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Urlaubsantrag: Tipps für die richtige Antragstellung und Genehmigung

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 27 Juni 2025
Hände halten Smartphone mit Urlaubsantrags-App

Ein guter Urlaubsantrag ist der Schlüssel zu genehmigten Ferien. Erfahren Sie in diesem Artikel alles über das richtige Einreichen eines Urlaubsantrags, von Vorgehensweisen bis zu den wichtigen Genehmigungsdetails.

Was ist ein Urlaubsantrag?

Ein Urlaubsantrag ist die formale Anfrage eines Arbeitnehmers, um bezahlten Urlaub zu nehmen – meist Erholungsurlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für Unternehmen ist der Urlaubsantrag ein zentrales Werkzeug der Urlaubsplanung, da er Transparenz über Abwesenheiten schafft, Konflikte verhindert und die Einhaltung gesetzlicher Urlaubsansprüche sichert.

Bei Shiftbase bieten wir mit unserem digitalen Urlaubsplaner eine Lösung, mit der Urlaubsanträge effizient verwaltet und genehmigt werden – papierlos und in Echtzeit.

Wie läuft der Urlaubsantrag ab – was muss der Arbeitgeber beachten?

Der Ablauf eines Urlaubsantrags beginnt in der Regel mit der Antragstellung durch den Arbeitnehmer – entweder in Papierform, per E-Mail oder über ein digitales Tool. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen sicherstellen, dass der Antrag strukturiert, nachvollziehbar und rechtskonform bearbeitet wird.

Schritt-für-Schritt-Ablauf für Arbeitgeber:

1️⃣ Antragseingang erfassen:
Notieren Sie Datum, Zeitraum, und Urlaubsart (z. B. Erholungsurlaub, Sonderurlaub).

2️⃣ Verfügbarkeit prüfen:
Überprüfen Sie, ob der gewünschte Zeitraum betrieblich machbar ist. Achten Sie auf Mindestbesetzung, laufende Projekte und andere Urlaubswünsche im Team.

3️⃣ Urlaubsanspruch kontrollieren:
Wie viele Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag noch zu? Tools zeigen diese automatisch an – inklusive Resturlaub.

4️⃣ Genehmigung oder Ablehnung dokumentieren:
Ob per Unterschrift, E-Mail-Antwort oder direkt im Urlaubsverwaltungssystem – dokumentieren Sie Ihre Entscheidung nachvollziehbar.

5️⃣ Rückmeldung an den Mitarbeiter geben:
Wichtig: Die rechtzeitige Rückmeldung ist nicht gesetzlich geregelt, aber im Sinne einer transparenten Kommunikation dringend zu empfehlen.

Fehler, die Arbeitgeber vermeiden sollten:

  • Keine oder verspätete Rückmeldung auf den Antrag

  • Fehlende Dokumentation der Entscheidung

  • Ungleichbehandlung bei der Genehmigung (Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz)

  • Manuelle Fehler bei der Berechnung der Urlaubstage

Urlaubsantrag-Vorlage

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Ab wann gilt ein Urlaubsantrag als genehmigt?

Ein Urlaubsantrag gilt erst dann als genehmigt, wenn der Arbeitgeber die Freistellung ausdrücklich bestätigt – entweder schriftlich, per E-Mail oder über ein digitales System wie Shiftbase.

Wichtig: Schweigen gilt nicht als Zustimmung!

Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Antrag automatisch als genehmigt gilt, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Das ist rechtlich falsch.
Laut Arbeitsrecht gilt:

Ohne klare Genehmigung darf der Urlaub nicht angetreten werden – sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigung.

Gültige Genehmigungsformen:

Form der Genehmigung Gültigkeit Kommentar
Schriftlich (Papier) ✅ Verbindlich Klassiker, aber nicht mehr zeitgemäß
Per E-Mail ✅ Verbindlich Häufig genutzt, sofern klar formuliert
Über HR-Software ✅ Verbindlich Modern, dokumentiert und automatisiert
Mündlich / per Zuruf ⚠️ Möglich, aber riskant Kaum nachweisbar – nicht empfehlenswert
Schweigen / keine Reaktion ❌ Keine Genehmigung Keine rechtliche Wirkung
 

Was tun, wenn mehrere Urlaubsanträge gleichzeitig eingehen?

Wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig Urlaub beantragen, stehen Arbeitgeber vor einer Abwägungsentscheidung: Wer darf wann in den Urlaub – und wie bleibt der Betriebsablauf gesichert?

Die gute Nachricht: Es gibt klare Kriterien und smarte Tools, die Ihnen helfen, transparent, rechtssicher und teamorientiert zu entscheiden.

So priorisieren Arbeitgeber Urlaubsanträge fair

1️⃣ Zeitpunkt des Antragseingangs prüfen
Wer zuerst kommt, mahlt nicht immer zuerst – aber ein früh gestellter Antrag kann ein Vorteil sein, insbesondere bei gleichwertigen Fällen.

2️⃣ Betriebliche Erfordernisse berücksichtigen
Welche Abteilungen oder Rollen müssen zwingend besetzt sein? Gibt es Saisonspitzen, wichtige Termine oder personelle Engpässe?

3️⃣ Soziale Kriterien abwägen (Gleichbehandlungsgrundsatz beachten!)
Dazu zählen z. B.:

  • Eltern schulpflichtiger Kinder (Ferienzeiten)

  • Ehepartner mit abgestimmtem Urlaub

  • gesundheitliche Aspekte (ärztlich empfohlener Erholungsurlaub)

  • besondere familiäre Situationen

4️⃣ Urlaubsplanung im Team abstimmen
Ein offenes Gespräch mit den Beteiligten kann oft Konflikte vermeiden. Klare Kommunikation schafft Akzeptanz.

5️⃣ Entscheidung dokumentieren und transparent kommunizieren
Ob Genehmigung oder Ablehnung: Die Entscheidung sollte begründet und schriftlich festgehalten werden.

Was Arbeitgeber vermeiden sollten:

  • Entscheidungen nach Sympathie oder Bauchgefühl

  • Bevorzugung einzelner Mitarbeiter ohne sachlichen Grund

  • Fehlende oder verspätete Rückmeldungen

  • Kein System zur Planung → Chaos im Betrieb

Bei mehreren gleichzeitigen Urlaubsanträgen ist eine faire, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage entscheidend.

Welche Fristen gelten für den Urlaubsantrag?

Arbeitnehmer im Gespräch mit dem Chef über Urlaubsregelungen laut Arbeitsvertrags bei einer Sechs-Tage-Woche.

Die Fristen für Urlaubsanträge sind ein entscheidender Bestandteil der Urlaubsplanung im Unternehmen. Sie helfen, betriebliche Abläufe zu sichern, Engpässe zu vermeiden und Urlaubswünsche fair zu koordinieren. Obwohl es keine gesetzlich festgelegte Mindestfrist gibt, sollten Arbeitgeber klare interne Regelungen definieren:

Wie viel Vorlaufzeit ist für einen Urlaubsantrag üblich?

In vielen Betrieben gilt eine Mindestvorlaufzeit von 2 bis 4 Wochen. Ziel ist es, dem Unternehmen genügend Zeit zur Personalplanung zu geben. In stark ausgelasteten Branchen kann auch ein längerer Vorlauf (z. B. 6 Wochen) sinnvoll sein – insbesondere bei längeren Abwesenheiten.

Was tun bei hoher Urlaubsnachfrage, z. B. in den Sommerferien?

Feiertage, Schulferien oder Weihnachten zählen zu den Hauptreisezeiten – entsprechend steigt die Anzahl der eingereichten Anträge. Arbeitgeber sollten in dieser Phase:

  • möglichst früh zur Einreichung auffordern

  • Fristen klar kommunizieren

  • Priorisierungen (z. B. Eltern mit schulpflichtigen Kindern) offen ansprechen

Gibt es Sonderregelungen für bestimmte Arten von Urlaub?

Ja – für Sonderurlaub, Bildungsurlaub oder längere Abwesenheiten gelten oft abweichende Fristen. Diese sollten:

  • im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt sein

  • transparent im Antragsformular oder HR-System sichtbar gemacht werden

Was passiert, wenn ein Antrag zu spät gestellt wird?

Grundsätzlich gilt: Ein zu spät eingereichter Urlaubsantrag muss nicht genehmigt werden. Arbeitgeber sind berechtigt, den Antrag aus betrieblichen Gründen abzulehnen – vor allem, wenn durch die Kurzfristigkeit der Ablauf gefährdet ist.

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Welche rechtlichen Regelungen gelten für den Urlaubsantrag?

Ein Urlaubsantrag ist nicht nur eine organisatorische Maßnahme, sondern auch rechtlich geregelt – insbesondere durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie durch individuelle Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorgaben zu beachten, um Rechtskonflikte zu vermeiden und die Urlaubsansprüche Ihrer Arbeitnehmer korrekt umzusetzen.

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Überblick

🔹 Mindesturlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz

Laut § 3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub:

➡️ Vertraglich kann selbstverständlich mehr gewährt werden – aber niemals weniger.

🔹 Antragspflicht

Der Arbeitnehmer muss den Urlaub beantragen – also ein Urlaubsantrag stellen – bevor er den Urlaub antritt. Ohne Genehmigung besteht kein Anspruch auf Freistellung.

Achtung: Tritt ein Mitarbeiter den Urlaub ohne Genehmigung an, kann das eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

🔹 Berücksichtigung von Urlaubswünschen (§ 7 Abs. 1 BUrlG)

Arbeitgeber müssen die Wünsche des Mitarbeiters berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter entgegenstehen.

🔹 Übertragbarkeit und Verfall von Urlaub (§ 7 Abs. 3 BUrlG)

Nicht genommener Urlaub verfällt in der Regel am 31. März des Folgejahres, es sei denn, der Arbeitnehmer konnte ihn aus triftigen Gründen (z. B. Krankheit) nicht nehmen.

🔹 Dokumentationspflicht

Spätestens seit dem EuGH-Urteil (2019) sind Arbeitgeber verpflichtet, nachzuweisen, dass sie Arbeitnehmer aktiv über ihren Urlaub und mögliche Verfallsfristen informiert haben.

Kann ein Urlaubsantrag geändert oder zurückgenommen werden?

Digitale Lösung mit smarten Funktionen zur Verwaltung von Urlaubsanträgen – modernes Angebot für Arbeitgeber in der Urlaubszeit zur besseren Übersicht über Urlaubs ihrer Arbeitnehmern.

 

Ja – grundsätzlich ist die Änderung oder Rücknahme eines Urlaubsantrags möglich, aber sie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Arbeitgeber sollten dabei zwischen dem Zeitpunkt vor und nach Genehmigung unterscheiden, um rechtlich und organisatorisch korrekt zu handeln.

Änderung des Urlaubsantrags vor der Genehmigung

Wird ein Urlaubsantrag noch nicht genehmigt, kann der Mitarbeiter ihn problemlos ändern oder zurückziehen – z. B. bei einer Terminverschiebung, Reisedaueranpassung oder privaten Planänderung. Arbeitgeber sollten den Antrag im System oder in der Personalakte entsprechend anpassen oder löschen.

Rücknahme eines bereits genehmigten Urlaubsantrags

Hier wird es rechtlich komplexer. Denn:

Ist der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt, gilt er als verbindlich – auf beiden Seiten.

Einseitige Rücknahme durch den Arbeitnehmer ist nicht möglich, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt der Änderung zu. Dies betrifft z. B.:

  • Plötzliche Absage einer Reise

  • Krankheit eines Familienangehörigen

  • Unvorhergesehene persönliche Gründe

Arbeitgeber können die Rücknahme kulant gewähren, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Entscheidend ist, dass durch die Rücknahme keine betrieblichen Nachteile entstehen – z. B. bereits eingeplante Vertretungen oder geplante Umverteilungen von Aufgaben.

Änderung durch den Arbeitgeber?

Auch Arbeitgeber dürfen genehmigten Urlaub nicht einseitig streichen oder verschieben, außer es liegen dringende betriebliche Gründe vor (z. B. Notfall, unerwarteter Personalausfall). Selbst dann ist dies nur in Ausnahmefällen zulässig – und gegebenenfalls mit Kompensation verbunden.

Ein Urlaubsantrag kann geändert oder zurückgenommen werden, solange Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich handeln.

Warum ist ein digitaler Urlaubsantrag die bessere Lösung?

Digitale Tools wie Shiftbase erleichtern die Verwaltung von Urlaubsanträgen erheblich. Vorteile:

✅ Kein Papierkram – Anträge via Web oder App
✅ Echtzeitübersicht für Führungskräfte & HR
✅ Automatische Berechnung der Resturlaubstage
✅ Rechtssichere Dokumentation
✅ Transparente Kommunikation bei Genehmigung oder Ablehnung

Unternehmen, die auf digitale Prozesse setzen, sparen nicht nur Zeit – sie minimieren auch Fehlerquellen und steigern die Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Die digitale Urlaubsantrag-Vorlage zeigt einen strukturierten Inhalt, der es Arbeitnehmern ermöglicht, ihren Urlaubsantrag schnell und effizient an den Vorgesetzten im HR-System weiterzuleiten. Diese Vorlage erleichtert die Urlaubsplanung und die Genehmigung durch den Arbeitgeber, während sie alle notwendigen Informationen und Fristen berücksichtigt.

Fazit: Urlaubsantrag im Unternehmen effizient und rechtskonform managen

Der Urlaubsantrag ist weit mehr als eine formelle Anfrage – er ist ein zentrales Element der Personal- und Einsatzplanung. Arbeitgeber sollten klare Prozesse, nachvollziehbare Fristen, und rechtssichere Regelungen auf Basis des Arbeitsvertrags etablieren, um sowohl arbeitnehmern als auch dem Unternehmen Planungssicherheit zu geben.

Ein gut organisierter Urlaubsprozess spart Zeit, reduziert Konflikte – und trägt aktiv zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.

Häufig gestellte Fragen

  • Nicht zwingend – digital über Tools wie Shiftbase genügt völlig, solange Nachverfolgbarkeit und Zustimmung dokumentiert sind.

  • Empfehlenswert ist eine Frist von mindestens zwei Wochen, sofern keine anderen Regelungen im Betrieb bestehen.

  • Ja – aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen und unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers.

  • Laut Gesetz 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, jedoch sind mehr Tage je nach Vertrag oder Tarifvertrag üblich.

  • Nein – aber Arbeitgeber sollten zeitnah entscheiden, idealerweise innerhalb weniger Tage, um Planungssicherheit zu bieten.

Abwesenheits- und Urlaubsplaner
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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