die Berufsgenossenschaften verlangen von den Arbeitgebern Beiträge zur Versicherung der Arbeitnehmer gegen Unfälle. Die Höhe der Beiträge hängt von der Gefahrenklasse ab, d. h. vom Unfallrisiko des jeweiligen Berufs.

Die Arbeitgeber zahlen die Arbeitnehmerbeiträge auf drei verschiedene Arten:

Umlage 1 (U1):

Arbeitnehmerbeiträge

Mit den Umlagebeiträgen übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Beschäftigten. Je nach Krankenkasse variieren die Beiträge. Die meisten Versicherer bieten eine Reihe von Tarifen an: Der Arbeitgeber wählt einen Prozentsatz des Bruttolohns, den die Krankenkasse übernimmt. In den meisten Fällen werden 40 bis 80 % des Bruttolohns vom Versicherer übernommen.

Umlage 2 (U2):

Das Arbeitsentgelt wird während des sogenannten Mutterschaftsurlaubs von den Krankenkassen gezahlt. Die Beiträge sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, und alle Arbeitgeber sind verpflichtet, sich zu beteiligen.

Umlage 3 (U3):

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit länger als drei Monate nicht arbeiten kann, zahlt eine Pflegeversicherung bis zu 70 % des letzten Verdienstes. Die Teilnahme an diesem System ist freiwillig, aber den Unternehmen wird empfohlen, sich daran zu beteiligen.

Andere zusätzliche Kosten

Neben den Löhnen und Gehältern müssen Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitnehmern auch Schulungs- und Ausbildungskosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes usw. zahlen. In diesem Fall werden sie jedoch nicht als Lohnnebenkosten betrachtet, da sie nicht direkt mit dem Lohn verbunden sind. Stattdessen werden sie als Personalnebenkosten betrachtet.

Wie hoch ist der Anteil der Lohnnebenkosten an den gesamten Arbeitskosten?

Die Lohnnebenkosten variieren von Land zu Land und sogar von Sektor zu Sektor. Im Allgemeinen sind die Lohnnebenkosten in der verarbeitenden Industrie niedriger als im Dienstleistungssektor. Im Dienstleistungssektor machen die Sozialversicherungsbeiträge einen erheblichen Teil der Lohnnebenkosten aus.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber? Die zusätzlichen Kosten pro sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter liegen derzeit bei etwa 22 Prozent des Bruttolohns, wovon du bei der Planung der Personalkosten ausgehen kannst. Mitarbeiter sind also viel teurer, als sie erscheinen.

Personalverantwortliche, die für die Lohn- und Personalplanung zuständig sind, sollten die aktuellen Beitragssätze kennen. Die Bruttolöhne und die Lohnnebenkosten werden für den Arbeitgeber getrennt voneinander berechnet. Die Steuern werden als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet. Die Steuern werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, manchmal werden sie auch ganz vom Arbeitgeber getragen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil in Prozent? Nachstehend findest du die Beitragssätze:

Arbeitgeberanteil

Rentenversicherung:9,3 %.

Arbeitslosigkeitsversicherung: 1,2%

Gesetzliche Krankenversicherung:7,3 % (Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden ebenfalls hälftig nach Sonderregelungen über ermäßigte Beitragssätze aufgeteilt)

Pflegeversicherung: 1,525% (in Sachsen trägt der Arbeitgeber 1,025% dieser Kosten)

Gesetzliche Unfallversicherung: Der Arbeitgeber trägt den vollen Beitrag von 1,6% (je nach Schwere des Unfallrisikos)

U1-Beitrag: Arbeitgeber mit weniger als 30 anspruchsberechtigten Arbeitnehmern können U1: 1,1 % bis 39 % (nur) umlegen.

U2-Beitrag: in der Regel zwischen 0,14 % und 0,88 % des Gehalts der Arbeitnehmerin (wird vollständig vom Unternehmen gezahlt und deckt das Mutterschaftsgeld ab)

U3-Beitrag: 0,06 % (der Arbeitgeber trägt die gesamten Kosten)

Hinzu kommen die gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenzen, die für jeden Zweig der Sozialversicherung gelten. Der Arbeitgeber darf bei den Lohnnebenkosten nicht von diesen Beiträgen abweichen.

Gibt es Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber zu tragen hat?

Lohnnebenkosten des Arbeitgebers

Etwa 21 Prozent des Bruttolohns eines Arbeitnehmers werden für die Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung aufgewendet. Die Hälfte der Abgaben trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer steuert einen Teil der SV bei. Der Arbeitgeber steuert den Rest bei, und der Arbeitgeber zahlt die meisten Steuern. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung: Hier zahlt der Arbeitgeber alles.

Die Beiträge der Arbeitnehmer werden direkt vom Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaften überwiesen. Der Betrag wird vor Steuern vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber einbehalten. Er wird auf der Lohnabrechnung ausgewiesen. Das Gleiche gilt für die Löhne, die regelmäßig gezahlt werden.

Die Lohnnebenkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber umfassen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Kosten für Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit einer Beschäftigung

Die folgenden Ausgaben sind ebenfalls enthalten: Kleidung, Einstellungskosten, Umzugskosten, Ausbildungskosten, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Sachleistungen.

Lohnsummensteuer oder Arbeitnehmer Steuern

Sozialversicherungsbeiträge sind monatliche Ausgaben. Zusätzliche Kosten für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung sowie andere Steuern und Gebühren können außer Acht gelassen werden, da sie keine monatlichen Fixkosten sind.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2022

Die Beitragsbemessungsgrenzen führen dazu, dass Arbeitgeber erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Ein gut bezahlter Arbeitnehmer bleibt für den Arbeitgeber auch dann attraktiv, wenn sein Bruttolohn diese Grenze überschreitet, weil der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Diese Grenzen werden jedes Jahr durch die Beitragsbemessungsgrenzen der Bundesländer angepasst. Auch bei einer gesetzlichen Versicherung, einer Rentenversicherung oder einer Arbeitslosenversicherung gibt es unterschiedliche Grenzwerte.

Im Jahr 2022 sind es 58.050,00 Euro pro Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung, 84.600 Euro in der gesetzlichen Rentenversicherung und 81.000 Euro in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Wie werden die Lohnnebenkosten berechnet?

Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten werden nach der folgenden Formel berechnet:

Nettolohn + Einmalzahlungen / Anzahl der Arbeitsstunden x Anzahl der Beschäftigten = Lohnnebenkosten

Zu den Lohnnebenkosten gehören demnach alle Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern, die ein Arbeitgeber zu zahlen hat. Sie umfassen auch die Kosten für arbeitsplatzbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und andere Leistungen, die ein Arbeitnehmer erhalten kann.

Die Lohnnebenkosten können von einem Unternehmen zum anderen und sogar von einer Stelle zur nächsten innerhalb desselben Unternehmens erheblich variieren. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Kosten zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern eines Mitarbeiters anfallen.

Zu den Lohnnebenkosten gehören nicht:

  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Abgangsentschädigung
  • Kosten der Personalbeschaffung
  • Umzugskosten
  • Kosten der Ausbildung
  • Ausbildungskosten

Lohnnebenkosten = $ 1.000 + $ 500 / 20 Stunden x 5 Mitarbeiter = $ 1.500

In diesem Beispiel würden sich die Lohnnebenkosten auf 1.500 $ belaufen. Darin enthalten sind alle Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern, die ein Arbeitgeber zahlen muss. Dazu gehören auch die Kosten für Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Personalbeschaffung, Umzug, Schulung und Ausbildung.

Implementierung einer automatisierten Lohnbuchhaltung für Lohnnebenkosten mit Shiftbase.

Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten?

In dieser Beispielrechnung muss ein kinderloser, gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer in Hamburg mit Steuerklasse I und einem Bruttomonatsgehalt von 4.900 Euro keine Kirchensteuer zahlen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die man als Arbeitgeber auf das Bruttomonatsgehalt dieses Arbeitnehmers zahlen muss, betragen 1.025,32 Euro.

  • 357,70 Euro für die gesetzliche Krankenkasse
  • 74,72 Euro für die Pflegeversicherung
  • 455,70 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung
  • 58,80 Euro für die Arbeitslosenversicherung
  • 78,40 Euro für die Unfallversicherung

Kommen variable und freiwillige Leistungen hinzu, erhöhen sich die Lohnnebenkosten noch weiter. Für einen gewerblichen Minijobber, der 450 Euro im Monat verdient, ergibt sich folgendes Bild:

  • 58,50 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung
  • 67,50 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung
  • 9,00 Euro Pauschalsteuer
  • 7,20 Euro für die gesetzliche Unfallversicherung

Freiwillige Sozialleistungen des Arbeitgebers

Funktionen

Zusätzlich zu den Lohnnebenkosten bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern oft Sozialleistungen an. Es gibt mehrere zu erwartende Leistungen, darunter:

  • Essensgutscheine
  • Zuschüsse zur Betriebskrankenkasse
  • Unterstützung bei Umzugskosten
  • Zuschüsse für Firmenwagen oder Tankkarten
  • Zuschüsse für Kinderbetreuung
  • Ausbildungsmöglichkeiten
  • Kostenlose oder ermäßigte Produkte/Dienstleistungen
  • Mitarbeiterrabatte
  • Mitgliedschaften im Fitnessstudio
  • Hilfsprogramme für Mitarbeiter

 

Wie du sehen kannst, machen die Lohnnebenkosten einen großen Teil der Gesamtvergütung eines Mitarbeiters aus. Als Arbeitgeber musst du dich dieser Kosten bewusst sein, um sie entsprechend zu budgetieren.

Wenn du deinen Mitarbeitern wettbewerbsfähige Sozialleistungen anbietest, kannst du Talente anziehen und halten. Bei der Gestaltung deiner Leistungspakete solltest du sowohl die obligatorischen Lohnnebenkosten als auch die freiwilligen Sozialleistungen berücksichtigen, die du anbieten kannst.

Lohnnebenkosten als Prozentsatz des Bruttolohns

Die Lohnnebenkosten belaufen sich in der Regel auf etwa 30 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters. Der Standort eines Unternehmens und die spezifische Position können diese Zahl beeinflussen.

In Deutschland betragen die Lohnnebenkosten für einen Softwareentwickler mit einem Bruttogehalt von 60.000 Euro beispielsweise rund 18.000 Euro. In den USA würden die Lohnnebenkosten für die gleiche Position etwa 21.000 Dollar betragen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lohnnebenkosten einen erheblichen Kostenfaktor für Arbeitgeber darstellen. Sie umfassen obligatorische Kosten, wie z. B. Sozialversicherungsbeiträge, und freiwillige Leistungen, wie z. B. Essensgutscheine. Berücksichtigen Sie bei der Gestaltung Ihres Sozialleistungen Pakets sowohl die obligatorischen Lohnnebenkosten als auch die freiwilligen Sozialleistungen, die Sie anbieten können.

Umsatz Management
Eveline Jacobse

Verfasst von:

Eveline Jacobse

Eveline ist eine erfahrene HR-Expertin mit einer Leidenschaft für das Verfassen von Inhalten in diesem Bereich. Sie hat sich durch das Teilen ihrer fundierten Kenntnisse und Einblicke in HR-Themen und Trends durch Artikel hervorgetan, die sowohl praktisch als auch informativ sind. Ihre Erfahrung und Expertise im Bereich Human Resources sind von Mehrwert, und sie setzt sich weiterhin dafür ein, Kollegen mit ihren durchdachten und gut fundierten Inhalten zu informieren und zu inspirieren.

Disclaimer

Bitte beachte, dass die Informationen auf unserer Website für allgemeine Informationszwecke gedacht sind und keine verbindliche Beratung darstellen. Die Informationen auf unserer Website können nicht als Ersatz für eine rechtliche und verbindliche Beratung in einer bestimmten Situation angesehen werden. Trotz unserer Recherchen übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf unserer Website. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Website entstehen.