24-Stunden-Schicht

Darfst du 24-Stunden-Schichten anordnen? Was das Arbeitszeitgesetz erlaubt, welche Ausnahmen es gibt und wie du Bereitschaft korrekt abgrenzt.

Dürfen Sie 24-Stunden-Schichten anordnen? In vielen Branchen wie Pflege, Sicherheitsdienst oder Rettungswesen sind 24-Stunden-Schichten gängige Praxis. Doch was erlaubt das Arbeitszeitgesetz, und wie planen und dokumentieren Sie eine solche Schicht, ohne gegen Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten zu verstoßen?

Was ist eine 24-Stunden-Schicht?

Eine 24-Stunden-Schicht beschreibt einen durchgehenden Arbeits- oder Bereitschaftsdienst über den Zeitraum eines vollen Kalendertags, oft mit Ruhe- oder Bereitschaftsphasen. Typische Einsatzfelder:

  • Pflege & Betreuung (z. B. ambulante Dienste, 24h-Pflege zu Hause)

  • Feuerwehr & Rettungsdienste

  • Sicherheitsdienste & Objektschutz

  • Hausmeisterdienste mit Rufbereitschaft

Ist eine 24-Stunden-Schicht in Deutschland erlaubt?

Arbeitszeitgesetz: Grundsatz & Ausnahmen

Laut § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder erreicht wird.

24h-Schichten überschreiten diese Grenzen deutlich. Erlaubt sind sie nur mit einer besonderen Grundlage:

  • Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags: Arbeitszeit über 10 Stunden ist möglich, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG).

  • Verlängerung ohne Ausgleich: nur auf tariflicher Grundlage, mit besonderen Regeln zum Gesundheitsschutz und mit schriftlicher Einwilligung der Beschäftigten (§ 7 Abs. 2a und Abs. 7 ArbZG). Die Einwilligung kann mit einer Frist von sechs Monaten widerrufen werden.

  • Kirchliche Arbeitgeber: Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften können dieselben Abweichungen in ihren eigenen Regelungen vorsehen (§ 7 Abs. 4 ArbZG).

  • Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde, etwa für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten (§ 15 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG).

Ohne solche Grundlagen drohen Bußgelder (§ 22 ArbZG) von bis zu 30.000 € pro Verstoß.

Besonderheiten in Pflege & Rettung

Branche

Besondere Regelung

Pflege

Tarifverträge und kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (z. B. AVR Caritas, AVR Diakonie) mit Regeln zum Bereitschaftsdienst

Feuerwehr

24/48- oder 24/72-Dienste. Berufsfeuerwehrleute sind meist Beamte, für sie gelten die Arbeitszeitverordnungen von Bund und Ländern statt des ArbZG

Sicherheitsdienst

Teilweise 24h möglich, meist über Rufbereitschaft geregelt

Bereitschaftszeit ≠ Ruhezeit

Laut EuGH zählt Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit, wenn sich Beschäftigte an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten müssen (EuGH, C-151/02, Jaeger). Auch Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein, wenn die Vorgaben die Freizeit stark einschränken, etwa durch eine sehr kurze Reaktionszeit (EuGH, C-518/15, Matzak).

Nach Ende der Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen (§ 5 ArbZG). Dauert die Arbeitszeit länger als 12 Stunden, schreibt § 7 Abs. 9 ArbZG diese 11 Stunden ausdrücklich im unmittelbaren Anschluss vor. Bereitschaftsdienst zählt dabei nicht als Ruhezeit.

Vorteile und Risiken von 24h-Schichten

✅Vorteile für Organisationen

  • Kontinuität: Weniger Übergaben, klare Verantwortlichkeiten

  • Planungssicherheit bei Personalmangel

  • Verlässlichkeit für betreute Personen

⚡Risiken & Herausforderungen

  • Gesundheitliche Belastung: Risiko für Fehler, Übermüdung

  • Rechtliche Risiken: Missachtung des ArbZG, unzulässige Ruhezeiten

  • Fehlende Ausgleichsregelungen: Kein „echter“ Freizeitausgleich

Welche Schichtmodelle für Schlaf und Erholung verträglicher sind, zeigt der Beitrag zum gesündesten Schichtmodell.

So planen Sie eine 24-Stunden-Schicht

Schritt-für-Schritt-Planung

  1. Rechtslage klären: Gibt es einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Regelung, die Dienste über 10 Stunden zulässt? Liegt bei Verlängerung ohne Ausgleich die schriftliche Einwilligung vor?

  2. Dienstzeiten strukturieren: aktive Zeiten, Pausen, Bereitschaftsphasen

  3. Ruhezeiten sichern: ggf. versetzter Schichtbeginn für Ausgleich

  4. Zeiterfassung & Auswertung: saubere Dokumentation für Behörden

  5. Zuschläge einplanen: Nacht-, Sonn-/Feiertagsarbeit differenzieren

Praxisbeispiel: 24h-Schicht Pflege (ambulanter Dienst)

Uhrzeit

Aktivität

Arbeitszeit nach ArbZG

08:00–12:00

Aktive Pflege

4 Std.

12:00–16:00

Bereitschaftsdienst vor Ort (Pause 30 Min.)

3,5 Std.

16:00–22:00

Abendversorgung

6 Std.

22:00–08:00

Rufbereitschaft zu Hause

nur Einsatzzeiten*

* Rufbereitschaft zählt nur mit den tatsächlichen Einsätzen als Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst vor Ort dagegen voll. Schon ohne Einsätze kommt dieser Dienst auf 13,5 Stunden, er braucht also eine tarifliche Grundlage nach § 7 ArbZG.

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Fazit: 24-Stunden-Schichten sind möglich, aber nur mit klarer Grundlage

Die 24-Stunden-Schicht ist kein gesetzlicher Freifahrtschein, sondern nur unter engen rechtlichen Bedingungen erlaubt. Wer sie einsetzt, braucht:

  • eine Rechtsgrundlage: Tarifvertrag oder kirchliche Regelung, bei Verlängerung ohne Ausgleich die schriftliche Einwilligung

  • eine Planung mit Ruhezeiten und lückenloser Dokumentation

  • gesundheitliche Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende

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Häufig gestellte Fragen

Nur mit besonderer Grundlage. Über 10 Stunden am Tag sind erlaubt, wenn ein Tarifvertrag oder eine kirchliche Regelung das zulässt und regelmäßig in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 ArbZG), oder wenn die Aufsichtsbehörde es bewilligt (§ 15 ArbZG). Ohne eine solche Grundlage gilt die Grenze von 10 Stunden.

Das Arbeitszeitgesetz nennt keine feste Zahl. Bei Diensten über 10 Stunden auf tariflicher Grundlage darf die Arbeitszeit im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten (§ 7 Abs. 8 ArbZG). Dazu kommt nach jedem Dienst die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit richten sich nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Regelung, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage. Bereitschaftsdienst muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.

Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden (§ 22 ArbZG). Wer vorsätzlich gegen Höchstarbeitszeit oder Ruhezeiten verstößt und dadurch die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar (§ 23 ArbZG).

Mindestens 11 Stunden ununterbrochen, direkt im Anschluss an den Dienst (§ 5 und § 7 Abs. 9 ArbZG). Bereitschaftsdienst zählt dabei nicht als Ruhezeit.

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