Ob Weihnachtsgeld bei Kündigung zusteht, hängt von der Art der Sonderzahlung, Stichtagsklauseln und Tarifverträgen (z. B. TVöD, NGG Gastro) ab. Rückzahlungspflicht besteht nur bei Treuecharakter und wirksamer Vertragsklausel. HR prüft Arbeitszeiten, Beschäftigungsstatus und Verträge - am besten digital mit Shiftbase.
Was Arbeitgeber bei Weihnachtsgeld und Kündigung wissen müssen
Kündigungen rund um das Jahresende sind in vielen Branchen üblich - sei es aufgrund saisonaler Schwankungen, kurzfristiger Personalplanung oder befristeter Arbeitsverhältnisse. Für Arbeitgeber stellt sich dabei die zentrale Frage: Besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung – und wann kann eine Rückzahlung verlangt werden?
Gerade im Einzelhandel, der Gastronomie oder der Pflege, wo Arbeitszeiten flexibel sind und hohe Fluktuation herrscht, können unklare Regelungen schnell zu Rechtsrisiken, Konflikten im Team und unnötigen Personalkosten führen.
Warum das Thema besonders in stark saisonabhängigen Branchen relevant ist
In Branchen wie:
- Einzelhandel (Weihnachtsgeschäft, viele Aushilfen)
- Gastronomie (Mehrarbeit im Winter, hohe Fluktuation)
- Pflege & soziale Dienste (Schichtdienste, Personalknappheit)
- Logistik (Peak Season ab Oktober)
kommt es häufiger zu Kündigungen im Zeitraum November–Januar. Dabei treffen drei Risikofaktoren aufeinander:
- unterschiedliche Vertragsklauseln
- hohe Anzahl an Sonderzahlungen
- kurzfristige Personalwechsel
Das macht eine klare, rechtssichere Gestaltung der Weihnachtsgeld-Regelung für Arbeitgeber besonders wichtig.
Wann besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
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In der Regel nein, wenn ein Stichtag im Arbeitsvertrag steht und dieser vor dem Austrittsdatum liegt.
Erklärung:
Viele Arbeitsverträge legen fest, dass Mitarbeitende am 31.12. noch im Unternehmen beschäftigt sein müssen. Bei Kündigung vor dem Stichtag entfällt häufig der Anspruch - außer:- das Weihnachtsgeld hat Entgeltcharakter (z. B. 13. Monatsgehalt)
- es gibt einen Tarifvertrag, der anderes vorsieht
- der Arbeitgeber hat eine betriebliche Übung etabliert
Praxisbeispiel (Einzelhandel):
Aushilfe kündigt zum 15. Dezember → kein Weihnachtsgeld, wenn Stichtagsklausel gültig ist. -
Oft ja — aber abhängig von der Art der Sonderzahlung.
Typische Fälle:
- Kündigung durch Arbeitgeber ohne Fehlverhalten:
→ Weihnachtsgeld bleibt meist geschuldet. - Kündigung in der Probezeit:
→ je nach Vertrag; häufig entfällt der Anspruch. - Betriebsbedingte Kündigung:
→ oft Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld.
- Kündigung durch Arbeitgeber ohne Fehlverhalten:
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Ja - entscheidend ist nicht die Stundenanzahl, sondern die vertragliche Regelung.
Besonders relevant:
- Gastro/Hotellerie: viele Minijobs → klare Vertragsklauseln wichtig
- Einzelhandel: anteilige Berechnung bei reduzierten Arbeitsstunden
- Pflege: Schichtmodelle → oft tarifliche Regelungen (z. B. TVöD)
HR-Workflow:
Mit Shiftbase lassen sich Arbeitszeiten und Vertragsdaten automatisch prüfen, sodass anteiliges Weihnachtsgeld problemlos berechnet werden kann.
Rückzahlungspflicht: Wann muss Weihnachtsgeld nach Kündigung zurückgezahlt werden?
Damit Weihnachtsgeld zurückgefordert werden darf, müssen klare Rückzahlungsklauseln existieren. Laut deutscher Rechtsprechung ist das nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
| Typ der Zahlung | Konsequenz bei Kündigung |
|---|---|
| Treuecharakter (Bindung ans Unternehmen) | Rückzahlung möglich, wenn vertraglich geregelt |
| Entgeltcharakter (13. Monatsgehalt) | keine Rückzahlung zulässig |
| Mischformen | Rückzahlung nur für den „Treue“-Anteil |
--> Branchenbeispiel (Gastronomie):
Viele Arbeitgeber nutzen Weihnachtsgeld, um Mitarbeitende bis Januar zu halten. Unklar formulierte Bindungsklauseln sind jedoch oft unwirksam - ein rechtliches Risiko.
Typische Rückzahlungsfristen und Vertragsklauseln
Rückzahlung ist nur zulässig, wenn:
- das Weihnachtsgeld über 100 € liegt,
- es im Vertrag klar geregelt ist,
- die Bindungsdauer angemessen ist, z. B.:
- bis 31.03. bei Zahlungen bis 1000 €
- bis 30.06. bei höheren Beträgen
- keine unzulässige Benachteiligung vorliegt (BAG-Rechtsprechung)
Verträge regelmäßig prüfen und Klauseln aktualisieren. Shiftbase erleichtert die Dokumentation solcher Sonderregelungen im digitalen Personalprofil.
Praxisbeispiele aus Handel, Gastronomie und Dienstleistung
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Einzelhandel – Kündigung während des Weihnachtsgeschäfts
Kassiererin kündigt zum 10. Dezember.
➡️ Kein Anspruch, wenn Stichtag 31.12. im Vertrag steht. -
Gastronomie – Saisonkraft beendet Arbeitsverhältnis
Saisonkraft endet zum 30. November.
➡️ Oft kein Weihnachtsgeld, da Zweck nicht erfüllt (Treuecharakter). -
Pflege – Kündigung im Schichtdienst (TVöD-Kontext)
TVöD regelt Weihnachtsgeld (Jahessonderzahlung).
➡️ Anspruch bleibt — anteilige Berechnung möglich. -
Logistik – befristeter Vertrag endet am 31.12.
Auch bei Vertragsende „durch Zeitablauf“ besteht oft Anspruch, wenn der Stichtag erfüllt wird.
✅Checkliste für Arbeitgeber & HR-Teams
HR-Check vor Weihnachten:
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Dann unterstützen wir dein Team gern.
Workflow für HR in Deutschland:
- Arbeitszeitdaten auswerten (z. B. mit Shiftbase Zeiterfassung)
- Beschäftigungsstatus prüfen (Vollzeit, Teilzeit, Befristung etc.)
- Stichtagsklausel checken
- Tarifvertrag einbeziehen (z. B. TVöD, NGG Gastgewerbe)
- Anteiliges Weihnachtsgeld berechnen
- Dokumentation revisionssicher speichern (Shiftbase Personalakte)
- Transparente Kommunikation mit Mitarbeitenden
Fazit: Klare Regelungen schützen vor Konflikten
Weihnachtsgeld bei Kündigung ist ein Thema mit hoher Rechts- und Kostenrelevanz. Gerade in Branchen mit hoher Fluktuation sollten Arbeitgeber auf klare Vertragsklauseln, transparente Kommunikation und saubere Dokumentation achten. Digitale Tools wie Shiftbase unterstützen HR-Teams, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen, Stichtage einzuhalten und Sonderzahlungen nachvollziehbar zu berechnen - für eine faire und rechtssichere Personalverwaltung.
Häufig gestellte Fragen
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Nur, wenn die Zahlung Treuecharakter hat und eine rechtlich wirksame Rückzahlungsklausel existiert. Nicht bei Entgeltcharakter.
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Nur bei gültigem Stichtag und wenn der Zweck der Zahlung erfüllt ist.
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Hat der Arbeitgeber 3 Jahre in Folge vorbehaltlos gezahlt, kann ein Anspruch entstehen.
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Ja. Tarifverträge haben Vorrang und enthalten oft eigene Regeln zur Jahressonderzahlung. HR sollte unbedingt Tarifvertrag + Stichtag prüfen.
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Oft ja, aber meist anteilig. Bei Entgeltcharakter ist eine Kürzung möglich (§ 17 BEEG). Grundlage bleibt der individuelle Vertrag.
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Durch klaren Workflow: Verträge prüfen, Tarifvertrag checken, Arbeitszeiten & Stichtag kontrollieren und anteilig berechnen. Tools wie

