Definition Lohnsteuerabzug
Der Lohnsteuerabzug ist ein Prozess, bei dem ein Arbeitgeber die Einkommensteuer eines Arbeitnehmers direkt von dessen Gehalt abzieht und an das Finanzamt abführt. Es ist ein wichtiges Element des deutschen Steuersystems und wird angewendet, um sicherzustellen, dass die Einkommensteuer während des laufenden Jahres kontinuierlich entrichtet wird.
Der Lohnsteuerabzug basiert auf dem Konzept der Lohnsteuer, die eine direkte Steuer auf das Einkommen einer Person ist. Die Lohnsteuer wird auf der Grundlage des Einkommenssteuertarifs berechnet, der verschiedene Steuersätze für verschiedene Einkommensstufen festlegt. Je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz.
Um den Lohnsteuerabzug korrekt durchführen zu können, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Steuerklasse mitteilen. Die Steuerklasse basiert auf persönlichen Umständen wie Familienstand, Kinderzahl und anderen relevanten Faktoren. Die Steuerklasse bestimmt den Steuersatz, der auf das Gehalt angewendet wird. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen in Deutschland.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug auf der Grundlage der Steuerklasse und des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers zu berechnen. Hierbei werden auch andere Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel Freibeträge oder Sonderausgaben. Der abgezogene Betrag wird dann an das Finanzamt überwiesen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Lohnsteuerabzug lediglich eine vorläufige Zahlung der Einkommensteuer darstellt. Am Ende des Jahres muss der Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der alle Einkünfte, Ausgaben und steuerlichen Abzüge aufgeführt sind. Anhand dieser Informationen wird die endgültige Einkommensteuer berechnet. Wenn der tatsächliche Steuerbetrag höher ist als der während des Jahres abgezogene Betrag, muss der Arbeitnehmer die Differenz nachzahlen. Wenn der tatsächliche Steuerbetrag niedriger ist, erhält der Arbeitnehmer eine Rückerstattung.
Der Lohnsteuerabzug stellt sicher, dass die Einkommensteuerzahlungen auf das ganze Jahr verteilt werden und nicht in einer großen Summe am Ende des Jahres fällig werden. Dadurch wird es für Arbeitnehmer einfacher, ihre Steuern zu verwalten und ihre finanzielle Belastung zu planen. Gleichzeitig ermöglicht der Lohnsteuerabzug dem Staat eine regelmäßige Einnahmequelle für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
Insgesamt ist der Lohnsteuerabzug ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems, der eine effiziente und gerechte Erhebung der Einkommensteuer ermöglicht.
Wie wird der Lohnsteuerabzug berechnet?
Der Lohnsteuerabzug wird anhand verschiedener Faktoren berechnet. Hier sind die wichtigsten Schritte zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs:
Steuerklasse: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber seine Steuerklasse mitteilen. Die Steuerklasse basiert auf persönlichen Umständen wie Familienstand und Kinderzahl und bestimmt den anzuwendenden Steuersatz. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen in Deutschland.
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Steuerklasse I: Arbeitnehmer, die ledig, geschieden oder verwitwet sind, ausgenommen Arbeitnehmer der Steuerklassen II und III
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Steuerklasse II: Arbeitnehmer, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben, werden in die Steuerklasse II eingestuft. Alleinstehende Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn sie mindestens ein Kind nach § 32 Absatz 6 EStG haben oder für dieses Kind Kindergeld erhalten. Das Kind gilt als Haushaltsmitglied, wenn es in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist.
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Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, Ehegatten in einer Lebenspartnerschaft oder verwitwete Arbeitnehmer nach dem Tod des Ehegatten
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Steuerklasse IV: Arbeitnehmer, die mit ihrem Lebenspartner verheiratet sind und von beiden Ehegatten/Lebenspartnern Lohn erhalten
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Steuerklasse V: Wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner in Klasse III und der andere in Klasse IV eingestuft ist.
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Steuerklasse VI: Ein Arbeitnehmer der Steuerklasse VI erhält Arbeitslohn von mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig. Der Bund und die Länder erhalten jeweils 42,5 Prozent Lohnsteuer, die Gemeinden 15 Prozent Lohnsteuer. Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer wird von den Finanzämtern der Bundesländer überwacht.
Bruttoeinkommen: Der Arbeitgeber berücksichtigt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, also das Gehalt vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Abzügen.
Steuerfreibeträge: Es können bestimmte Steuerfreibeträge berücksichtigt werden, zum Beispiel für Kinder, Ausbildungskosten oder andere steuermindernde Faktoren. Diese Freibeträge verringern das zu versteuernde Einkommen.
Lohnsteuertabelle: Anhand der Steuerklasse und des zu versteuernden Einkommens wird die Lohnsteuer anhand der Lohnsteuertabelle ermittelt. Die Tabelle enthält verschiedene Steuersätze für verschiedene Einkommensstufen.
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer: Zum Lohnsteuerabzug können auch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzukommen, je nachdem, ob der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig ist und in welchem Bundesland er lebt.
Der Arbeitgeber wendet diese Berechnungsschritte an, um den Lohnsteuerabzug für jeden Arbeitnehmer durchzuführen. Der abgezogene Betrag wird dann an das Finanzamt überwiesen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Lohnsteuerabzug eine vorläufige Zahlung der Einkommensteuer darstellt. Am Ende des Jahres muss der Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der alle Einkünfte, Ausgaben und steuerlichen Abzüge aufgeführt sind. Anhand dieser Informationen wird die endgültige Einkommensteuer berechnet, und es wird überprüft, ob der während des Jahres abgezogene Betrag angemessen war. Eine Nachzahlung oder Rückerstattung kann erforderlich sein, um den tatsächlichen Steuerbetrag auszugleichen.
ELStAM: Elektronischer Lohnsteuerabzug

Bei ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) werden die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, eine individuelle Identifikationsnummer, die Lohnsteuerklasse und weitere Freibeträge elektronisch ausgetauscht. Der Arbeitgeber kann zudem auf Lohnsteuertabellen und Lohnsteuer-Annäherungstabellen zugreifen. Die Lohnsteuertabelle gibt Auskunft über den einzubehaltenden Lohnsteuerbetrag sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Wahl der richtigen Steuerklasse hat Auswirkungen auf die Höhe der Freibeträge, die ein Arbeitnehmer erhält, da die Lohnsteuer durch eine Kombination von Faktoren wie Gehalt und Steuerklasse bestimmt wird.
Es existieren zwei Arten von Lohnsteuertabellen: die allgemeine und die spezielle.
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Die allgemeine Lohnsteuertabelle gilt für die gesetzliche Rente und die (freiwillige) Krankenversicherung, und sie beinhaltet auch die Pflegeversicherung.
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Die spezielle Lohnsteuertabelle gilt für Beamte, Richter und Berufssoldaten, die nicht in der Rentenversicherung versichert sind.
Im Jahr 2004 wurden die Einkommensteuertabellen abgeschafft, und die Lohnsteuertabellen basieren seitdem auf den gezahlten oder nicht gezahlten Steuern von Bund, Ländern oder Kirchen. Dadurch wurde die Methode zur Berechnung der Einkommensteuer geändert, die nun auf einem stufenlosen Formeltarif basiert anstelle eines gestuften Tarifs. Heutzutage werden tabellarische Aufstellungen zunehmend durch Online-Einkommensteuerrechner ersetzt.
Das Bundesfinanzministerium bietet einen Online-Rechner an, um den Lohnsteuerabzug präzise zu berechnen. Falls ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, kann er diesen Betrag zurückfordern. Wenn jemand seine Steuererklärung nicht einreichen möchte, kann er zusätzlich zur Steuererklärung seine Lohnsteuerabzugsmerkmale mittels eines Lohnsteuerermäßigungsantrags angeben. Dadurch wird verhindert, dass der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehält.
Lohnsteueranmeldung
Die Lohnsteueranmeldung ist ein wichtiger Schritt, den Arbeitgeber regelmäßig durchführen müssen. Hierbei werden die Lohnsteuerabzüge aller Mitarbeiter an das Finanzamt gemeldet. Die Lohnsteueranmeldung ist eine Pflichtveranlagung und dient der ordnungsgemäßen Abführung der Lohnsteuer.
Die Lohnsteueranmeldung umfasst folgende Schritte:
Zeiträume: Die Lohnsteueranmeldung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise, abhängig von der Größe des Unternehmens und den gesetzlichen Vorgaben. Es werden die Lohnsteuerabzüge für den entsprechenden Zeitraum gemeldet.
Meldezeitraum: Der Arbeitgeber hat eine bestimmte Frist zur Abgabe der Lohnsteueranmeldung. Diese Frist variiert je nach Art der Meldung und wird vom Finanzamt vorgegeben. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um mögliche Sanktionen oder Bußgelder zu vermeiden.
Meldung der Lohnsteuerabzüge: In der Lohnsteueranmeldung werden die abgezogenen Lohnsteuerbeträge für jeden Mitarbeiter aufgeführt. Dies umfasst Informationen wie den Namen des Arbeitnehmers, seine Steuerklasse, das Bruttoeinkommen und den abgezogenen Lohnsteuerbetrag. Es werden auch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer mitgemeldet.
Elektronische Übermittlung: Die Lohnsteueranmeldung wird in der Regel elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Hierfür gibt es spezielle Software oder Online-Portale, die eine sichere Datenübertragung ermöglichen.
Zahlung der Lohnsteuer: Zusammen mit der Lohnsteueranmeldung muss der Arbeitgeber die fälligen Lohnsteuerbeträge an das Finanzamt überweisen. Die Zahlung erfolgt entsprechend den Vorgaben des Finanzamts und der jeweiligen Fristen.
Die Lohnsteueranmeldung ist eine wichtige Aufgabe für Arbeitgeber, um ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Lohnsteuer zu erfüllen. Durch eine ordnungsgemäße und zeitnahe Lohnsteueranmeldung wird gewährleistet, dass die Lohnsteuer korrekt abgeführt wird und mögliche Sanktionen vermieden werden. Es ist ratsam, sich bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Lohnsteueranmeldung an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden.
Verfahren für den Einkommensteuerabzug

Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmersteuern auf einmal (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) abführen. Dazu kann der Arbeitgeber eine Erklärung über die einbehaltenen und abgeführten Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt senden (regelmäßig elektronisch). Die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist nicht erforderlich.
In manchen Fällen können Sie den Arbeitnehmern die von den Arbeitgebern im Laufe des Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer erstatten. Neben der Anpassung des Lohns des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber auch die Abgabe einer Steuererklärung vom Arbeitnehmer verlangen. Darüber hinaus fordern Sie bei Einkommensteuerveranlagungen nicht eingezogene Lohnsteuern zurück. Siehe "Einkommensteuer" und "Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung".
Die Arbeitgeber sind für die Einbehaltung und Abführung der Einkommensteuer für die Arbeitnehmer verantwortlich. Die Finanzämter können nicht einbehaltene Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitgeber oder direkt gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen, wenn sie bei einer Prüfung feststellen, dass der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat.
Inländische Arbeitgeber sind verpflichtet, die deutschen Steuern einzuziehen und abzuführen. Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (allgemeine Lohnsteuerpflicht), müssen Lohnsteuer einbehalten. Sie müssen auch dann Lohnsteuer einbehalten, wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet oder ausländische Arbeit in Deutschland in Anspruch nimmt. Erhält der Arbeitnehmer Lohn aus inländischen öffentlichen Mitteln, spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.
Bei nichtselbständiger Tätigkeit können Sie die Einkommensteuer einbehalten. Neben dem Arbeitslohn erhalten Sie auch Sachbezüge (z. B. kostenlose Verpflegung und Unterkunft) und geldwerte Vorteile (z. B. die Nutzung eines Firmenwagens). Er kann kein Einkommen rechtlich geltend machen, unabhängig von dessen Bezeichnung oder Form. Der Arbeitgeber kann den Lohn von den von Dritten gezahlten Löhnen abziehen.
Die Einkommenssteuer auf Gehälter entspricht dem, was ein Arbeitnehmer schulden würde, wenn er nur ein abhängiges Einkommen erzielen würde.
Die Steuerklassen werden den Arbeitnehmern je nach ihren Verhältnissen zugewiesen, was den Arbeitgebern die Berechnung der Steuern erleichtert. Je nach Steuerklasse wird der Grundsteuersatz (Steuerklassen I, II, IV) oder das Splittingverfahren (Steuerklassen III, V, VI) angewendet. In die Steuerberechnung fließen auch Freibeträge und Pauschalbeträge ein.
Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro und Versorgungsfreibeträge. Die Werbungskostenpauschale beträgt 102 Euro, der Rentenfreibetrag 102 Euro (Steuerklassen I-V), die Sonderausgaben 36 Euro (Steuerklassen I-V), die Rentenbeiträge (Steuerklassen I bis VI) werden pauschaliert. Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro.
Bescheinigung über Lohnsteuerabzug

Die Bescheinigung über Lohnsteuerabzug ist ein Dokument, das Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ausstellen. Diese Bescheinigung gibt einen Überblick über die im abgelaufenen Kalenderjahr vorgenommenen Lohnsteuerabzüge. Sie dient als Nachweis für den Arbeitnehmer und wird häufig für steuerliche Zwecke benötigt, insbesondere bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Die Bescheinigung über Lohnsteuerabzug enthält normalerweise folgende Informationen:
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Arbeitgeberinformationen: Der Name und die Anschrift des Arbeitgebers werden auf der Bescheinigung angegeben.
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Arbeitnehmerinformationen: Der Name, die Anschrift und die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers werden aufgeführt.
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Lohnsteuerdaten: Die Bescheinigung enthält eine Aufstellung der Lohnsteuerabzüge für das betreffende Kalenderjahr. Dies umfasst den Gesamtbetrag der einbehaltenen Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Angaben können monatlich, quartalsweise oder für den gesamten Zeitraum des Jahres aufgeführt sein, je nachdem, wie der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzüge gemeldet hat.
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Besondere Angaben: In einigen Fällen können zusätzliche Angaben auf der Bescheinigung enthalten sein, beispielsweise Angaben zu steuerfreien Bezügen oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.
Die Bescheinigung über Lohnsteuerabzug wird üblicherweise am Anfang des folgenden Jahres ausgestellt, sodass der Arbeitnehmer genügend Zeit hat, sie für steuerliche Zwecke zu verwenden. Es ist wichtig, die Bescheinigung sorgfältig aufzubewahren, da sie als Beleg für die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer dient. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung wird die Bescheinigung benötigt, um die gezahlte Lohnsteuer geltend zu machen und mögliche Erstattungen oder Nachzahlungen zu berechnen.
Falls Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Bescheinigung über Lohnsteuerabzug auftreten, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu konsultieren.
Wann wird die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt?
Die Lohnsteuerbescheinigung für das vorangegangene Kalenderjahr wird in der Regel bis Ende Februar ausgestellt. Arbeitnehmer, die während des Jahres den Arbeitsplatz wechseln, erhalten von jedem Arbeitgeber eine Bescheinigung.
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Steuersätze 2023 in Deutschland
Die aktuellen Steuersätze in Deutschland für das Jahr 2023 sind wie folgt:
Einkommensteuer
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Der Grundfreibetrag beträgt 9.744 Euro pro Jahr für Ledige und 19.488 Euro pro Jahr für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt sind.
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Für Einkommen bis zu 58.051 Euro (Ledige) bzw. 116.102 Euro (Verheiratete) gilt ein Steuersatz von 14%.
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Einkommen über diesen Beträgen unterliegen einem progressiven Steuersatz, der bis zu 45% erreichen kann.
Solidaritätszuschlag
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Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der zu zahlenden Einkommensteuer. Für Geringverdiener gibt es einen Freibetrag, sodass der Solidaritätszuschlag erst ab einem bestimmten Einkommensniveau anfällt.
Kirchensteuer
Bitte beachten Sie, dass sich die Steuersätze und Freibeträge von Jahr zu Jahr ändern können. Es ist ratsam, aktuelle Informationen beim Finanzamt oder einem Steuerberater einzuholen, um genaue und aktuelle Angaben zu erhalten.