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Urlaubsregelung: Gesetzliche Ansprüche & Tipps

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 11 Mai 2026
Kollegen prüfen gemeinsam die Urlaubsregelung im digitalen Urlaubsplaner

Inhaltsverzeichnis

 Eine Urlaubsregelung legt fest, wie viele Urlaubstage Arbeitnehmer im Jahr haben, wie Urlaub beantragt und genehmigt wird, und welche Regeln bei Übertragung, Verfall oder Kündigung gelten. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Arbeitgeber können darüber hinaus eigene, arbeitnehmerfreundlichere Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbaren.

    • Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 24 Tage (6-Tage-Woche)
    • Teilzeit und Minijob: Urlaubsanspruch wird anteilig nach Arbeitstagen berechnet
    • Übertragung ins Folgejahr: nur bis 31. März möglich, danach verfällt der Resturlaub
    • Bei Kündigung: Resturlaub nehmen oder finanziell abgelten lassen
    • Arbeitgeber-Pflicht: Urlaub aktiv anbieten und über drohenden Verfall informieren

Gesetzliche Urlaubsregelung in Deutschland

Die Basis jeder Urlaubsregelung ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es definiert, wie viel Erholungsurlaub Arbeitnehmer mindestens pro Jahr bekommen, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Beschäftigungsart.

Wie viele Urlaubstage stehen dir gesetzlich zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche:

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub
5 Tage (Vollzeit) 20 Arbeitstage
6 Tage 24 Arbeitstage
4 Tage 16 Arbeitstage
3 Tage 12 Arbeitstage
2 Tage 8 Arbeitstage

Wichtig: Das sind gesetzliche Mindestwerte. Du kannst in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen mehr Urlaub gewähren, aber niemals weniger.

Kann der Arbeitgeber mehr Urlaub gewähren?

Ja, und in der Praxis ist das verbreitet. Viele Unternehmen bieten 25 bis 30 Urlaubstage an, um im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiver zu sein. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur das Minimum. Alles darüber hinaus ist freiwillig oder tariflich vereinbart.

Urlaubsregelung bei dringenden betrieblichen Gründen

Du als Arbeitgeber kannst einen Urlaubswunsch ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen, zum Beispiel in saisonalen Spitzenzeiten, bei unvorhergesehenem Personalausfall oder während Betriebsferien. Die Ablehnung muss aber gut begründet und zeitnah kommuniziert werden. Bevorzuge immer den sozialen Dialog: Wer schulpflichtige Kinder hat oder langfristig plant, sollte bei der Vergabe bevorzugt werden.

Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag gestalten

Ein Arbeitsvertrag ohne klare Urlaubsregelung ist ein Konfliktrisiko. Je präziser du die Regeln formulierst, desto weniger Diskussionsbedarf entsteht später.

Diese Klauseln solltest du aufnehmen

Eine vollständige Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag enthält mindestens:

  1. Jahresurlaub: Gesamtanzahl der Urlaubstage pro Jahr
  2. Urlaubsantrag: Frist und Form der Antragstellung
  3. Genehmigungsverfahren: Wer genehmigt, in welchem Zeitraum
  4. Übertragung und Verfall: Bis wann kann Resturlaub genommen werden?
  5. Abgeltung bei Beendigung: Wie wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt?
  6. Sonderregelungen: Urlaubsgeld, Betriebsferien, Sonderurlaub

Musterklauseln für häufige Situationen

Bereich Empfohlene Klausel
Jahresurlaub „Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub pro Kalenderjahr."
Antragsfrist „Urlaubsanträge sind mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich einzureichen."
Übertragung „Nicht genommener Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres, sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt."
Abgeltung „Nicht genommener Urlaub wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen vergütet."
Ablehnung „Der Arbeitgeber kann Urlaubsanträge aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Soziale Belange der Beschäftigten werden dabei berücksichtigt."

Hinweis: Bei Unternehmen, die einem Tarifvertrag unterliegen (z. B. TVöD, Einzelhandel, Gastronomie), gelten die tariflichen Regelungen. Diese haben Vorrang vor einzelvertraglichen Vereinbarungen, sofern sie günstiger für die Beschäftigten sind. Im Zweifel empfiehlt sich die Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist bei Tarifverträgen zu beachten?

Tarifverträge können den gesetzlichen Mindesturlaub erhöhen. Im öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt der Urlaubsanspruch beispielsweise bis zu 30 Tage. Im Einzelhandel und in der Gastronomie gibt es branchenspezifische Regelungen. Prüfe deshalb, ob dein Unternehmen einem Tarifvertrag unterliegt, bevor du Arbeitsverträge formulierst.

Urlaubsregelung für Teilzeit und Minijob

Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben ein volles Recht auf Erholungsurlaub, anteilig berechnet nach ihren tatsächlichen Arbeitstagen.

So berechnest du den anteiligen Urlaubsanspruch

Die Formel ist einfach:
Urlaubstage = (Arbeitstage pro Woche / 5) x 20 gesetzliche Urlaubstage

Beispiele:

  • 3 Tage/Woche: (3 / 5) x 20 = 12 Urlaubstage
  • 4 Tage/Woche: (4 / 5) x 20 = 16 Urlaubstage
  • 2 Tage/Woche: (2 / 5) x 20 = 8 Urlaubstage

Wichtig: Der Anspruch richtet sich nach Arbeitstagen, nicht nach Stunden. Wer an einem Tag nur zwei Stunden arbeitet, hat trotzdem Anspruch auf einen vollen Urlaubstag.

Urlaubsanspruch-Rechner Gesetzlich & anteilig
Gesetzliches Minimum bei 5-Tage-Woche: 20 Tage.
Schwerbehindert (GdB ≥ 50)?
Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr (§ 208 SGB IX).
Gesetzl. Anspruch
Tage / Jahr
Anteiliger Anspruch
Tage aktuell
Bei Kündigung
Tage abzugelten
 
Vereinfachtes Modell nach BUrlG. Kein Rechtsrat – für verbindliche Fragen bitte HR/Rechtsberatung nutzen.
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Gleichbehandlung: Was das für Arbeitgeber bedeutet

Das Teilzeitbeschäftigungsgesetz (TzBfG) verbietet die Schlechterstellung von Teilzeitkräften und Minijobbern gegenüber Vollzeitkräften. Du musst den Urlaubsanspruch korrekt berechnen und ihn auch tatsächlich gewähren. Ein digitales Tool wie der Urlaubsplaner von Shiftbase berechnet die anteiligen Ansprüche automatisch und verhindert Fehler in der Urlaubsverwaltung.

Urlaubsregelung bei Kündigung

Bei einer Kündigung, egal ob du oder dein Mitarbeitender kündigt, gelten klare gesetzliche Regeln für den verbleibenden Urlaubsanspruch.

Anteiliger Urlaubsanspruch: Formel und Beispiel

Für jeden vollen Beschäftigungsmonat im laufenden Jahr entsteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Formel: Jahresurlaub / 12 x Beschäftigungsmonate = anteiliger Urlaubsanspruch

Beispiel: Jahresurlaub 24 Tage, Kündigung nach 6 Monaten: 24 / 12 x 6 = 12 Urlaubstage stehen zu.

Wurde der volle Jahresurlaub bereits gewährt, obwohl das Arbeitsverhältnis endet, gibt es keine Rückforderungspflicht, solange das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestand.

Urlaubsabgeltung: Wann und wie wird ausgezahlt?

Kann der verbleibende Urlaub bis zum letzten Arbeitstag nicht mehr genommen werden, muss er finanziell abgegolten werden. Die Berechnung basiert auf dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wichtig: Urlaub darf im laufenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht in Geld abgelöst werden, das ist nur bei Beendigung erlaubt (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Urlaubsregelung: Sonderfälle im Überblick

Krank während des Urlaubs: was gilt?

Erkrankt ein Mitarbeitender während des genehmigten Urlaubs und legt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Der Urlaubsanspruch bleibt in vollem Umfang bestehen und muss nachgeholt werden.

Betriebsferien und Sonderurlaub

Du kannst als Arbeitgeber Betriebsferien anordnen, also bestimmte Zeiträume, in denen alle Beschäftigten gleichzeitig Urlaub nehmen. Das geht, solange die Betriebsferien nicht den gesamten Jahresurlaub aufzehren und rechtzeitig angekündigt werden. Für Sonderurlaub (z. B. Hochzeit, Geburt, Todesfall) gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, das wird meist tarifvertraglich oder einzelvertraglich geregelt.

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ab 50) haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr. Das gilt unabhängig von der vereinbarten Urlaubsdauer und muss bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden.

Urlaubsverwaltung effizient umsetzen

Eine gute Urlaubsregelung ist nur so gut wie ihre Umsetzung. Hier ist ein bewährter Prozess für die Praxis.

Schritt-für-Schritt: So richtest du eine Urlaubsregelung ein

  1. Ist-Analyse durchführen: Wie werden Urlaubsanträge aktuell gestellt und genehmigt? Wo gibt es Engpässe?
  2. Interne Regeln festlegen: Fristen, Genehmigungsstufen, Sonderregelungen für Hochsaison oder Betriebsferien definieren.
  3. Tool auswählen und einführen: Eine Software wie Shiftbase automatisiert Antragsworkflows, Restansprüche und Vertretungsplanung.
  4. Team schulen: Mitarbeitende und Führungskräfte in den Prozess einweisen, am besten schon beim Onboarding.
  5. Regelmäßig überprüfen: Urlaubssituation einmal jährlich auswerten und Regeln bei Bedarf anpassen.

Best Practices für Arbeitgeber

  • Frühwarnsysteme einrichten: Zum Beispiel als Regel, dass nie mehr als 30 % der Belegschaft gleichzeitig im Urlaub sind.
  • Vertretungsplanung direkt mit dem Urlaubsantrag verknüpfen.
  • Ablehnungen immer schriftlich und begründet kommunizieren.
  • Über drohenden Urlaubsverfall aktiv informieren, das ist seit dem EuGH-Urteil von 2018 Pflicht.
  • Audit-Logs führen: Wer hat wann genehmigt oder abgelehnt?

Mit dem digitalen Urlaubsplaner von Shiftbase verwaltest du Urlaubsanträge, Resturlaub und Abwesenheiten zentral. Die Software verknüpft Urlaub mit Zeiterfassung und Dienstplanung, sodass Konflikte automatisch erkannt werden, bevor sie entstehen.


Häufig gestellte Fragen

  • Bei einer 5-Tage-Woche sind es mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr laut Bundesurlaubsgesetz. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Tage. Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig mehr, üblich sind 25 bis 30 Tage. 

  • Ja, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn Urlaubswünsche anderer Mitarbeitender mit höherem sozialen Bedarf entgegenstehen. Eine Ablehnung ohne Begründung ist rechtlich nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss zeitnah antworten. 

  • Nicht genommener Urlaub muss entweder vor dem letzten Arbeitstag genommen oder finanziell abgegolten werden. Die Abgeltung berechnet sich auf Basis des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen. Einen bereits gewährten Urlaub kann der Arbeitgeber nach mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit nicht zurückfordern. 

  • Die Formel lautet: (Arbeitstage pro Woche / 5) x 20 = Urlaubstage. Bei 3 Arbeitstagen pro Woche sind das 12 Tage. Minijobber dürfen gegenüber Vollzeitkräften nicht schlechter gestellt werden — das schreibt das Teilzeitbeschäftigungsgesetz vor. 

  • Grundsätzlich müssen Urlaubstage bis zum 31. Dezember genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur erlaubt, wenn betriebliche oder persönliche Gründe (z. B. Krankheit) dagegen stehen. Übertragene Tage verfallen dann spätestens am 31. März des Folgejahres. Seit einem EuGH-Urteil von 2018 musst du als Arbeitgeber aktiv über den drohenden Verfall informieren, sonst verfällt der Urlaub nicht. 

  • Erkrankt jemand während des Urlaubs und legt eine ärztliche Krankmeldung vor, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und muss zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden können. 

  •  Ja, du kannst Betriebsferien anordnen: also Zeiträume, in denen alle Mitarbeitenden gleichzeitig Urlaub nehmen. Das ist rechtlich zulässig, wenn die Betriebsferien rechtzeitig und klar kommuniziert werden und nicht den gesamten Jahresurlaubsanspruch ausschöpfen. Ein Rest-Urlaubsanspruch muss frei wählbar bleiben. 

Abwesenheits- und Urlaubsplaner

Verfasst von:

Diana Tran

Diana Tran ist Senior Content Strategist bei Shiftbase und verantwortet den deutschen Markt in der DACH-Region. Seit über drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit Workforce Management, Personalplanung und den Herausforderungen moderner HR-Prozesse. Sie spezialisiert sich auf Themen wie Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement sowie arbeitsrechtliche Anforderungen im deutschsprachigen Raum. Ihre Inhalte richten sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse strukturieren, optimieren und rechtssicher gestalten möchten. Durch ihren praxisorientierten Ansatz übersetzt sie komplexe HR-Themen in verständliche und umsetzbare Lösungen für den Arbeitsalltag.

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