Hinweisgeberschutzgesetz aktueller Stand: Transparenz und Ethik in Unternehmen

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 18 März 2024
Alle Personen in einer Firma sollten als hinweisgebende Person auftreten können und eine Meldung nach HinschG abgeben können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG), welches am 2. Juli 2023 in Kraft trat, markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer transparenteren und ethischeren Arbeitswelt. Hauptpunkt in diesem Gesetz, das sich auch unter dem Schlagwort "Whistleblower Richtlinie" einen Namen gemacht hat ist der Schutz von Whistleblowern – Personen, die Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen aufdecken und Meldung machen. In der Vergangenheit sahen sich solche Hinweisgeber oft mit Repressalien, Diskriminierung und rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, die sie von der Offenlegung von Verstößen gegen Gesetze, Regulierungen oder ethische Standards abhielten.

Dieses Gesetz stellt nun eine fundamentale Änderung dar. Es bietet einen rechtlichen Rahmen, der Personen, die als Whistleblower in Aktion treten, vor solchen Vergeltungsmaßnahmen schützt. Damit setzt es ein starkes Signal für eine Kultur der Offenheit und Integrität in der Arbeitswelt. Durch diese legislative Maßnahme wird nicht nur das Vertrauen der Angestellten in ihre Organisationen gestärkt, sondern es wird auch ein wichtiger Schritt in Richtung Aufdeckung, Meldung und Bekämpfung von Missständen geleistet. Der Schutz hinweisgebender Personen wird in der Whistleblower Richtlinie also ganz groß geschrieben.

Die Bedeutung von diesem Gesetz kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es handelt sich um einen entscheidenden Schritt, um eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der ethisches Verhalten gefördert und geschützt wird. Dies ist nicht nur für die Hinweisgeber selbst von Vorteil, sondern verbessert auch die Qualität und Transparenz der Arbeitsprozesse in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) wird ein neues Kapitel in der Geschichte des Arbeitsschutzes und der Unternehmensethik aufgeschlagen.

Ziele und Schutzmaßnahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes: Ein umfassender Überblick

Die EU Whistleblower Richtlinie, auch bekannt als HinschG, soll Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen die Möglichkeit einer Meldung oder für einen Hinweis als Recht geben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verfolgt drei zentrale Ziele, die darauf abzielen, die Arbeitsumgebung in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen nachhaltig zu verbessern und sicherer zu gestalten.

1. Schutz der Hinweisgeber

Das primäre Ziel der Norm ist der Schutz von Personen, die Missstände oder illegales Verhalten aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass diese Hinweisgeber vor negativen Konsequenzen wie Kündigung, Versetzung oder sozialer Isolation geschützt sind. Dieser Schutz ist essentiell, um eine Atmosphäre zu schaffen, in der Angestellte ohne Angst vor Vergeltung agieren können.

2. Förderung der Transparenz und Rechenschaftspflicht

Indem Whistleblower, also hinweisgebende Personen, unter den Hinweisgeberschutz fallen, erhöht das Gesetz die Anreize, Missstände aufzudecken. Dies trägt signifikant zur Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen bei. Eine transparente Arbeitsumgebung fördert nicht nur das Vertrauen der Angestellten und der Öffentlichkeit, sondern verbessert auch die allgemeine Unternehmenskultur.

3. Bekämpfung von Korruption und Fehlverhalten

Das Gesetz unterstützt aktiv die Eindämmung von Korruption und anderen Formen des Fehlverhaltens, indem es Whistleblowern ermöglicht, Verstöße sicher zu melden. Diese Möglichkeit zur Meldung trägt dazu bei, unethisches Verhalten effektiv zu bekämpfen und fördert eine Kultur der Integrität.

Schutzmaßnahmen im Detail

Um einen umfassenden Überblick über das Thema zu gewährleisten, ist es wichtig, die verschiedenen Schutzmaßnahmen im Detail zu betrachten. Diese Maßnahmen spielen eine zentrale Rolle, um Sicherheit und Effektivität in verschiedenen Kontexten zu gewährleisten.

Schutz vor Repressalien

Arbeitgeber dürfen keine Sanktionen gegen Hinweisgeber verhängen, die rechtmäßige Meldungen machen. Dieser Schutz vor Repressalien ist ein fundamentales Element des Gesetzes und essentiell für dessen Wirksamkeit.

Etablierung sicherer Meldekanäle

Das Gesetz sieht die Einrichtung von Mechanismen vor, um Hinweise sicher und vertraulich zu übermitteln, wie z. B. Hotlines oder spezielle Ombudsstellen. Diese Kanäle sind wichtig, um die Integrität des Meldesystems zu gewährleisten und die Sicherheit der Hinweisgeber zu garantieren.

Rechtliche Unterstützung für Hinweisgeber

Hinweisgeber erhalten rechtliche Unterstützung, um ihre Rechte zu verteidigen und sich gegen etwaige Diskriminierung oder Verfolgung zu wehren. Diese Unterstützung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Hinweisgeber die nötige Hilfe erhalten, um ihre Anliegen effektiv vorzubringen.

Kritik am Gesetz: Die Frage der Anonymität

Eine wesentliche Kritik am Gesetz betrifft die fehlende Verpflichtung für Unternehmen, anonyme Meldekanäle einzurichten. Obwohl Unternehmen nicht verpflichtet sind, anonyme Meldewege zu schaffen, müssen sie sich dennoch mit anonym eingereichten Hinweisen auseinandersetzen. Diese Lücke in der Gesetzgebung könnte potenzielle Hinweisgeber abschrecken und die Effektivität des Gesetzes mindern. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Gesetzeslücke in der Praxis auswirkt und ob zukünftige Änderungen oder Ergänzungen notwendig sein werden, um den vollen Schutz und die Effektivität des Gesetzes zu gewährleisten.

Was ist eigentlich ein Whistleblower?

Das HinschG regelt, welche Hinweisgebersysteme für die Meldung der hinweisgebenden Person für Verstöße zur Verfügung stehen müssen.

Ein Whistleblower ist jemand, der Informationen über illegale, unethische oder gefährliche Aktivitäten innerhalb einer Organisation oder Regierung an die Öffentlichkeit bringt, um Missstände aufzudecken. Ein bekanntes Beispiel ist Edward Snowden, der 2013 geheime Überwachungsprogramme der NSA enthüllte, was zu einer intensiven Debatte über Datenschutz und Bürgerrechte führte.

Pflichten für Unternehmen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG), das für alle Unternehmen gilt, stellt spezifische Anforderungen an die Art und Weise, wie Unternehmen mit dem Thema Whistleblowing umgehen sollen. Hier sind die Schlüsselaspekte zusammengefasst:

Informations- und Sensibilisierungsbedarf

Jedes Unternehmen muss sicherstellen, dass sowohl die Führungskräfte als auch die Angestellten angemessen über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) informiert sind. Dies kann durch Workshops, interne Kommunikationskanäle wie ein Unternehmens-Wiki oder E-Mails erfolgen.

Wichtigste Fakten für Führungskräfte

1. Sensibilisierung für das Thema Whistleblowing: Die Notwendigkeit, eine Kultur zu schaffen, in der das Melden von unerwünschten Zuständen als positiver Beitrag verstanden wird und nicht mit negativen Stigmata wie »Nestbeschmutzer« oder »Petze« verbunden ist. Genau das ist einer der Hauptgründe für das HinschG.

2. Verbot von Repressionen gegen Hinweisgeber: Es darf keine Bestrafung für Angestellte geben, die Hinweise geben. Dies umfasst arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Kündigungen, aber auch subtilere Formen von Repressalien wie das Vorenthalten von Beförderungen oder Gehaltserhöhungen.

3. Beweislastumkehr bei Repressionen: Im Falle von Repressalien liegt die Beweislast beim Unternehmen, zu beweisen, dass diese nicht aufgrund des Hinweises erfolgt sind.

Informationspflichten gegenüber mitarbeitenden Personen

Sensibilisierung der Beschäftigten: Mitarbeitende sollten über die Bedeutung von Whistleblowing informiert und ermutigt werden, Missstände zu melden.

Aufklärung über den Geltungsbereich des Gesetzes: Mitarbeiter sollten darüber informiert werden, welche Arten von Verstößen und unerwünschte Zustände unter das Gesetz fallen, wie z.B. Betrug, Korruption, Verstöße gegen Verbraucherschutz, Schutz der Daten und Arbeitsschutz.

Kommunikation der Anlaufstellen für Meldungen: Unternehmen sollten interne oder externe Meldestellen benennen, an die sich Angestellte wenden können, um Missstände zu melden. Es ist demnach nicht zumutbar, dass die hinweisgebende Person die interne Meldestelle oder die externe Meldestelle für ihre Meldung erst herausfinden muss. Die Nutzung sollte laut HinschG möglichst intuitiv erfolgen.

Durch diese Maßnahmen sollen Unternehmen eine transparente und sichere Umgebung schaffen, in der Mitarbeiter ohne Angst vor negativen Konsequenzen unerwünschte Zustände melden können. Die Einhaltung dieser Pflichten ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern trägt auch zur Förderung einer ethischen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur bei.

Einführung interner Meldestellen gemäß dem HinschG für größere Unternehmen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) schreibt für Unternehmen mit einer bestimmten Größe die Einrichtung interner Meldestellen vor. Diese Regelung gilt ab jetzt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie für bestimmte Branchen, unabhängig von ihrer Größe, wie z.B. Versicherungen.

Umsetzungsfristen:

  • Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten mussten eine interne Meldestelle bereits seit dem 2. Juli 2023 eingerichtet haben.

  • Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten tritt diese Verpflichtung ab dem 17. Dezember 2023 in Kraft.

Die Einführung dieser Meldestellen ist ein wichtiger Schritt, um eine konforme und sichere Umgebung für Whistleblowing zu schaffen. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit den Anforderungen und der konkreten Umsetzung dieser Vorgaben auseinandersetzen. Dies beinhaltet sowohl die organisatorische Einrichtung als auch die Festlegung von Prozessen und Verantwortlichkeiten im Rahmen der internen Meldestelle.

Wie sollten Unternehmen konkret vorgehen?

Das HinschG ist für die Meldung schon seit 2023 in Kraft, jetzt wurde das HinschG aber noch erweitert.

Vielleicht hast du jetzt all diese Informationen gelesen und fragst dich, wie du diese gesetzliche Vorgabe konkret in deinem Unternehmen umsetzen kannst. Wir haben dir hier die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die du dir beantworten solltest.

Interne Meldestellen im Hinweisgeberschutzgesetz: Einrichtung und Betrieb

Unternehmen, die eine interne Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) einrichten müssen, stehen vor der Entscheidung, ob sie diese selbst betreiben oder einen externen Dienstleister beauftragen. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Eigene Meldestelle

✅Vorteile:

  • tiefgehendes Verständnis der internen Abläufe und Prozesse
  • einfachere Integration in bestehende Unternehmensstrukturen
  • Vertrautheit mit Mitarbeitenden, was zu einem Vertrauensvorschuss führen kann

❌Nachteile:

  • möglicherweise geringere Unabhängigkeit
  • erfordert zusätzliche Schulungen und Ressourcen

Externe Meldestelle

✅Vorteile:

  • Unabhängigkeit und objektive Perspektive
  • Erfahrung im Umgang mit Hinweismeldungen
  • Anonymität kann für Mitarbeitende attraktiver sein

❌Nachteile:

  • weniger Kenntnis der internen Prozesse und Kultur
  • Einarbeitungs- und Integrationsaufwand

Aufgaben einer internen Meldestelle

  • Bereitstellung von Informationen über externe Meldestellen
  • unabhängige und eigenständige Entscheidungsfähigkeit
  • vertrauliche Behandlung von Hinweisen
  • keine Offenlegung der Identität von Hinweisgebern

Anonyme Meldungen

Unternehmen sind nicht verpflichtet, anonyme Meldungen zu ermöglichen, sollten aber diese Option erwägen.

Auswahl geeigneter Meldekanäle

Welcher Meldekanal für dich in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Datenschutzaspekten. Mögliche Kanäle umfassen Briefkästen, persönliche Gespräche, E-Mail-Dienste oder spezialisierte Whistleblower-Software. Die Entscheidung sollte auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Beschäftigten abgestimmt sein.

Meldeberechtigte Personen

Während grundsätzlich alle Beschäftigten meldeberechtigt sein sollten, können Unternehmen den Kreis der Berechtigten als hinweisgebende Person erweitern.

Die Einrichtung und der Betrieb einer internen Meldestelle sind komplexe Aufgaben, die sorgfältige Planung und Abwägung erfordern. Firmen müssen dabei sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die spezifischen Bedürfnisse ihrer Organisation berücksichtigen.

Worum musst du dich im Hinblick auf das Hinweisgebergesetz konkret kümmern?

Eine interne Meldestelle soll laut HinschG für eine Meldung oder einen Hinweis zur Verfügung stehen.

Nachdem du dir all diese Fragen beantwortet hast, fragst du dich vielleicht, welche konkreten Schritte du ergreifen solltest. Im Wesentlichen kommen für die Installation eines Hinweisgebersystems drei konkrete Aufgaben auf dich zu:

  1. Bereitstellung von Ressourcen: Unabhängig davon, ob als Meldekanal eine interne Meldestelle eingerichtet oder ein externer Dienstleister beauftragt wird, ist die Bereitstellung angemessener Ressourcen unerlässlich. Bei einer internen Lösung liegt der Fokus auf dem zeitlichen und fachlichen Einsatz der Mitarbeitenden. Für externe Lösungen sind hingegen vorwiegend finanzielle Investitionen erforderlich.

  2. Information und Kommunikation über Meldekanäle: Mitarbeitende müssen umfassend über die vorhandenen internen und externen Meldekanäle und Hinweisgebersysteme informiert werden. Hierbei ist es wichtig zu vermitteln, dass neben der internen Meldestelle auch die Möglichkeit besteht, sich direkt an externe Stellen zu wenden.

  3. Einbindung des Datenschutzbeauftragten: Der Datenschutzbeauftragte spielt im Recht eine entscheidende Rolle bei der Einrichtung der Meldestelle, da hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sein Input ist sowohl bei der Auswahl externer Dienstleister als auch bei der Gestaltung interner Meldeprozesse von Bedeutung, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.

Diese Aufgaben sind essentiell für die erfolgreiche Implementierung einer Meldestelle, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und das Vertrauen der Beschäftigten in das Whistleblowing-System stärkt. Es sollte also in deinem eigenen Interesse liegen, einen besseren Schutz hinweisgebender Personen durch die Einrichtung eines entsprechenden Hinweisgebersystems zu gewährleisten.

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Thema: Regelung & Gesetze / Hinweisgeberschutzgesetz Aktueller Stand