Lohnsteuerabzug: Was Arbeitgeber wissen sollten

Lohnsteuerabzug

Der Steuerbetrag, den eine Person dem Staat schuldet, wird auf der Grundlage ihres Jahreseinkommens berechnet. Diese Einkommensteuer wird vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und in der Regel vierteljährlich gezahlt. In den meisten Fällen entspricht die vom Lohn einbehaltene Steuer dem Betrag, den der Arbeitnehmer für das Jahr schuldet. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Person mehr oder weniger Steuern schuldet als einbehalten wurde.

Der Lohnsteuerabzug ist für die Geschäftstätigkeit in diesem Staat unerlässlich. Daher müssen Arbeitgeber immer auf dem Laufenden sein, was diese Abzüge betrifft, und sie müssen bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs sorgfältig vorgehen.

Hier erfahren Sie, wie sich Lohnsteuertabellen, Steuerklassen und das ELStAM-Verfahren auf den Lohnsteuerabzug auswirken und wie er berechnet wird.

Definition Lohnsteuerabzug

Der Lohnsteuerabzug ist der Abzug der Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Die Steuer wird dann im Namen des Arbeitnehmers an den Staat abgeführt.

Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer, d. h. je mehr Geld man verdient, desto höher ist der Prozentsatz der zu zahlenden Steuer. Mit diesem System soll sichergestellt werden, dass jeder einen gerechten Anteil an der Steuer zahlt. Der Lohnsteuerabzug gilt für alle Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte aufgrund von § 38 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Wenn ein Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Gehalt eines Arbeitnehmers abzieht, muss er dieses Geld im Namen des Arbeitnehmers an den Staat abführen. Dies wird als PAYE (Pay As You Earn) bezeichnet.

Die Einkommensteuer, die vom Gehalt eines Arbeitnehmers abgezogen wird, hängt von dessen Steuernummer ab. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Buchstaben und Zahlen, mit denen berechnet wird, wie viel Einkommenssteuer abgezogen werden muss.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass der richtige Betrag an Einkommenssteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird. Wird zu viel Steuer abgezogen, hat der Arbeitnehmer möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung. Wird zu wenig Steuer abgezogen, muss der Arbeitnehmer möglicherweise das geschuldete Geld zurückzahlen.

Wie wird der Lohnsteuerabzug berechnet?

Lohnsteuerabzug

Die vom Gehalt eines Arbeitnehmers abgezogene Einkommensteuer wird anhand seiner Steuernummer berechnet. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Buchstaben und Zahlen, mit denen berechnet wird, wie viel Lohnsteuer abgezogen werden muss.

Mit dem Steuerkennzeichen wird die Einkommenssteuer berechnet, die Sie vom Gehalt eines Arbeitnehmers abziehen müssen. Der Steuercode besteht aus einer Reihe von Buchstaben und Zahlen und wird verwendet, um zu ermitteln, wie viel Lohnsteuer abgezogen werden muss.

Die Steuernummer wird in der Regel vom Finanzamt berechnet und basiert auf Informationen über das Einkommen und die persönlichen Umstände einer Person.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass der richtige Betrag an Einkommensteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird. Wird zu viel Steuer abgezogen, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Erstattung haben. Wird zu wenig Steuer abgezogen, muss der Arbeitnehmer möglicherweise das geschuldete Geld zurückzahlen.

Merkmale des Einkommensteuerabzugs

Der Lohnsteuerabzug unterliegt aufgrund des Einkommensteuergesetzes mehreren Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus können sich die Finanzämter bei Unklarheiten über den Lohnsteuerabzug auf die Lohnsteuerrichtlinien berufen. Dieses Gesetz wird wiederum durch die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung ergänzt. Auf diese Weise wird ein einheitliches Vorgehen der Finanzämter beim Lohnsteuerabzug und damit eine einheitliche Praxis gewährleistet.

Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren ELStAm löst die bisher verwendeten Lohnsteuerkarten in Papierform ab. Für Arbeitgeber ist das ein großer Vorteil, da alle Lohnsteuerabzugsdaten zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt elektronisch übermittelt werden können.

Hier sind 7 Merkmale des Lohnsteuerabzugs, die Sie kennen sollten

  • Der Lohnsteuerabzug wird nach Steuerklassen ermittelt.
  • Die Lohnkirchensteuer wird anhand der Konfessionsangaben berechnet.
  • Etwaige Kinderfreibeträge mindern den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
  • Die Höhe der Altersvorsorgeleistungen richtet sich nach dem Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Diese Freibeträge sollen für eine gerechtere Besteuerung im Ruhestand sorgen.
  • Sobald Werbungskosten, bestimmte Aufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen die Grenzwerte für den Lohnsteuerfreibetrag überschreiten, wird der monatliche Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmer gekürzt.
  • Darüber hinaus kann durch eine höhere Pauschalierung auch der Lohnsteuerabzug für private Kranken- und Pflegeversicherungen reduziert werden.
  • Behinderte und pflegebedürftige Personen erhalten Pauschalbeträge, die ihren monatlichen Lohnsteuerabzug verringern.

Verfahren für den Einkommensteuerabzug

Der Arbeitgeber muss alle Arbeitnehmersteuern auf einmal (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) abführen. Dazu kann der Arbeitgeber eine Erklärung über die einbehaltenen und abgeführten Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt senden (regelmäßig elektronisch). Die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist nicht erforderlich.

In manchen Fällen können Sie den Arbeitnehmern die von den Arbeitgebern im Laufe des Kalenderjahres zu viel erhobene Lohnsteuer erstatten. Neben der Anpassung des Lohns des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber auch die Abgabe einer Steuererklärung vom Arbeitnehmer verlangen. Darüber hinaus fordern Sie bei Einkommensteuerveranlagungen nicht eingezogene Lohnsteuern zurück. Siehe "Einkommensteuer" und "Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung".

Die Arbeitgeber sind für die Einbehaltung und Abführung der Einkommensteuer für die Arbeitnehmer verantwortlich. Die Finanzämter können nicht einbehaltene Lohnsteuer gegenüber dem Arbeitgeber oder direkt gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machen, wenn sie bei einer Prüfung feststellen, dass der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat.

Inländische Arbeitgeber sind verpflichtet, die deutschen Steuern einzuziehen und abzuführen. Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (allgemeine Lohnsteuerpflicht), müssen Lohnsteuer einbehalten. Sie müssen auch dann Lohnsteuer einbehalten, wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet oder ausländische Arbeit in Deutschland in Anspruch nimmt. Erhält der Arbeitnehmer Lohn aus inländischen öffentlichen Mitteln, spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Bei nichtselbständiger Tätigkeit können Sie die Einkommensteuer einbehalten. Neben dem Arbeitslohn erhalten Sie auch Sachbezüge (z. B. kostenlose Verpflegung und Unterkunft) und geldwerte Vorteile (z. B. die Nutzung eines Firmenwagens). Er kann kein Einkommen rechtlich geltend machen, unabhängig von dessen Bezeichnung oder Form. Der Arbeitgeber kann den Lohn von den von Dritten gezahlten Löhnen abziehen.

Die Einkommenssteuer auf Gehälter entspricht dem, was ein Arbeitnehmer schulden würde, wenn er nur ein abhängiges Einkommen erzielen würde.

Die Steuerklassen werden den Arbeitnehmern je nach ihren Verhältnissen zugewiesen, was den Arbeitgebern die Berechnung der Steuern erleichtert. Je nach Steuerklasse wird der Grundsteuersatz (Steuerklassen I, II, IV) oder das Splittingverfahren (Steuerklassen III, V, VI) angewendet. In die Steuerberechnung fließen auch Freibeträge und Pauschalbeträge ein.

Arbeitnehmer erhalten einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro und Versorgungsfreibeträge. Die Werbungskostenpauschale beträgt 102 Euro, der Rentenfreibetrag 102 Euro (Steuerklassen I-V), die Sonderausgaben 36 Euro (Steuerklassen I-V), die Rentenbeiträge (Steuerklassen I bis VI) werden pauschaliert. Alleinerziehende erhalten einen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro.

Lohnsteuerklassen

Sie sind einzuteilen in die:

Steuerklasse I: Arbeitnehmer, die ledig, geschieden oder verwitwet sind, ausgenommen Arbeitnehmer der Steuerklassen II und III

Steuerklasse II: Arbeitnehmer, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben, werden in die Steuerklasse II eingestuft. Alleinstehende Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn sie mindestens ein Kind nach § 32 Absatz 6 EStG haben oder für dieses Kind Kindergeld erhalten. Das Kind gilt als Haushaltsmitglied, wenn es in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist.

Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, Ehegatten in einer Lebenspartnerschaft oder verwitwete Arbeitnehmer nach dem Tod des Ehegatten

Steuerklasse IV: Arbeitnehmer, die mit ihrem Lebenspartner verheiratet sind und von beiden Ehegatten/Lebenspartnern Lohn erhalten

Steuerklasse V: Wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner in Klasse III und der andere in Klasse IV eingestuft ist.

Steuerklasse VI: Ein Arbeitnehmer der Steuerklasse VI erhält Arbeitslohn von mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig. Der Bund und die Länder erhalten jeweils 42,5 Prozent Lohnsteuer, die Gemeinden 15 Prozent Lohnsteuer. Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer wird von den Finanzämtern der Bundesländer überwacht.

Berechnung der Lohnsteuerabzüge

Berechnung der Lohnsteuerabzüge

Bei ELStAM wird eine Karte mit persönlichen Daten des Arbeitnehmers, einer persönlichen Identifikationsnummer, einer Lohnsteuerklasse und weiteren Freibeträgen elektronisch ausgetauscht. Außerdem kann der Arbeitgeber auf Lohnsteuertabellen und Lohnsteuer-Annäherungstabellen zugreifen. Aus einer Lohnsteuertabelle geht hervor, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird, wie hoch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sind. Die Wahl der richtigen Steuerklasse hat Auswirkungen auf die Höhe der Freibeträge, die ein Arbeitnehmer erhält, denn die Lohnsteuer wird durch eine Kombination von Faktoren wie Gehalt und Steuerklasse bestimmt.

  • Es gibt zwei Arten von Lohnsteuertabellen: allgemeine und spezielle.
  • Allgemeine Lohnsteuertabelle
  • Neben der gesetzlichen Rente und der (freiwilligen) Krankenversicherung gibt es auch eine Pflegeversicherung.
  • Besondere Lohnsteuertabelle
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten, die nicht in der Rentenversicherung versichert sind

Im Jahr 2004 wurden die Einkommensteuertabellen abgeschafft, und die Lohnsteuertabellen basierten auf den von Bund, Ländern oder Kirchen gezahlten oder nicht gezahlten Steuern. Damit wurde die Methode zur Berechnung der Einkommensteuer geändert, die nun auf einem stufenlosen Formeltarif und nicht mehr auf einem Stufentarif beruht. In der heutigen Zeit ersetzen Einkommensteuerrechner immer häufiger die tabellarischen Aufstellungen.

Das Bundesfinanzministerium bietet einen Online-Rechner an, um den Lohnsteuerabzug genau zu berechnen. Wenn jemand in einem Kalenderjahr zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, kann er diesen Betrag zurückfordern. Angenommen, ein Arbeitnehmer möchte seine Steuererklärung nicht abgeben. In diesem Fall kann er zusätzlich zur Steuererklärung seine Lohnsteuerabzugsmerkmale über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag angeben. Damit wird verhindert, dass der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehält.

Lohnsteueranmeldung

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Um die Lohnsteuer vom Lohn eines Arbeitnehmers abzuziehen, muss sich die Personalabteilung unmittelbar nach der Einstellung beim Finanzamt anmelden. Dies ist nur über das ELSTER-Steuerportal möglich. Die folgenden Angaben sind erforderlich:

  • Arbeitnehmer-ID-Nummer
  • Geburtsdatum
  • Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Datum des ELStAM-Antrags des neuen Mitarbeiters
  • Angaben zu weiteren Arbeitsverhältnissen

Ausgehend von der im Vorjahr gezahlten Lohnsteuer ergibt sich folgender Lohnsteueranmeldungszeitraum:

  • Eine einmalige Anmeldung ist für die Lohnsteuer bis 1.080 Euro erforderlich
  • Für die Lohnsteuer über 1.080, aber unter 5.000 Euro ist eine einmalige Anmeldung pro Quartal erforderlich
  • Bei Einkünften über 5.000 Euro müssen Sie sich monatlich anmelden.

Eine Lohnsteueranmeldung können Sie bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums über die Lohnbuchhaltung oder in Abstimmung mit dem begleitenden Finanzamt vornehmen.

Lohnsteuerabzugsbescheinigung - was ist das, und wer stellt sie aus?

Die Lohnsteuerabzugsbescheinigung wird auch als Lohnsteuerbescheinigung bezeichnet. Sie ist ein Dokument, aus dem hervorgeht, wie viel Lohnsteuer vom Lohn eines Arbeitnehmers abgezogen wurde. Lohnsteuerbescheinigungen werden von den Arbeitgebern ausgestellt und enthalten wichtige Informationen wie:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers
  • ID-Nummer des Arbeitnehmers
  • Das gesamte steuerpflichtige Einkommen
  • Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage
  • Lohnsteuersatz
  • Lohnsteuervorauszahlung
  • Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer
  • Lohnsteuerklasse
  • Sonstige abgezogene Freibeträge

Die Lohnsteuerbescheinigung wird auf Antrag des Arbeitnehmers ausgestellt. Wichtig ist, dass die Bescheinigung nur für Arbeitsverhältnisse gilt - für andere Einkunftsarten, wie z. B. Zinsen aus Kapitalanlagen, kann sie nicht verwendet werden.

Wann wird die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt?

Die Lohnsteuerbescheinigung für das vorangegangene Kalenderjahr wird in der Regel bis Ende Februar ausgestellt. Arbeitnehmer, die während des Jahres den Arbeitsplatz wechseln, erhalten von jedem Arbeitgeber eine Bescheinigung.

Was soll ich mit meiner Lohnsteuerbescheinigung machen?

Die Lohnsteuerbescheinigung sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Sie kann für steuerliche Zwecke oder bei der Beantragung eines Darlehens benötigt werden.

Wie kann ich eine Ersatz-Lohnsteuerbescheinigung erhalten?

Arbeitnehmer, die ihre Lohnsteuerbescheinigung verloren haben, können bei ihrem Arbeitgeber oder beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen.

Die Lohnsteuer wird in Deutschland vom Arbeitgeber vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der abgezogenen Steuer hängt vom Einkommen des Arbeitnehmers und von eventuellen Freibeträgen oder Abzügen ab.

In Deutschland gibt es verschiedene Einkommenssteuerklassen, und die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuern hängt davon ab, in welche Klasse Ihr Einkommen fällt. Die Steuersätze für 2020 sind wie folgt:

Einkommen bis zu 9.408 Euro: 0%

Einkommen von 9.408 bis 14.853 Euro: 14 %.

Einkommen von 14.853 bis 50.852 Euro: 32 %.

Einkommen über 50.852 Euro: 42 %.

Außerdem gibt es einen Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer, der derzeit 5,5 % beträgt. Er gilt für alle Einkünfte über 9.408 Euro.

Arbeitnehmer können auch bestimmte Freibeträge oder Abzüge geltend machen, die ihr zu versteuerndes Einkommen und den zu zahlenden Steuerbetrag verringern. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise im Vorjahr zu viel Einkommensteuer gezahlt hat, kann er Anspruch auf eine Erstattung haben.

Die Lohnsteuer ist nur eine der Steuern, die die Einwohner Deutschlands zu zahlen haben. Weitere Steuern sind die Grundsteuer, die Umsatzsteuer und die Mehrwertsteuer.

Mitarbeiter Vorschriften
Eveline Jacobse

Verfasst von:

Eveline Jacobse

Eveline ist eine erfahrene HR-Expertin mit einer Leidenschaft für das Verfassen von Inhalten in diesem Bereich. Sie hat sich durch das Teilen ihrer fundierten Kenntnisse und Einblicke in HR-Themen und Trends durch Artikel hervorgetan, die sowohl praktisch als auch informativ sind. Ihre Erfahrung und Expertise im Bereich Human Resources sind von Mehrwert, und sie setzt sich weiterhin dafür ein, Kollegen mit ihren durchdachten und gut fundierten Inhalten zu informieren und zu inspirieren.

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