Stempeln per App, Browser oder Tablet

Elektronische Arbeitszeiterfassung mit Plan.

Deine Mitarbeitenden stempeln per App, im Browser oder am Tablet an der Tür ein und aus. Beginn, Ende und Dauer jeder Schicht stehen im Arbeitszeitprotokoll, direkt neben dem Dienstplan, und die Pausen rechnet Shiftbase automatisch heraus. Genau diese Angaben musst du seit dem BAG-Beschluss von 2022 für dein ganzes Team festhalten.

  • Ohne Zahlungsdaten
  • Kostenloser Support
  • Jederzeit kündbar
Ein Tag Stundenzettel in Shiftbase: eine Schicht wegen verspätetem Ausstempeln markiert, der Rest bereit zur Freigabe

Schließ dich 9.000+ Schichtbetrieben und ihren 250.000+ Mitarbeitenden an.

4,7/5auf
Warum Shiftbase?

Elektronische Arbeitszeiterfassung statt Stundenzettel.

Die Zeiterfassung in Shiftbase startet beim Dienstplan, den du schon erstellt hast. So siehst du bei jeder Stunde direkt: wer eingeplant war, wer eingestempelt hat und wo beides nicht zusammenpasst.

Erfasst im Moment des Stempelns.

Beginn, Ende und Pausen werden in dem Moment festgehalten, in dem sie passieren. Niemand rekonstruiert am Monatsende, wann die Schicht wirklich angefangen hat.

Jede Änderung hat einen Namen.

Im Bericht zur Arbeitszeit steht, wer eine Zeit angelegt und wer sie zuletzt geändert hat, mit Datum. Auf einer Excel-Liste, die jeder überschreiben kann, siehst du das nicht.

Der Nachweis liegt fertig vor.

Du filterst nach Zeitraum oder Person und exportierst genau den Ausschnitt, der verlangt wird. Es gibt keine Ordner, die jemand zusammensuchen muss.

Elektronisch erfassen

Die festgehaltene Zeit ist die echte Zeit.

[object Object]

Eine Tablet-Stechuhr, die nach einer PIN fragt, daneben die mobile App mit der Einstempeln-Taste
Was mitgerechnet wird

Pausen und Zuschläge rechnet niemand von Hand.

[object Object]

Eine Tarifkarte und Pausenregeln werden eingerichtet: Start- und Endzeit, Auszahlungsprozentsatz, Mindest- und Höchstdauer, bezahlte und unbezahlte Pause
Prüfen statt nachtragen

Übrig bleiben die Ausnahmen.

[object Object]

Eine Schicht bereit zur Freigabe mit Beginn, Ende und bezahlter Pause, und der Option, die ganze Woche auf einmal freizugeben
Geplant und gestempelt

Jede Abweichung fällt auf.

Die veröffentlichte Schicht ist der Soll-Wert, die Stempelzeit der Ist-Wert. Weicht beides ab, siehst du die Differenz, bevor du die Stunden freigibst, und nicht erst, wenn jemand nach der Abrechnung nachfragt.

Eine geplante Frühschicht von 08:00 bis 12:30 neben den tatsächlich gearbeiteten Stunden, die auf die Minute übereinstimmen
Für den Nachweis

Den Zeitraum ziehst du als Datei.

[object Object]

Der Abrechnungslauf über Abwesenheits- und Zeitfreigabe, mit einer markierten Abweichung der Endzeit von 27 Minuten

Mach das Tablet am Eingang zur Stempeluhr.

[object Object]

Ein Tablet an der Tür als Stechuhr: links die Uhrzeit, rechts die Namensliste zum Antippen
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Integrationen

Passt zu den Tools, die du schon nutzt.

Dienstpläne und Stunden bleiben selten an einem Ort. Verbinde Lohnbuchhaltung, HR und Kasse, dann gehen die freigegebenen Stunden direkt dorthin, wo sie gebraucht werden.

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Probier es aus und entscheide dann.

Lass dein Team zwei Wochen lang stempeln, gib danach die Woche frei und exportiere sie. Führst du dann immer noch einen Stundenzettel auf Papier daneben, kostet es dich nichts.

In einem Tag fertig.

Alle Funktionen sind ab dem ersten Tag verfügbar, ohne Zahlungsdaten. Deine erste Woche kann heute Abend stehen.

Für Schichtbetriebe gemacht.

Arbeitet dein Betrieb in Schichten, passt die Einrichtung schon zu deiner Planung. Lade dein Team ein, richte alles ein und teste eine echte Woche.

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Daten in Europa.

Lohndaten und Verträge sind sensibel, deshalb liegen sie DSGVO-konform auf europäischen Servern.

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FAQ

Fragen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung

Was Betriebe vor dem Start wissen wollen, von der Rechtslage bis zum Stempeln. Steht deine Frage nicht dabei, schreib uns.

Die Arbeitszeit zu erfassen ist Pflicht, die elektronische Form ist es bisher nicht. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber in Deutschland die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen, abgeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Eine Formvorschrift gibt es derzeit nicht, auch eine handschriftliche Aufzeichnung ist zulässig. Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 18. Juni 2026 sieht die elektronische Erfassung vor, mit einer dauerhaften Ausnahme für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Bis Oktober 2026 hat das Kabinett den Entwurf nicht beschlossen, er ist also kein geltendes Recht.

Eine Arbeitszeiterfassung muss für jeden Arbeitstag Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit jeder beschäftigten Person festhalten. Pausen gehören dazu, weil erst sie den Unterschied zwischen Anwesenheit und Arbeitszeit erklären. Wichtig ist, dass die Aufzeichnung vollständig ist und nicht im Nachhinein aus dem Gedächtnis entsteht. Beim Stempeln in Shiftbase wird die Uhrzeit in dem Moment gespeichert, in dem jemand ein- oder ausstempelt.

Bei der elektronischen Arbeitszeiterfassung in Shiftbase stempeln Mitarbeitende in der App auf dem Handy, am Desktop oder an einem Tablet im Betrieb, das als Kiosk eingerichtet ist und an dem jeder mit eigener PIN stempelt. Die gestempelte Zeit steht neben der geplanten Schicht, Pausen werden nach den Regeln abgezogen, die du einmal festlegst. Passt eine Zeit zum Dienstplan, kann Shiftbase sie automatisch freigeben, die übrigen prüfst du selbst. Die freigegebenen Stunden gehen als Export in die Lohnabrechnung.

Für die elektronische Zeiterfassung mit Shiftbase brauchst du kein eigenes Terminal und keine Chips. Dein Team stempelt auf dem eigenen Handy, am Desktop oder an einem Tablet am Eingang mit persönlicher PIN. Wer lieber ein festes Gerät an der Wand hat, kann eine digitale Stempeluhr nutzen, die an Shiftbase angebunden wird.

In Shiftbase legst du fest, wo gestempelt werden darf: als Standort mit einem Radius, in dem sich das Handy befinden muss, oder als IP-Adresse, also das WLAN im Betrieb. Liegt jemand außerhalb, ist das Ein- oder Ausstempeln nicht möglich. Für die Standortprüfung müssen Mitarbeitende die Standortfreigabe auf ihrem Handy einschalten.

Arbeitszeitaufzeichnungen bewahrst du mindestens zwei Jahre auf. Das schreibt § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz für die Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich vor und § 17 Abs. 1 Mindestlohngesetz für Minijobs und die Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, dort gerechnet ab dem Zeitpunkt der Aufzeichnung. Dienen die Zeiten als Grundlage der Lohnabrechnung, gelten längere Fristen, für das Lohnkonto etwa bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Eintragung (§ 41 EStG). In Shiftbase rufst du vergangene Zeiträume nach Person oder Zeitraum ab.

Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt für Minijobs und Teilzeitkräfte genauso wie für Vollzeitbeschäftigte, weil sie am Arbeitsverhältnis hängt und nicht am Umfang. Für Minijobs verlangt § 17 Mindestlohngesetz zusätzlich, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag aufzuzeichnen. Ausgenommen davon sind nur Minijobs in Privathaushalten.

Ein Stundenzettel auf Papier ist nach heutigem Recht zulässig, solange er Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags vollständig und verlässlich festhält. Der Unterschied zur elektronischen Erfassung zeigt sich, wenn etwas geändert wird: Auf Papier oder in Excel sieht niemand, wer eine Zeit nachträglich korrigiert hat. In Shiftbase steht im Bericht zur Arbeitszeit, wer eine Zeit angelegt und wer sie zuletzt geändert hat, und abgeschlossene Tage nehmen keine Stunden mehr auf.

Fehlende Aufzeichnungen der Arbeitszeit über acht Stunden sind nach § 22 Arbeitszeitgesetz eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 €. Für Minijobs und die Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sieht § 21 Mindestlohngesetz bis zu 50.000 € vor, geprüft wird das vom Zoll. Für die allgemeine Erfassungspflicht aus dem BAG-Beschluss kann die Arbeitsschutzbehörde zunächst verlangen, dass du nachbesserst.

Mitarbeitende dürfen ihre Arbeitszeit selbst erfassen, der Arbeitgeber darf die Aufzeichnung an sie übertragen. Verantwortlich dafür, dass sie geführt wird und stimmt, bleibt aber der Arbeitgeber. Deshalb prüft und gibt in Shiftbase eine Führungskraft die Stunden frei, bevor sie in die Lohnabrechnung gehen.

Vertrauensarbeitszeit ist mit der Zeiterfassungspflicht vereinbar. Sie regelt, dass Beschäftigte selbst bestimmen, wann sie arbeiten. Dass die Arbeitszeit aufgezeichnet wird und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden, ändert sie nicht.

Bei der elektronischen Zeiterfassung hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen, wie sie eingeführt und angewendet wird, weil sie Verhalten oder Leistung erfassen kann. Die Einführung selbst kann er nicht erzwingen: Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass dafür kein Initiativrecht besteht, weil der Arbeitgeber ohnehin gesetzlich zur Erfassung verpflichtet ist.