Gesetzliche Feiertage 2026 – Kalender, Arbeitsrecht, Planungstipps

Geschrieben von: Beke SchoustraLesezeit: 5 minVeröffentlicht am: 11. Januar 2023

Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland Ländersache - was in Bayern frei ist, ist in Hamburg ein normaler Arbeitstag. Für Arbeitgeber mit mehreren Standorten, Pendlern im Team oder Schichtbetrieb in Gastronomie, Pflege oder Einzelhandel entstehen daraus konkrete Compliance-Pflichten: Wer arbeitet an welchem Feiertag, wer bekommt Lohnfortzahlung, wann greift das Beschäftigungsverbot und welche Zuschläge sind tariflich verpflichtend?

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlage

Inhalt

Relevanz

§ 9 ArbZG

Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen

Grundregel - Ausnahmen in § 10 ArbZG

§ 10 ArbZG

Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot (Gastronomie, Pflege, Transport etc.)

Wichtig für Schichtbetriebe

§ 11 ArbZG

Ausgleichspflicht bei Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag)

Gilt analog für Feiertagsarbeit

§ 2 EFZG

Lohnfortzahlung an Feiertagen nach Lohnausfallprinzip

Voller Lohn auch ohne Arbeit

§ 3b EStG

Steuerfreiheit von Feiertagszuschlägen

Max. 125 % steuerfreier Zuschlag

Länderspezifische Feiertagsgesetze

Jedes Bundesland regelt Feiertage eigenständig

Unterschiede je Standort beachten


Alle gesetzlichen Feiertage 2026 - Bundesweite Übersicht

Feiertag

Datum 2026

Wochentag

Gilt in

Neujahr

1. Januar

Donnerstag

Alle Bundesländer

Heilige Drei Könige

6. Januar

Dienstag

BW, BY, ST

Internationaler Frauentag

8. März

Sonntag

BE, MV

Karfreitag

3. April

Freitag

Alle Bundesländer

Ostersonntag

5. April

Sonntag

BB

Ostermontag

6. April

Montag

Alle Bundesländer

Tag der Arbeit

1. Mai

Freitag

Alle Bundesländer

Christi Himmelfahrt

14. Mai

Donnerstag

Alle Bundesländer

Pfingstsonntag

24. Mai

Sonntag

BB

Pfingstmontag

25. Mai

Montag

Alle Bundesländer

Fronleichnam

4. Juni

Donnerstag

BW, BY, HE, NRW, RP, SL

Mariä Himmelfahrt

15. August

Samstag

SL, teils BY

Tag der Deutschen Einheit

3. Oktober

Samstag

Alle Bundesländer

Reformationstag

31. Oktober

Samstag

BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH

Allerheiligen

1. November

Sonntag

BW, BY, NRW, RP, SL

Buß- und Bettag

18. November

Mittwoch

SN

1. Weihnachtstag

25. Dezember

Freitag

Alle Bundesländer

2. Weihnachtstag

26. Dezember

Samstag

Alle Bundesländer

Abkürzungen: BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, BE = Berlin, BB = Brandenburg, HB = Bremen, HH = Hamburg, HE = Hessen, MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI = Niedersachsen, NRW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, SH = Schleswig-Holstein, TH = Thüringen

Hinweis: Der Weltkindertag (20. September) gilt in Thüringen als gesetzlicher Feiertag. Das Augsburger Friedensfest (8. August) gilt nur in der Stadt Augsburg.

Beschäftigungsverbot an Feiertagen - und die Ausnahmen

Die Grundregel (§ 9 ArbZG)

An gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das gilt für alle Arbeitnehmer - unabhängig von Branche, Arbeitsmodell oder Vertragsart.

Zulässige Ausnahmen (§ 10 ArbZG)

Folgende Branchen dürfen unter bestimmten Bedingungen an Feiertagen beschäftigen:

Branche / Bereich

Grundlage

Bedingung

Gastronomie und Hotellerie

§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG

Nur soweit betrieblich notwendig

Pflege und Gesundheitswesen

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG

24-Stunden-Versorgung erforderlich

Transport und Logistik

§ 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG

Aufrechterhaltung des Verkehrs

Einzelhandel (eingeschränkt)

Länderspezifische Regelungen

Nur in bestimmten Bundesländern

Kultur, Freizeit, Sport

§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG

Publikumsveranstaltungen

Notdienste, Feuerwehr

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG

Gefahrenabwehr

Produktion (Konti-Betrieb)

§ 10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG

Technisch notwendiger Dauerbetrieb


Ausgleichspflicht bei Feiertagsarbeit

Wer an einem Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Das gilt auch für die meisten Ausnahmebranchen.

Lohnfortzahlung und Zuschläge

Lohnfortzahlung an Feiertagen (§ 2 EFZG)

Fällt ein Feiertag auf einen planmäßigen Arbeitstag, erhält der Mitarbeitende vollen Lohn - so als hätte er gearbeitet. Das nennt sich Lohnausfallprinzip.

Was das bedeutet:

  • Vollzeitkräfte: voller Tageslohn

  • Teilzeitkräfte: Lohn für die planmäßigen Stunden des Tages

  • Minijobber: Lohnfortzahlung nur wenn der Feiertag auf einen planmäßigen Arbeitstag fällt

  • Stundenlöhner: Lohn für die ausgefallenen Stunden

Was das nicht bedeutet:

  • Mitarbeitende in Kurzarbeit erhalten keine Lohnfortzahlung für Feiertage, die in den Kurzarbeitszeitraum fallen

  • Mitarbeitende ohne planmäßige Arbeit an diesem Wochentag haben keinen Anspruch

Feiertagszuschläge: Gesetz vs. Tarifvertrag

Zuschlagsart

Gesetzlich vorgeschrieben?

Steuerfreiheit § 3b EStG

Feiertagszuschlag (Arbeit am Feiertag)

Nein - nur per TV/BV

Bis 125 % des Grundlohns

Sonntagszuschlag

Nein - nur per TV/BV

Bis 50 % des Grundlohns

Nachtzuschlag kombiniert

Nein - nur per TV/BV

Bis 40 % (oder 25 % ab 0 Uhr)

Hochfeiertage (z. B. 1. Mai, 25.12.)

Nein - nur per TV/BV

Bis 150 % des Grundlohns

Wichtig für Arbeitgeber: Auch wenn Zuschläge nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sind sie in den meisten relevanten Branchen tarifvertraglich verpflichtend. NGG (Gastronomie), TVöD-P (Pflege), HDE (Einzelhandel) und die Metalltarifverträge enthalten alle konkrete Feiertagszuschlagsregelungen.

Feiertage und Urlaub: Die häufigsten Irrtümer

Irrtum 1: "Ein Feiertag im Urlaub spart einen Urlaubstag."
Falsch. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen genehmigten Urlaubstag, zählt dieser Urlaubstag trotzdem als genommener Urlaubstag. Nur wenn der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt (also nicht im Urlaub liegt), reduziert er den Urlaubsanspruch nicht.

Irrtum 2: "Feiertage gelten für alle Mitarbeitenden gleich."
Falsch. Maßgeblich ist der Feiertag am Arbeitsort, nicht am Wohnort. Ein Mitarbeitender aus Bayern, der in einem Hamburger Büro arbeitet, hat am Reformationstag keinen Feiertag - sein Hamburger Arbeitsort gilt.

Irrtum 3: "Minijobber haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung an Feiertagen."
Falsch. Minijobber haben denselben Anspruch auf Lohnfortzahlung wie andere Arbeitnehmer - aber nur für Tage, die planmäßig Arbeitstage gewesen wären.

Irrtum 4: "Feiertagszuschläge muss ich immer zahlen."
Nicht automatisch. Gesetzlich vorgeschrieben sind Zuschläge nicht - aber wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt, sind sie dort verankert und damit verpflichtend.

Planung im Schichtbetrieb: 4 Schritte für einen feiertagssicheren Dienstplan

Schritt 1 - Feiertage je Standort definieren

Hinterlege für jeden Betriebsstandort die geltenden Feiertage im Dienstplan-System. Bei mehreren Bundesländern: separate Profile pro Standort. Ein einheitlicher nationaler Kalender funktioniert nur für die 9 bundesweiten Feiertage.

Schritt 2 - Mindestbesetzung für Feiertage festlegen

Definiere, wie viele Mitarbeitende an Feiertagen mindestens im Einsatz sein müssen - und in welchen Bereichen. Das ist die Basis für die Auswahl, wer arbeitet, und schützt bei Streitigkeiten über die Feiertags-Einteilung.

Schritt 3 - Feiertagsarbeit fair verteilen

Dokumentiere, wer in den vergangenen Perioden an Feiertagen gearbeitet hat. Eine transparente Rotationsregelung verhindert Konflikte und schützt vor Vorwürfen der willkürlichen Zuteilung.

Schritt 4 - Zuschläge und Lohnfortzahlung im System abbilden

Stelle sicher, dass dein Zeiterfassungs- und Abrechnungssystem Feiertage automatisch erkennt und die korrekten Lohnregeln anwendet - Lohnfortzahlung für Nicht-Arbeit, Zuschläge für Feiertagsarbeit, Ersatzruhetag-Tracking.


Fazit

Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland kein einheitliches Thema - 16 Bundesländer, bis zu 19 verschiedene Feiertage pro Jahr, unterschiedliche Zuschlagsregeln in verschiedenen Tarifverträgen. Wer Schichtbetrieb in mehreren Bundesländern hat oder auch nur einen Mitarbeitenden aus einem anderen Bundesland beschäftigt, braucht ein System, das Feiertage standortbezogen automatisch erkennt und die korrekten Lohnregeln anwendet.

Shiftbase ordnet Feiertage automatisch nach Standort zu, berechnet Lohnfortzahlung und Zuschläge korrekt und zeigt im Dienstplan sofort, wo an Feiertagen Besetzungslücken entstehen. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.

Häufig gestellte Fragen

Immer der Arbeitsort entscheidet. Das ist besonders relevant für Pendler und mobile Mitarbeitende. Ein Mitarbeitender, der in einem Bundesland wohnt, das einen bestimmten Feiertag nicht kennt, aber in einem Bundesland arbeitet, das ihn hat, hat trotzdem frei. 

Grundsätzlich gilt ein Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG). Ausnahmen sind in § 10 ArbZG geregelt und betreffen Gastronomie, Pflege, Transport, Kultur und weitere Branchen. Die Ausnahme muss betrieblich notwendig sein - nicht nur wirtschaftlich wünschenswert.

Gesetzlich nicht. Aber in den meisten Branchen mit Schichtarbeit gelten Tarifverträge (NGG, TVöD-P, HDE), die Zuschläge verpflichtend vorschreiben. Zusätzlich sind Feiertagszuschläge bis 125 % des Grundlohns steuerfrei (§ 3b EStG) - ein relevanter Vorteil für beide Seiten.

Beke Schoustra
Beke SchoustraAccount Executive DACH

Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.

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