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Minijobber Urlaubsanspruch 2026: Berechnung, Abgeltung & Beispiele

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 13 April 2026
Shiftbase Dashboard zur Berechnung des Minijobber Urlaubsanspruchs mit digitaler Zeiterfassung und Schichtplanung.

Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte - anteilig nach Arbeitstagen. Das klingt einfach, wird in der Praxis aber häufig falsch berechnet: Wer Schichten statt Arbeitstage zählt, wer flexible Wochenarbeitstage pauschal ansetzt oder wer Feiertage als Urlaubstage verrechnet, riskiert Nachzahlungen. Dieser Artikel liefert die richtigen Formeln - für feste und für wechselnde Arbeitsmuster.

    • Minijobber haben vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch - unabhängig von Stundenzahl oder Verdienst (§ 3 BUrlG)
    • Maßgeblich ist die Anzahl der Wochenarbeitstage, nicht die Stunden: 1 Tag/Woche = 4 Urlaubstage, 3 Tage/Woche = 12 Tage, 5 Tage/Woche = 20 Tage
    • Bei wechselnden Arbeitstagen: Durchschnitt der letzten 13 Wochen bestimmt den Anspruch
    • Urlaubsentgelt = Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG) - inklusive regelmäßiger Zuschläge
    • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Resturlaub wird ausgezahlt (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
    • Tarifverträge können mehr Urlaubstage vorsehen (NGG: Gastronomie, TVöD: Pflege)

Gesetzlicher Urlaubsanspruch im Minijob

Rechtsgrundlage Inhalt Bedeutung im Minijob
§ 3 BUrlG Mindesturlaub 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) Gilt vollständig - keine Ausnahme für Minijobber
§ 3 Abs. 1 BUrlG Urlaub nach Arbeitstagen, nicht Stunden Maßgeblich ist die Anzahl Wochenarbeitstage
§ 11 BUrlG Urlaubsentgelt = Durchschnittsverdienst letzte 13 Wochen Berechnungsgrundlage für Urlaubslohn
§ 7 Abs. 4 BUrlG Urlaubsabgeltung bei Beendigung des AV Auszahlungspflicht bei nicht nehmbarem Resturlaub
§ 17 MiLoG Aufzeichnungspflicht für Minijobber in bestimmten Branchen Zeiterfassung ist Pflicht - Grundlage der Urlaubsberechnung
Tarifverträge (NGG, TVöD) Branchenspezifisch höhere Urlaubsansprüche möglich Immer prüfen - Tarifrecht geht Gesetz vor wenn günstiger


Berechnung bei festen Wochenarbeitstagen

Arbeitet ein Minijobber an denselben Wochentagen, ist die Berechnung einfach proportional:

Formel: (Jahresurlaub Vollzeit ÷ 5) × Wochenarbeitstage

Arbeitstage pro Woche Urlaubstage pro Jahr Beispiel
1 Tag 4 Tage Samstagsaushilfe im Einzelhandel
2 Tage 8 Tage Mo/Fr Servicekraft Gastronomie
3 Tage 12 Tage Mo/Mi/Fr Pflegehelferin
4 Tage 16 Tage Mo-Do Frühstücksservice Hotel
5 Tage 20 Tage Vollzeit-Minijob
6 Tage 24 Werktage 6-Tage-Woche nach Werktagsprinzip

Wichtig: Ein Arbeitstag gilt bereits dann als geleistet, wenn nur wenige Stunden gearbeitet werden. Die Stundenzahl spielt für den Urlaubsanspruch keine Rolle - nur die Anzahl der Tage.

Shiftbase mit Minijob Funktion

ℹ️ Tipp für alle, die mit Minijobbern arbeiten

Wenn du – wie viele Betriebe in der Gastronomie oder im Einzelhandel – regelmäßig Minijobber einsetzt, haben wir etwas für dich.Bald erscheint ein neues Feature, das die Betreuung und Organisation von Minijobbern in Shiftbase noch einfacher machen wird. Bleib gespannt – hier findest du bereits hilfreiche Infos. 

Minijobber in Shiftbase verwalten🚀

Berechnung bei wechselnden Arbeitstagen

Bei flexiblen Schichtmodellen - typisch in Gastronomie, Hotellerie, Pflege und Einzelhandel - bestimmt der Durchschnitt der letzten 13 Wochen den Anspruch.

Schritt 1 - Durchschnittliche Arbeitstage ermitteln:

Gesamtzahl geleisteter Arbeitstage der letzten 13 Wochen ÷ 13

Schritt 2 - Urlaubsformel anwenden:

20 ÷ 5 × durchschnittliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch pro Jahr

Rechenbeispiel: Flexible Servicekraft Gastronomie

Wochen Arbeitstage/Woche Gesamt
8 Wochen 2 Tage 16 Tage
3 Wochen 3 Tage 9 Tage
2 Wochen 1 Tag 2 Tage
Summe   27 Tage

Durchschnitt: 27 ÷ 13 = 2,08 Tage/Woche Urlaubsanspruch: 20 ÷ 5 × 2,08 = 8,3 → 9 Urlaubstage (aufgerundet nach § 5 Abs. 2 BUrlG)

Sonderfälle bei der 13-Wochen-Berechnung

Situation Behandlung
Krankheit ohne Entgeltfortzahlung Wochen bleiben unberücksichtigt - Durchschnitt aus restlichen Wochen
Saisonale Mehrbeschäftigung (Sommer) Erhöht den Durchschnitt → mehr Urlaubstage
Mehrere Minijobs Jeder Arbeitsvertrag hat eigenen Urlaubsanspruch
Wechsel von fester zu flexibler Woche Durchschnittsberechnung beginnt neu ab dem Wechsel
Feiertag fällt auf Arbeitstag Kein Urlaubsabzug - Feiertage zählen nicht als Urlaubstage


Urlaubsentgelt: Was Minijobber im Urlaub verdienen

Das Urlaubsentgelt ist der Lohn, den der Minijobber während des Urlaubs erhält. Es entspricht dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG).

Was zählt zum Urlaubsentgelt:

  • Stundenlohn / Tageslohn
  • Regelmäßige Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag) - wenn sie "mit Wahrscheinlichkeit wiederkehrend" sind (BAG-Rechtsprechung)
  • Tarifliche Zulagen

Was nicht zählt:

  • Trinkgeld (nicht vom Arbeitgeber gezahlt)
  • Einmalzahlungen und Sonderboni
  • Unregelmäßige, nicht vorhersehbare Zahlungen

Berechnungsbeispiel Pflege

Position Wert
Gesamtverdienst letzte 13 Wochen 1.950 €
Geleistete Arbeitstage 45 Tage
Durchschnittsverdienst/Tag 1.950 ÷ 45 = 43,33 €
Urlaubstage 5 Tage
Urlaubsentgelt 43,33 × 5 = 216,65 € brutto


Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Endet das Minijob-Arbeitsverhältnis und kann der Resturlaub nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Berechnung: Durchschnittlicher Tagesverdienst × Anzahl Resturlaubstage

Beispiel Gastronomie:

  • Resturlaub: 3 Tage
  • Tagesverdienst: 35 €
  • Abgeltung: 105 € brutto

Tarifvertragliche Besonderheiten

Branche Tarifvertrag Urlaubsregelung
Gastronomie NGG Häufig +1-3 Tage über gesetzlichem Minimum, teils abhängig von Betriebszugehörigkeit
Pflege TVöD-P / AVR 29-30 Urlaubstage je nach Entgeltgruppe
Einzelhandel HDE-Tarifverträge Regional unterschiedlich, teils +1-2 Tage
Hotellerie DEHOGA-TV Saisonabhängige Freistellungsmodelle
Öffentlicher Dienst TVöD 29-30 Tage je nach Beschäftigungsjahr


Häufige Fehler von Arbeitgebern

Fehler Konsequenz Lösung
Schichten statt Arbeitstage gezählt Falscher Anspruch - Nachzahlung Tage zählen, nicht Schichten
Feiertage als Urlaubstage verrechnet Unzulässig - Nachzahlung Feiertage zählen nicht als Urlaub (§ 3 BUrlG)
Flexible Wochenarbeitstage pauschal angesetzt Fehlberechnung 13-Wochen-Durchschnitt verwenden
Urlaubsentgelt ohne Zuschläge berechnet Zu niedrige Auszahlung Regelmäßige Zuschläge einberechnen
Resturlaub bei Kündigung verfallen lassen Nachzahlungsanspruch Auszahlung (Abgeltung) nach § 7 Abs. 4 BUrlG
Keinen Urlaub gewährt weil "nur Minijob" Rechtswidrig - voller Anspruch § 3 BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer


Fazit: Rechtssichere & effiziente Urlaubsplanung im Minijob

Der Urlaubsanspruch im Minijob ist gesetzlich klar geregelt - aber in der Praxis fehleranfällig. Die häufigsten Fehler entstehen bei wechselnden Schichten (13-Wochen-Regel falsch angewendet), beim Urlaubsentgelt (Zuschläge vergessen) und bei der Abgeltung bei Kündigung (einfach verfallen lassen). Alle drei sind Nachzahlungsrisiken.

Die Grundlage für korrekte Urlaubsberechnung ist lückenlose Zeiterfassung - denn ohne dokumentierte Arbeitstage ist keine der Formeln anwendbar.

Shiftbase berechnet den Urlaubsanspruch von Minijobbern automatisch - auf Basis der erfassten Arbeitstage, mit korrekter 13-Wochen-Durchschnittsberechnung bei wechselnden Schichten und automatischer Urlaubsabgeltung beim Austritt. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.

Häufig gestellte Fragen

  • Ja - anteilig nach Arbeitstagen. § 3 BUrlG macht keine Ausnahme für geringfügig Beschäftigte. Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat 12 Urlaubstage pro Jahr. Wer 5 Tage arbeitet, hat 20. Die Stundenzahl und der Verdienst spielen keine Rolle. 

  • Über den Durchschnitt der letzten 13 Wochen: Gesamtzahl der geleisteten Arbeitstage ÷ 13 ergibt die durchschnittliche Wochenarbeitstage. Dann: 20 ÷ 5 × Durchschnitt = Jahresurlaubsanspruch. Krankheitswochen ohne Entgeltfortzahlung bleiben dabei unberücksichtigt. 

  • Nicht genommener Resturlaub muss ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Grundlage ist der durchschnittliche Tagesverdienst der letzten 13 Wochen multipliziert mit den offenen Urlaubstagen. Ein einfaches Verfallenlassen ist unzulässig. 

  • Nein. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen planmäßigen Arbeitstag des Minijobbenden, gilt Lohnfortzahlung - aber kein Urlaubstag wird verbraucht. Nur wenn der Minijobber normalerweise nicht an diesem Wochentag arbeitet, entsteht auch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

  • Nein. Jeder Arbeitnehmer - unabhängig vom Beschäftigungsumfang - hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Verweigerung ist rechtswidrig und führt zu Nachzahlungsansprüchen. 

  • Das Urlaubsentgelt entspricht dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn (§ 11 BUrlG). Eingeschlossen sind regelmäßige Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag), wenn sie "mit Wahrscheinlichkeit wiederkehrend" sind. Trinkgeld und Einmalzahlungen zählen nicht. 

  • Nein. Urlaubsgeld (ein Bonus zusätzlich zum Urlaubsentgelt) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es entsteht nur, wenn es im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart ist. 

Minijob verwalten mit Shiftbase

Abwesenheits- und Urlaubsplaner

Verfasst von:

Diana Tran

Diana Tran ist Senior Content Strategist bei Shiftbase und verantwortet den deutschen Markt in der DACH-Region. Seit über drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit Workforce Management, Personalplanung und den Herausforderungen moderner HR-Prozesse. Sie spezialisiert sich auf Themen wie Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement sowie arbeitsrechtliche Anforderungen im deutschsprachigen Raum. Ihre Inhalte richten sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse strukturieren, optimieren und rechtssicher gestalten möchten. Durch ihren praxisorientierten Ansatz übersetzt sie komplexe HR-Themen in verständliche und umsetzbare Lösungen für den Arbeitsalltag.

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