Der Arbeitszeitnachweis ist Pflicht – und bietet gleichzeitig echten Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Leitfaden erfahren Sie kompakt, was gesetzlich gefordert ist, wie Sie Arbeitszeiten effizient erfassen und warum digitale Lösungen wie Shiftbase dabei besonders hilfreich sind.
Ein Arbeitszeitnachweis ist eine systematische Dokumentation der täglichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Er enthält Angaben über:
den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende
die tatsächlich geleisteten Stunden
Pausenzeiten und deren Dauer
ggf. Überstunden
und je nach Methode auch den Tätigkeitsbereich oder das Projekt
Warum ist der Arbeitszeitnachweis für Arbeitgeber wichtig?
Für Arbeitgeber dient der Arbeitszeitnachweis mehreren Zwecken:
Erfüllung der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht Laut Arbeitszeitgesetz (§ 16 ArbZG) und dem EuGH-Urteil von 2019 müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden dokumentieren. Diese Pflicht betrifft alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe.
Nachweis für Lohnabrechnung und Vergütung Die Aufzeichnungen sind essenziell, um Arbeitsstunden korrekt zu vergüten, inklusive Überstunden und gesetzlicher Zuschläge.
Schutz vor rechtlichen Konsequenzen Fehlende oder fehlerhafte Arbeitszeitnachweise können zu Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro führen.
Grundlage für interne Planung und Produktivität Mit einem strukturierten Arbeitszeitnachweis behalten Sie als Arbeitgeber den Überblick über Projekte, Kapazitäten und Auslastung.
Ja - unabhängig von Branche, Mitarbeiterzahl oder Arbeitszeitmodell. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2019 und den verschärften deutschen Vorschriften gilt: Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter systematisch zu erfassen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vollzeitkräfte, Teilzeitangestellte oder Minijobber handelt – der Arbeitszeitnachweis betrifft alle Arbeitnehmer. Gerade in Branchen wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie sind die Dokumentationspflichten besonders streng geregelt.
📌 Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich aus:
§ 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Arbeitgeber sind verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden aufzuzeichnen.
EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass alle Unternehmen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen – für sämtliche Arbeitsstunden, nicht nur Überstunden.
Aktuelle deutsche Rechtsprechung (BAG-Urteil 13.09.2022): Das Bundesarbeitsgericht bestätigte, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit systematisch zu erfassen – unabhängig von Größe oder Branche des Unternehmens.
Wer muss Arbeitszeitnachweis führen?
Die Pflicht zur Führung eines Arbeitszeitnachweises betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer, und die Verantwortung zur Umsetzung liegt beim Arbeitgeber. Das bedeutet: Sie als Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter korrekt erfasst und dokumentiert werden.
Alle Arbeitnehmer – unabhängig von Position oder Arbeitszeitmodell
Arbeitnehmer mit Vertrauensarbeitszeit → Auch hier ist eine systematische Erfassung gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn keine feste Uhrzeit vorgegeben ist.
🧾 Besonders betroffen:
Unternehmen im Baugewerbe, Gastgewerbe, Pflege oder Sicherheitsdienst Diese Branchen unterliegen laut § 17 MiLoG (Mindestlohngesetz) strengeren Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeiten – inklusive minutengenauer Erfassung und Archivierung.
Mitarbeiter mit Anspruch auf Mindestlohn → Hier schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit festgehalten werden müssen.
⚠️ Wer ist ausgenommen?
Nur leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen mit Personalverantwortung) sind von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit. In allen anderen Fällen gilt: Arbeitszeitnachweis ist Pflicht.
Tipp von Shiftbase: Unsere Software hilft Ihnen dabei, alle Mitarbeitergruppen rechtssicher und einfach in die Zeiterfassung zu integrieren – egal ob Außendienst, Teilzeit oder Projektarbeit.
Was genau muss im Arbeitszeitnachweis enthalten sein?
Ein vollständiger und rechtskonformer Arbeitszeitnachweis muss alle relevanten Daten zur täglichen Arbeitszeit eines Mitarbeiters enthalten – nicht nur zum Schutz des Arbeitgebers, sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie dem Arbeitszeitgesetz (§ 16 ArbZG) und den EU-Vorgaben zur Zeiterfassung.
Diese Angaben müssen im Arbeitszeitnachweis enthalten sein:
Name des Arbeitnehmers Zur eindeutigen Zuordnung der Zeiterfassung.
Datum des Arbeitstags Der Tag, an dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.
Arbeitsbeginn und Arbeitsende Uhrzeit, wann der Mitarbeiter mit der Arbeit begonnen und sie beendet hat.
Pausenzeiten Beginn und Ende der Pausen sowie die Gesamtdauer der Pausenzeit.
Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden Die berechnete Nettoarbeitszeit pro Tag, ggf. aufgeschlüsselt nach Projekt oder Tätigkeit.
Überstunden (sofern angefallen) Dokumentation von Mehrarbeit über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus.
Unterschrift oder digitale Bestätigung (optional) Bei manueller Erfassung kann eine Signatur durch den Arbeitnehmer und ggf. Vorgesetzten verlangt werden.
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Optional, aber sinnvoll:
Projekt- oder Tätigkeitsbezug Wenn Mitarbeitende an mehreren Aufgaben arbeiten, hilft eine projektbezogene Erfassung der Arbeitszeit z. B. bei der Abrechnung oder Budgetkontrolle.
Arbeitsplatz oder Einsatzort Besonders relevant im Außendienst oder bei mobiler Arbeit.
Bemerkungsfeld Für Ausnahmen, Hinweise oder manuelle Korrekturen.
Welche Formate sind zulässig?
Papierbasierte Stundenzettel In kleinen Betrieben noch üblich, aber anfällig für Fehler und Manipulation.
Excel-Vorlagen oder Word-Dokumente Flexibel, aber manuell pflegeintensiv.
Digitale Zeiterfassungssysteme wie Shiftbase Gesetzeskonform, manipulationssicher und zeitsparend – inkl. Exportfunktion für Lohnabrechnung, Auswertungen und rechtssichere Archivierung. Hier geht’s zur kostenfreien Testversion!
Was passiert ohne Arbeitszeitnachweis?
Wenn Arbeitgeber keinen Arbeitszeitnachweis führen, setzen sie sich einer Reihe von rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Das Fehlen dieser Dokumentation verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und kann zu erheblichen Konsequenzen führen:
Bußgelder und Strafen Arbeitgeber, die die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung nicht einhalten, können mit Bußgeldern belegt werden. Diese Strafen können je nach Schwere des Verstoßes und nach Landesrecht erheblich variieren.
Rechtliche Auseinandersetzungen Ohne einen korrekten Arbeitszeitnachweis ist es schwierig, bei Streitigkeiten über Überstunden, Arbeitszeiten oder die Einhaltung der Ruhezeiten Beweise vorzulegen. Dies kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, die nicht nur kostspielig sind, sondern auch das Image des Unternehmens schädigen können.
Probleme bei der Lohnabrechnung Die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten ist essentiell für die genaue Berechnung von Löhnen, Überstunden und Zulagen. Fehlt der Arbeitszeitnachweis, kann dies zu Fehlern bei der Lohnabrechnung führen, die wiederum Unzufriedenheit und Beschwerden seitens der Mitarbeiter nach sich ziehen können.
Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen Die Einhaltung der Arbeitszeiten ist auch ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes. Überlange Arbeitszeiten ohne ausreichende Ruhepausen können die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch die Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft beeinträchtigen.
Schwierigkeiten bei Betriebsprüfungen Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger kann das Fehlen eines Arbeitszeitnachweises zu erheblichen Problemen führen. Prüfer nutzen diese Aufzeichnungen, um die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu überprüfen. Unstimmigkeiten können zu Nachforderungen und weiteren Strafen führen.
Um diese Risiken zu vermeiden, ist es für Arbeitgeber unerlässlich, ein zuverlässiges System zur Arbeitszeiterfassung zu implementieren und sicherzustellen, dass alle Arbeitszeiten korrekt und lückenlos dokumentiert werden.
Stundennachweis: Vorteile für alle
Ein Stundennachweis bringt klare Vorteile – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Er schafft Transparenz, vereinfacht Prozesse und schützt beide Seiten rechtlich. Besonders in Zeiten wachsender Flexibilität am Arbeitsplatz und gesetzlicher Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung ist der Stundennachweis ein zentrales Steuerungsinstrument im Unternehmen.
✅ Vorteile für Arbeitgeber
Rechtssicherheit und Compliance: Durch die lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten erfüllen Sie als Arbeitgeber die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und EuGH-Rechtsprechung – und beugen Bußgeldern gezielt vor.
Transparenz und Kontrolle: Sie erhalten einen klaren Überblick über die Arbeitsstunden, Überstunden, Pausenzeiten und Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter – tages-, wochen- oder monatsgenau.
Effiziente Lohnabrechnung: Mit einem Stundennachweis können Arbeitsleistungen exakt abgerechnet werden – fehlerfreie Daten sparen Zeit, Kosten und Ärger in der HR- oder Buchhaltungsabteilung.
Projektbezogene Auswertungen: Erfasste Stunden lassen sich Projekten, Kunden oder Tätigkeiten zuordnen – ideal zur Ressourcenplanung, Kalkulation und Leistungsbewertung.
Flexibilität bei hybriden Arbeitsmodellen: Gerade bei Homeoffice oder Gleitzeit bietet ein digital geführter Stundennachweis jederzeit Überblick – für Führungskräfte und Mitarbeiter.
✅ Vorteile für Arbeitnehmer
Verlässliche Abrechnung: Genaue Erfassung schützt vor unbezahlten Überstunden
Transparenz: Jeder Mitarbeiter kann seine geleisteten Stunden jederzeit einsehen
Vertrauensbasis: Ein strukturierter Stundennachweis stärkt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Fazit: Arbeitszeitnachweis – Pflicht mit Mehrwert
Der Arbeitszeitnachweis ist heute weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber – er ist ein zentrales Instrument für Transparenz, Effizienz und Fairness im Unternehmen. Wer die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter konsequent dokumentiert, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern schafft auch eine solide Basis für gerechte Vergütung, strategische Planung und Vertrauen im Arbeitsverhältnis.
Ob mit Excel-Vorlage, Stundenzettel oder digitalem Tool: Entscheidend ist, dass alle relevanten Daten vollständig, korrekt und nachvollziehbar erfasst werden – vom Arbeitsbeginn über Pausenzeiten bis hin zu Überstunden.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Laut Arbeitszeitgesetz (§ 16 ArbZG) sind Pausenzeiten aufzuzeichnen – besonders bei Arbeitszeiten über sechs Stunden täglich.
Mindestens zwei Jahre – in manchen Fällen (z. B. bei Mindestlohn-Dokumentation) sogar länger.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro – besonders bei wiederholter Missachtung der Dokumentationspflicht.
Ja, aber nicht empfehlenswert: Manuelle Aufzeichnungen sind fehleranfällig und oft nicht rechtskonform. Eine digitale Lösung wie Shiftbase bietet deutlich mehr Sicherheit.
Absolut. Mit Tools lassen sich Arbeitsstunden gezielt Projekten oder Tätigkeiten zuordnen – das erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
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