Das Homeoffice ist längst Teil des Arbeitsalltags – und mit ihm die Homeoffice-Pauschale. Dieser Artikel erklärt, wie Arbeitnehmende steuerlich profitieren können, welche Voraussetzungen gelten und wie Arbeitgeber durch transparente Dokumentation unterstützen können. Mit praktischen Beispielen und aktuellen Regelungen erhalten Sie einen klaren Leitfaden zur optimalen Nutzung der Pauschale.
Die Homeoffice-Pauschale wurde während der Corona-Pandemie 2020 eingeführt und seitdem mehrfach angepasst. Sie erlaubt es Arbeitnehmern, bestimmte Tage im Homeoffice steuerlich geltend zu machen, selbst wenn kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale? Rückblickend von 2020 bis 2024
🟩 2020 und 2021 (Corona-Sonderregelung)
6 Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr
Gültig für max. 120 Homeoffice-Tage
Voraussetzung: Kein anderer Arbeitsplatz wurde vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt
Geltend gemacht als Teil der Werbungskostenpauschale (1.000 €)
Hinweis: Wer bereits über 1.000 € Werbungskosten hatte, profitierte direkt vom zusätzlichen Abzug.
🟨 2022 (Verlängerung der Corona-Regelung)
Die Sonderregelung wurde unverändert fortgeführt
Wieder: 6 Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr
Keine gesetzliche Änderung, aber politische Diskussion über eine Reform
🟦 2023 (Reform durch das Jahressteuergesetz)
Erhöhung auf 1.260 Euro jährlich
Maximal 210 Homeoffice-Tage à 6 Euro pro Tag
Neu: Die Pauschale wurde gesetzlich dauerhaft verankert
Auch bei Nutzung einer Arbeitsecke möglich
Kein Nachweis eines abgeschlossenen Arbeitszimmers mehr nötig
Der Arbeitstag muss vollständig von zuhause aus erfolgt sein – keine Fahrt zur Arbeitsstätte, kein Meeting vor Ort.
Hybride Tage (teils Büro, teils Zuhause) zählen nicht.
Kein anderer Arbeitsplatz vom Arbeitgeber gestellt
Es darf kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden haben (z. B. kein fester Büroplatz im Betrieb).
Ein „freiwilliges Arbeiten im Homeoffice“ trotz vorhandenem Arbeitsplatz zählt nicht.
Maximalanzahl an Tagen pro Jahr
Gültigkeit:
2020–2022: 120 Tage (max. 600 €)
ab 2023: 210 Tage (max. 1.260 €)
Nur volle Arbeitstage wurden anerkannt.
Angabe in der Steuererklärung
Die Pauschale wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss aktiv als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
Kein Beleg nötig – aber ggf. Nachweis über Homeoffice-Tage auf Nachfrage des Finanzamts.
Keine Doppelnutzung mit Pendlerpauschale am selben Tag
Für denselben Kalendertag ist entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale möglich – nicht beides.
Gibt es Alternativen zur Pauschale?
Ja, neben der Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € im Jahr) können unter bestimmten Bedingungen auch tatsächliche Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden.
Das funktioniert aber nur dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Es existiert ein abgeschlossenes Arbeitszimmer, das ausschließlich beruflich genutzt wird (kein Esstisch, keine Arbeitsecke).
Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit.
Oder: Ein anderer Arbeitsplatz (z. B. im Betrieb) steht nicht zur Verfügung.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dürfen individuelle Kosten wie:
anteilige Miete,
Strom- und Heizkosten,
Internet- und Telefongebühren,
sowie ggf. Renovierungskosten
als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige) geltend gemacht werden.
Wichtig: Diese Variante ist mit mehr Aufwand und Belegpflichten verbunden. In der Praxis nutzen viele lieber die Homeoffice-Pauschale, weil sie einfacher und ohne Nachweise anwendbar ist.
Als Arbeitgeber müssen Sie keine Entscheidung treffen oder etwas bestätigen, aber: Mit einer sauberen Dokumentation der Arbeitstage im Homeoffice helfen Sie Ihren Mitarbeitenden, den passenden steuerlichen Weg zu wählen.
Welche Rolle spielt die Homeoffice-Pauschale für die Lohnabrechnung?
Die Homeoffice-Pauschale hat keine direkte Auswirkung auf die Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Sie ist ein steuerlicher Abzugsbetrag, den Arbeitnehmende eigenständig in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen – nicht Sie als Arbeitgeber.
Sie müssen also keine Pauschale berechnen, bescheinigen oder auszahlen. Auch in der monatlichen Lohnabrechnung taucht sie nicht auf.
Trotzdem ist das Thema für Arbeitgeber relevant – und zwar aus praktischer und organisatorischer Sicht:
Dokumentation der Homeoffice-Tage kann auf Nachfrage des Finanzamts notwendig sein.
Eine transparente Erfassung schützt Mitarbeitende und gibt Ihnen einen Überblick über das hybride Arbeitsverhalten.
Mit digitalen Tools wie Shiftbase lassen sich Homeoffice-Tage automatisch erfassen – für Ihre Mitarbeitenden eine wertvolle Hilfe bei der Steuererklärung.
Auch wenn die Homeoffice-Pauschale nicht in die Lohnabrechnung gehört, lohnt es sich für Unternehmen, das Thema nicht zu ignorieren – denn gut dokumentierte Homeoffice-Tage bedeuten mehr Steuersicherheit, Transparenz und Vertrauen.
Steuererklärung Home Office Pauschale
Die Geltendmachung der Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung ist ein wichtiger Aspekt, der Arbeitnehmenden ermöglicht, finanzielle Entlastungen für das Arbeiten von Zuhause aus zu beanspruchen. Im Zuge der Steuererklärung bietet die Pauschale eine vereinfachte Methode, um ohne den Nachweis einzelner Kosten, Ausgaben für das Homeoffice steuerlich abzusetzen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie die Homeoffice Pauschale korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben können.
Vorbereitung und Dokumentation
Arbeitstage dokumentieren: Halten Sie genau fest, an wie vielen Tagen Sie im betreffenden Steuerjahr ausschließlich von Zuhause gearbeitet haben. Eine detaillierte Dokumentation unterstützt die Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben, falls das Finanzamt Nachfragen stellen sollte.
Höchstbetrag beachten: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Ansprüche den zulässigen Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr nicht überschreiten. Dies entspricht 210 Tagen à 6 Euro pro Tag.
Eintragung in die Steuererklärung
Werbungskosten: Die Homeoffice Pauschale wird als Teil der Werbungskosten in der Anlage N Ihrer Steuererklärung eingetragen. Werbungskosten sind Aufwendungen, die Arbeitnehmende im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit hatten.
Pauschale angeben: Tragen Sie den Gesamtbetrag, den Sie beanspruchen möchten, in das dafür vorgesehene Feld ein. Dieser Betrag berechnet sich aus der Anzahl der Homeoffice-Tage multipliziert mit 6 Euro pro Tag.
Tipps für die Steuererklärung
💡 Kein Nachweis einzelner Kosten erforderlich Für die Homeoffice Pauschale müssen Sie keine Belege oder Quittungen einreichen. Die Pauschale ist so konzipiert, dass sie ohne detaillierten Nachweis einzelner Kosten geltend gemacht werden kann.
💡 Kombination mit anderen Kosten Falls Sie höhere Kosten für Ihr Homeoffice Pauschale hatten, die über die Pauschale hinausgehen und direkt zugeordnet werden können (z.B. Anschaffung von Büromöbeln), können diese zusätzlich als Werbungskosten angegeben werden. Es ist jedoch wichtig, dass Sie für diese Ausgaben entsprechende Belege vorlegen können.
💡 Beratung in Anspruch nehmen Bei Unsicherheiten oder komplexen steuerlichen Situationen kann die Beratung durch einen Steuerberater hilfreich sein, um alle möglichen steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Die korrekte Angabe der Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung kann zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen und die zusätzlichen Kosten, die durch das Arbeiten von Zuhause entstehen, teilweise kompensieren. Mit der zunehmenden Verbreitung von Homeoffice-Arbeitsplätzen ist diese Pauschale ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Planung für Arbeitnehmende geworden.
Die Homeoffice-Pauschale ist eine einfache Möglichkeit, Mitarbeitende steuerlich zu entlasten – ohne Aufwand für den Arbeitgeber. Doch gerade die Dokumentation der Homeoffice-Tage kann entscheidend sein, wenn das Finanzamt nachfragt.
Für Arbeitgeber gilt: Auch wenn Sie die Pauschale nicht abrechnen müssen, schaffen Sie mit einem transparenten System zur Zeiterfassung Vertrauen, Klarheit und Unterstützung.
Häufig gestellte Fragen
Bis zu 1.260 Euro (210 Tage × 6 €) – ohne Nachweise von Einzelnachweisen.
Die neue Pauschale gilt seit 2023 dauerhaft – vorher lag der Höchstbetrag bei 600 Euro.
Nein – pro Arbeitstag kann nur eine Pauschale geltend gemacht werden.
Nicht für die Pauschale – nur bei Einzelkostenabzug (häusliches Arbeitszimmer).
Weniger Rückfragen, bessere Transparenz, mehr Mitarbeiterzufriedenheit – besonders mit Tools wie Shiftbase, das Homeoffice-Tage dokumentiert und in die Zeiterfassung integriert.
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