Saisonarbeit ist für viele Branchen wie Landwirtschaft, Gastronomie oder Tourismus unverzichtbar – vor allem in Spitzenzeiten. Doch was müssen Arbeitgeber bei der Einstellung von Saisonkräften beachten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um rechtliche Vorgaben, Abrechnung, Vertragsgestaltung und praktische Tipps für eine reibungslose Saisonplanung.
Was ist Saisonarbeit?
Saisonarbeit bezeichnet eine zeitlich befristete Beschäftigung, die an bestimmte Jahreszeiten oder wirtschaftliche Zyklen gebunden ist – etwa in der Landwirtschaft, Gastronomie, im Tourismus oder im Einzelhandel. Saisonarbeitskräfte werden typischerweise für eine konkrete Tätigkeit wie die Ernte, die Wintersaison oder große Veranstaltungen eingesetzt. Dabei handelt es sich meist um eine kurzfristige Beschäftigung, die nur für einen bestimmten Zeitraum erlaubt ist.
In Deutschland gelten für die Anstellung von Saisonarbeitern besondere Regelungen, unter anderem zur Sozialversicherung, Arbeitszeit, Bezahlung und Versicherungspflicht. Wichtig ist auch die rechtzeitige Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere bei Arbeitskräften aus dem Ausland oder anderen EU-Ländern.
Für Arbeitgeber bietet die Saisonarbeit eine flexible Möglichkeit, das Team temporär zu verstärken – etwa durch Erntehelfer, Aushilfen in der Gastronomie oder Mitarbeiter im Wintersportbereich. Gleichzeitig müssen sie dabei bestimmte Pflichten, Voraussetzungen und Vorschriften einhalten, um rechtskonforme Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.
Saisonarbeit in Deutschland (DACH-Region)
In Deutschland sowie in der gesamten DACH-Region ist Saisonarbeit ein bewährtes Modell, um kurzfristige personelle Engpässe zu überbrücken. Besonders in der Landwirtschaft, der Gastronomie, im Tourismus und in saisonabhängigen Betrieben kommt diese Form der Beschäftigung regelmäßig zum Einsatz. Saisonarbeitskräfte übernehmen Tätigkeiten, die an bestimmte Zeiten im Jahr gebunden sind – etwa während der Ernte, im Sommergeschäft oder in der Wintersaison.
Für Arbeitgeber gelten in Deutschland klare gesetzliche Regelungen, insbesondere bei der Anmeldung von Saisonarbeitskräften, der Einhaltung von Arbeitszeiten, dem Abschluss von Arbeitsverhältnissen sowie der Klärung der Sozialversicherungspflicht. Je nach Herkunftsland – ob EU-Bürger oder Arbeitskräfte aus dem Ausland – gelten unterschiedliche Bedingungen für die Arbeitserlaubnis und den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Die Bundesagentur für Arbeit spielt eine zentrale Rolle bei der Vermittlung und rechtlichen Einordnung von Saisonbeschäftigungen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für eine rechtmäßige Anstellung erfüllt sind – dazu zählen unter anderem die Bescheinigung über die kurzfristige Beschäftigung, der Nachweis der Unfallversicherung und Informationen über die Bezahlung sowie Dauer der Anstellung.
Saisonarbeit ist in der DACH-Region nicht nur ein wichtiger Bestandteil vieler Branchen, sondern auch ein flexibles Arbeitsmodell, das sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen Vorteile bietet. Besonders in Österreich und der Schweiz gelten teilweise eigene Vorschriften, die jedoch ähnliche Ziele verfolgen: die temporäre Unterstützung von Betrieben mit rechtlicher Absicherung für alle Beteiligten.
Rechte & Pflichten für Unternehmen bei Saisonbeschäftigung
Unternehmen, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Diese betreffen insbesondere die Anstellung, Sozialversicherung, Arbeitsbedingungen und den rechtssicheren Ablauf der Beschäftigung.
✅ Wichtige Pflichten für Arbeitgeber
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Vertragspflicht
Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags mit Angaben zu Tätigkeit, Dauer, Einsatzort und Bezahlung. -
Anmeldung bei Behörden
Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit und ggf. der Sozialversicherung. -
Dokumentationspflicht
Lückenlose Erfassung von Arbeitszeiten, Vergütung und Beschäftigungsdauer. -
Sozialversicherung und Unfallversicherung
Prüfung der Versicherungspflicht, insbesondere bei kurzfristiger Beschäftigung. -
Unterkunft & Betreuung
Bereitstellung oder Vermittlung einer angemessenen Unterkunft, je nach Branche.
🎯 Rechte der Saisonarbeitnehmer
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Mindestlohnanspruch
Unabhängig von Nationalität oder Beschäftigungsdauer. -
Urlaubsanspruch
Gilt anteilig, sofern die Beschäftigungsdauer und Vertragsart dies ermöglichen. -
Arbeitsschutz
Einhaltung gesetzlicher Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Sicherheit. -
Krankheit & Unfall
Rechte auf Unterstützung durch Unfall- oder Krankenversicherung, je nach Status.
🇦🇹 Saisonarbeit in Österreich – Was muss ich beachten?
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Pflicht zur Meldung
Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). -
Dienstzettel
Vertragliche Festlegung der Anstellung mit allen relevanten Angaben. -
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger
Notwendig vor Arbeitsbeginn. -
Unterkunftspflicht
Besonders bei ausländischen Saisonarbeitern vorgeschrieben. -
Kollektivvertrag & Sonderzahlungen
Beachtung branchenspezifischer Vorschriften (13./14. Gehalt im Gastgewerbe).
⚠️ Hinweis: Saisonkräfte gelten oft als befristet beschäftigt – Kündigungsschutz ist eingeschränkt.
🇨🇭 Saisonarbeit in der Schweiz – Was ist zu beachten?
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Anmeldung beim Kanton
Pflicht zur Meldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des jeweiligen Kantons. -
EU-/EFTA-Bürger: Meldeverfahren
Bis zu 90 Tagen vereinfacht möglich. -
Nicht-EU-Bürger: Arbeitsbewilligung
Nur mit behördlicher Genehmigung zulässig. -
Mindestlohnregelung
Gemäß GAV (Gesamtarbeitsverträge) unterschiedlich je nach Branche und Region. -
Unterkunft & Versicherung
Arbeitgeber müssen eine angemessene Versorgung sicherstellen. -
Kontrollpflichten
Schweizer Behörden führen verstärkte Prüfungen zur Vermeidung von Schwarzarbeit durch.
Saisonarbeitskräfte einstellen – So geht's
Wer als Arbeitgeber Saisonarbeitskräfte in Deutschland oder der DACH-Region beschäftigen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen und Regelungen beachten. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie du rechtssicher und effizient vorgehst.
1️⃣ Bedarf ermitteln & Einsatzzeitraum festlegen
Plane den Einsatzzeitraum im Voraus: Wann und wie lange brauchst du Saisonarbeitskräfte? Typische Beispiele sind die Erntezeit, die Wintersaison oder Stoßzeiten in der Gastronomie.
2️⃣ Herkunft der Saisonarbeiter klären
Aus welchem Land stammen die Saisonarbeitnehmer?
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EU-/EWR-Bürger: Freier Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, vereinfachte Anmeldung
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Drittstaaten: Nur mit gültiger Arbeitserlaubnis und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
3️⃣ Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsform definieren
Entscheide, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung oder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt.
Achte auf:
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Maximaldauer (3 Monate/70 Arbeitstage)
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Sozialversicherungsfreiheit vs. Versicherungspflicht
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Unfallversicherung ist immer erforderlich
4️⃣ Anmeldung und Dokumentation
Melde die Saisonarbeitskräfte bei:
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Bundesagentur für Arbeit (bei Bedarf)
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Krankenkasse / Sozialversicherungsträger
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Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Erstelle eine vollständige Dokumentation über:
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Tätigkeiten
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Arbeitszeiten
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Bezahlung
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Bescheinigung über das Beschäftigungsverhältnis
5️⃣ Integration & Einweisung im Betrieb
Stelle sicher, dass die neuen Mitarbeiter eine klare Einweisung erhalten:
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Arbeitsabläufe erklären
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Sicherheitsunterweisung durchführen
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Ansprechpartner im Team benennen
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Unterkunft und Verpflegung organisieren (falls notwendig)
6️⃣ Nachbereitung & Wiederbeschäftigung planen
Erfolgreiche Saisonkräfte können im nächsten Jahr erneut eingesetzt werden. Achte auf:
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Rückmeldung zum Einsatz
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Fristen für Neuverträge
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Speicherung der Infos für spätere Anstellungen
So funktioniert die Abrechnung bei Saisonarbeit
Die Abrechnung von Saisonarbeitskräften richtet sich nach der Art der Beschäftigung, der Dauer des Einsatzes und dem Versicherungsstatus. Arbeitgeber müssen hierbei arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften einhalten.
1. Beschäftigungsart klären
Vor der Abrechnung muss festgelegt werden, ob es sich um eine:
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Kurzfristige Beschäftigung handelt:
Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Diese Form ist sozialversicherungsfrei, aber unfallversicherungspflichtig. Die Lohnsteuer kann pauschal oder individuell abgerechnet werden. -
Geringfügige Beschäftigung (Minijob):
Bei einem monatlichen Einkommen bis 538 € (Stand 2025) fallen pauschale Beiträge zur Minijob-Zentrale an. -
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung:
Gilt bei längerer oder regelmäßig wiederkehrender Tätigkeit. Arbeitgeber müssen dann Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten.
2. Lohn und Bezahlung
Saisonarbeiter haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Branchen – wie Landwirtschaft oder Baugewerbe – gelten zudem branchenspezifische Mindestlöhne. Die Bezahlung erfolgt entweder nach Stunden- oder Tageslohn, abhängig von der vertraglichen Regelung.
Arbeitgeber sollten zusätzlich beachten:
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
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Klare Dokumentation aller Zuschläge, Pauschalen oder Überstundenvergütungen
3. Dokumentation und Bescheinigungen
Pflichtunterlagen für eine ordnungsgemäße Abrechnung sind:
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Schriftlicher Arbeitsvertrag oder Nachweis der Tätigkeit
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Bescheinigung über die kurzfristige Beschäftigung
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Lohnabrechnung mit Steuermerkmalen
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Nachweise über abgeführte Sozialabgaben (falls relevant)
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Unfallversicherungsnachweis bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
Diese Unterlagen sollten jederzeit vollständig und prüfbar vorliegen, insbesondere bei ausländischen Saisonarbeitnehmern.
4. Häufige Fehler vermeiden
Zu den häufigsten Fehlern zählen:
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Fehlende Anmeldung bei der Unfallversicherung
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Falsche Einstufung der Beschäftigungsart
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Nicht dokumentierte Arbeitszeiten oder Löhne
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Unzureichende Nachweise bei Drittstaatsangehörigen (z. B. Arbeitserlaubnis)
5. Digitale Unterstützung nutzen
Für eine effiziente und rechtssichere Abrechnung empfiehlt sich der Einsatz digitaler Tools, die Arbeitszeiten, Löhne und Abgaben automatisiert erfassen und verwalten. Das reduziert Fehlerquellen und spart Zeit – insbesondere bei vielen Saisonkräften im Einsatz.
Fazit
Saisonarbeit ist für viele Branchen in Deutschland und der DACH-Region ein unverzichtbares Mittel, um temporäre Personalbedarfe effizient zu decken. Ob in der Landwirtschaft, Gastronomie, Logistik oder im Tourismus – Saisonarbeitskräfte leisten in Hochzeiten einen entscheidenden Beitrag zur Betriebsstabilität.
Für Arbeitgeber bedeutet das jedoch: klare Regeln, Pflichten und rechtliche Voraussetzungen beachten. Von der Auswahl geeigneter Saisonarbeitnehmer über die Anmeldung bei Behörden bis hin zur ordnungsgemäßen Abrechnung und Versicherung – jedes Detail zählt. Vor allem bei kurzfristiger Beschäftigung oder der Einstellung von Arbeitskräften aus dem Ausland ist besondere Sorgfalt gefragt.
Wer als Unternehmen die richtigen Schritte einhält, profitiert nicht nur von flexibler Unterstützung im Betrieb, sondern schafft auch faire, transparente und gesetzeskonforme Arbeitsverhältnisse. Digitale Tools können dabei helfen, Prozesse zu vereinfachen und die Einhaltung aller Vorschriften sicherzustellen.
Häufig gestellte Fragen
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Saisonarbeit ist eine befristete Beschäftigung, die an saisonale Schwankungen gebunden ist – etwa in der Landwirtschaft, Hotellerie oder Logistik.
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Die maximale Beschäftigungsdauer liegt bei 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr – je nach Regelung.
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Saisonkräfte haben Anspruch auf Mindestlohn, Arbeitsschutz und teilweise auch auf Urlaub, abhängig vom Vertrag.
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Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge schriftlich festhalten, Sozialabgaben prüfen und gesetzliche Arbeitszeiten einhalten.