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Krankmeldung und Krankschreibung: Pflichten für Arbeitgeber

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 14 April 2026
Krankmeldung Arbeitgeber - HR-Managerin verwaltet Krankmeldung und eAU-Abruf im digitalen Abwesenheitsmanagementsystem

Inhaltsverzeichnis

Ein Mitarbeitender meldet sich krank. Was muss er wann tun - und was muss der Arbeitgeber wann prüfen, abrufen und zahlen? Die Prozesse rund um Krankmeldung und Krankschreibung sind seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Januar 2023 grundlegend anders als vorher. Wer noch nach alten Regeln arbeitet, riskiert Fehler bei der Lohnfortzahlung und verpasst den Abruf der eAU.

    • Krankmeldung: Pflicht ab dem 1. Krankheitstag, unverzüglich (§ 5 Abs. 1 EFZG) - per Telefon, E-Mail oder durch Dritte
    • Krankschreibung (AU / eAU): Ärztlicher Nachweis spätestens ab dem 4. Kalendertag - Arbeitgeber können vertraglich den 1. Tag verlangen
    • eAU seit 2023: Der Arbeitgeber ruft die Bescheinigung selbst bei der Krankenkasse ab - der Arbeitnehmer muss keinen Schein mehr einreichen
    • Lohnfortzahlung: 6 Wochen voller Lohn nach § 3 EFZG, danach Krankengeld der Krankenkasse
    • Diagnose: Darf der Arbeitgeber nicht erfragen - weder bei der Krankmeldung noch beim eAU-Abruf
    • Telefonische Krankschreibung ist seit Dezember 2023 dauerhaft möglich (bei bekannten Patienten, leichten Erkrankungen)

Was versteht man unter Krankmeldung?

 Die Krankmeldung ist die unverzügliche Mitteilung eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dass er krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist und nicht zur Arbeit erscheinen kann. Sie ist eine gesetzliche Pflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG und muss spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag erfolgen - unabhängig davon, ob bereits ein Arzt aufgesucht wurde. Die Krankmeldung ist von der Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zu unterscheiden: Die Krankmeldung informiert den Arbeitgeber, die Krankschreibung belegt die Arbeitsunfähigkeit ärztlich. 


Was sind die gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlage Inhalt Relevanz
§ 5 Abs. 1 EFZG Anzeigepflicht: Krankmeldung unverzüglich am 1. Tag Pflicht des Arbeitnehmers - Fristverstoß kann Abmahnung rechtfertigen
§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG Nachweispflicht: AU spätestens ab dem 4. Kalendertag Arbeitgeber kann vertraglich früher verlangen
§ 3 EFZG Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für 6 Wochen Gilt ab 4 Wochen Betriebszugehörigkeit
§ 4 EFZG Höhe der Entgeltfortzahlung: 100 % des Bruttolohns Nach Ausfallprinzip
§ 7 EFZG Arbeitgeber kann Lohnfortzahlung verweigern bei verweigertem Attest Leistungsverweigerungsrecht
§ 1 Abs. 3 AUB-RL (G-BA) Telefonische Krankschreibung bei bekannten Patienten Dauerhaft seit Dezember 2023
§ 295 Abs. 1 SGB V Elektronische Übermittlung der eAU an Krankenkasse Arztpraxis übermittelt, Arbeitgeber ruft ab


Teil 1 - Krankmeldung: Prozess und Arbeitgeberpflichten

Anzeigepflicht: Was der Arbeitnehmer tun muss

Nach § 5 Abs. 1 EFZG muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen - das bedeutet: so früh wie möglich am ersten Krankheitstag, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn.

Zulässige Meldeformen:

  • Telefon (häufigste Form)
  • E-Mail oder SMS
  • Mitteilung durch Dritte (Angehörige, Kollegen)

Was der Arbeitgeber mitgeteilt bekommt:

  • Dass der Mitarbeitende arbeitsunfähig ist
  • Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Was der Arbeitgeber nicht erfragen darf:

  • Die Diagnose oder Art der Erkrankung
  • Den behandelnden Arzt
  • Persönliche Gesundheitsinformationen

Arbeitgeber-Recht: Im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung kann festgelegt werden, wen genau der Mitarbeitende informieren muss (direkte Führungskraft, HR, bestimmte Telefonnummer). Das ist zulässig und empfehlenswert für klare interne Prozesse.

Konsequenzen bei verspäteter oder fehlender Krankmeldung

Meldet sich ein Mitarbeitender nicht rechtzeitig krank, kann der Arbeitgeber:

  • Eine Abmahnung aussprechen (bei wiederholten Verstößen)
  • Im Extremfall kündigen (bei nachgewiesenem Muster)
  • Die Entgeltfortzahlung bis zum Eingang der Krankmeldung verweigern

Ein einmaliger Verstoß rechtfertigt in der Regel noch keine Abmahnung. Relevanter sind Muster: wer sich regelmäßig erst am Nachmittag oder gar nicht krankmelden, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Teil 2 - Krankschreibung (AU / eAU): Was der Arbeitgeber erhält

Nachweispflicht: Wann muss ein Attest vorliegen?

Gesetzlich ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erst ab dem 4. Kalendertag der Erkrankung erforderlich (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Kalendertage - nicht Arbeitstage. Wer freitags erkrankt und montags noch krank ist, muss am Montag bereits das Attest vorlegen.

Arbeitgeber können eine frühere Vorlage verlangen:

Regelung Ab wann AU erforderlich
Gesetzliche Regelung Ab dem 4. Kalendertag
Vertragliche Regelung (Arbeitsvertrag) Ab dem 1. Tag möglich
Betriebsvereinbarung Abweichende Regelung möglich
Häufige Kurzzeiterkrankungen Arbeitgeber kann AU ab Tag 1 anfordern (auch ohne Vertragsklausel)


Die eAU seit Januar 2023 - wie der Prozess jetzt läuft

Seit Januar 2023 läuft die Krankschreibung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer vollständig elektronisch. Der Papiergelbe Schein ist Geschichte.

Der neue Prozess:

  1. Arbeitnehmer erkrankt und geht zum Arzt (persönlich oder per Telefon)
  2. Arzt erstellt die AU digital und übermittelt sie an die Krankenkasse
  3. Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber über die Krankmeldung (wie bisher)
  4. Arbeitgeber ruft die eAU aktiv bei der Krankenkasse ab - über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungssystem (DATEV, Lexware oder ähnliches)

Wichtig: Die eAU wird nicht automatisch an den Arbeitgeber übermittelt. Der Abruf muss aktiv erfolgen - empfohlen 1-2 Werktage nach der Krankmeldung, da Übermittlung zwischen Arztpraxis und Krankenkasse Zeit braucht.

--> Was gilt für privat Krankenversicherte? Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten keine eAU. Sie müssen die Papierbescheinigung weiterhin selbst beim Arbeitgeber einreichen.

--> Was gilt für Minijobber? Die eAU gilt auch für Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber muss die Krankenkasse des Minijobbenden kennen, um die eAU abrufen zu können - daher: Krankenkasse bereits bei Einstellung abfragen.

Telefonische Krankschreibung - dauerhaft möglich seit Dezember 2023

Seit dem 7. Dezember 2023 können Ärzte bei bekannten Patienten mit leichten Erkrankungen (Atemwegserkrankungen, Magen-Darm etc.) die AU telefonisch ausstellen - dauerhaft und ohne Befristung. Voraussetzungen:

  • Patient muss der Praxis bekannt sein (kein Erstbesuch)
  • Keine schwere Symptomatik
  • Die Arztpraxis muss sich von der Erkrankung überzeugen

Teil 3 - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Anspruch und Dauer

Arbeitnehmer haben nach § 3 EFZG Anspruch auf 6 Wochen (42 Kalendertage) volle Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - sofern das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht.

Zeitraum Wer zahlt Höhe
Bis 6 Wochen (42 Tage) Arbeitgeber 100 % des Bruttolohns
Ab 7. Woche Krankenkasse (Krankengeld) Ca. 70 % des Bruttolohns


Neue Erkrankung nach Genesung

Erkrankt ein Mitarbeitender an derselben Krankheit erneut, beginnt die 6-Wochen-Frist nicht neu, wenn:

  • Weniger als 6 Monate zwischen den Erkrankungen lagen, und
  • Die Gesamtdauer aller Erkrankungen durch dieselbe Ursache 6 Wochen noch nicht überschritten hat

Bei einer anderen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist neu.

Wann darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

  • Wenn der Arbeitnehmer die Krankmeldung trotz Aufforderung nicht vorlegt (§ 7 EFZG)
  • Wenn die Arbeitsunfähigkeit nachweislich selbst verschuldet ist (z. B. Verletzung beim Drogenkonsum)
  • Wenn die AU offensichtlich gefälscht ist
Krankheitsquote berechnen HR-Orientierungsrechner
Mo–Fr, je nach Feiertagen (meist 20–23).
1 Person × 5 Tage = 5 Krankheitstage.
Krankheitsquote
Geplante Arbeitstage
Formel: Krankheitstage ÷ (Sollarbeitstage × Mitarbeitende) × 100
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Welche Sonderfälle gibt es?

Krankmeldung in der Probezeit

Dieselben Regeln gelten - aber: der Lohnfortzahlungsanspruch entsteht erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit (§ 3 Abs. 3 EFZG). Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern ggf. Krankengeld durch die Krankenkasse ab dem 1. Tag.

Krankmeldung während des Urlaubs

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des genehmigten Urlaubs und legt unverzüglich ein Attest vor, werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt (§ 9 BUrlG). Die Urlaubstage bleiben erhalten und müssen neu eingeplant werden.

Langzeitkrankheit und Wiedereingliederung

Nach 6 Wochen ununterbrochener Erkrankung endet die Lohnfortzahlungspflicht. Ab dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Nach längerer Erkrankung besteht die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zuzustimmen, es wird jedoch dringend empfohlen.

Kinderkrankentage

Bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren hat jeder Elternteil Anspruch auf 10 Kinderkrankentage pro Kind und Jahr (§ 45 SGB V), Alleinerziehende auf 20 Tage. Die Freistellung ist unbezahlt durch den Arbeitgeber - der Arbeitnehmer erhält Kinderkrankengeld von der Krankenkasse.

Häufige Fehler von Arbeitgebern

Fehler Konsequenz Lösung
eAU nicht aktiv abgerufen Fehlende Dokumentation, Lohnfortzahlung unklar Abruf 1-2 Tage nach Krankmeldung einrichten
Diagnose erfragt DSGVO-Verstoß, potenzielle Schadensersatzpflicht Diagnose ist tabu - nur AU-Zeitraum ist relevant
Lohnfortzahlung über 6 Wochen gezahlt Finanzielle Überzahlung Frist im System tracken, rechtzeitig an Krankenkasse verweisen
AU-Pflicht erst ab Tag 4 nicht bekannt Früher AU verlangt ohne Vertragsgrundlage Vertragliche Regelung schaffen wenn Tag 1 gewünscht
Kinderkrankentage falsch behandelt Lohnfortzahlung anstatt Kinderkrankengeld Arbeitnehmer an Krankenkasse verweisen
Probezeit-Erkrankung: Lohn gezahlt Überzahlung in den ersten 4 Wochen 4-Wochen-Wartezeit beachten (§ 3 Abs. 3 EFZG)


Fazit

Krankmeldung und Krankschreibung sind zwei verschiedene Pflichten mit verschiedenen Fristen und verschiedenen Prozessen. Seit der eAU-Einführung 2023 hat sich der Arbeitgeber-Prozess grundlegend verändert: Nicht mehr warten bis der Schein eintrifft, sondern aktiv abrufen. Wer das nicht eingerichtet hat, hat eine strukturelle Lücke in der Abwesenheitsdokumentation.

Die drei wichtigsten Compliance-Pflichten für Arbeitgeber: unverzügliche Krankmeldung als Voraussetzung für Lohnfortzahlung einfordern (vertraglich regeln), eAU-Abruf prozessual einrichten und die 6-Wochen-Frist pro Erkrankung im System tracken.

Shiftbase verwaltet Krankheitstage, Abwesenheiten und Lohnfortzahlungsfristen zentral - mit automatischer Benachrichtigung bei relevanten Schwellenwerten. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.

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Häufig gestellte Fragen

  • Unverzüglich am ersten Krankheitstag - spätestens zu Beginn der regulären Arbeitszeit (§ 5 Abs. 1 EFZG). Der Arbeitnehmer muss nicht erst zum Arzt gehen, bevor er sich krankmelden kann. Krankmeldung und Krankschreibung sind zwei getrennte Pflichten. 

  • Gesetzlich ab dem 4. Kalendertag der Erkrankung. Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung verlangen, dass die AU bereits ab dem 1. Tag vorliegt. Das ist zulässig und bei häufigen Kurzzeiterkrankungen ein wirksames Instrument. 

  • 6 Wochen (42 Kalendertage) pro Erkrankung, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht (§ 3 EFZG). Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld in Höhe von ca. 70 % des Bruttolohns. 

  • Für Betriebe mit 10 bis 500 Mitarbeitenden, Schichtarbeit oder Minijobbern empfehlen sich Lösungen, die Abwesenheitsverwaltung, Zeiterfassung und Dienstplanung in einem System verbinden. Relevante Kriterien sind: automatischer eAU-Abruf, Lohnfortzahlungsfrist-Tracking, DSGVO-konforme Dokumentation und DATEV-Export für die Lohnabrechnung. Shiftbase deckt alle vier Punkte ab und ist speziell auf die Branchen Gastronomie, Einzelhandel, Pflege und Produktion ausgelegt - also genau dort, wo Krankmeldungen am häufigsten auftreten und am aufwändigsten zu verwalten sind. 

  • Mit einer integrierten Abwesenheitsverwaltung lassen sich Krankmeldungen zentral erfassen, Abwesenheitszeiträume dokumentieren und Lohnfortzahlungsfristen automatisch überwachen. Shiftbase erfasst Krankheitstage direkt im Dienstplan, berechnet die 6-Wochen-Frist automatisch und gibt Hinweise wenn Handlungsbedarf besteht. 

  • Der Lohnfortzahlungsanspruch entsteht erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit. Wer innerhalb der ersten 4 Wochen erkrankt, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, erhält aber Krankengeld von der Krankenkasse (ab dem 1. Krankheitstag). 

  • Nein. Die Art der Erkrankung ist weder in der Krankmeldung noch im eAU-Abruf angegeben und darf auch nicht erfragt werden. Der Arbeitgeber erhält lediglich den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. 

Abwesenheits- und Urlaubsplaner

Verfasst von:

Diana Tran

Diana Tran ist Senior Content Strategist bei Shiftbase und verantwortet den deutschen Markt in der DACH-Region. Seit über drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit Workforce Management, Personalplanung und den Herausforderungen moderner HR-Prozesse. Sie spezialisiert sich auf Themen wie Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement sowie arbeitsrechtliche Anforderungen im deutschsprachigen Raum. Ihre Inhalte richten sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse strukturieren, optimieren und rechtssicher gestalten möchten. Durch ihren praxisorientierten Ansatz übersetzt sie komplexe HR-Themen in verständliche und umsetzbare Lösungen für den Arbeitsalltag.

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