Die rückwirkende Krankschreibung hat im Kontext der Gesundheits- und Arbeitspflichten der Arbeitnehmer große Bedeutung. Das Entgeltfortzahlungsgesetz legt in § 5 fest, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall unverzüglich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Angabe der voraussichtlichen Dauer vorlegen müssen. Die Regelung besagt, dass diese Bescheinigung spätestens ab dem vierten Tag der Erkrankung vorgelegt werden muss. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen eine rückwirkende Krankschreibung zulässig ist.
Für solch eine rückwirkende Bescheinigung ist eine genaue Prüfung durch den behandelnden Arzt notwendig. Dieser kann bis zu drei Kalendertage vor dem ersten Arztbesuch rückwirkend bescheinigen. Dabei ist zu beachten, dass Wochenenden und Feiertage in diese Berechnung mit einfließen. Dieser Artikel thematisiert die Komplexität der rückwirkenden Krankschreibung und beleuchtet ihre Implikationen sowie die Bedingungen, unter denen sie zulässig ist.
Definition: Rückwirkende Krankschreibung
Eine rückwirkende Krankschreibung ist ein Dokument, welches bestätigt, dass eine Person bereits vor ihrem ersten Arztbesuch arbeitsunfähig war aufgrund einer Erkrankung. Gemäß § 5 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist die Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung selten und bedarf einer sorgfältigen Beurteilung durch den behandelnden Arzt. Bei solch einer Bescheinigung muss der Mediziner sicherstellen, dass die Krankheit bereits vorher vorlag und der Patient nicht in der Lage war, sich früher in ärztliche Behandlung zu begeben.
Wann ist eine Krankschreibung erforderlich?
Falls Arbeitnehmer erkranken, sind sie verpflichtet, ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen und dies ggf. zu belegen. Dabei wird zwischen kurzen und längeren Krankheitsphasen unterschieden.
Bei einer kurzzeitigen Erkrankung sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten unverzüglich informieren und, wenn möglich, angeben, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird. Für diese Mitteilung gibt es keine festen Vorgaben: Sie kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch eine vertrauenswürdige Person oder sogar digital erfolgen.
Wenn jedoch jemand über einen Zeitraum von mehr als drei Tagen erkrankt ist, ist er verpflichtet, ab dem vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen. Dabei werden Wochenenden und Feiertage mitgezählt, selbst wenn an diesen Tagen nicht gearbeitet wird.
Es ist relevant zu wissen, dass in einigen Fällen Arbeitgeber bereits vor dem vierten Tag ein Attest anfordern können. Solche Sonderregelungen können in Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen festgelegt sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Sollten Sie nach Ablauf Ihrer ursprünglichen Krankschreibung immer noch arbeitsunfähig sein, ist eine erneute Bescheinigung vom Arzt notwendig. Digitale Tools und Systeme können Arbeitgebern helfen, den Überblick über alle relevanten Mitarbeiterinformationen zu bewahren.
Wie lange ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?

Gemäß § 5 zu Arbeitsunfähigkeiten dürfen Ärzte in bestimmten Fällen eine Krankschreibung ausstellen, die bis zu drei Tage rückwirkend gilt, bevor der Patient die Arztpraxis aufsuchte. Hierbei werden auch Wochenenden und Feiertage berücksichtigt.
Ein Beispiel: Wird jemand krank und kann aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geschlossenen Arztpraxis (etwa am Wochenende) erst am fünften Tag einen Arzt konsultieren, hat der Arzt die Möglichkeit, rückwirkend für den vierten Tag eine Krankschreibung auszustellen.
Sollte die Krankheit länger andauern als ursprünglich vom Arzt bescheinigt, auch wenn es sich um eine rückwirkende Krankschreibung handelt, könnte es notwendig sein, eine weitere Krankschreibung ausstellen zu lassen.
Ein wichtiger Hinweis: Werden Sie während Ihres Urlaubs krank und legen ein ärztliches Attest vor, welches Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, können Sie sich die krankheitsbedingten Urlaubstage zurückholen. Dies ist gemäß § 9 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt.
Wann sollten Arbeitnehmer sich nachträglich krankschreiben lassen?
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber umgehend über eine Erkrankung zu informieren. Des Weiteren müssen sie sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihrer Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie arbeitsunfähig sind. Dies sollte in einem angemessenen Zeitraum erfolgen, unabhängig davon, ob die Krankmeldung rückwirkend ist. Versäumen Arbeitnehmer diese Pflichten, riskieren sie, während ihrer Krankheit nicht entlohnt zu werden, und könnten zudem arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnungen oder sogar eine Kündigung, erfahren. In manchen Fällen ist es Arbeitnehmern trotz einer Krankschreibung gestattet, weiterhin im Betrieb zu arbeiten.
Wie lange kann ein Arzt eine Krankschreibung ausstellen?

Gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) wird von Ärzten erwartet, dass sie die Krankschreibung am Tag der Untersuchung ausstellen, um zu bestätigen, dass der Patient tatsächlich arbeitsunfähig ist.
Es existiert allerdings eine Ausnahme für rückwirkende Krankschreibungen: Ein Arzt darf bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben. Dabei müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
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Der Arzt muss davon überzeugt sein, dass der Patient in diesem Zeitraum wirklich arbeitsunfähig war.
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Es sollte einen triftigen Grund geben, warum die Krankschreibung nicht früher beantragt wurde. Beispielsweise könnte der Patient zu krank gewesen sein, um die Praxis aufzusuchen, oder die Praxis war am Wochenende geschlossen.
Ein Rat für Arbeitnehmer: Wenn Sie krank sind, ist es ratsam, die Arztpraxis bereits am ersten Tag Ihrer Erkrankung zu kontaktieren. So können spätere Unklarheiten oder Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit vermieden werden.
Kann der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ablehnen?
Ja, definitiv. Ein Arzt hat das Recht, die Ausstellung einer rückwirkenden Krankschreibung zu verweigern. Dies kann der Fall sein, wenn Sie bereits länger als die erlaubten drei Tage krank sind oder wenn der Arzt nicht davon überzeugt ist, dass Sie tatsächlich während des gesamten Zeitraums arbeitsunfähig waren. Erscheinen Sie gesundheitlich stabil bei der Untersuchung, könnte der Arzt Ihnen eine rückwirkende Bescheinigung verweigern.
Folgen einer verweigerten Krankschreibung können sein:
- Sie erhalten keine Vergütung für die Tage, an denen Sie der Arbeit fernblieben.
- Bei häufigen Fehlzeiten ohne nachgewiesene Krankheit kann Ihr Arbeitgeber Sie abmahnen oder in extremen Fällen sogar kündigen.
Kann ich mich rückwirkend für mehr als drei Tage krankschreiben lassen?

Generell sieht die Regelung vor, dass eine Krankschreibung bis zu drei Tage rückwirkend, bevor Sie den Arzt aufsuchen, möglich ist. Dies ist im Abschnitt 5 (3) der Vorschriften über die Arbeitsunfähigkeit festgelegt. Zwar gibt es manchmal Ausnahmesituationen, jedoch ist es unüblich, dass Ärzte eine Krankschreibung für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen vor dem eigentlichen Arztbesuch ausstellen. Bei einem besonders vertrauensvollen Verhältnis zu Ihrem Arzt und bei tatsächlicher Krankheit könnte dieser allerdings bereit sein, eine rückwirkende Krankschreibung für einen längeren Zeitraum auszustellen.
Rückwirkende Krankschreibung am Wochenende
Ein häufiges Anliegen, insbesondere da viele Arztpraxen am Wochenende geschlossen sind, betrifft die Frage: Ist es möglich, sich rückwirkend für ein Wochenende krankschreiben zu lassen?
Die Antwort ist positiv. Ärzte können rückwirkende Krankschreibungen ausstellen, die bis zu drei Tage vor dem Arztbesuch gelten. Das bedeutet, wenn Sie am Montag einen Arzt aufsuchen, kann Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, die bereits den Freitag, Samstag und Sonntag berücksichtigt.