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13. Monatsgehalt: Was Arbeitgeber in Deutschland wissen müssen

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 28 Oktober 2025
In ChatGPT zusammenfassen
Ein Arbeitgeber zeigt ein Diagramm, das das Schema des 13. Monatsgehalts veranschaulicht, welches als Sonderzahlung für Arbeitnehmer dient. Die Grafik umfasst Informationen über die Höhe und den Anspruch auf das 13. Monatsgehalt, das oft im November oder Dezember ausgezahlt wird.

Inhaltsverzeichnis

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland ist das 13. Monatsgehalt ein willkommenes Extra zum Jahresende – doch für Arbeitgeber stellt sich oft die Frage: Ist es Pflicht, sinnvoll, kalkulierbar – und wie wird es korrekt behandelt? Dieser Artikel führt durch die arbeitsrechtlichen Grundlagen, typische Herausforderungen in der Praxis und zeigt, wie Sie Sonderzahlungen wie das 13. Gehalt effizient verwalten können.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Keine gesetzliche Pflicht: Ein Anspruch entsteht nur durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung.
  • Häufige Höhe: In der Regel ein volles Monatsgehalt, alternativ prozentual oder anteilig.
  • Typischer Zeitpunkt: Auszahlung meist im November oder Dezember als Einmalzahlung.
  • Steuerpflicht: Das 13. Gehalt ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig (Einmalzahlung).
  • Rechtlich absichern: Ohne klaren Freiwilligkeitsvorbehalt kann ein dauerhafter Anspruch entstehen.
  • Teilzeit & Eintritt beachten: Bei unterjährigem Eintritt oder Teilzeit erfolgt eine anteilige Berechnung.

Was ist das 13. Monatsgehalt?

Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche, einmal jährlich gezahlte Sondervergütung, die viele deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitenden gewähren – freiwillig oder tariflich/vertraglich geregelt. Es ergänzt das reguläre Jahresgehalt und entspricht häufig einem vollen Monatslohn, kann aber auch anteilig oder pauschal vereinbart sein.

📌 Wichtige Merkmale auf einen Blick

Merkmal Beschreibung
Rechtsgrundlage Keine gesetzliche Pflicht, aber möglich durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag
Zweck Finanzielle Zusatzleistung, oft als Anerkennung oder Motivation
Häufigkeit In der Regel 1× jährlich (z. B. im November oder Dezember)
Höhe Meist 1 Monatsgehalt oder pro-rata Anteil
Steuer/SV Voll steuer- und sozialversicherungspflichtig
Rechtlicher Anspruch? Nur bei vertraglicher oder tariflicher Grundlage – oder durch betriebliche Übung


Unterschied: 13. Monatsgehalt vs. Weihnachtsgeld

Viele verwenden die Begriffe synonym – dabei gibt es wichtige Unterschiede:

Merkmal 13. Monatsgehalt Weihnachtsgeld
Charakter Vergütung (Entgelt) Gratifikation (Anerkennung)
Anspruch möglich? Ja, z. B. durch Vertrag/Tarif Ja, aber oft freiwillig
Zweck Teil der Jahresvergütung Motivations-/Bindungsinstrument
Versteuerung voll steuer- & SV-pflichtig ebenfalls steuer- & SV-pflichtig
Bindung möglich? selten Ja, z. B. nur bei Anstellung bis 31.12.

Wichtig für Arbeitgeber: Das 13. Gehalt ist nicht automatisch an Weihnachten gekoppelt und sollte begrifflich korrekt verwendet werden, um rechtliche Grauzonen zu vermeiden.

Ist das gesetzlich verpflichtend?

Kurz gesagt: Nein. Das deutsche Arbeitsrecht sieht keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt vor. Dennoch kann ein Anspruch entstehen – und zwar durch:

  • Tarifverträge, etwa im öffentlichen Dienst, in der Metall- und Elektroindustrie oder im Einzelhandel (z. B. TVöD, TV-L)
  • Arbeitsverträge, in denen das 13. Gehalt explizit geregelt ist
  • Betriebliche Übung, also eine wiederholte freiwillige Zahlung über mindestens drei Jahre ohne Vorbehalt

🔎 Praxis-Tipp: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen regelmäßig ein 13. Gehalt zahlen, sichern Sie sich rechtlich ab – z. B. mit einem klaren Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt im Vertrag.

Wie wird das 13. Gehalt berechnet?

Die Berechnung des 13. Monatsgehalts hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem davon, ob ein vertraglicher oder tariflicher Anspruch besteht und wie dieser ausgestaltet ist. Arbeitgeber können die Höhe frei vereinbaren, solange keine Tarifbindung vorliegt.

💰Grundmodell: Volles Bruttomonatsgehalt

In vielen Fällen entspricht das 13. Monatsgehalt einem vollen Bruttomonatsgehalt. Dieses Modell ist besonders einfach und wird häufig in Arbeits- oder Tarifverträgen verwendet.

Beispiel:

  • Monatsgehalt: 3.000 € brutto
  • Gehalt = 3.000 € brutto (einmalige Sonderzahlung)

Auszahlung: Meist im November oder Dezember als zusätzliche Zahlung zum normalen Gehalt.

🧮 Anteiliges 13. Monatsgehalt (pro-rata temporis)

Wird das 13. Monatsgehalt anteilig berechnet, ist die Dauer der Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr entscheidend. Das ist häufig der Fall bei unterjährigem Eintritt oder Austritt.

--> Formel: Monatsgehalt × (Anzahl gearbeiteter Monate ÷ 12)

Beispiel:

  • Eintritt am 01. Juli → 6 Monate gearbeitet
  • Monatsgehalt: 3.000 €
  • Gehalt: 3.000 × 6/12 = 1.500 €

Hinweis: Auch Elternzeit, Mutterschutz oder Langzeiterkrankungen können je nach Regelung anteilig berücksichtigt werden.

📌Mit dem Gehaltsrechner können Sie Ihr Nettogehalt ganz einfach berechnen. Erfahren Sie, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt.

 
 

🔣 Prozentuale Berechnung

Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen vor, dass das 13. Monatsgehalt nicht 100 % des Monatsgehalts beträgt, sondern z. B. 50 % oder 75 %.

Beispiel:

  • Monatsgehalt: 2.800 €
  • Monatsgehalt = 50 % = 1.400 €

Diese Variante erlaubt es Arbeitgebern, die Zusatzkosten etwas zu reduzieren, terwijl sie trotzdem eine Zusatzvergütung anbieten.

🔍 Sonderregelungen für Teilzeit & Minijob

Das 13. Gehalt wird für Teilzeitkräfte anteilig zur vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit berechnet. Für Minijobber gilt: Wenn ein Anspruch besteht, z. B. durch betriebliche Übung, wird auch hier anteilig gezahlt.

Beispiel:

  • Vollzeit: 40 Stunden/Woche → Monatsgehalt 3.000 €
  • Teilzeit: 20 Stunden/Woche → Monatsgehalt 1.500 €
  • Gehalt bei Teilzeit = 1.500 €

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In welcher Höhe & wann wird es gezahlt?

Die Höhe richtet sich nach der vertraglichen oder tariflichen Regelung. Häufig entspricht das 13. Gehalt einem vollen Monatsbruttogehalt, es kann aber auch anteilig (z. B. bei unterjährigem Eintritt) oder als Prozentsatz (z. B. 50 %) gezahlt werden.

Muss man das 13. Monatsgehalt versteuern?

Ja, es ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gilt als sonstige Vergütung (Einmalzahlung) und wird entsprechend höher versteuert als das reguläre Gehalt.

--> Tipp: Der Nettoauszahlungsbetrag kann niedriger erscheinen – das ist steuerlich bedingt.

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Häufig gestellte Fragen

  • Nein – nur bei vertraglicher Regelung, Tarifbindung oder betrieblicher Übung.

  • In der Regel entspricht das 13. Monatsgehalt einem vollen Bruttomonatsgehalt. Es kann aber auch anteilig oder prozentual (z. B. 50 %) gezahlt werden – je nach vertraglicher oder tariflicher Regelung.

  • Ja, es ist steuer- und sozialabgabenpflichtig wie reguläres Einkommen.

  • Das 13. Gehalt ist Teil der Jahresvergütung, Weihnachtsgeld ist meist eine Gratifikation.

  • Anteilig zur vereinbarten Wochenarbeitszeit, sofern Anspruch besteht.

  • Ein pro-rata-Anspruch kann bestehen, sofern keine Stichtagsklausel vorliegt.

  • Nein – es ist in tarifgebundenen Branchen (z. B. TVöD) häufig, aber nicht überall Standard.

 

Payroll

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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