Lebensarbeitszeitkonto

Ein Lebensarbeitszeitkonto ist ein Wertguthaben, auf dem Beschäftigte Gehalt oder Überstunden ansparen, um später bezahlt freigestellt zu werden, oft vor der Rente.

Geschrieben von: Beke SchoustraAktualisiert am:

Ein Lebensarbeitszeitkonto ist ein Konto, auf dem Beschäftigte über Jahre Teile ihres Gehalts oder den Gegenwert von Überstunden ansparen, um später bezahlt freigestellt zu werden. Meist geht es um einen früheren Ausstieg vor der Rente, manchmal um ein Sabbatical oder eine Pflegephase. Während der Freistellung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt aus dem Guthaben weiter, und erst dann werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Rechtlich ist ein Lebensarbeitszeitkonto ein Wertguthaben nach § 7b SGB IV. Die Regeln dafür stehen seit dem Flexi-II-Gesetz in den §§ 7b bis 7f SGB IV: schriftliche Vereinbarung, Führung in Euro, Pflicht zum Insolvenzschutz und Mitnahme bei einem Jobwechsel.

Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?

Ein Lebensarbeitszeitkonto ist ein Wertguthaben, das Beschäftigte mit Entgelt aufbauen, um es für eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu verwenden. Zeitwertkonto, Langzeitkonto und Wertguthabenkonto meinen rechtlich dasselbe Instrument. Der Name Lebensarbeitszeitkonto betont den langen Zeitraum: Das Guthaben kann bis zum Ende des Monats genutzt werden, in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist (§ 7c Abs. 1 SGB IV). Wie das Langzeitarbeitskonto allgemein aufgebaut ist, steht in einem eigenen Eintrag.

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto gibt es nicht. Es entsteht nur, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte es schriftlich vereinbaren, im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder auf Grundlage eines Tarifvertrags. Die Vereinbarung kann auch festlegen, wofür das Guthaben genutzt werden darf, etwa nur für den Ruhestand (§ 7c Abs. 2 SGB IV).

Lebensarbeitszeitkonto, Arbeitszeitkonto und Altersteilzeit

Die Begriffe werden oft vermischt, rechtlich sind es verschiedene Dinge. Ein Gleitzeitkonto, das Mehr- und Minderarbeit innerhalb von Wochen oder Monaten ausgleicht, ist ausdrücklich kein Wertguthaben (§ 7b Nr. 1 SGB IV).

Lebensarbeitszeitkonto

Arbeitszeitkonto

Altersteilzeit

Betriebsrente

Geführt in

Euro

Stunden

Teilzeitvertrag

Euro

Zeitraum

Jahre bis Jahrzehnte

Wochen bis ein Jahr

Die letzten Jahre vor der Rente

Bis zur Rente

Wofür

Bezahlte Freistellung, oft vor der Rente

Ausgleich von Plus- und Minusstunden

Gleitender Übergang in den Ruhestand

Zahlung nach dem Ausscheiden

Rechtsgrundlage

§§ 7b bis 7f SGB IV

Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Altersteilzeitgesetz

Betriebsrentengesetz

Steuer und Sozialversicherung

Erst bei Auszahlung in der Freistellung

Mit dem normalen Gehalt

Eigene Regeln im Altersteilzeitgesetz

Eigene Regeln der betrieblichen Altersversorgung

Wer Plus- und Minusstunden im laufenden Jahr verrechnet, führt ein Arbeitszeitkonto. Das Lebensarbeitszeitkonto beginnt dort, wo Stunden nicht mehr innerhalb des Jahres ausgeglichen, sondern in Euro umgerechnet und für eine lange Freistellung zurückgelegt werden. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell arbeitet man erst voll und ist danach freigestellt. Das ähnelt dem Lebensarbeitszeitkonto, folgt aber den Regeln des Altersteilzeitgesetzes.

Wie funktioniert ein Lebensarbeitszeitkonto?

Jedes Lebensarbeitszeitkonto hat zwei Phasen. In der Ansparphase fließen vereinbarte Teile des Entgelts auf das Konto, statt ausgezahlt zu werden. In der Entnahmephase ist der Beschäftigte freigestellt oder arbeitet weniger und bekommt sein Gehalt aus dem Guthaben.

Einzahlen lassen sich Teile des Bruttogehalts, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Prämien und der Gegenwert von Überstunden. Stunden werden dabei in Euro umgerechnet, denn das Gesetz verlangt, dass Wertguthaben als Arbeitsentgelt geführt werden, einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Mit dem gesetzlichen Mindesturlaub geht das nicht: Er muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden und darf nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden (§ 7 Abs. 3 und 4 BUrlG). Vertraglicher Mehrurlaub kann dagegen eingebracht werden, wenn die Vereinbarung es vorsieht.

Das Geld liegt in der Regel bei einem externen Anbieter, etwa einer Versicherung oder einem Treuhänder. Höchstens 20 % dürfen in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden, und bei der Entnahme muss mindestens der eingezahlte Betrag zurückfließen (§ 7d Abs. 3 SGB IV). Ein Tarifvertrag kann einen höheren Aktienanteil erlauben. Einmal im Jahr muss der Arbeitgeber den Beschäftigten in Textform mitteilen, wie hoch ihr Guthaben ist (§ 7d Abs. 2 SGB IV).

Steuern und Sozialversicherung

Steuerfrei ist ein Lebensarbeitszeitkonto nicht, die Abgaben werden nur verschoben. Was auf das Konto fließt, gilt beim Beschäftigten noch nicht als zugeflossener Lohn. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fallen erst an, wenn das Guthaben in der Freistellung ausgezahlt wird, dann auf das jeweils fällige Entgelt wie bei einem normalen Gehalt (§ 23b Abs. 1 SGB IV). Für Geschäftsführer und Vorstände mit Beteiligung gelten steuerlich Sonderregeln, die du mit der Steuerberatung klären solltest.

Während einer Freistellung von mehr als einem Monat bleibt die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich bestehen, solange das monatliche Entgelt nicht unangemessen von dem der letzten zwölf Monate abweicht (§ 7 Abs. 1a SGB IV). Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen also weiter. Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht. Wie hoch das Entgelt in der Freistellung sein darf, legt die Vereinbarung fest.

Beispiel: zwölf Monate früher aufhören

Eine Filialleiterin im Einzelhandel ist 52 Jahre alt, verdient 3.400 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden und möchte im letzten Jahr vor ihrer Regelaltersgrenze von 67 (§ 35 SGB VI) nicht mehr arbeiten, bei vollem Gehalt. Dafür braucht sie ein Guthaben von zwölf Monatsgehältern, also 40.800 €.

Sie vereinbart mit ihrem Arbeitgeber, jeden Monat 250 € von ihrem Bruttogehalt auf das Lebensarbeitszeitkonto einzubringen. Dazu kommen 40 Überstunden im Jahr, die sonst ausgezahlt würden. Bei durchschnittlich 173,33 Stunden im Monat entspricht ihr Gehalt einem Stundenlohn von 19,62 €:

Baustein

Rechnung

Pro Jahr

Gehaltsumwandlung

12 × 250 €

3.000,00 €

Überstunden

40 × 19,62 €

784,80 €

Einzahlung pro Jahr

3.784,80 €

Nach 11 Jahren

11 × 3.784,80 €

41.632,80 €

Mit 63 hat sie das Ziel erreicht: 41.632,80 € reichen für gut 12 Monate mit ihrem heutigen Gehalt. Gehaltserhöhungen, Zinsen und Kosten des Anbieters sind in der Rechnung nicht enthalten. Den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung legt der Arbeitgeber zusätzlich im Guthaben zurück, er wird bei der Auszahlung wieder fällig und ändert die Zahl der Monate deshalb nicht. Ab 66 ist sie dann freigestellt, bekommt jeden Monat ihr Gehalt mit Lohnsteuer und Sozialabgaben, und mit 67 beginnt die Altersrente.

Wichtig für den Betrieb: Die 40 Überstunden müssen sauber erfasst und freigegeben sein, bevor die Lohnabrechnung sie in Euro umrechnet. Ohne nachvollziehbare Zeiten lässt sich später nicht belegen, was auf dem Konto gelandet ist.

Früher in Rente mit dem Lebensarbeitszeitkonto

Mit einem Lebensarbeitszeitkonto gehst du nicht früher in Rente, sondern früher aus der Arbeit. Die Altersrente beginnt zum normalen Zeitpunkt; davor liegt eine Freistellung, die das Guthaben bezahlt. Weil in dieser Zeit weiter Rentenbeiträge auf das fällige Entgelt gezahlt werden, fehlen in der Rentenversicherung keine Beitragsjahre, wie es bei einem Ausstieg ohne Gehalt der Fall wäre.

Das Guthaben kann auch eine Freistellung oder Teilzeit kurz vor dem Beginn einer Altersrente finanzieren, oder neben einer Altersrente, die bereits bezogen wird (§ 7c Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Damit lässt sich zum Beispiel eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen um einige Monate hinausschieben. Ob sich das rechnet, zeigt die Rentenauskunft, die du bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern kannst. Arbeitet jemand über die Regelaltersgrenze hinaus, lässt sich das Guthaben nach dem Monat, in dem sie erreicht ist, nicht mehr für eine Freistellung nutzen.

Insolvenzschutz: Was der Arbeitgeber absichern muss

Übersteigt das Guthaben eines Beschäftigten einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge die monatliche Bezugsgröße, muss der Arbeitgeber es gegen seine eigene Insolvenz absichern (§ 7e Abs. 1 SGB IV). Ein Tarifvertrag kann eine andere Schwelle festlegen. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgesetzt.

Zulässig sind vor allem Treuhandmodelle, bei denen das Geld auf einen Dritten übergeht, außerdem Versicherungsmodelle und Verpfändungs- oder Bürgschaftsmodelle mit ausreichendem Schutz gegen Kündigung (§ 7e Abs. 2 SGB IV). Nicht ausreichend sind bilanzielle Rückstellungen sowie Bürgschaften, Patronatserklärungen oder Schuldbeitritte zwischen Konzernunternehmen (§ 7e Abs. 3 SGB IV).

Über den Schutz muss der Arbeitgeber die Beschäftigten schriftlich informieren. Weist er ihn nach einer schriftlichen Aufforderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach, kann der Beschäftigte die Vereinbarung sofort kündigen. Geht Guthaben verloren, weil der Schutz fehlte, haftet der Arbeitgeber, bei einer GmbH auch die Geschäftsführung persönlich, es sei denn, sie trifft kein Verschulden (§ 7e Abs. 4, 5 und 7 SGB IV). Für Bund, Länder und Gemeinden gilt die Pflicht nicht (§ 7e Abs. 9 SGB IV).

Was passiert bei Kündigung, Jobwechsel oder Tod?

Endet das Arbeitsverhältnis, bevor das Guthaben verbraucht ist, geht es nicht verloren. Der Beschäftigte kann schriftlich verlangen, dass es übertragen wird (§ 7f Abs. 1 SGB IV):

  1. Auf den neuen Arbeitgeber, wenn dieser ebenfalls eine Wertguthabenvereinbarung abschließt und der Übertragung zustimmt.

  2. Auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, wenn das Guthaben einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Eine Rückübertragung ist danach ausgeschlossen. Die Übertragung selbst ist steuerfrei, die späteren Zahlungen der DRV sind Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug (§ 3 Nr. 53 EStG).

Kommt keine Übertragung zustande, wird das Guthaben ausgezahlt. Das nennt man Störfall: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden auf einen Schlag fällig, berechnet nach den Entgelten, die ohne das Konto beitragspflichtig gewesen wären, höchstens auf den Betrag des Guthabens (§ 23b Abs. 2 SGB IV). Für den Fall, dass der Beschäftigte stirbt oder erwerbsgemindert wird, kann die Vereinbarung eine andere Verwendung vorsehen, zum Beispiel die Auszahlung an Hinterbliebene (§ 7 Abs. 1a SGB IV).

Nachteile und Vorteile eines Lebensarbeitszeitkontos

Für Arbeitnehmer ist der größte Nachteil die lange Bindung. Das Geld liegt über Jahre fest und lässt sich nicht für eine Wohnung oder eine Notlage abheben. Wer den Job wechselt und keinen neuen Arbeitgeber mit eigenem Konto findet, landet bei einem kleineren Guthaben im Störfall und zahlt Steuer und Abgaben in einem einzigen Jahr, was die Steuerprogression treffen kann. Die Anlage ist vorsichtig geregelt, mit höchstens 20 % Aktien, deshalb fällt die Rendite meist bescheiden aus, und Gebühren des Anbieters gehen davon ab.

Für Arbeitgeber liegen die Nachteile in Verwaltung und Haftung. Stunden müssen in Euro umgerechnet, Guthaben jährlich mitgeteilt und gegen Insolvenz abgesichert werden, und die Geschäftsführung haftet persönlich, wenn der Schutz fehlt. Für die Personalplanung heißt eine Freistellung von zwölf Monaten, dass eine erfahrene Kraft ein Jahr lang ersetzt werden muss, auch wenn sie formal noch beschäftigt ist.

Dem stehen klare Vorteile gegenüber. Beschäftigte können einen früheren Ausstieg, eine Pflegephase oder ein Sabbatical bezahlt planen, ohne Lücke in der Sozialversicherung. Arbeitgeber binden erfahrene Mitarbeitende und haben einen geregelten Weg für Überstunden, die weder ausgezahlt noch abgebaut werden sollen.

Ein Lebensarbeitszeitkonto im Unternehmen einführen

Die Kosten der Einführung bestehen vor allem aus den Gebühren des Anbieters für Anlage und Verwaltung, der Insolvenzsicherung und dem Aufwand in der Lohnabrechnung. Die meisten Betriebe arbeiten deshalb mit einem spezialisierten Anbieter, der Treuhand, Anlage und jährliche Kontoauszüge übernimmt. Die Schritte:

  1. Zweck festlegen. Nur Ruhestand oder auch Sabbatical, Pflege und Weiterbildung, und wie lange vorher eine Freistellung beantragt werden muss.

  2. Anbieter und Insolvenzschutz wählen. Treuhand, Versicherung oder Verpfändung nach § 7e SGB IV.

  3. Vereinbarung schriftlich schließen. Im Arbeitsvertrag oder, wenn es einen Betriebsrat gibt, in einer Betriebsvereinbarung für alle.

  4. Einbringung regeln. Welche Gehaltsteile, Sonderzahlungen und Überstunden auf das Konto dürfen und zu welchem Satz Stunden in Euro umgerechnet werden.

  5. Abrechnung und Information einrichten. Die Lohnabrechnung führt die Einzahlungen ohne Abgaben, der jährliche Kontoauszug geht in Textform an die Beschäftigten.

Lebensarbeitszeitkonto für Beamte

Die Regeln der §§ 7b bis 7f SGB IV gelten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Beamtinnen und Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn Bund oder Länder ihnen ein Lebensarbeitszeitkonto anbieten, etwa für Lehrkräfte, ist das ein Arbeitszeitkonto nach dem jeweiligen Beamtenrecht, mit eigenen Regeln zum Ansparen und zur Inanspruchnahme. Wer dazu Fragen hat, findet die Antwort in der Arbeitszeitverordnung des eigenen Landes oder beim Personalrat, nicht in diesem Eintrag.

Überstunden erfassen, bevor sie auf das Konto gehen

Ein Lebensarbeitszeitkonto ist nur so genau wie die Stunden, die hineinfließen. Überstunden, die auf das Konto sollen, müssen erfasst und freigegeben sein, und seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 gilt ohnehin eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Umrechnung in Euro und die Führung des Guthabens übernehmen Lohnabrechnung und Anbieter.

Shiftbase führt kein Wertguthaben und rechnet keinen Lohn ab. Mit der Zeiterfassung in Shiftbase stempelt dein Team per App, im Browser oder am Tablet, du siehst pro Person die Stunden über oder unter dem Vertrag, Überstunden eingerechnet, und exportierst die freigegebenen Stunden DATEV-kompatibel an die Lohnabrechnung. Von dort gehen die vereinbarten Überstunden auf das Lebensarbeitszeitkonto.

Häufig gestellte Fragen

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto gibt es nicht. Es entsteht nur, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte es schriftlich vereinbaren, im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder auf Grundlage eines Tarifvertrags. Ohne eine solche Vereinbarung kann der Arbeitgeber das Angebot ablehnen.

Ein Lebensarbeitszeitkonto ist nicht steuerfrei, die Abgaben werden aufgeschoben. Was auf das Konto fließt, wird beim Einzahlen nicht versteuert und ist beitragsfrei. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fallen an, wenn das Guthaben in der Freistellung als Gehalt ausgezahlt wird.

Ein Lebensarbeitszeitkonto lässt sich nicht nach Belieben auszahlen, das Guthaben ist für eine bezahlte Freistellung gedacht. Eine Auszahlung in einer Summe gibt es im Störfall, etwa wenn das Arbeitsverhältnis endet und das Guthaben nicht auf einen neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen wird. Dann werden Lohnsteuer und Sozialabgaben auf einmal fällig.

Bei einer Kündigung bleibt das Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto erhalten. Der Beschäftigte kann verlangen, dass es auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, wenn dieser zustimmt, oder auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, wenn es das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (§ 7f SGB IV). Sonst wird es als Störfall ausgezahlt und versteuert.

Die Nachteile eines Lebensarbeitszeitkontos für Arbeitnehmer sind die lange Bindung des Geldes, eine meist geringe Rendite wegen der vorsichtigen Anlage und das Risiko eines Störfalls bei einem Jobwechsel. Im Störfall werden Steuer und Sozialabgaben auf das ganze Guthaben in einem Jahr fällig. Gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers ist das Guthaben dagegen gesetzlich geschützt.

Mit einem Lebensarbeitszeitkonto hörst du früher auf zu arbeiten, die Rente selbst beginnt zum normalen Zeitpunkt. Bis dahin bist du freigestellt und bekommst dein Gehalt aus dem Guthaben, mit Beiträgen zur Rentenversicherung. Das Guthaben lässt sich bis zum Ende des Monats nutzen, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst.

Lebensarbeitszeitkonto und Zeitwertkonto sind rechtlich dasselbe: ein Wertguthaben nach § 7b SGB IV, das in Euro geführt und gegen Insolvenz gesichert wird. Der Name Lebensarbeitszeitkonto betont den langen Zeitraum bis zur Rente. Ein Arbeitszeitkonto für Gleitzeit oder Plus- und Minusstunden ist dagegen kein Wertguthaben.

Beke Schoustra
Beke SchoustraAccount Executive DACH

Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.

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