Umsatzflaute nach Weihnachten?
Das sogenannte Januarloch trifft besonders Gastronomie, Einzelhandel und Hotellerie. Während Gästezahlen und Umsätze sinken, laufen Fixkosten – vor allem Personalkosten – weiter. Die gute Nachricht: Mit vorausschauender Dienstplanung, Arbeitszeitkonten und rechtssicheren Maßnahmen lässt sich das Januarloch aktiv steuern.
Was ist das Januarloch?
Das Januarloch bezeichnet das saisonale Umsatzminimum in den Wochen nach Weihnachten. Besonders betroffen sind Gastronomie, Einzelhandel und Hotellerie, da Konsumausgaben sinken, während Fixkosten – insbesondere Personalkosten – konstant bleiben.
Typische Auswirkungen des Januarlochs:
- Rückgang der Kundenfrequenz
- Niedrigere Waren- und Tischumschläge
- Überbesetzung im Vergleich zum tatsächlichen Bedarf
- Steigende Kostenquote trotz stabiler Löhne
Die drei wirksamsten Hebel gegen das Januarloch
1️⃣ Überstunden und Resturlaub strategisch abbauen
Nach dem Weihnachtsgeschäft verfügen viele Betriebe über hohe Zeit- und Urlaubsrückstellungen. Diese binden Liquidität und erhöhen den Kostendruck.
Typische Altlasten im Januar:
- Überstunden aus dem Dezember
- Nicht genommener Jahresurlaub
- Bilanzielle Rückstellungen für Zeitguthaben
Konkrete Maßnahmen:
- Plane gezielt ruhige Tage für den Abbau von Plusstunden
- Förder freiwilligen Urlaub im Januar durch frühzeitige Planung
- Nutze geringere Auslastung zur Stabilisierung der Liquidität
2️⃣ Arbeitszeitkonten (AZK) als Puffer gegen Nachfrageschwankungen
Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht es, Mehr- und Minderarbeit über einen definierten Zeitraum auszugleichen. Es ist eines der effektivsten Instrumente zur Steuerung saisonaler Schwankungen.
Vorteile von Arbeitszeitkonten:
- Reduktion von Leerlaufkosten
- Flexible Anpassung an Besucher- und Umsatzschwankungen
- Planbare Verteilung von Arbeitszeit über das Jahr
| Maßnahme | Wirtschaftlicher Nutzen | Rechtliche Voraussetzung |
|---|---|---|
| Überstundenabbau | Senkung kurzfristiger Personalkosten | AZK-Regelung erforderlich |
| Minusstunden | Flexibilität bei geringer Auslastung | Arbeits- oder Tarifvertrag |
| Schulungen | Produktivitätssteigerung | Zählt als Arbeitszeit |
| Urlaub | Abbau von Rückstellungen | Bundesurlaubsgesetz |
--> Wichtig: Minusstunden sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich arbeits- oder tarifvertraglich geregelt sind.
3️⃣ Bedarfsorientierte Dienstplanung mit Daten statt Bauchgefühl
Ein häufiger Fehler im Januar ist es, Dienstpläne aus dem Dezember unverändert zu übernehmen. Dadurch entsteht systematische Überbesetzung.
Relevante Planungsdaten:
- Umsatz und Besucherzahlen pro Wochentag
- Stoßzeiten im Tagesverlauf
- Wetter- und Eventabhängigkeiten
Digitale Workforce-Management-Lösungen wie Shiftbase unterstützen dabei, historische Daten in die Dienstplanung einzubeziehen und Personalkosten transparent zu steuern.
Rechtliche Leitplanken im Januarloch (Deutschland)
--> Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)
- Mindestens 4 Tage Ankündigungsfrist
- Kurzfristige Dienstabsagen bergen rechtliche Risiken
--> Annahmeverzug (§ 615 BGB)
- Ist der Mitarbeiter arbeitsbereit, besteht Vergütungspflicht – auch ohne Beschäftigung
--> Minijobs
- Ohne klare Vereinbarung kann eine gesetzliche Wochenarbeitszeit von 20 Stunden greifen
- Verträge sollten Mindest- und Höchstarbeitszeiten eindeutig definieren
Rechtssichere Personalplanung schützt vor Nachzahlungen, Bußgeldern und Vertrauensverlust im Team.
Der Human Factor: Motivation trotz reduzierter Stunden
Weniger Arbeit bedeutet für Mitarbeitende oft Unsicherheit. Transparenz und Fairness sind deshalb entscheidend.
- Transparenz: Erkläre wirtschaftliche Zusammenhänge offen
- Weiterbildung: Nutze ruhige Zeiten für Schulungen und Prozesse
- Wertschätzung: Zeige, dass Flexibilität keine Einbahnstraße ist
Fazit: Das Januarloch aktiv steuern
Das Januarloch ist kein Schicksal, sondern ein Steuerungsproblem. Wer Überstunden abbaut, Arbeitszeitkonten nutzt und datenbasiert plant, senkt nicht nur Kosten, sondern stärkt die Organisation langfristig.
Schlüsselbotschaft: Gute Dienstplanung im Januar legt den Grundstein für ein wirtschaftlich stabiles Jahr.
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Häufig gestellte Fragen
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Zwangsurlaub ist in Deutschland nur bei „dringenden betrieblichen Belangen“ möglich. Ein reines Umsatzminus reicht meist nicht aus. Besser: Schaffe Anreize für freiwilligen Urlaub.
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Kommunikation ist alles. Erkläre die wirtschaftliche Lage und nutze die Zeit für Aufgaben, die im Weihnachtsgeschäft liegen geblieben sind – so bleibt die Motivation hoch.
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