Ein klar geregelter Arbeitsvertrag ist nicht nur juristische Pflicht, sondern auch Ihr wichtigstes Instrument, um Missverständnisse im Betriebsalltag zu vermeiden – besonders in Branchen mit wechselnden Schichten, Teilzeitkräften und Saisonspitzen. Viele Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, rechtssichere Verträge zu gestalten, die zugleich flexibel genug für Schichtplanung und Zeiterfassung bleiben.
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Rechtliche Grundlage: Der Arbeitsvertrag regelt alle wesentlichen Rechte und Pflichten im Beschäftigungsverhältnis – gemäß §§ 611 ff. BGB und Nachweisgesetz (NachwG).
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Pflichtangaben: Arbeitgeber müssen u. a. Angaben zu Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen schriftlich festhalten.
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Form & Nachweis: Auch mündliche Verträge sind gültig, aber ohne schriftliche Dokumentation drohen Bußgelder und Beweisprobleme.
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Unwirksame Klauseln vermeiden: Pauschale Überstundenabgeltung, Wettbewerbsverbote ohne Ausgleich oder Lohngeheimhaltung sind rechtlich riskant.
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Wettbewerbsvorteil durch Digitalisierung: Laut aktuellen Arbeitsmarktdaten nutzen bis 2027 fast die Hälfte aller Gastgewerbebetriebe digitale Systeme für Personalverwaltung und Nachweisführung.
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Was ist ein Arbeitsvertrag und warum ist er so wichtig?
Ein Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses – er legt fest, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. In Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Hotellerie, wo viele Teilzeitkräfte, Minijobs und Schichtsysteme üblich sind, sorgt ein klar formulierter Vertrag für Struktur und Rechtssicherheit im Arbeitsalltag.
Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten vor Missverständnissen: Arbeitgeber können Arbeitszeiten, Vergütung und Verantwortlichkeiten eindeutig festlegen, während Mitarbeitende wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen. Gerade bei wechselnden Arbeitszeiten oder Saisonspitzen verhindert ein transparenter Vertrag Konflikte über Überstunden, Urlaubsansprüche oder Kündigungsfristen.
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Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist in Deutschland rechtlich gültig – allerdings riskant. Nach dem Nachweisgesetz (NachwG) müssen Arbeitgeber die wichtigsten Vertragsbedingungen innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn schriftlich festhalten. Fehlt diese Dokumentation, drohen Bußgelder und Beweisprobleme im Streitfall.
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Jetzt downloaden!Gesetzliche Grundlagen und Pflichtinhalte nach BGB & Nachweisgesetz
Die rechtliche Basis für Arbeitsverträge findet sich in den §§ 611 ff. BGB sowie im Nachweisgesetz (NachwG). Laut Gesetz ist ein Arbeitsvertrag formfrei, sollte jedoch immer schriftlich dokumentiert werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Darüber hinaus sind branchenspezifische Vorschriften wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und gegebenenfalls Tarifverträge entscheidend:
🔹 Pflichtinhalte eines Arbeitsvertrags
Gemäß § 2 NachwG müssen folgende Punkte spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich festgehalten werden:
| Pflichtinhalt | Beschreibung |
|---|---|
| Vertragsparteien | Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Tätigkeitsbeschreibung | Art der Arbeit, Aufgabenbereich |
| Arbeitsort | Fester oder wechselnder Einsatzort |
| Beginn des Arbeitsverhältnisses | ggf. Dauer bei Befristung |
| Arbeitszeit | Tägliche / wöchentliche Arbeitsstunden, Pausenregelungen |
| Vergütung | Grundgehalt, Zuschläge, Boni, Fälligkeit |
| Urlaub | Anspruch in Tagen pro Jahr |
| Kündigungsfristen | Beiderseitige Fristen gemäß Gesetz oder Tarifvertrag |
| Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen | Falls anwendbar |
Müssen Arbeitsverträge unterschrieben sein?
Ja. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird rechtsgültig erst durch die Unterschrift beider Parteien. Digitale Unterschriften sind möglich, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (qualifizierte elektronische Signatur).
Optionale Bestandteile – was Sie zusätzlich regeln sollten
Neben den Pflichtangaben können Arbeitgeber weitere Regelungen aufnehmen, um mehr Klarheit im Alltag zu schaffen. Besonders in Schichtbetrieben oder bei Teilzeitmodellen sind folgende Punkte empfehlenswert:
🔹 Überstunden & Schichtarbeit
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Regelung, wann und wie Überstunden vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden.
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Definition, was als Überstunde gilt (z. B. ab Überschreitung der vereinbarten Wochenarbeitszeit).
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Hinweis auf Schichtpläne und deren Aushangfristen.
🔹 Homeoffice & Arbeitsmittel
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Vereinbarungen über Nutzung privater Geräte, Datenschutz und Kostenübernahme.
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Klare Absprachen zu Erreichbarkeit, Arbeitszeit und Datensicherheit.
🔹 Sonderzahlungen & Benefits
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Weihnachtsgeld, Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen.
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Regelungen zur Rückzahlung bei Austritt vor Jahresende.
Tipp: Halten Sie variable Bestandteile flexibel, z. B. als „freiwillige Leistungen“, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Unwirksame oder riskante Klauseln – typische Fehler vermeiden
Nicht jede Klausel, die sinnvoll klingt, ist rechtlich zulässig. Häufige Stolperfallen sind:
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Pauschale Überstundenabgeltung („Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“)
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Wettbewerbsverbote ohne Ausgleichszahlung
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Geheimhaltung der Vergütung – solche Klauseln sind oft unwirksam
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Starre Vertragsstrafen ohne Verhältnismäßigkeit
Was passiert, wenn eine Klausel unwirksam ist?
Dann gilt automatisch die gesetzliche Regelung. Eine fehlerhafte Klausel kann im schlimmsten Fall den gesamten Vertrag schwächen – lassen Sie Ihre Musterverträge regelmäßig juristisch prüfen.
ℹ️ Basierend auf aktuellen Analysen von Statista und der Bundesagentur für Arbeit wird erwartet, dass bis 2027 rund 48 % der deutschen Betriebe im Gastgewerbe digitale Systeme für Vertragsmanagement und Zeiterfassung einsetzen.
Vor allem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden treiben die Digitalisierung ihrer Nachweisgesetz-Compliance voran – ein klarer Wettbewerbsvorteil in Zeiten von Fachkräftemangel und steigender administrativer Belastung.
Branchenbesonderheiten – worauf Gastronomie, Einzelhandel & Hotellerie achten müssen
Je nach Branche gelten besondere Anforderungen oder typische Stolpersteine:
🔹 Gastronomie
In Restaurants mit vielen Aushilfen und Teilzeitkräften ist eine klare Regelung der Schichtzeiten essenziell. Außerdem müssen Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Ein digitaler Schichtplan über Shiftbase stellt sicher, dass keine Überschreitungen vorkommen.
🔹 Einzelhandel
Bei Filialbetrieben mit Wochenendöffnung sollten Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Rufbereitschaftszeiten explizit im Vertrag stehen. Prüfen Sie, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet.
🔹 Hotellerie
In Hotels mit 24-Stunden-Service müssen Nachtschichten vertraglich und arbeitszeitrechtlich geregelt sein. Das ArbZG erlaubt maximal 10 Stunden tägliche Arbeitszeit, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.
Praxis-Workflow für HR-Manager
Ein praxiserprobter Ablauf hilft, alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen abzudecken:
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Vertragsvorlage prüfen (NachwG, Tarifvertrag, aktuelle Rechtsprechung)
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Mitarbeitende im HR-System erfassen
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Vertragsdaten eintragen: Arbeitszeit, Vergütung, Befristung, Urlaub
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Digitale Signatur einholen (qualifizierte eSignatur)
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Schichtplanung und Zeiterfassung im Dashboard anlegen
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Automatische Nachweis-Dokumentation aktivieren
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Archivierung & Zugriffskontrolle – DSGVO-konform
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✔️Checkliste: Arbeitsvertrag rechtssicher gestalten
| Prüffrage | Erledigt |
|---|---|
| Alle Pflichtangaben laut Nachweisgesetz enthalten? | |
| Arbeitszeitregelung klar und realistisch? | |
| Überstunden und Zuschläge definiert? | |
| Befristung rechtlich zulässig und korrekt dokumentiert? | |
| Datenschutz- und Geheimhaltungsklauseln aktuell? | |
| Beide Parteien haben unterschrieben? |
*Tipp:* Mit digitalen Tools wie Shiftbase behalten Sie Vertragsdaten, Arbeitszeiten und Änderungen jederzeit transparent im Blick.
Häufig gestellte Fragen
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Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt – etwa Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen.
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Ja, aber ohne schriftliche Dokumentation fehlt der Nachweis – das ist nach dem NachwG unzulässig und kann Bußgelder nach sich ziehen.
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Mindestens alle Informationen nach § 2 NachwG: Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfrist, Urlaub usw.
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In Deutschland sind die drei häufigsten Vertragsarten:
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Unbefristeter Arbeitsvertrag – ohne festes Enddatum, die Regel.
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Befristeter Arbeitsvertrag – endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit.
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Teilzeitarbeitsvertrag – mit reduzierter, fest vereinbarter Wochenarbeitszeit.
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Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt laut § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In Arbeits- oder Tarifverträgen können abweichende Fristen vereinbart werden.
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Pflichtangaben sind laut Nachweisgesetz (§2 NachwG) u. a. Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen, Beginn und Arbeitsort.
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