Definition: Was ist Lohnfortzahlung?
Lohnfortzahlung ist eine Leistung, die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer erbringen müssen, wenn diese aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit wird das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin gezahlt, als ob er normal arbeiten würde.
Die Regelungen zur Lohnfortzahlung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgelegt. Gemäß § 3 EFZG muss ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig ist, für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen weiterhin sein volles Gehalt erhalten. Für diesen Zeitraum besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag hat.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert, greift die Krankenversicherung des Arbeitnehmers und es wird Krankengeld gezahlt. Die Berechnung der Höhe des Krankengeldes ist in § 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sich über ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Klaren sind, um möglichen Problemen vorzubeugen. Es kann in Einzelfällen auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, wenn Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung nicht erfüllt sehen.
Welche Vorteile bietet die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine der wichtigsten Absicherungen für Arbeitnehmer. Im Falle einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit erhalten sie weiterhin ihr Gehalt. Doch nicht nur Arbeitnehmer profitieren von dieser Regelung, auch Arbeitgeber haben Vorteile davon. Durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestärkt, was sich positiv auf das Arbeitsklima auswirken kann.
1. Verbesserte Mitarbeitermoral und -bindung: Wenn Mitarbeiter wissen, dass sie während einer vorübergehenden Abwesenheit weiterhin ihren Lohn erhalten, kann dies ihnen Sicherheit geben und ihre allgemeine Arbeitszufriedenheit verbessern. Langfristig kann dies zu einer gesteigerten Mitarbeiterbindung führen.
2. Verbesserte Produktivität: Wenn ein Mitarbeiter die notwendige Auszeit für seine Gesundheit oder persönliche Verpflichtungen nehmen kann, ohne sich um einen Einkommensverlust sorgen zu müssen, kehrt er wahrscheinlich erfrischt und produktiv an seinen Arbeitsplatz zurück.
3. Verbesserter Ruf des Arbeitgebers: Die Bereitstellung von Lohnfortzahlung kann den Ruf eines Unternehmens als fairer und unterstützender Arbeitgeber verbessern. Dadurch wird es einfacher, Spitzentalente anzuziehen und aktuelle Mitarbeiter zu halten.
4. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: In einigen Ländern und Regionen kann die Lohnfortzahlung gesetzlich vorgeschrieben sein, daher kann das Einhalten dieser Vorschriften verpflichtend sein.
Herausforderungen bei Lohnfortzahlung - Gemeinsame Bedenken?

Obwohl die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer von Vorteil sein kann, gibt es auch einige Bedenken und Herausforderungen, die Arbeitgeber beachten müssen. Eine der größten Herausforderungen ist die finanzielle Belastung für das Unternehmen, insbesondere für kleine Unternehmen oder Unternehmen mit begrenzten Ressourcen. Wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt oder aus anderen Gründen nicht arbeiten kann, muss das Unternehmen nicht nur den Lohn des Mitarbeiters fortzahlen, sondern auch die Arbeitskosten für eine Ersatzkraft tragen.
Ein weiteres Problem ist, dass einige Arbeitnehmer möglicherweise versuchen, das System auszunutzen, indem sie sich krank melden, obwohl sie nicht wirklich krank sind. Dies kann zu Missbrauch führen und die Kosten für das Unternehmen erhöhen.
Schließlich kann die Lohnfortzahlung auch eine bürokratische Herausforderung darstellen. Die genauen Bedingungen und Anforderungen können von Land zu Land und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein, was zu Verwirrung und Unsicherheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen kann. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber klare Richtlinien und Verfahren haben, um sicherzustellen, dass die Lohnfortzahlung korrekt und fair angewendet wird.
Was sind die Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, aber die genauen Voraussetzungen können je nach Region und Unternehmen variieren. Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer, um Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu haben, eine bestimmte Zeit im Unternehmen tätig sein und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Die Länge der Zeit, die ein Mitarbeiter im Unternehmen arbeiten muss, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, wird oft als Wartezeit bezeichnet. Diese Wartezeit variiert je nach Region und Unternehmen und kann zwischen einem und sechs Monaten liegen.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Fristen, innerhalb derer der Mitarbeiter seine Krankheit dem Arbeitgeber melden muss, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. In einigen Fällen kann auch eine erneute ärztliche Untersuchung erforderlich sein, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen oder zu verlängern. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die genauen Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung kennen und verstehen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß angewendet werden.
§ 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes

Nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes besteht für einen erkrankten Arbeitnehmer sowohl eine Melde- als auch eine Nachweispflicht. Beides ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Zunächst muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die krankheitsbedingte Abwesenheit unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, melden. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn bereits ein Arzt mit dem Fall befasst ist. Die Berichterstattung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Darüber hinaus müssen sie rechtzeitig Nachweise über ihre Erkrankung erbringen, etwa ein ärztliches Attest. Der Arbeitgeber kann dies während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit jederzeit verlangen. Kommt ein Arbeitnehmer seinen Melde- und Nachweispflichten nicht nach, darf er keine Lohnfortzahlung erhalten.
Was ist die Meldepflicht?
Die Meldepflicht besagt, dass ein Mitarbeiter den Chef so schnell wie möglich über seine Krankheit und Abwesenheit einschließlich der voraussichtlichen Dauer informieren muss. Dies ermöglicht es einem Arbeitgeber, sein Personal umzuplanen. Je früher er von einem Krankheitsfall erfährt, desto eher kümmert er sich um Ersatz oder eine neue Aufgabenverteilung.
Die Verpflichtung gilt auch im Ausland. Ebenso meldet der Arbeitnehmer im Urlaub sofort eine Krankheit, um seine Urlaubstage zurückzubekommen. Der Arbeitnehmer darf bei der Krankmeldung die Art der Arbeitsunfähigkeit dem Chef nicht mitteilen.
Was bedeutet die Nachweispflicht?
Die Nachweispflicht bedeutet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines Arztes. Laut Gesetz ist eine solche Bescheinigung ab dem dritten Kalendertag (kein Werktag) einer Krankheit erforderlich. Bei einer Abwesenheit von drei Krankheitstagen oder weniger ist keiner erforderlich. Der Arbeitgeber ist berechtigt, diese Frist zu unterschreiten und am ersten Tag eine AU zu verlangen. Im Ausland und im Urlaub ist die Ausstellung einer Bescheinigung am ersten Tag gesetzlich vorgeschrieben. Dauert die Krankheit länger als in der AU angegeben, erhält der Arbeitnehmer am ersten Folgetag eine neue Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Liegt dem Arbeitnehmer für die Dauer der Krankheit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach § 7 EntgFG verweigern. Vermutet das Unternehmen, dass der Mitarbeiter nicht behindert ist, kann es Schritte unternehmen, um dies zu beweisen. Eine Kündigung ist unter Umständen auch dann möglich, wenn die Krankheit tatsächlich vorgetäuscht wurde.
Geht ein Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nach, darf er diese im Krankheitsfall ausüben, wenn er dafür nicht arbeitsfähig ist. Ein Zugbegleiter mit einem gebrochenen Bein kann in Teilzeit an seinem Nebenjob im Callcenter arbeiten.
Wer bekommt Krankengeld und wie lange?

Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit mindestens vier Wochen andauert. Allerdings darf der Arbeitgeber den Lohn bis zu sechs Wochen weiterzahlen, üblicherweise nachdem das Krankengeld von der Krankenkasse ausgezahlt wurde.
Sofern alle Melde- und Nachweispflichten erfüllt sind und das Arbeitsverhältnis besteht, ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Nur bei kurzfristigen Erkrankungen kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern, wenn er nachweist, dass ihm dadurch erhebliche Härten entstehen.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, Minijobber, Ferienhilfskräfte, Studentenjobs, Auszubildende und alle Leiharbeiter. Die Lohnfortzahlung kann bereits ab dem ersten Arbeitstag gewährt werden, jedoch schreibt das Gesetz eine Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses von vier Wochen vor.
Wenn ein Arbeitnehmer nach drei Wochen bei seinem neuen Arbeitgeber arbeitsunfähig wird, hat er für eine Woche keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn die Krankheit jedoch länger als eine Woche dauert, beginnt der Anspruch nach einer Betriebszugehörigkeit von vier Wochen. Es obliegt dem Unternehmen, ob es vorher zahlt oder nicht.
In der Probezeit gibt es keine Ausnahme von der Lohnfortzahlung. Wenn der Arbeitnehmer länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist, hat er im Krankheitsfall Anspruch darauf. Auszubildende, die in eine Festanstellung im Betrieb wechseln, können die Zeit der Ausbildung auf die vierwöchige Wartezeit anrechnen.
Wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit krank ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ersatz zu finden, ähnlich wie bei der Urlaubsvertretung.
Was gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Sowohl bei körperlichen als auch bei psychischen Erkrankungen erhält ein Arbeitnehmer Lohnfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Dazu gehört jede Art von Krankheit, sofern sie den Arbeitnehmer arbeitsunfähig macht. Mit einem gebrochenen Bein kann man zwar telefonieren, aber keine Post zustellen. Auch bei einer Organspende oder Blutstammzellspende besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch bei einem legalen Schwangerschaftsabbruch oder einer Sterilisation sowie bei einer notwendigen und vom Sozialhilfeträger genehmigten Behandlung oder Rehabilitation.
Der Arbeitgeber muss aber nicht für jeden Krankheitsfall aufkommen. Hat der Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, ist er selbst verschuldet. Wer einen Autounfall verursacht oder im Rausch eine Schlägerei anzettelt und dadurch arbeitsunfähig wird, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wer viel Zeit mit Kollegen verbringt, die wegen der Grippe arbeitsunfähig und infiziert sind, hat ebenfalls schlechte Karten. (Extrem-)Sportunfälle sind ein umstrittenes Thema, aber auch hier gilt oft: Wer nicht fahrlässig handelt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Kann der Arbeitnehmer Schadenersatz von Dritten verlangen, geht der Anspruch auf den Arbeitgeber über (Anspruchsübergang bei Haftpflicht, § 6 EntgFZ ). Dies gilt für vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberbeiträge zur Sozial- und Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Der verunfallte Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber auf das Verschulden eines Dritten hinzuweisen.
Wie lange gilt die Lohnfortzahlung?

Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Allgemeinen gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen zu gewähren. Dabei beginnt die Frist ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall. Die Lohnfortzahlung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe begrenzt und beträgt in der Regel 100% des Nettogehalts für die ersten sechs Wochen.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert, greift in der Regel die Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Dabei ist zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. der Dauer der Arbeitsunfähigkeit, der Art der Krankheit und dem Versicherungsstatus. In der Regel wird das Krankengeld für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen gezahlt.
Es ist jedoch zu beachten, dass es je nach Landesgesetzgebung und Tarifverträgen auch abweichende Regelungen zur Lohnfortzahlung geben kann. In manchen Fällen können Arbeitgeber auch freiwillig eine längere Lohnfortzahlung gewähren.
Wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer Krankheit neun Monate lang arbeitsunfähig ist, zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen. Wenn der Mitarbeiter nach einer dreimonatigen Rückkehr erneut erkrankt, beginnt die Sechs-Wochen-Frist erneut genau ein Jahr nach Beginn der ersten Krankheit.
Wenn ein Mitarbeiter während der Genesung von einer Krankheit eine weitere Krankheit erleidet, zum Beispiel eine Grippe nach einem gebrochenen Arm, verlängert sich die Sechs-Wochen-Frist nicht. Der Arbeitgeber zahlt nur die sechs Wochen, selbst wenn die zweite Krankheit über die Arbeitsunfähigkeit aufgrund des gebrochenen Arms hinausgeht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich hierbei um einen "Einheit des Präventionsfalls". Der Arbeitgeber kennt den Grund der Erkrankung nicht und kann davon ausgehen, dass es sich um dieselbe Erkrankung handelt. Eine ärztliche Bescheinigung (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist erforderlich, um Entgeltfortzahlung für den zweiten Zeitraum zu erhalten.
Wenn das Arbeitsverhältnis während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit endet, zum Beispiel aufgrund einer Befristung, endet auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur in bestimmten Fällen zulässig. In diesem Fall besteht der Anspruch jedoch weiterhin. Gleiches gilt für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer aufgrund von Umständen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat.
Was passiert mit der Gehaltsfortzahlung nach sechs Wochen?
Nach sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, tritt in der Regel das Krankengeld in Kraft. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Höhe des Krankengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe des Gehalts und der Dauer der Versicherungszeit.
Um Krankengeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vom Arzt einreichen. Das Krankengeld wird dann rückwirkend ab dem siebten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Die Dauer, für die Krankengeld gezahlt wird, hängt ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab. Im Allgemeinen besteht Anspruch auf Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist noch immer arbeitsunfähig ist, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung des Krankengeldbezugs beantragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z.B. der Dauer der Versicherungszeit, der Höhe des Gehalts und der Art der Erkrankung. Im Zweifelsfall sollte man sich immer an die Krankenkasse wenden und sich dort beraten lassen.
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Wie funktioniert die Berechnung der Fortzahlung?
Die Berechnung der Fortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Dabei werden alle laufenden Bezüge, wie zum Beispiel das Grundgehalt, Zuschläge und Sonderzahlungen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Einmalzahlungen, wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Auch Überstunden werden nicht in die Berechnung einbezogen.
Die Höhe der Fortzahlung beträgt in der Regel 100 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Ab der siebten Woche wird Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Die Differenz zwischen Krankengeld und dem Nettolohn kann durch den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung ausgeglichen werden.
Es gibt jedoch auch tarifvertragliche Regelungen oder individuelle Vereinbarungen, die eine höhere Lohnfortzahlung vorsehen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, den höheren Betrag zu zahlen.
Für die Berechnung der Lohnfortzahlung werden die tatsächlich ausgefallenen Arbeitstage zugrunde gelegt. Auch wenn der Arbeitnehmer an bestimmten Tagen, wie zum Beispiel Wochenenden oder Feiertagen, nicht gearbeitet hätte, werden diese Tage in die Berechnung einbezogen. Die ausgefallene Arbeitszeit wird dabei mit dem Stundenlohn multipliziert.
Insgesamt ist die Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein komplexes Thema, das viele Faktoren berücksichtigt. Eine genaue Berechnung kann daher nur im Einzelfall durchgeführt werden.
Beispiel Lohnfortzahlung
Carina arbeitet seit drei Jahren bei Dunya als Teilzeitkraft im Büro auf Stundenbasis. Als Folge ihrer Schreibtätigkeit erkrankt sie an einer Sehnenscheidenentzündung in ihrer rechten Hand. Nach zwei Wochen Lohnfortzahlung durch Dunya kehrt sie wieder zur Arbeit zurück. Kurz danach wird sie erneut krank, diesmal an einer Erkältung, und bleibt drei Tage zu Hause. Die neuen Krankheitstage müssen von Dunya nicht bezahlt werden, da sie während der alten Krankheit aufgetreten sind.
Später erkrankt Carina erneut an der Sehnenscheidenentzündung und fällt diesmal sechs Wochen aus. Dunya zahlt sechs Wochen lang Lohnfortzahlung, doch nur insgesamt vier Wochen, da es sich um denselben Grund der Erkrankung handelt. Die verbleibenden zwei Wochen werden von Carinas Krankenkasse übernommen. Dunya errechnet die Höhe der Lohnfortzahlung anhand der durchschnittlichen Stundenzahl, die Carina in den letzten drei Monaten gearbeitet hat. Dieser durchschnittliche Monatslohn wird dann auf die Ausfallzeit umgerechnet.
Lohnfortzahlung: Berechnung mit Beispiel

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt grundsätzlich 100 % des Lohns – Sie erhalten exakt den gleichen Betrag wie bei einer Erwerbstätigkeit.
Variable Gehaltsbestandteile wie Provisionen oder Zulagen sind zu berücksichtigen. Ist es in Ihrem Unternehmen üblich, Überstunden oder Feiertage zu leisten, sind auch hierfür gezahlte Zulagen zu berücksichtigen. Während der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Viele Mitarbeiter werden nach geleisteten Arbeitsstunden, Stückzahlen oder erfolgsabhängig entlohnt. Dadurch schwankt ihr Gehalt von Monat zu Monat. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich in diesem Fall nach dem durchschnittlichen Einkommen des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber verwendet in der Regel die Entgeltzahlungen der letzten drei Monate.
Praxisbeispiel
Ein Mitarbeiter wird stundenweise bezahlt. Im Januar erhielt er ein Gehalt von 1.000 Euro, im Februar 1.500 Euro und im März 1.100 Euro. Im April ist er arbeitsunfähig. Als Gehaltsfortzahlung erhält er ein Durchschnittsgehalt von 1.200 Euro.
Berechnung des Durchschnittsgehalts: (1.000 Euro + 1.500 Euro + 1.100 Euro) / 3 = 1.200 Euro
Fazit
Die Lohnfortzahlung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer auch bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Die rechtlichen Grundlagen sind vielfältig und umfassen nicht nur Krankheits- und Unfallzeiten, sondern auch Mutterschaftsurlaub und Urlaubsgeld. Bei der Berechnung der Fortzahlung sind auch variable Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen.