Sozialversicherung: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber wissen müssen

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Die Abmeldung von der Sozialversicherung ist nicht so einfach, wie man vielleicht denkt. Um sich abzumelden, müssen Sie sich zunächst an Ihr örtliches Sozialversicherungsamt wenden und ein Abmeldeformular anfordern. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises und einem Adressennachweis bei der Sozialversicherungsanstalt einreichen.

Sobald die Sozialversicherungsanstalt Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Dieses Bestätigungsschreiben müssen dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen, damit er Sie von seiner Gehaltsliste streichen kann.

Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der sich von der Sozialversicherung abmelden möchte, wird dieser Artikel Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren führen.

Definition der Abmeldung

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Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Beendigung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem Sozialversicherungssystem gemeldet wird. Das Sozialversicherungssystem berechnet dann alle Versicherungs- und Lohnansprüche des Arbeitnehmers auf der Grundlage der vom Arbeitgeber gemeldeten Informationen und Daten.

Ein Meldezeitraum von sechs Wochen ist die maximale Frist, die ein Arbeitgeber einhalten muss. Die Einhaltung dieser Frist ist wichtig für den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers.

Eine verspätete Abmeldung kann auch den Verdacht auf illegale Beschäftigung (Schwarzarbeit) aufkommen lassen. Im Arbeitsgesetzbuch IV (SGB IV) (26b bis 28c) sind die Regeln für die Abmeldung festgelegt.

Darüber hinaus unterliegt die Meldung der Datenerhebungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

Sie können diese Meldung aus verschiedenen Gründen abgeben, z.B:

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Wechsel der Krankenkasse oder Beitragsgruppe
  • Ungelöster Arbeitskonflikt (länger als drei Monate)
  • Tod des Arbeitnehmers

Bei der elektronischen Übermittlung spielt der Abmeldegrund eine entscheidende Rolle. Die Abmeldegründe sind in der Meldung als zweistellige Zahlen mit den Initialen der einzelnen Abmeldung enthalten. Darüber hinaus liefert die DEÜV zu jedem der Abmeldegründe detaillierte Kennzahlen, u.a:

  • Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses bis 30 Tage
  • Wechsel der Krankenkasse um 31
  • Beitragsgruppenwechsel erforderlich 32
  • Neben dem Wechsel der Beschäftigung, 33
  • Eine längere Unterbrechung der Beschäftigung (mehr als ein Monat): 34
  • Streiks von mehr als einem Monat Dauer: 35
  • Die Umrechnung der Währung oder die Rechnungsstellung erfolgt durch 36
  • Bei Beendigung Ihres kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses müssen Sie 40
  • Tod eines Arbeitnehmers: 49

Es ist möglich, sich aus verschiedenen Gründen zu melden, die bis zu 70 Codenummern umfassen.

Wann muss ich mich abmelden?

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber abmelden. Ihr Arbeitgeber meldet dann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Sozialversicherungsamt. Die folgenden Fälle gelten als Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Sie sind entlassen worden
  • Sie haben Ihre Stelle gekündigt
  • Ihr Vertrag ist ausgelaufen und wurde nicht verlängert
  • Sie sind verstorben

Ihr Arbeitgeber muss die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb von sechs Wochen melden. Wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung nicht meldet, kann er mit einem Bußgeld belegt werden.

Wie kann ich mich in Berlin abmelden?

Die Abmeldung kann persönlich, per Post oder online erfolgen.

Persönlich: Sie können sich persönlich bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt abmelden. Dazu müssen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises und einen Adressnachweis mitbringen.

Per Post: Sie können sich per Post abmelden, indem Sie ein ausgefülltes Abmeldeformular an Ihr örtliches Sozialversicherungsamt schicken. Sie müssen eine Kopie Ihres Personalausweises und einen Adressennachweis beifügen.

Online: Sie können sich online abmelden, indem Sie sich bei Ihrem Konto auf der Website der Sozialversicherung anmelden. Dazu benötigen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises und einen Adressnachweis.

Was benötige ich für die Abmeldung?

Um sich abzumelden, müssen Sie ein ausgefülltes Abmeldeformular zu Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt bringen. Sie müssen eine Kopie Ihres Personalausweises und einen Adressennachweis beifügen.

Das Abmeldeformular finden Sie online oder bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt.

Ich habe vergessen, mich abzumelden. Was soll ich machen?

Um eine Wohnung anzumelden, müssen Sie dort wohnen. Den Besuch im Einwohnermeldeamt sollten Sie nicht vergessen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Registrierungsdaten korrekt sind. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie mit einer Strafe rechnen. Vergessen Sie also nicht, die Zulassungsstelle aufzusuchen. Außerdem möchten Sie vielleicht einen Nachsendeauftrag erteilen, damit Briefe direkt an Ihrem neuen wohnsitz ankommen.

Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?

Sie gelten weiterhin als aktives Mitglied, wenn Sie sich nicht bei der Sozialversicherung abmelden. Das bedeutet, dass Sie weiterhin Beiträge zahlen müssen und keinen Anspruch auf Leistungen haben. Außerdem kann Ihr Arbeitgeber mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn er die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht meldet.

Die Abmeldung von der Sozialversicherung Praxis

Es ist nicht unüblich, dass sich Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen abmelden. So verlangen beispielsweise die Krankenkassen von Arbeitnehmern mit längeren Krankheits- und Genesungszeiten eine Abmeldung.

Das gleiche Verfahren gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen längeren unbezahlten Urlaub (über einen Monat) nimmt. Am Ende des Monats muss eine entsprechende Meldung eingereicht werden (Grund 34). Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich am ersten Arbeitstag wieder anzumelden.

In diesem Bereich finden Sie auch viele Informationen über ausstehende Lohnzahlungen, einschließlich Gelegenheits- und Mini-Jobs und Saisonarbeit. Sie müssen sich auch abmelden, wenn Sie seit mehr als einem Monat keinen Lohn mehr erhalten haben. Auch wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht, gilt es als unterbrochen, solange der Lohn nicht gezahlt wurde.

Außerdem ist das Datum der jeweiligen Meldungen uneinheitlich. Die Abmeldung erfolgt in der Regel am 28. oder 29. des Monats, insbesondere wenn die Abmeldung auf ein Wochenende fällt (Kündigung, Unterbrechung der Arbeit, Wechsel der Krankenversicherung usw.). Im Allgemeinen müssen Sie sich bis zum Ende eines jeden Monats abmelden, wenn Sie nach dem 1. oder 29. des Folgemonats eine Arbeit aufnehmen. Dadurch entsteht eine Versicherungslücke, die dazu führt, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Vorschriften
Eveline Jacobse

Verfasst von:

Eveline Jacobse

Eveline ist eine erfahrene HR-Expertin mit einer Leidenschaft für das Verfassen von Inhalten in diesem Bereich. Sie hat sich durch das Teilen ihrer fundierten Kenntnisse und Einblicke in HR-Themen und Trends durch Artikel hervorgetan, die sowohl praktisch als auch informativ sind. Ihre Erfahrung und Expertise im Bereich Human Resources sind von Mehrwert, und sie setzt sich weiterhin dafür ein, Kollegen mit ihren durchdachten und gut fundierten Inhalten zu informieren und zu inspirieren.

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