Ihr Guide zum Feiertagszuschlag 2024

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 20 März 2024
Checkliste zur Überprüfung der Feiertagszuschlag-Pflicht

Feiertagszuschläge sind Vergütungen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, die rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Dieser Artikel erklärt, unter welchen Bedingungen Arbeit an diesen Tagen erlaubt ist, wie die Zuschläge berechnet und steuerlich behandelt werden, und bietet einen Überblick über relevante Aspekte wie Nachtarbeits- und Überstundenzuschläge, um Arbeitgebern bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der angemessenen Entlohnung ihrer Mitarbeiter zu helfen.

Was ist Feiertagsarbeit?

Feiertagsarbeit bezieht sich auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Feiertagen, an denen die meisten Menschen üblicherweise frei haben. In bestimmten Berufen und Branchen, wie beispielsweise im Einzelhandel, Gastgewerbe oder in der Gesundheitsversorgung, kann es erforderlich sein, dass Arbeitnehmer auch an solchen Tagen arbeiten müssen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden.

Der Begriff "Feiertagsarbeit" umfasst sowohl die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen als auch an Sonntagen, da Sonntage in vielen Ländern als Ruhetage gelten. Unternehmen müssen die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zur Feiertagsarbeit beachten, um sicherzustellen, dass sie ihren Mitarbeitern angemessene Arbeitsbedingungen bieten und ihre Rechte respektieren.

Die Feiertagsarbeit bringt für Arbeitgeber oft zusätzliche Herausforderungen mit sich, wie die Organisation des Personaleinsatzes, die Berechnung von Feiertagszuschlägen und die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften. Der Feiertagszuschlag ist eine finanzielle Vergütung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für die Arbeit an Feiertagen zahlen, um die besondere Belastung und den Verzicht auf freie Zeit auszugleichen.

Tipp: Shiftbase hat für Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Feiertage in Deutschland 2023 erstellt.

Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen Pflicht?

Arbeitnehmer empfängt Feiertagszuschlag

Ja, die Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder branchenspezifischen Tarifverträgen haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Dieser Zuschlag dient dazu, die besondere Belastung und den Verzicht auf Freizeit auszugleichen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Feiertagszuschlag korrekt zu berechnen und pünktlich auszuzahlen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Eine genaue Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und Tarifverträge sowie deren Umsetzung ist wichtig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Bedingungen für Unternehmen

Der Sonn- und Feiertagszuschlag für Arbeitnehmer kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein. Hier sind einige Situationen, unter denen der Zuschlag von der Steuer befreit sein kann:

Tarifliche Regelungen: Wenn der Sonn- und Feiertagszuschlag in einem Tarifvertrag festgelegt ist und dieser ausdrücklich als steuerfrei gekennzeichnet ist, kann der Zuschlag steuerfrei sein.

Kleinbetragsgrenze: Gemäß den steuerlichen Vorschriften kann ein Sonn- und Feiertagszuschlag bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei sein. Diese Grenze kann sich von Jahr zu Jahr ändern, daher ist es wichtig, die aktuellen Regelungen zu beachten.

Besondere gesetzliche Regelungen: Es gibt bestimmte berufsbezogene Sonderregelungen, die einen steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlag ermöglichen. Dies kann beispielsweise für Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen oder im Gesundheitswesen gelten.

Sonn- und Feiertagszuschlag bei Rufbereitschaft möglich?

Ja, Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge können auch bei Rufbereitschaft anfallen. Bei der Rufbereitschaft ist der Arbeitnehmer zwar nicht aktiv am Arbeitsplatz, steht aber in Bereitschaft, um bei Bedarf einsatzbereit zu sein. Wenn während der Rufbereitschaft tatsächlich Arbeit an Sonn- oder Feiertagen geleistet wird, kann dies zu einem zusätzlichen Zuschlag führen.

Die genaue Regelung hängt von den vereinbarten tariflichen Bestimmungen, individuellen Arbeitsverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen ab. In einigen Fällen kann es sein, dass für die Rufbereitschaft ein bestimmter Zuschlagssatz festgelegt ist, der unabhängig von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden an Sonn- oder Feiertagen gezahlt wird. In anderen Fällen wird der Zuschlag nur für die tatsächlich geleistete Arbeit während der Rufbereitschaft gewährt.

Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Vereinbarungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer angemessen vergütet werden, wenn sie während der Rufbereitschaft an Sonn- oder Feiertagen arbeiten.

Wie hoch ist der Feiertagszuschlag?

Feiertagszuschlag auf Gehaltsabrechnung

Die Höhe des Feiertagszuschlags variiert je nach den geltenden Tarifverträgen, branchenspezifischen Vereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. In der Regel liegt der Feiertagszuschlag zwischen 50% und 100% des regulären Stundenlohns. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Sonderregelungen gelten können, beispielsweise für Nachtarbeit oder Arbeit an besonders geschützten Feiertagen. Erfahren Sie mehr über Nachtzuschläge.

Es lässt sich aber nach der Art der Sonderarbeit berechnen:

  • 25 Prozent des Grundlohns bei Nachtarbeit (23-6 Uhr)
  • Sonntag: 50 Prozent Zuschlag
  • 125 Prozent des Grundlohns für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort und 31.12. ab 14 Uhr
  • 150 Prozent für besondere Feiertagsarbeit (24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12. und 1.5.)

Die Berechnung für Schichten, die vor 0 Uhr starten, ist anders, da diese Schicht faktisch bereits vor Beginn des Feiertags anläuft.

Die genaue Höhe des Feiertagszuschlags sollte in den einschlägigen Regelwerken oder Vereinbarungen nachgelesen werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Feiertagszuschlag korrekt zu berechnen und pünktlich auszuzahlen, um die finanzielle Anerkennung für die geleistete Arbeit an Feiertagen zu gewährleisten.

Eine genaue Kenntnis der tariflichen oder vertraglichen Vereinbarungen sowie die Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Feiertagszuschlag angemessen und korrekt gezahlt wird.

Steuerfreier Sonn- und Feiertagszuschlag für Arbeitnehmer?

Diagramm der Feiertagszuschlag-Raten

Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Unternehmen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die Rahmenbedingungen für die Sonn- und Feiertagsarbeit. Hier sind einige wichtige Punkte, die Arbeitgeber beachten sollten:

Ausnahmeregelungen

Grundsätzlich ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten, es sei denn, es liegen Ausnahmen vor. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe, im Verkehrssektor oder in der Unterhaltungsbranche.

Genehmigungspflicht

Für die Sonn- und Feiertagsarbeit ist in den meisten Fällen eine behördliche Genehmigung erforderlich. Arbeitgeber müssen diese Genehmigung rechtzeitig beantragen und erhalten, bevor sie ihre Mitarbeiter an diesen Tagen beschäftigen dürfen.

Ersatzruhetag

Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser sollte innerhalb einer bestimmten Frist gewährt werden, um die Ausgleichsfunktion zu erfüllen.

Schutz der Arbeitnehmer

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um übermäßige Arbeitsbelastung zu vermeiden und den Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In einigen Branchen oder Unternehmen können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zusätzliche Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit enthalten. Diese müssen beachtet und umgesetzt werden.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen und einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Interessen ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Was sind die Pflichten des Arbeitgebers?

Sonn- und Feiertagsarbeit ohne Feiertagszuschlag

Arbeitgeber haben verschiedene Pflichten im Zusammenhang mit der Sonn- und Feiertagsarbeit und der Zahlung von Feiertagszuschlägen. Hier sind einige wichtige Pflichten:

Einhaltung der rechtlichen Vorgaben

Ein gesetzlicher Anspruch auf den Sonn- oder Feiertagszuschlag besteht tatsächlich nicht. Dafür müssen Sie mindestens einen Ersatzruhetag zum Ausgleich bekommen. Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, beispielsweise der Ostersonntag, können in den Zuschlägen nicht kombiniert werden. Als Arbeitgeber sind Sie also nicht verpflichtet, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag für einen einzelnen Tag wie den Ostersonntag oder andere Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, zu zahlen.

Berechnung und Auszahlung des Feiertagszuschlags

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Feiertagszuschlag korrekt zu berechnen und rechtzeitig auszuzahlen. Die genaue Höhe des Zuschlags richtet sich nach den tariflichen Vereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen.

Tipp: Wie wird der Feiertagszuschlag berechnet? Erfahren Sie hier alles im Detail.

Gewährleistung von Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitgeber müssen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer während der Sonn- und Feiertagsarbeit sorgen. Dies umfasst beispielsweise die Ergreifung von Schutzmaßnahmen, um übermäßige Arbeitsbelastung zu vermeiden und angemessene Ruhezeiten zu gewähren.

Dokumentation und Aufzeichnungspflichten

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten und Feiertagsarbeit ihrer Mitarbeiter ordnungsgemäß dokumentieren und entsprechende Aufzeichnungen führen. Dies dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Informationspflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über ihre Rechte im Zusammenhang mit der Sonn- und Feiertagsarbeit und dem Feiertagszuschlag zu informieren. Dazu gehört auch die Offenlegung der geltenden tariflichen Vereinbarungen oder betrieblichen Regelungen.

Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge

Ja, Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge sind immer steuerpflichtig. Wenn Arbeitnehmer Überstunden oder Mehrarbeit leisten, werden ihnen in der Regel zusätzliche Zuschläge auf den regulären Stundenlohn gezahlt. Diese Zuschläge dienen als finanzielle Anerkennung für die zusätzliche Arbeitsleistung.

Gemäß den steuerlichen Vorschriften unterliegen diese Zuschläge der Besteuerung. Das bedeutet, dass sie bei der Einkommenssteuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden müssen. Die Zuschläge werden dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und unterliegen dem individuellen Einkommenssteuersatz des Arbeitnehmers.

Es ist wichtig, die steuerlichen Vorschriften zu beachten und die Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitnehmer können sich bei steuerlichen Fragen und der korrekten Handhabung der Zuschläge an einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt wenden.

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Im Rahmen von Minijobs stellen sich oft Fragen bezüglich der Bezahlung von Feiertagen.

Ein Minijob ist definiert als eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Verdienst von bis zu 450 Euro pro Monat. Minijobber haben, genau wie Vollzeitbeschäftigte, grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen. Wenn ein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt und der Minijobber an diesem Tag üblicherweise gearbeitet hätte, hat er Anspruch auf Bezahlung.

Feiertagszuschlag wird oft auch als Feiertagsentgelt bezeichnet und stellt eine zusätzliche Zahlung dar, die ein Arbeitgeber leisten kann, wenn ein Angestellter an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet. Bei Minijobs kann die Berechnung des Feiertagszuschlags etwas kompliziert werden, da es auf die spezifischen Bedingungen des Minijobs ankommt.

Generell wird der Feiertagszuschlag auf der Grundlage des normalen Stundenlohns berechnet. Wenn also ein Minijobber normalerweise 9 Euro pro Stunde verdient und an einem Feiertag arbeitet, dann erhält er zusätzlich zum normalen Lohn einen Feiertagszuschlag. Die Höhe dieses Zuschlags kann variieren und hängt vom Arbeitsvertrag und den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Feiertagszuschlag und das normale Gehalt zusammen den monatlichen Verdienst des Minijobbers bilden dürfen, ohne dass die 450-Euro-Grenze überschritten wird. Sollte der monatliche Verdienst durch den Zuschlag die Grenze von 450 Euro überschreiten, gilt die Beschäftigung nicht mehr als Minijob.

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Topic: Zuschlag
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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