Es ist die Zeit im Jahr, auf die sich jeder Arbeitnehmer freut: Die Urlaubszeit. Egal, ob du nun ein passionierter Sonnenanbeter bist und es kaum erwarten kannst, in den Süden zu fliegen oder ob du eher ein Anhänger des weißen Glücks im Schnee bist und am liebsten ständig schneebehangene Pisten herunterdüsen würdest – so oder so brauchst du Urlaub, um diesen Freizeitvergnügungen nachzugehen. Aber hast du als Minijobber eigentlich auch einen Urlaubsanspruch oder gilt dieser Anspruch nur für in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer? Wir möchten dir in diesem Artikel als Minijobber einen Überblick geben.
Dein Mindestanspruch auf Urlaub als Minijobber
Tatsache ist: Der Mindestanspruch auf Urlaub ist gesetzlich festgelegt und beträgt 24 Tage. Dieses Urlaubsrecht hast du aber nur dann, wenn du tatsächlich eine sechs Tage Woche arbeitest. Arbeitest du weniger Tage in der Woche, beispielsweise eine fünf Tage Woche, reduziert sich dieser Anspruch.
Das Gesetz sagt aus, dass sich dein Urlaubsanspruch als Minijobber danach richtet, wieviel Arbeitstage pro Woche du hast. In dieser Aufstellung siehst du, wie viele Urlaubstage du bei wie vielen Arbeitstagen pro Woche hast.
- 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage pro Jahr
- 2 Arbeitstage pro Woche: 8 Urlaubstage pro Jahr
- 3 Tage pro Woche: 12 Urlaubstage
- 4 Tage Woche: 16 Urlaubstage
- 5 Tage Woche: 20 Urlaubstage
- 6 Tage Woche: 24 Tage Urlaubsanspruch
Urlaubsrecht für Minijobber
Manche Betriebe unterliegen einem Tarifvertrag und dann kann es sein, dass ein Vollzeit Mitarbeiter auch mehr als die 24 Urlaubstage bekommt.
Wenn das bei dir so ist, kannst du dir deinen anteilsmäßigen Urlaubsanspruch auch mit dieser Formel ausrechnen:
Anzahl deiner eigenen Arbeitstage pro Woche mal Anzahl des tariflich geregelten Urlaubsanspruchs pro Jahr geteilt durch Anzahl der tariflich geregelten Arbeitstage beim Arbeitgeber.
Wie sieht es mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt aus?

Wie bei allen anderen Mitarbeitern auch, verfällt durch deinen Urlaubsanspruch natürlich nicht dein Anspruch auf Arbeitsentgelt. Da bei vielen Minijobbern und Midijobbern das Gehalt schwankt, also der 520 Euro Job gar nicht wirklich bei den 520 Euro rauskommt und auch bei den 450 Euro Jobs keine 450 auf dem Gehaltszettel steht, wird meistens nachgesehen, wie hoch dein Verdienst in den letzten 13 Wochen vor deinem Urlaub im Schnitt war. Das ist die Grundlage für dein Arbeitsentgelt für den Urlaub.
Beachte auch, dass du deinen Urlaub zeittechnisch nicht vor- oder nacharbeiten musst.
Was ist eigentlich ein Minijob?
Ein Minijob wird bei der Minijob Zentrale angemeldet und ist darüber auch versichert. Das Gehalt für deinen Minijob bekommst du aber dennoch von deinem Arbeitgeber. Vielen Arbeitnehmern reicht ihr Entgelt im Hauptjob nicht mehr aus und sie müssen mehreren Beschäftigungen nachgehen. Gerade, wenn du aber mehrere Jobs hast, solltest du ausreichend Urlaub nehmen, um eben einen Ausgleich zu haben.
Was vielen Arbeitnehmern nicht bewusst ist: Minijobs sind im Prinzip normale Jobs, die gleiche Rechte wie andere Jobs mit sich bringen. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub und auf Pausen beziehungsweise Arbeitsunterbrechungen. Der Unterschied bei einem Minijob bezieht sich lediglich auf Steuern und Sozialversicherungen. Auch der Kündigungsschutz und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist der gleiche, wie er für andere Arbeitnehmer auch gilt.
Wichtige Regeln zum Urlaubsanspruch bei Minijobs
Wenn du einen Minijob hast, solltest du dir immer bewusst machen, dass du kein Arbeitnehmer zweiter Klasse bist. Du bist ein Arbeitnehmer, der weniger Stunden in diesem Job arbeitet. Dennoch stehen dir Rechte zu, auch Urlaub. Gerade Arbeitgeber im privaten Umfeld vergessen gerne, dass ihr Minijobber ebenso Urlaubsanspruch hat, wie sie es in ihrem Hauptjob haben. Denn was sollte jemand tun, der den Minijob nur zu seinem Hauptjob dazu hat? Dann hätte er ja Urlaub im Hauptjob, aber unbezahlten Urlaub im Minijob oder schlimmstenfalls sogar in mehreren Minijobs. Zwar sind es weniger Urlaubstage, aber dieser Anspruch besteht.
Falls der Arbeitsvertrag keine Angaben zum Urlaubsanspruch macht und falls du auch in keinen Tarifvertrag fällst, steht dir der nach BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) gültige Urlaubsanspruch zu.
Neue Regelungen zum Urlaubsanspruch
War es bisher geduldet, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Minijob seine Arbeitsbedingungen eher mündlich und informell zukommen ließ, ist es jetzt deutlich strenger geregelt.
Nachweisgesetz für Minijobs
Die wesentlichen Arbeitsbedingungen inklusive Urlaubsanspruch müssen dem Minijobber ausgehändigt werden. Wer das nicht tut und seinem Arbeitnehmer weiterhin alles nur informell zukommen lässt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit in Verbindung mit einem Bußgeld. Dieses kann bis zu 2000 Euro betragen.
Berechnungsgrundlage sind die Arbeitstage pro Woche
Entgegen anderer Behauptungen muss einfach nur unterschieden werden, ob dein Betrieb sich lediglich an die gesetzlichen Vorschriften hält oder ob intern erweiterter Urlaubsanspruch festgelegt wurde. Da du als Minijobber die gleichen Rechte, also auch den gleichen Urlaubsanspruch hast, musst du dann nur beachten, ob du gleich viele Tage wie andere Arbeitnehmer im Betrieb bist – einfach nur weniger Stunden – oder ob deine Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage, als andere Arbeitnehmer arbeiten, aufgeteilt ist. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche reduziert sich dein Urlaubsanspruch anteilig.
Wer darf seine Urlaubstage zuerst festlegen?
Hier ist wieder anzuführen, dass Minijobs nicht die schlechteren Jobs sind. Es handelt sich lediglich um Arbeitnehmer mit weniger Stunden in der Woche.
Wenn nun also Minijobber auf Urlaub in den Ferien angewiesen sind, könnte der Eindruck entstehen, dass natürlich zuerst die Vollzeit Arbeitnehmer ihre Urlaubstage eintragen, dann die Teilzeit Arbeitnehmer und die verbleibenden Urlaubstage auf die Minijobber gehen.
Das stimmt aber nicht. Sinnvoll ist es, dass unter sozialen Gesichtspunkten die Urlaubstage der Arbeitnehmer verteilt werden. Sprich: Wenn zu viele Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub haben wollen, sollte Fairplay gelten. Dass automatisch die Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern vorrangig Urlaub bekommen, stimmt nicht, ist aber häufige Praxis.
Letzten Endes ist die Verteilung der Urlaubstage sicher nicht besonders einfach und es kann Sinn ergeben, die Grundsätze der Urlaubsgewährung in einer Betriebsvereinbarung festzulegen, um Streitigkeiten und Probleme direkt auszuschließen.
Was ist, wenn der Urlaubsanspruch nicht ausreicht?
Wenn wir über Urlaubsanspruch, also die zustehenden Urlaubstage sprechen, geht es immer um den bezahlten Urlaub. Davon unabhängig gibt es immer auch den unbezahlten Urlaub, den jeder Arbeitnehmer nehmen kann.
Stell dir also wieder vor, du hast in deinem Hauptjob 24 Tage Urlaub, in deinem Minijob aber nur 6 Tage. Dann würdest du logischerweise nicht in deinem Hauptjob Urlaub verfallen lassen, sondern im Minijob unbezahlten Urlaub nehmen.
Kannst du Urlaub übertragen?
Grundsätzlich handelt es sich bei den 24 Tagen um sogenannten Mindesturlaub. Das ist also das Maß an Urlaub, das kein Mitarbeiter unterschreiten darf.
Ein Aufsparen des Urlaubs sieht das Bundesurlaubsgesetz nicht vor. Der Urlaubsanspruch sollte im laufenden Kalenderjahr eingelöst werden. Minijobber und Minijobberinnen könnten sonst ja einfach ein paar Jahre sparen und dann den Urlaub parallel zum Urlaub im Hauptjob nehmen.
Wechselst du deinen Job, bleibt es bei deinem anteiligen Urlaubsanspruch. Die Urlaubsansprüche steigen nicht entsprechend.
Was hat sich konkret geändert?
Bislang war es bei Minijobbern und Minijobberinnen so, dass sie lediglich nach den geleisteten Stunden bezahlt wurden. Die entsprechend Beschäftigten erhielten dann auch nur Geld, wenn sie gearbeitet hatten. Urlaub wurde nicht separat vergütet. Dem macht das Bundesurlaubsgesetz jetzt ein Ende – da für alle Arbeitnehmer laut gültigem Arbeitsrecht die Aufzeichnungspflicht, also eine Nachweispflicht gilt, muss auch der Jahresurlaub korrekt berechnet und vergütet werden.
Die meisten Arbeitgeber sind daher inzwischen dazu übergegangen, ihre Minijobber ganz normal in der Zeiterfassung mit zu führen und auf Basis der Wochenstunden auch den Jahresurlaub automatisch auszuweisen. Für das Unternehmen bedeutet diese Praxis eine erhöhte Transparenz, sowohl intern als auch extern.
Der Urlaubstag wird dabei außerdem nicht nach den Arbeitsstunden pro Tag gerechnet. Es gilt lediglich, an wie vielen Tagen pro Woche du anwesend bist.
Was passiert, wenn dein Arbeitgeber Urlaubsanspruch ausgeschlossen hat?
Immer wieder versuchen Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen um ihren Urlaub zu bringen, indem sie entsprechende Regelungen in die Arbeitsverträge schreiben. Da finden sich dann Formulierungen, die den Urlaubsanspruch unwirksam machen sollen.
Das Gegenteil ist der Fall. Sicher kennst du die Urteile zu Mietverträgen, in denen der Vermieter versucht hat, bestimmte Schönheitsreparaturen per Mietvertrag festzulegen. Tatsächlich werden die Regelungen genau durch das explizite Ausformulieren unwirksam und genauso verhält es sich auch mit deinem Urlaubsanspruch. Um den Mindesturlaub kommt kein Arbeitgeber herum. Dieses Recht soll Unternehmen davon abhalten, ihre Mitarbeiter auszubeuten.
Auch wenn du als Minijobber keinen ausformulierten schriftlichen Vertrag hast: Entscheidend ist deine Anwesenheit im Unternehmen. Sobald du anwesend warst, hast du auch Urlaubsanspruch.
Gleiches Recht für alle
Dieser Artikel hat es ziemlich auf den Punkt gebracht: Minijobber haben nicht nur die gleichen Pflichten, sondern auch die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte. Tatsächlich handelt es sich um ein recht niederschwelliges Angebot, um Menschen einen Zusatzverdienst zu ermöglichen, der dann auch versichert ist.
Diese im Bundesurlaubsgesetz festgelegten Urlaubsansprüche gelten nicht nur für gewerblich angestellte Minijobber, sondern auch für solche im Privathaushalt. Soll heißen: Auch, wenn du als Putzhilfe oder Babysitter über einen Minijob bei der Minijob Zentrale angemeldet bist, bist du erstmal ein Angestellter. Was landläufig als Aushilfe bekannt ist, ist ein normaler Arbeitsvertrag, der lediglich weniger Stunden als andere Jobs beinhaltet. Und aus diesem Grund hast du auch im Minijob einen Urlaubsanspruch.
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