Zeiterfassung im Außendienst: Pflicht, Fahrzeiten und Apps

Zeiterfassung im Außendienst: Pflicht, Fahrzeiten und Apps
Geschrieben von: Beke SchoustraLesezeit: 5 minVeröffentlicht am: 18. September 2024

Im Außendienst wird Arbeitszeit oft erst am Abend aus dem Gedächtnis aufgeschrieben, wenn überhaupt. Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt aber auch für Mitarbeitende, die den ganzen Tag beim Kunden sind. Hier steht, was das Gesetz verlangt, wie Fahrzeiten zählen und wie die Erfassung per App klappt.

Arbeitszeiterfassung speziell im Außendienst

Außendienstmitarbeitende sind unterwegs, treffen Kunden vor Ort und haben oft keinen festen Arbeitsbeginn. Handschriftliche Stundenzettel oder Nachträge am Monatsende sind dann fehleranfällig und kosten auf beiden Seiten Zeit.

Mobile Zeiterfassungs-Apps lösen das: Mitarbeitende stempeln direkt am Smartphone oder Tablet ein und aus, egal wo sie gerade sind. Manche Apps halten zusätzlich fest, an welchem Ort eingestempelt wurde. Das berührt den Datenschutz und braucht eine klare Grundlage, mehr dazu weiter unten.

Für Arbeitgeber heißt das: Die Stunden liegen am Monatsende vollständig vor und müssen nicht zusammengesucht werden. Mitarbeitende sehen ihre eigenen Stunden und müssen nichts nachtragen. Auch die Grenzen aus dem Arbeitszeitgesetz lassen sich so leichter im Blick behalten.

Kriterien

Manuelle Erfassung

Digitale Erfassung

Genauigkeit

Nachträge aus dem Gedächtnis

Zeiten beim Ein- und Ausstempeln

Aufwand

Hoch: abtippen und nachfragen

Gering: Stunden liegen digital vor

Nachweis bei Prüfungen

Möglich, wenn vollständig und lesbar

Export pro Person und Zeitraum

Überblick

Erst am Monatsende

Laufend einsehbar

Herausforderungen der Arbeitszeiterfassung im Außendienst

Mitarbeitende im Außendienst arbeiten an wechselnden Orten, und eine klassische Stempeluhr im Betrieb hilft da nicht weiter. Typische Probleme:

  • Manuelle Aufzeichnungen sind fehleranfällig, vor allem wenn sie erst Tage später entstehen.

  • Excel-Listen sind erlaubt, aber schwer zu kontrollieren, wenn jede Person ihre eigene führt.

  • Fehlender Überblick führt schnell zu Diskussionen über Überstunden.

Viele Arbeitgeber stehen vor denselben Fragen:

  • Wie erfasse ich die Zeiten meiner mobilen Mitarbeitenden so, dass sie im Zweifel als Nachweis taugen?

  • Wie verhindere ich Zettelwirtschaft und unklare Absprachen?

  • Wie stärke ich gleichzeitig Vertrauen und spare Verwaltungsaufwand?

Digitale Zeiterfassung macht das einfacher: Die Zeiten entstehen dort, wo gearbeitet wird, und landen ohne Abtippen bei dir.

Gesetzliche Vorgaben zur Zeiterfassung in Deutschland

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen. Das gilt im Außendienst genauso wie im Büro. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz derzeit nicht vor: Papier und Excel sind erlaubt, wenn die Aufzeichnung vollständig und verlässlich ist. Eine Pflicht zur elektronischen Erfassung ist geplant, aber nicht beschlossen (Stand: 2. Oktober 2026). Was im Einzelnen gilt, steht unter Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Die Grenzen setzt das Arbeitszeitgesetz: Werktäglich sind acht Stunden erlaubt, bis zu zehn, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Arbeitszeit über acht Stunden müssen Arbeitgeber ausdrücklich aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Mehr zu Überstunden steht im Lexikon.

Nach Feierabend muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden folgen (§ 5 ArbZG). Das gilt auch, wenn die Termine spät am Abend enden. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht, bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Details dazu unter gesetzliche Pausenzeiten.

Den Anstoß gab der Europäische Gerichtshof: Er entschied 2019, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem System verpflichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen wird (C-55/18).

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, zum Beispiel fehlende Aufzeichnungen nach § 16 Abs. 2, können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden (§ 22 ArbZG).

Zählt die Fahrt zum Kunden als Arbeitszeit?

Für Mitarbeitende ohne festen Arbeitsort: ja. Der Europäische Gerichtshof hat 2015 entschieden, dass die Fahrt vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück Arbeitszeit ist (C-266/14). Diese Fahrzeiten zählen also bei den Höchstgrenzen, den Pausen und der Ruhezeit mit und gehören in die Zeiterfassung.

Die Vergütung ist eine eigene Frage: Das EU-Recht regelt sie nicht, maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die deutsche Rechtsprechung.

Spezifische Anforderungen für Außendienstmitarbeitende

Im Außendienst hängen Beginn und Ende des Arbeitstags von Kundenterminen ab, und Fahrten, Termine und Pausen gehen ineinander über. Mitarbeitende können ihre Stunden auf klassischen Stundenzetteln notieren oder per App erfassen. Wichtig ist, dass Fahrzeiten nicht unter den Tisch fallen.

Für den Nachweis braucht es eine lückenlose Dokumentation. Mobile Zeiterfassungssysteme helfen dabei, vor allem wenn die Daten ohne Abtippen in die Lohnabrechnung gehen.

Auch Pausen sind im Außendienst schwer zu planen. Genommen werden müssen sie trotzdem, spätestens nach sechs Stunden Arbeit. Plane Termine so, dass Platz dafür bleibt, und sprich mit deinem Team darüber, wie Pausen unterwegs erfasst werden.

Wie passt die Zeiterfassung in bestehende Abläufe?

Zeiterfassung spart nur dann Aufwand, wenn die Daten nicht noch einmal abgetippt werden. Mobile Apps übertragen die Zeiten direkt ins zentrale System, von wo sie für die Lohnabrechnung exportiert werden.

Manche Betriebe erfassen Zeiten auch im CRM, während Kundendaten gepflegt werden. Das funktioniert, wenn am Ende eine vollständige Arbeitszeit pro Tag herauskommt und nicht nur Zeiten pro Auftrag.

Wer Termine im Kalender plant, kann die erfassten Zeiten damit abgleichen und sieht schnell, wo Fahrzeiten oder Pausen fehlen.

Wie steht es um den Datenschutz bei der Zeiterfassung im Außendienst?

Zeiterfassung im Außendienst erzeugt sensible Daten, vor allem wenn auch Standorte erfasst werden. Daraus lassen sich Bewegungsprofile und Arbeitsgewohnheiten ablesen. Erhebe deshalb nur, was du für die Zeiterfassung wirklich brauchst, etwa den Ort beim Ein- und Ausstempeln, und kein Tracking über den ganzen Arbeitstag.

Informiere deine Mitarbeitenden genau, welche Daten erfasst werden und wofür. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Einführung einer App mit, die das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden überwachen kann (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Die Daten sollten verschlüsselt übertragen und gespeichert werden, damit Unbefugte keinen Zugriff haben.

Zeiterfassung für den Außendienst mit Shiftbase

Mit Shiftbase stempeln deine Mitarbeitenden per App auf dem Smartphone ein und aus, auch beim Kunden. Pausen berechnet Shiftbase nach den Regeln, die du einmal festlegst, und die Stunden landen im Arbeitszeitprotokoll, wo du sie prüfst und freigibst. Am Monatsende exportierst du die freigegebenen Stunden für die Lohnabrechnung. Ein- und Ausstempeln per App gibt es ab dem Basic Plan; im Premium Plan legst du zusätzlich fest, an welchen Orten eingestempelt werden darf.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit aller Mitarbeitenden erfassen, auch im Außendienst. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben: Papier, Excel und Apps sind erlaubt, solange die Aufzeichnung vollständig und verlässlich ist.

Bei Mitarbeitenden ohne festen Arbeitsort ja. Nach dem Europäischen Gerichtshof (C-266/14) ist die Fahrt vom Wohnort zum ersten und vom letzten Kunden zurück Arbeitszeit und zählt bei Höchstarbeitszeit und Ruhezeit mit. Wie diese Zeit bezahlt wird, richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag.

Nur in engen Grenzen. Standortdaten sind personenbezogene Daten, deshalb solltest du nur erheben, was für die Zeiterfassung nötig ist, etwa den Ort beim Ein- und Ausstempeln. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Einführung mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

Nachweise über Arbeitszeit, die über acht Stunden am Werktag hinausgeht, mindestens zwei Jahre (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Für Beschäftigte, deren Arbeitszeit nach § 17 MiLoG aufgezeichnet werden muss, etwa Minijobber, gelten ebenfalls zwei Jahre.

Beke Schoustra
Beke SchoustraAccount Executive DACH

Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.

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