Gehaltskürzung: Weniger Lohn? So reagieren!

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 9 April 2024
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Als Arbeitgeber navigieren Sie durch das sensible Thema der Gehaltskürzungen. Unser Artikel bietet Ihnen wertvolle Einblicke, um rechtliche Klippen zu umschiffen und das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter zu erhalten.

Was versteht man unter einer Gehaltskürzung?

Eine Gehaltskürzung ist eine Verringerung des vertraglich vereinbarten Lohns, die verschiedene Formen annehmen kann. Sie reicht von einer Reduzierung der Grundvergütung über Kürzungen bei Sonderzahlungen bis hin zu Anpassungen von Leistungsboni. Für Arbeitgeber stellt sich oft die Frage, unter welchen Umständen und in welchem Rahmen eine Anpassung der Gehälter rechtlich durchsetzbar ist, um das Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Lagen zu stabilisieren, ohne dabei das Vertrauen und die Loyalität der Angestellten zu verlieren.

Wann ist eine Gehaltskürzung zulässig?

Arbeitsrechtlich ist eine Gehaltskürzung ein komplexes Terrain. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber das Gehalt eines Arbeitnehmers nicht einseitig kürzen, da dies einer Änderung des Arbeitsvertrags gleichkommt. Eine solche Änderung bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers oder des Betriebsrats. In bestimmten Fällen, wie bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung oder der Einführung von Kurzarbeit, kann eine Gehaltskürzung zulässig sein. Jedoch müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und häufig muss eine angemessene Ankündigungsfrist eingehalten werden.

Höhe der Gehaltskürzung

Die Höhe einer Gehaltskürzung hängt von mehreren Faktoren ab, wie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise den Lohnuntergrenzen. Eine Kürzung muss immer verhältnismäßig sein und darf das Existenzminimum des Arbeitnehmers nicht gefährden. Die genaue Prozentzahl kann variieren und sollte immer in Absprache mit juristischer Expertise und unter Einbeziehung des Betriebsrats erfolgen, um die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicherzustellen.

Gehaltskürzungen als Ausgleich von Minusstunden

Schreiben einer Ankündigung zur Gehaltskürzung

Gehaltskürzungen können in Betracht gezogen werden, um Minusstunden auszugleichen, die entstehen, wenn Mitarbeiter weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Dies kann vor allem in wirtschaftlich angespannten Zeiten eine praktikable Lösung sein. Jedoch ist auch hier das Arbeitsrecht zu beachten: Minusstunden müssen klar im Arbeitsvertrag geregelt oder durch betriebliche Übereinkünfte abgesichert sein. Das einseitige Vorgehen seitens des Arbeitgebers ohne vorherige Vereinbarung oder ohne rechtliche Grundlage kann unzulässig sein. Zudem sollten solche Maßnahmen transparent kommuniziert werden, um das Einverständnis der Mitarbeiter zu gewinnen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist.

Gehaltskürzungen bei schlechter Wirtschaftslage

In Zeiten einer schlechten Wirtschaftslage können Gehaltskürzungen eine Notwendigkeit für das Überleben eines Unternehmens darstellen. Arbeitgeber, die mit dem Gedanken spielen, das Gehalt zu kürzen, sollten jedoch stets die Lage sehr genau prüfen und alle anderen Optionen in Betracht ziehen. Eine solche Maßnahme erfordert nicht nur eine umfassende juristische Prüfung, um rechtliche Fehler zu vermeiden, sondern auch eine sensible Kommunikation gegenüber den Arbeitnehmern. In solchen Fällen kann eine Kürzung nur als letztes Mittel und unter strengen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen, beispielsweise nach einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder nach einer gründlichen Prüfung der Umstände durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Gehaltskürzung ohne Ankündigung? Ist das möglich?

Eine Gehaltskürzung ohne vorherige Ankündigung stellt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber vor rechtliche Herausforderungen. Nach deutschem Arbeitsrecht ist es grundsätzlich nicht zulässig, das Gehalt eines Arbeitnehmers ohne dessen Wissen oder Zustimmung zu kürzen. Jede Veränderung der Gehaltsbedingungen bedarf einer rechtzeitigen Ankündigung und muss entweder durch eine Änderung des Arbeitsvertrages, eine Vereinbarung zwischen den Parteien oder durch eine betriebsbedingte Änderungskündigung rechtskräftig sein.

Die Kommunikation einer solchen Maßnahme sollte also stets transparent und im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben erfolgen. Fehlverhalten in diesem Bereich kann zu Konflikten führen, die möglicherweise vor dem Arbeitsgericht enden. Somit ist eine Gehaltskürzung ohne Ankündigung nicht nur ein rechtliches Risiko, sondern kann auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern nachhaltig schädigen. Bei allen Maßnahmen, die das Gehalt betreffen, ist daher eine sorgfältige Vorgehensweise geboten.

Worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen

Mitarbeiter in Besprechung über Gehaltskürzungen

Bei der Betrachtung einer Gehaltskürzung müssen Arbeitgeber zahlreiche Faktoren beachten, um die Rechtskonformität und Fairness solcher Maßnahmen zu gewährleisten. Es ist essentiell, die Arbeitsverträge zu prüfen und das Einverständnis der Arbeitnehmer einzuholen. Des Weiteren sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen. Auch sollte die Kürzung nicht diskriminierend sein und die Sozialauswahl muss bei einer Änderungskündigung korrekt beachtet werden. Eine transparente und offene Kommunikation kann dabei helfen, Unsicherheit und Sorgen auf Seiten der Angestellten zu minimieren.

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Gehaltskürzung: Rechte von Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben bei einer Gehaltskürzung bestimmte Rechte. Dazu gehört das Recht auf eine frühzeitige Information und Konsultation über anstehende Änderungen. Arbeitnehmer können einer Gehaltskürzung widersprechen, was rechtlich einer Kündigung gleichkommt, falls keine Einigung erzielt wird. In jedem Fall müssen die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Zudem haben Arbeitnehmer das Recht, den Betriebsrat einzuschalten oder sich rechtlichen Beistand zu holen, um ihre Interessen zu vertreten.

Beispiele: Gründe für Gehaltskürzungen

Gehaltskürzungen können verschiedene Ursachen haben. Häufige Gründe sind wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, die Notwendigkeit der Kostenreduktion oder die Umstrukturierung von Abteilungen. Weitere Beispiele können eine signifikante und dauerhafte Reduktion der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers sein, welche jedoch genau dokumentiert und bewertet werden muss, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Unter bestimmten Umständen kann auch das Verhalten der Arbeitnehmer, wie z.B. schwerwiegendes Fehlverhalten, zu einer Gehaltskürzung führen, was jedoch meist als letztes Mittel gesehen wird und einer gründlichen Prüfung bedarf.

Beispielrechnung nach einer Gehaltskürzung

Fazit zu Gehaltskürzungen

Gehaltskürzungen sind ein sensibles Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Sie bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Abwägung sowie einer transparenten und fairen Kommunikation. Generell gilt, dass Kürzungen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers und ohne triftige, rechtlich haltbare Gründe nicht zulässig sind. Sie sollten immer als letztes Mittel betrachtet werden, nachdem alle anderen Optionen, wie zum Beispiel Kurzarbeit oder freiwillige Gehaltsverzichte, geprüft wurden.

Für Arbeitgeber ist es essenziell, nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, sondern auch die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die Moral und das Engagement der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite haben Arbeitnehmer das Recht auf Schutz ihrer Entlohnung und sollten bei unzulässigen Gehaltskürzungen rechtlichen Rat einholen.

Schlussendlich ist die Lösung oft im Dialog und in der gemeinsamen Suche nach alternativen Lösungen zu finden, die sowohl den Interessen des Unternehmens als auch den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht werden.

Beratungsgespräch zur Vermeidung von Gehaltskürzungen

Häufig gestellte Fragen

  • Nein, eine Gehaltskürzung aufgrund von Krankheit ist nach deutschem Arbeitsrecht nicht zulässig. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit.

  • Bei einem Betriebsübergang schützt § 613a BGB die Arbeitnehmer davor, dass ihr Gehalt einseitig gekürzt wird. Die Übernahme bestehender Arbeitsverträge schließt Gehaltskürzungen ohne Zustimmung aus.

  • Eine Gehaltskürzung bei Versetzung ist ohne eine entsprechende vertragliche Grundlage oder eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht statthaft.

  • Eine Gehaltskürzung ohne eine Änderung des Arbeitsvertrages ist in der Regel rechtlich nicht durchsetzbar. Eine solche Kürzung bedarf einer neuen Vereinbarung oder einer Änderungskündigung.

  • Das Alter eines Arbeitnehmers ist kein rechtmäßiger Grund für eine Gehaltskürzung. Jede Kürzung muss unabhängig vom Alter auf sachlichen Gründen beruhen und rechtlich zulässig sein.

Gehaltsabrechnung
Topic: Gehalt
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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