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Urlaubsanspruch bei Rente: Deine Pflichten als Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 7 Mai 2025
Mitarbeitergespräch über Urlaubsanspruch bei Rente

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Rente? In diesem Artikel erfährst du, was du als Arbeitgeber beachten musst – von der Urlaubsabgeltung bis zu Sonderfällen wie Krankheit oder Erwerbsminderung.

Was bedeutet Urlaubsanspruch bei Renteneintritt?

Der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt beschreibt das Recht deiner Mitarbeitenden, ihren verbleibenden Erholungsurlaub trotz bevorstehender Rente in Anspruch zu nehmen. Auch wenn sie das Unternehmen altersbedingt, wegen einer Erwerbsminderungsrente oder eines vorgezogenen Ruhestands verlassen, bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch bestehen.

Wichtig für dich ist vor allem das Datum des Rentenbeginns: Scheidet ein Mitarbeitender in der zweiten Jahreshälfte aus, besteht in der Regel Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Bei einem Austritt in der ersten Jahreshälfte wird der Urlaub meist anteilig berechnet. Grundlage dafür ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sowie die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Du bist verpflichtet, offene Urlaubsansprüche entweder vor Renteneintritt zu gewähren oder – wenn das nicht mehr möglich ist – eine Urlaubsabgeltung zu leisten. Das gilt besonders, wenn der Urlaub wegen Krankheit, betrieblicher Umstände oder zeitlicher Nähe zum Rentenbeginn nicht mehr genommen werden konnte.

Tipp: Kümmere dich frühzeitig um die Planung des Renteneintritts deiner Mitarbeitenden. So vermeidest du rechtliche Fallstricke und stellst sicher, dass alle Ansprüche korrekt abgewickelt werden. Denk auch an mögliche tarifliche Regelungen und Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.

Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch beim Renteneintritt

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach mehreren Faktoren, die du als Arbeitgeber beachten solltest – unter anderem der genaue Zeitpunkt des Ausscheidens und mögliche Sonderfälle wie Erwerbsminderung.

Regelaltersrente oder Erwerbsminderungsrente

Der Urlaubsanspruch gilt sowohl bei Renteneintritt nach Erreichen der Regelaltersgrenze als auch bei Erwerbsminderungsrente. In beiden Fällen endet das Arbeitsverhältnis, und es muss geklärt werden, ob Urlaub noch gewährt oder abgegolten werden muss.

Eintritt in der ersten oder zweiten Jahreshälfte

  • Bei Renteneintritt in der zweiten Jahreshälfte: Anspruch auf vollen Jahresurlaub

  • Bei Renteneintritt in der ersten Jahreshälfte: meist nur anteiliger Urlaubsanspruch

Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des BAG und ist auch bei teilweiser Beendigung des Arbeitsverhältnisses relevant.

Weitere Voraussetzungen im Überblick

  • Der Mitarbeitende muss zu Beginn des Urlaubsjahres in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen

  • Das Arbeitsverhältnis darf nicht schon vor Jahresbeginn zur Beendigung vorgesehen sein

  • Urlaub, der wegen Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit nicht genommen wurde, kann rückwirkend geltend gemacht werden

  • Tarifverträge können zusätzliche Vorgaben oder Vorteile enthalten

Prüfe diese Voraussetzungen frühzeitig, um finanzielle oder rechtliche Risiken zu vermeiden.

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Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Endet das Arbeitsverhältnis durch Renteneintritt, stellt sich die Frage, was mit nicht genommenem Urlaub passiert. In vielen Fällen kommt die Urlaubsabgeltung ins Spiel – also die Auszahlung offener Urlaubstage.

💶 Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Ein Anspruch entsteht, wenn:

  • Urlaub wegen Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte

  • Der Rentenbeginn kurzfristig ansteht

  • Das Arbeitsverhältnis endet und Urlaub nicht mehr übertragen werden kann

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz und BAG-Urteile (z. B. 9 AZR …)

📊 Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Die Berechnung der Urlaubsabgeltung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden:

  • Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche

  • Berechnung des durchschnittlichen Tagesverdiensts

  • Multiplikation mit der Anzahl der offenen Urlaubstage

Formel:

Urlaubsabgeltung =
(Gesamtbruttogehalt der letzten 13 Wochen ÷ Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage in diesen 13 Wochen) × Anzahl der offenen Urlaubstage

Beispiel:

  • Bruttogehalt der letzten 13 Wochen: 7.800 €

  • Tatsächliche Arbeitstage in diesem Zeitraum: 65

  • Offene Urlaubstage: 10

Berechnung:
Tagesverdienst = 7.800 € ÷ 65 = 120 €
Urlaubsabgeltung = 120 € × 10 = 1.200 € brutto

📁 Was musst du als Arbeitgeber beachten?

  • Auszahlung zeitnah nach Ausscheiden

  • Dokumentation der Berechnung

  • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen prüfen

Handle transparent und gesetzeskonform – besonders bei sensiblen Fällen wie dem Übergang in den Ruhestand.

Arbeitgeberteam diskutiert Urlaubsanspruch bei Renteneintritt - Rentner

Was passiert mit Resturlaub und nicht genommenem Urlaub?

Tritt ein Mitarbeitender in den Ruhestand ein und hat noch Urlaub offen, musst du prüfen, ob dieser verfällt oder ausgezahlt werden muss.

Verfall oder Abgeltung?

Urlaub darf nicht verfallen, wenn er aus anerkannten Gründen nicht genommen werden konnte – zum Beispiel bei:

  • Langandauernder Krankheit

  • Kurzfristigem Renteneintritt

  • Betrieblicher Nichtgewährung

In diesen Fällen ist Urlaubsabgeltung erforderlich.

Rechtsprechung

Das BAG und der EuGH haben klar entschieden: Auch bei Renteneintritt dürfen Ansprüche nicht einfach verfallen. Urteile wie 9 AZR … sichern den Anspruch zusätzlich ab.

Voraussetzungen für Abgeltung:

  • Urlaub konnte aus rechtlich anerkannten Gründen nicht genommen werden

  • Arbeitsverhältnis endet vollständig

  • Urlaub ist nicht durch eigene Versäumnisse verfallen

Personalakte mit Vermerk: Urlaubsanspruch bei Renteneintritt

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Du trägst die Verantwortung, den Urlaubsanspruch korrekt zu behandeln. Fehler können zu rechtlichen Problemen oder Nachforderungen führen.

Informations- und Dokumentationspflicht

Du musst Mitarbeitende über offene Urlaubsansprüche informieren. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, kann dein Unternehmen haftbar gemacht werden.

Gewährung oder Abgeltung von Urlaub

Sorge dafür, dass Urlaub vor Renteneintritt genommen wird – oder zahle ihn aus, wenn das nicht mehr möglich ist (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Berücksichtigung von Sonderzahlungen und Tarifverträgen

Berücksichtige mögliche Regelungen zu Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld – besonders, wenn sie an Urlaubsanspruch gekoppelt sind.

Handlungsempfehlungen

  • Frühzeitig Rücksprache mit dem Arbeitnehmer über den geplanten Rentenbeginn halten

  • Urlaubsansprüche systematisch erfassen und rechtzeitig kommunizieren

  • Eventuelle Sonderregelungen aus dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung prüfen

  • Bei Unsicherheiten arbeitsrechtlichen Rat einholen

Die korrekte Abwicklung des Urlaubsanspruchs beim Renteneintritt ist ein wichtiger Bestandteil einer fairen und rechtssicheren Personalpolitik. Wenn du als Arbeitgeber proaktiv handelst, minimierst du Risiken und förderst ein positives Betriebsklima – auch über das Arbeitsverhältnis hinaus.

Interessiert, wie sich der Urlaubsanspruch in anderen Situationen verändert?

Erfahre mehr über typische Sonderfälle wie Kündigung, Arbeitgeberwechsel oder Mutterschutz – und sichere dich auch in anderen HR-Bereichen rechtlich ab:

 

Tipps für dich als Arbeitgeber im Umgang mit dem Thema

Ein geordneter Übergang in den Ruhestand beginnt nicht erst mit dem letzten Arbeitstag. Wenn du frühzeitig planst und die rechtlichen Grundlagen kennst, schaffst du Klarheit und vermeidest Konflikte rund um den Urlaubsanspruch beim Renteneintritt.

📆 Plane rechtzeitig: Sobald ein Mitarbeitender seinen bevorstehenden Renteneintritt ankündigt, solltest du prüfen, wie viele Urlaubstage noch offen sind. So bleibt genug Zeit, den Jahresurlaub einzuplanen oder – wenn nötig – eine Urlaubsabgeltung vorzubereiten.

📋 Prüfe tarifliche Regelungen: Neben dem Bundesurlaubsgesetz gelten häufig auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen mit zusätzlichen Ansprüchen oder Fristen. Diese solltest du individuell berücksichtigen.

📁 Dokumentiere alles schriftlich: Von der Urlaubsübersicht über die Abgeltungsvereinbarung bis zur Kommunikation mit dem Mitarbeitenden – eine saubere Dokumentation schützt dich vor Missverständnissen und rechtlichen Risiken.

📣 Kommuniziere offen und frühzeitig: Eine transparente Absprache schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass dein Mitarbeitender genau weiß, welche Rechte und Pflichten gelten.

⚖️ Hol dir rechtlichen Rat bei Unsicherheiten: Gerade in Sonderfällen wie Krankheit, Erwerbsminderungsrente oder strittiger Abgeltung ist rechtlicher Beistand durch eine Fachperson für Arbeitsrecht sinnvoll.

Mit diesen Maßnahmen stellst du sicher, dass Urlaubsansprüche korrekt abgewickelt werden – im Sinne deiner Mitarbeitenden und einer professionellen, rechtssicheren Personalpraxis.

Arbeitnehmer bespricht mit Vorgesetztem den Hinzuverdienst nach Renteneintritt

Fazit

Der Urlaubsanspruch bei Renteneintritt ist ein wichtiger Bestandteil der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – und sollte von dir als Arbeitgeber nicht unterschätzt werden. Egal ob regulärer Rentenbeginn, Erwerbsminderungsrente oder ein Austritt in der zweiten Jahreshälfte: Die Rechtslage ist eindeutig. Offene Urlaubstage verfallen nicht automatisch und müssen, wenn sie nicht mehr genommen werden können, finanziell abgegolten werden.

Es lohnt sich, frühzeitig Klarheit über verbleibende Urlaubstage zu schaffen, tarifliche Regelungen zu prüfen und alle Schritte sauber zu dokumentieren. So vermeidest du rechtliche Konflikte und ermöglichst deinen Mitarbeitenden einen fairen und professionellen Übergang in den Ruhestand.

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Häufig gestellte Fragen

  • Tritt dein Mitarbeitender ab dem 1. Juli in den Ruhestand ein, hat er in der Regel Anspruch auf den vollen Jahresurlaub – selbst wenn er nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat. Diese Regelung geht auf die gängige Rechtsprechung zum Bundesurlaubsgesetz zurück.

  • Ja. Konnte der Urlaub aus anerkannten Gründen – wie z. B. Krankheit oder einem sehr kurzfristigen Renteneintritt – nicht mehr genommen werden, musst du ihn abgelten. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden.

  • Ja, auch bei einer Erwerbsminderungsrente besteht Anspruch auf noch offenen Urlaub. Endet das Arbeitsverhältnis vollständig, musst du den Resturlaub ebenfalls auszahlen – vorausgesetzt, der Anspruch ist nicht verfallen, etwa durch unterlassene Geltendmachung.

 

Vorschriften
Topic: Urlaub
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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