24-Stunden-Schicht
Darfst du 24-Stunden-Schichten anordnen? Was das Arbeitszeitgesetz erlaubt, welche Ausnahmen es gibt und wie du Bereitschaft korrekt abgrenzt.
Dürfen Sie 24-Stunden-Schichten anordnen? In vielen Branchen wie Pflege, Sicherheitsdienst oder Rettungswesen sind 24-Stunden-Schichten gängige Praxis. Doch was erlaubt das Arbeitszeitgesetz, und wie planen und dokumentieren Sie eine solche Schicht, ohne gegen Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten zu verstoßen?
Was ist eine 24-Stunden-Schicht?
Eine 24-Stunden-Schicht beschreibt einen durchgehenden Arbeits- oder Bereitschaftsdienst über den Zeitraum eines vollen Kalendertags, oft mit Ruhe- oder Bereitschaftsphasen. Typische Einsatzfelder:
Pflege & Betreuung (z. B. ambulante Dienste, 24h-Pflege zu Hause)
Feuerwehr & Rettungsdienste
Sicherheitsdienste & Objektschutz
Hausmeisterdienste mit Rufbereitschaft
Ist eine 24-Stunden-Schicht in Deutschland erlaubt?
Arbeitszeitgesetz: Grundsatz & Ausnahmen
Laut § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder erreicht wird.
24h-Schichten überschreiten diese Grenzen deutlich. Erlaubt sind sie nur mit einer besonderen Grundlage:
Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags: Arbeitszeit über 10 Stunden ist möglich, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG).
Verlängerung ohne Ausgleich: nur auf tariflicher Grundlage, mit besonderen Regeln zum Gesundheitsschutz und mit schriftlicher Einwilligung der Beschäftigten (§ 7 Abs. 2a und Abs. 7 ArbZG). Die Einwilligung kann mit einer Frist von sechs Monaten widerrufen werden.
Kirchliche Arbeitgeber: Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften können dieselben Abweichungen in ihren eigenen Regelungen vorsehen (§ 7 Abs. 4 ArbZG).
Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde, etwa für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten (§ 15 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG).
Ohne solche Grundlagen drohen Bußgelder (§ 22 ArbZG) von bis zu 30.000 € pro Verstoß.
Besonderheiten in Pflege & Rettung
Branche | Besondere Regelung |
|---|---|
Pflege | Tarifverträge und kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (z. B. AVR Caritas, AVR Diakonie) mit Regeln zum Bereitschaftsdienst |
Feuerwehr | 24/48- oder 24/72-Dienste. Berufsfeuerwehrleute sind meist Beamte, für sie gelten die Arbeitszeitverordnungen von Bund und Ländern statt des ArbZG |
Sicherheitsdienst | Teilweise 24h möglich, meist über Rufbereitschaft geregelt |
Bereitschaftszeit ≠ Ruhezeit
Laut EuGH zählt Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit, wenn sich Beschäftigte an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten müssen (EuGH, C-151/02, Jaeger). Auch Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein, wenn die Vorgaben die Freizeit stark einschränken, etwa durch eine sehr kurze Reaktionszeit (EuGH, C-518/15, Matzak).
Nach Ende der Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen (§ 5 ArbZG). Dauert die Arbeitszeit länger als 12 Stunden, schreibt § 7 Abs. 9 ArbZG diese 11 Stunden ausdrücklich im unmittelbaren Anschluss vor. Bereitschaftsdienst zählt dabei nicht als Ruhezeit.
Vorteile und Risiken von 24h-Schichten
✅Vorteile für Organisationen
Kontinuität: Weniger Übergaben, klare Verantwortlichkeiten
Planungssicherheit bei Personalmangel
Verlässlichkeit für betreute Personen
⚡Risiken & Herausforderungen
Gesundheitliche Belastung: Risiko für Fehler, Übermüdung
Rechtliche Risiken: Missachtung des ArbZG, unzulässige Ruhezeiten
Fehlende Ausgleichsregelungen: Kein „echter“ Freizeitausgleich
Welche Schichtmodelle für Schlaf und Erholung verträglicher sind, zeigt der Beitrag zum gesündesten Schichtmodell.
So planen Sie eine 24-Stunden-Schicht
Schritt-für-Schritt-Planung
Rechtslage klären: Gibt es einen Tarifvertrag oder eine kirchliche Regelung, die Dienste über 10 Stunden zulässt? Liegt bei Verlängerung ohne Ausgleich die schriftliche Einwilligung vor?
Dienstzeiten strukturieren: aktive Zeiten, Pausen, Bereitschaftsphasen
Ruhezeiten sichern: ggf. versetzter Schichtbeginn für Ausgleich
Zeiterfassung & Auswertung: saubere Dokumentation für Behörden
Zuschläge einplanen: Nacht-, Sonn-/Feiertagsarbeit differenzieren
Praxisbeispiel: 24h-Schicht Pflege (ambulanter Dienst)
Uhrzeit | Aktivität | Arbeitszeit nach ArbZG |
|---|---|---|
08:00–12:00 | Aktive Pflege | 4 Std. |
12:00–16:00 | Bereitschaftsdienst vor Ort (Pause 30 Min.) | 3,5 Std. |
16:00–22:00 | Abendversorgung | 6 Std. |
22:00–08:00 | Rufbereitschaft zu Hause | nur Einsatzzeiten* |
* Rufbereitschaft zählt nur mit den tatsächlichen Einsätzen als Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst vor Ort dagegen voll. Schon ohne Einsätze kommt dieser Dienst auf 13,5 Stunden, er braucht also eine tarifliche Grundlage nach § 7 ArbZG. | ||
Dienstplan per Tool erstellen: So hilft Shiftbase
Mit Shiftbase planen Sie 24-Stunden-Dienste im Dienstplan und haben die erfassten Stunden im Blick:
Dienstpläne mit eigenen Schichttypen, etwa für Bereitschaftsdienst
Zeiterfassung per App: Beginn, Ende und Pausen
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach Ihren Regeln
Export der freigegebenen Stunden für die Lohnabrechnung, als Datei oder über eine Schnittstelle
Das passt zu Pflegediensten, Sicherheitsdiensten, Rettungsdiensten und Hausnotrufdiensten.
Fazit: 24-Stunden-Schichten sind möglich, aber nur mit klarer Grundlage
Die 24-Stunden-Schicht ist kein gesetzlicher Freifahrtschein, sondern nur unter engen rechtlichen Bedingungen erlaubt. Wer sie einsetzt, braucht:
eine Rechtsgrundlage: Tarifvertrag oder kirchliche Regelung, bei Verlängerung ohne Ausgleich die schriftliche Einwilligung
eine Planung mit Ruhezeiten und lückenloser Dokumentation
gesundheitliche Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende
Mit einer soliden Planung und einem Dienstplan, der Bereitschaft und Ruhezeiten sichtbar macht, lassen sich 24h-Schichten im Alltag handhaben. Testen Sie Shiftbase 14 Tage kostenlos.
Häufig gestellte Fragen
Nur mit besonderer Grundlage. Über 10 Stunden am Tag sind erlaubt, wenn ein Tarifvertrag oder eine kirchliche Regelung das zulässt und regelmäßig in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 ArbZG), oder wenn die Aufsichtsbehörde es bewilligt (§ 15 ArbZG). Ohne eine solche Grundlage gilt die Grenze von 10 Stunden.
Das Arbeitszeitgesetz nennt keine feste Zahl. Bei Diensten über 10 Stunden auf tariflicher Grundlage darf die Arbeitszeit im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten (§ 7 Abs. 8 ArbZG). Dazu kommt nach jedem Dienst die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit richten sich nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Fehlt eine solche Regelung, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag oder bezahlte freie Tage. Bereitschaftsdienst muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.
Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden (§ 22 ArbZG). Wer vorsätzlich gegen Höchstarbeitszeit oder Ruhezeiten verstößt und dadurch die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar (§ 23 ArbZG).
Mindestens 11 Stunden ununterbrochen, direkt im Anschluss an den Dienst (§ 5 und § 7 Abs. 9 ArbZG). Bereitschaftsdienst zählt dabei nicht als Ruhezeit.
Alle Begriffe ansehen
- Arbeitsstunden pro MonatIm Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.
- BetriebsvereinbarungEine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle im Betrieb gilt. Was sie regeln darf, besonders bei Arbeitszeit und Dienstplänen.
- Bradford-FaktorDer Bradford-Faktor gewichtet häufige kurze Fehlzeiten stärker als eine lange Krankheit. Formel, Beispiele und was in Deutschland beim Einsatz gilt.
- ElterneigenschaftDie Elterneigenschaft entscheidet, wie viel jemand in die Pflegeversicherung zahlt. Was sie bedeutet, wer als Eltern zählt und wie der Arbeitgeber sie seit 2025 digital abruft.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- LadenschlussgesetzWas vom Ladenschlussgesetz übrig ist: Ladenöffnung ist Ländersache, Bayern hat seit August 2025 ein eigenes Gesetz, und das gilt für dein Personal am Sonntag.
- LohnsteuerDie Lohnsteuer richtet sich nach Bruttolohn, Steuerklasse und Freibeträgen. Wie sie berechnet wird, wann du sie abführst und was als Arbeitgeber dazugehört.
- SchichttauschBeim Schichttausch übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Dienste. Wer zustimmen muss, welche Regeln gelten und ein Muster für das Protokoll.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- UrlaubsbescheinigungDie Urlaubsbescheinigung zeigt, wie viel Urlaub ein Mitarbeiter im laufenden Jahr schon bekommen hat. Pflicht beim Ausscheiden, mit Muster.
- WegeunfallEin Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause. Was versichert ist, was nicht, und was Arbeitgeber melden müssen.
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