Immer mehr Arbeitgeber setzen auf Telearbeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Dieser Artikel zeigt, welche Arbeitsformen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was laut Arbeitsstättenverordnung zu beachten ist.
Was ist Telearbeit? - Definition
Telearbeit ist eine Form der Arbeitsorganisation, bei der Arbeitnehmer ihre Tätigkeiten dauerhaft oder teilweise außerhalb der klassischen Arbeitsstätte – meist im Homeoffice – erledigen. Sie unterscheidet sich deutlich von mobilem Arbeiten oder gelegentlicher Heimarbeit, denn sie ist rechtlich klar geregelt.
Laut der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 2 Absatz 7 handelt es sich bei Telearbeit um einen Bildschirmarbeitsplatz, der:
-
im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert wird,
-
durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung geregelt ist,
-
und von einer beauftragten Person im Privatbereich eingerichtet wurde – erst dann gilt er als Telearbeitsplatz.
Wichtige Merkmale eines Telearbeitsplatzes
-
Die Ausstattung des Telearbeitsplatzes (z. B. Mobiliar, Technik, Arbeitsmittel) wird vom Arbeitgeber gestellt.
-
Die Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit, Datensicherheit und Verfügbarkeit werden im Vorfeld schriftlich vereinbart.
-
Der Arbeitsplatz unterliegt der Arbeitsstättenverordnung – das heißt: auch im Homeoffice gelten Vorschriften zur Sicherheit und zur Gesundheit am Bildschirmarbeitsplatz.
Abgrenzung zu anderen Arbeitsformen
Begriff | Kurzbeschreibung |
---|---|
Telearbeit | Fester Arbeitsplatz im Homeoffice mit vertraglicher Regelung |
Alternierende Telearbeit | Wechsel zwischen Büro und Homeoffice (hybrid) |
Mobiles Arbeiten | Flexibles Arbeiten von unterwegs, z. B. im Café oder Zug |
Homeoffice | Alltagssprachlicher Begriff, nicht immer rechtlich definiert |
Shiftbase unterstützt Arbeitgeber dabei, den Überblick über verschiedene Arbeitsformen zu behalten – mit digitalem Arbeitszeitmanagement, smarter Einsatzplanung und Tools für modernes Remote Work.
Die 3 Formen der Telearbeit
Telearbeit ist nicht gleich Telearbeit. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen – denn jede Form bringt andere Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Pflichten mit sich. Im Rahmen einer Vereinbarung wird genau geregelt, wie und wo die Tätigkeiten der Beschäftigten ausgeübt werden.
1. Feste Telearbeit 🏡
Hier arbeitet der Arbeitnehmer dauerhaft an einem Telearbeitsplatz, der im Privatbereich eingerichtet wurde.
Merkmale:
-
Der Arbeitsplatz wird vom Arbeitgeber bereitgestellt und installiert
-
Die Arbeitszeit ist festgelegt
-
Die Ausstattung des Telearbeitsplatzes (inkl. Mobiliar, Bildschirmarbeitsplätze, Internet) trägt der Arbeitgeber
-
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Hause
📌 Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet vier Tage pro Woche ausschließlich von ihrem Homeoffice aus.
2. Alternierende Telearbeit 🔄
Diese Form kombiniert Telearbeit mit der Tätigkeit im Unternehmen – auch als hybrides Modell bekannt.
Merkmale:
-
Wechsel zwischen Büro und Homeoffice
-
Arbeitsmittel müssen sowohl im Unternehmen als auch im Privatbereich verfügbar sein
-
Es gelten die gleichen Sicherheitsanforderungen wie bei fester Telearbeit
-
Muss im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt sein
📌 Beispiel: Ein Mitarbeiter ist montags und freitags im Homeoffice, sonst im Büro.
3. Mobile Arbeit 📱🚆
Oft mit Telearbeit verwechselt, aber rechtlich nicht identisch.
Merkmale:
-
Keine feste Arbeitsstätte – gearbeitet wird unterwegs (z. B. im Zug, Café, Hotel)
-
Keine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz einzurichten
-
Sicherheitsvorgaben (z. B. Datenschutz) gelten trotzdem
-
Flexibel, aber oft schwieriger zu kontrollieren
📌 Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter bearbeitet Mails und Daten auf Geschäftsreisen.
Shiftbase unterstützt alle drei Modelle mit flexibler Arbeitszeiterfassung, digitaler Einsatzplanung und klarer Dokumentation – für mehr Transparenz und weniger Aufwand für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Telearbeit?
Eine häufige Frage – besonders seit der Pandemie: Können Arbeitnehmer Telearbeit verlangen? Die klare Antwort lautet: Nein, ein genereller Rechtsanspruch auf Telearbeit besteht aktuell nicht.
Allerdings gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die Arbeitgeber kennen sollten – insbesondere, wenn sie moderne Arbeitsformen wie Telearbeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten anbieten oder ablehnen wollen.
Gesetzliche Regelungen und aktuelle Entwicklungen
-
Laut aktueller Rechtslage in Deutschland ist Telearbeit nur dann zulässig, wenn sie im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt wurde – z. B. im Arbeitsvertrag oder per Zusatzvereinbarung.
-
Die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes durch den Arbeitgeber ist freiwillig – außer es bestehen besondere betriebliche Vereinbarungen oder tarifliche Verpflichtungen.
-
Ein möglicher Anspruch ergibt sich nur, wenn die Telearbeit bereits Teil der Arbeitsbedingungen oder Betriebsvereinbarungen ist.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
-
Arbeitgeber können Telearbeit anbieten – sind aber nicht verpflichtet, jedem Wunsch nachzukommen.
-
Bei Ablehnung sollten betriebliche Gründe nachvollziehbar dokumentiert werden.
-
Gleichzeitig müssen Arbeitgeber, die Telearbeitsplätze zulassen, auch für die ordnungsgemäße Ausstattung und die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) sorgen.
Wichtig: Wird ein Telearbeitsmodell im Unternehmen eingeführt, sollte die Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer klar regeln: Arbeitszeit, Datenschutz, Dauer, Ausstattung und Verbindung zum Betrieb.
Shiftbase hilft dabei, diese Prozesse transparent und rechtskonform zu gestalten – mit smarten Tools für Arbeitszeit, Einsatzplanung, Homeoffice-Regelungen und mehr.

- Einfaches Ein- und Ausstempeln
- Automatische Berechnung von Boni
- Verknüpfung mit der Lohnbuchhaltung

Was sind die Vor- und Nachteile?
Telearbeit, ob als fester Telearbeitsplatz, alternierende Telearbeit oder mobiles Arbeiten, bietet Unternehmen viele Chancen – bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Für Arbeitgeber und Beschäftigte lohnt sich ein genauer Blick auf beide Seiten.
✅ Vorteile für Arbeitgeber und Unternehmen
-
Kosteneinsparungen durch weniger benötigte Büros und reduzierte Betriebskosten
-
Zufriedenere Mitarbeiter durch mehr Flexibilität im Arbeitsumfeld
-
Erhöhte Produktivität durch konzentriertes Arbeiten im Privatbereich
-
Zugang zu einem größeren Talentpool durch standortunabhängige Beschäftigung
-
Kontinuität in Krisenzeiten (z. B. bei Pandemien)
Shiftbase unterstützt Arbeitgeber beim effizienten Einsatz von Remote Work durch flexible Arbeitszeiterfassung und Planungstools – egal ob im Büro oder zu Hause.
❌ Nachteile und Herausforderungen
-
Höherer organisatorischer Aufwand bei der Ausstattung des Telearbeitsplatzes
-
Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der Arbeitszeitregelungen (z. B. Pausen, Ruhezeiten)
-
Mögliche Datenschutzrisiken durch dezentrale Nutzung von Geräten
-
Weniger direkte Kommunikation und Teamgefühl ohne gute Verbindung
-
Verantwortung des Arbeitgebers für Sicherheit und Arbeitsumgebung im Privatbereich
Rechtlicher Hinweis für Arbeitgeber 📄
Wenn ein Telearbeitsplatz eingerichtet wird, gilt:
-
Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Einrichtung, Mobiliar und Arbeitsmittel zuständig – aber erst dann, wenn die Telearbeit offiziell vereinbart wurde.
-
Die Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7) verpflichtet Arbeitgeber zur Sicherstellung geeigneter Bedingungen – wie bei jedem anderen Bildschirmarbeitsplatz.
Tipp: Ein klar geregeltes Modell, das im Rahmen einer Vereinbarung definiert ist, sorgt für Sicherheit auf beiden Seiten. Mit Shiftbase lassen sich verschiedene Arbeitsformen digital und transparent abbilden – egal ob on site, hybrid oder vollständig remote.
Welche Vorkehrungen müssen Arbeitgeber treffen?
Wer als Arbeitgeber Telearbeit ermöglichen will, muss mehr tun, als den Laptop freizugeben. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und gängiger Rechtsprechung sind klare Voraussetzungen, Vereinbarungen und technische Maßnahmen notwendig.
1. Telearbeit muss vertraglich geregelt sein
Ein Telearbeitsplatz darf nur eingerichtet werden, wenn die Telearbeit im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt ist – entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als Zusatzvereinbarung. Diese sollte Folgendes regeln:
-
Ort und Dauer der Telearbeit
-
Geltungsbereich (z. B. feste Telearbeit oder alternierende Telearbeit)
-
Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Pausenregelungen
-
Datensicherheit und Datenschutzvorgaben
-
Regelung zur Ausstattung des Telearbeitsplatzes
2. Ausstattung des Telearbeitsplatzes
Gemäß § 2 Absatz 7 der ArbStättV ist ein Telearbeitsplatz erst dann rechtlich gültig, wenn er vom Arbeitgeber bereitgestellt und installiert wurde – konkret:
-
Ergonomisches Mobiliar (z. B. Schreibtisch, Bürostuhl)
-
Technische Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Tastatur, Maus
-
Sichere Internetverbindung (z. B. VPN)
-
Kommunikationsmittel (z. B. Telefon, Chattools)
🔐 Auch der Schutz sensibler Daten im Privatbereich des Beschäftigten gehört zur Arbeitgeberpflicht.
3. Sicherheits- und Gesundheitsschutz gewährleisten
-
Der Arbeitsplatz muss den Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes entsprechen.
-
Eine beauftragte Person im Privatbereich kann zur Überprüfung und Einrichtung hinzugezogen werden.
-
Arbeitsbedingungen müssen regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.
4. Technische und organisatorische Maßnahmen
-
Einrichtung einer sicheren Verbindung zu betrieblichen Systemen
-
Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Technik und Sicherheitsvorgaben
-
Klar definierter Support bei technischen Problemen
Shiftbase erleichtert Arbeitgebern die Umsetzung dieser Pflichten mit digitalen Lösungen zur Arbeitszeiterfassung, Einsatzplanung, Übersicht über Arbeitsplätze (remote und vor Ort) und Dokumentation von Vereinbarungen – alles in einem System.
Fazit 🧾
Telearbeit ist längst mehr als nur ein Trend – sie ist eine etablierte Arbeitsform, die Arbeitgebern und Mitarbeitern zahlreiche Chancen bietet. Doch mit den Vorteilen gehen auch klare Pflichten einher. Wer Telearbeitsplätze einführen will, muss rechtliche Rahmenbedingungen, technische Voraussetzungen und organisatorische Prozesse im Blick behalten.
Ein sauber eingerichteter Telearbeitsplatz, der im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt wurde und durch den Arbeitgeber bereitgestellt und installiert ist, schützt nicht nur das Unternehmen, sondern schafft auch Vertrauen und Sicherheit bei den Beschäftigten.
📌 Shiftbase unterstützt Unternehmen dabei, moderne Arbeitsformen wie Telearbeit, mobiles Arbeiten oder Homeoffice effizient und rechtskonform umzusetzen – mit Tools für Arbeitszeiterfassung, Einsatzplanung, und die Verwaltung von Arbeitsverträgen, Vereinbarungen und mehr.
Häufig gestellte Fragen
-
Homeoffice wird oft als Sammelbegriff verwendet – meist informell und ohne rechtliche Grundlage.
Telearbeit hingegen ist klar geregelt: Sie muss im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt werden und erfüllt die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nur wenn der Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber bereitgestellt und installiert wurde, spricht man offiziell von Telearbeit.
-
Nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Erst dann gelten die Pflichten zur Ausstattung des Telearbeitsplatzes, inklusive Mobiliar, Technik und Einhaltung der Sicherheitsvorgaben.
-
Ein vollständiger Telearbeitsplatz umfasst:
-
Ergonomisches Mobiliar
-
Technische Arbeitsmittel (z. B. Bildschirm, Laptop)
-
Sichere Verbindung und Datenschutzmaßnahmen
-
Nachweisliche Installation im Privatbereich durch eine beauftragte Person
-
-
Es gelten dieselben Regeln wie im Büro. Die Arbeitszeit muss dokumentiert werden, Pausen und Ruhezeiten sind einzuhalten. Tools wie Shiftbase bieten hier eine digitale und rechtssichere Lösung.