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Überstundenabbau im Betrieb: Rechte & Regeln für Chefs

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 6 August 2025
Chef prüft Arbeitszeitkonto im Schichtplanungs-Tool

Viele Arbeitgeber stehen regelmäßig vor der Frage, wie der Überstundenabbau rechtssicher, effizient und im Sinne der Mitarbeiter geregelt werden kann. In diesem Artikel erhalten Sie praxisnahe Antworten zur Handhabung von Überstunden, relevanten Regelungen im Arbeitsrecht und zur optimalen Gestaltung von Freizeitausgleichs- oder Auszahlungsmodellen in Ihrem Betrieb.

Was bedeutet „Überstundenabbau“ aus Sicht des Arbeitgebers?

Für Sie als Arbeitgeber ist der Überstundenabbau weit mehr als eine reine Formalität: Er ist ein zentraler Aspekt moderner Arbeitszeitgestaltung, der sowohl arbeitsrechtliche Pflichten als auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigt. Immerhin leisten viele Arbeitnehmer regelmäßig Mehrarbeit – sei es saisonbedingt, projektbezogen oder durch Personalmangel. Diese Arbeitsstunden müssen entweder ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden – je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder interner Betriebsvereinbarung.

✅ Warum der Überstundenabbau für Arbeitgeber relevant ist:

  • Gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeiten dürfen im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht dauerhaft überschreiten. Ein Ausgleich ist gesetzlich gefordert.

  • Reduzierung von Risiken: Unklare oder fehlende Regelungen können zu Konflikten mit dem Betriebsrat oder sogar zu Klagen führen.

  • Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter: Der planvolle Abbau von Überstunden trägt zur Erholung und zum Schutz vor Überlastung bei – und steigert langfristig die Mitarbeiterbindung.

  • Transparenz und Fairness: Eine nachvollziehbare Methode zur Vergütung oder zum Freizeitausgleich stärkt das Vertrauen im Team.

📌 Tipp aus der Praxis:
Nutzen Sie digitale Tools wie Shiftbase, um den Überblick über Überstunden, Freizeitausgleich, Urlaubstage und Krankheitstage jederzeit im Blick zu behalten. So schaffen Sie klare Rahmenbedingungen – und vermeiden Unsicherheiten bei der Handhabung.

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Wann dürfen Überstunden abgebaut werden – und wer entscheidet das?

Grundsätzlich liegt die Entscheidung über den Abbau von Überstunden beim Arbeitgeber. Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber bestimmen, wann und wie der Überstundenabbau erfolgt. Gleichzeitig gelten rechtliche, vertragliche und organisatorische Rahmenbedingungen, die bei der Planung beachtet werden müssen.

Was Arbeitgeber bei der Entscheidung beachten sollten:

  • Vertragliche Grundlagen prüfen: In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen sind konkrete Regelungen zum Freizeitausgleich oder zur Auszahlung von Überstunden enthalten.

  • Einseitiger Abbau durch Arbeitnehmer? Nicht erlaubt. Ein eigenmächtiges „Abfeiern“ der Mehrarbeit ohne Absprache ist rechtlich unzulässig.

  • Mitbestimmung durch den Betriebsrat: Falls vorhanden, ist der Betriebsrat bei der Ausgestaltung der Regelungen zum Überstundenabbau zwingend mit einzubeziehen (§ 87 Abs. 1 BetrVG).

  • Berücksichtigung des Erholungszwecks: Der Freizeitausgleich muss einen echten Erholungswert haben – z. B. nicht direkt nach einem Nachtdienst oder inmitten von stressigen Projektphasen.

  • Berücksichtigung individueller Umstände: Etwa bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder geplanten Urlaubstagen.

In der Praxis – wie gehen Unternehmen am besten vor?

  • Transparente Absprache mit dem Team: Klare Kommunikation verhindert Missverständnisse und steigert das Verständnis für betriebliche Entscheidungen.

  • Flexible Planung mit System: Über eine Softwarelösung wie Shiftbase können Sie Freizeitausgleichstage digital genehmigen, verwalten und mit anderen Arbeitszeitdaten verbinden.

  • Automatisierte Regeln festlegen: Z. B. „Überstunden müssen innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden“ oder „Abbau erfolgt nur nach Genehmigung durch die Führungskraft“.

Der Abbau von Überstunden darf nicht dem Zufall überlassen werden. Eine klar definierte Regelung, abgestimmt auf betriebliche Bedürfnisse und gesetzliche Anforderungen, schafft Sicherheit – für Sie und Ihre Mitarbeitenden.

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Welche rechtlichen Vorgaben gelten für den Überstundenabbau?

Art: Arbeitgeber bespricht Überstundenabbau im Büro  und die Regelungen wie Krankheitstage sowie  die geleistete Arbeitsstunde

Der Überstundenabbau ist rechtlich eng mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen verknüpft. Für Arbeitgeber bedeutet das: Eine einheitliche Handhabung ist nur möglich, wenn alle geltenden Regelungen berücksichtigt und korrekt umgesetzt werden.

📚 Die wichtigsten rechtlichen Aspekte im Überblick:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel maximal 8 Stunden.

  • Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur erlaubt, wenn der Ausgleich innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen erfolgt.

  • Der Überstundenabbau muss so geplant sein, dass das gesetzlich vorgeschriebene Stundenmittel eingehalten wird.

Anspruch auf Ausgleich

  • Der Anspruch auf Freizeitausgleich ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag.

  • Ohne klare Regelung kann eine Auszahlung der Überstunden notwendig werden – was zu zusätzlichen Gehaltskosten führen kann.

  • Erholung durch Freizeit ist vorrangig gegenüber der Auszahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Ausschlussfristen und Verfall

  • Viele Verträge enthalten Ausschlussklauseln, wonach Ansprüche auf Ausgleich innerhalb von 3 oder 6 Monaten geltend gemacht werden müssen.

  • Nicht genommene Freizeitausgleiche können sonst verfallen – allerdings nicht bei Krankheitstagen oder während der Arbeitsunfähigkeit, da hier eine andere gesetzliche Schutzwirkung greift.

⚠️ Typische rechtliche Stolperfallen für Arbeitgeber:

  • Kein Nachweis über angeordnete Überstunden → kann zu Nachzahlungen führen.

  • Fehlen klarer Regelungen im Vertrag → im Streitfall greift die Rechtsprechung zu Gunsten des Arbeitnehmers.

  • Überstundenabbau während der Krankheit oder parallel zu Urlaubstagen → rechtlich unzulässig, da keine echte Erholung stattfinden kann.

Ein rechtssicherer Überstundenabbau beginnt mit klaren Verträgen, guter Dokumentation und dem Verständnis dafür, wann Freizeitausgleich erlaubt und sinnvoll ist. Nur wer die arbeitsrechtlichen Grundlagen kennt, kann Risiken aktiv vermeiden.

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Kann der Arbeitgeber den Überstundenabbau anordnen?

Ja, grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts den Abbau von Überstunden anordnen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Rücksicht auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Eine klare, rechtssichere Regelung in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist dabei unerlässlich.

Voraussetzungen für die Anordnung durch den Arbeitgeber:

🔹 Vertragliche Grundlage:
Wenn der Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Regelung ausdrücklich vorsieht, dass der Arbeitgeber Freizeitausgleich anordnen darf, ist dies zulässig.

🔹 Ankündigungsfrist wahren:
Eine kurzfristige Anordnung (z. B. von heute auf morgen) ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. In der Praxis sollten Arbeitgeber eine angemessene Vorlaufzeit gewähren – je nach Umfang der abzubauenden Überstunden.

🔹 Erholungswert sicherstellen:
Der Überstundenabbau muss dem Erholungszweck dienen – also nicht in Verbindung mit einer Nachtarbeit, an einem bereits stressigen Arbeitstag oder während betrieblicher Hochphasen erfolgen.

🔹 Keine Benachteiligung einzelner Mitarbeiter:
Die Auswahl, wer Überstunden abbauen soll, darf nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgen. Transparente Kriterien (z. B. Arbeitszeitkonto, Teamrotation) sind empfehlenswert.

Grenzen des Weisungsrechts

Trotz Weisungsbefugnis darf der Arbeitgeber nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, insbesondere:

  • Kein Überstundenabbau bei Krankheit oder arbeitsunfähiger Mitarbeitender.

  • Keine Vermischung mit Urlaubstagen – Überstundenabbau ist kein Ersatz für Erholungsurlaub.

  • Keine Anordnung entgegen Tarifvertrag – falls dort andere Regelungen gelten.

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Was passiert mit Überstunden bei Kündigung, Urlaub oder Krankheit?

Zyklus der Überstundenbehandlung -  Shiftbase

Der Umgang mit Überstunden bei Kündigung, Krankheit oder Urlaub zählt zu den häufigsten Unsicherheiten im Arbeitsalltag. Arbeitgeber müssen hier besonders sorgfältig agieren, um rechtliche Fehler – und damit verbundene Kostenfallen – zu vermeiden. Die rechtliche Grundlage bietet unter anderem das Arbeitsrecht, ergänzt durch individuelle Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Überstunden bei Kündigung

  • Offene Überstunden müssen entweder ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich gewährt werden – sofern dies noch im Rahmen der Kündigungsfrist möglich ist.

  • Der Anspruch auf Vergütung bleibt bestehen – auch wenn keine Zeit mehr für den Abbau bleibt.

  • Wurden keine Vereinbarungen getroffen, greift die Regel: „Geld statt Zeit“.

  • Wichtig: In manchen Fällen gelten tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen – Arbeitgeber sollten diese genau kennen.

Überstunden während des Urlaubs

  • Der Urlaub dient laut Gesetz dem Erholungszweck. Daher darf der Überstundenabbau nicht auf die Urlaubstage angerechnet werden.

  • Eine Kombination aus Urlaub und Freizeitausgleich ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart und gewünscht ist – und rechtlich getrennt dokumentiert wird.

  • Arbeitgeber sollten klar zwischen Freizeitausgleichszeiten und regulären Urlaubstagen unterscheiden – besonders bei der Lohnabrechnung.

Überstunden bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit

  • Während einer ärztlich attestierten Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit dürfen keine Überstunden abgebaut werden.

  • Der Abbauzeitraum wird unterbrochen – das bedeutet: der Freizeitausgleich verschiebt sich.

  • Wenn ein geplanter Abbau während einer Krankheit stattfindet, bleibt der Anspruch bestehen – Arbeitgeber dürfen den Tag nicht als ausgeglichen verbuchen.

  • Achtung bei Fristen: In vielen Fällen wird der Krankheitszeitraum nicht auf Verfallsfristen angerechnet (z. B. 6-Monatsfrist).

Ob Kündigung, Urlaubsplanung oder Krankheitsfall – der korrekte Umgang mit Überstunden in diesen Situationen ist entscheidend. Wer frühzeitig dokumentiert, mitarbeiterfreundlich plant und sich auf digitale Unterstützung verlässt, bleibt rechtskonform und handlungsfähig.

Planung und Umsetzung des Überstundenabbaus

Ein strukturierter und gut dokumentierter Ablauf beim Abbau von Überstunden sorgt für Klarheit im Team, schützt vor Konflikten und beugt arbeitsrechtlichen Problemen vor. Arbeitgeber sollten sich auf transparente Prozesse, digitale Unterstützung und verbindliche Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen stützen.

🧩 Rahmenbedingungen prüfen

Bevor Sie mit der Umsetzung beginnen, sollten folgende Fragen geklärt sein:

  • Was steht im Arbeitsvertrag zum Thema Freizeitausgleich oder Auszahlung?

  • Gibt es abweichende Regelungen durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?

  • Welche Mitarbeitergruppen sind betroffen – z. B. Angestellte, Teilzeitkräfte oder Schichtpersonal?

  • Existieren interne Klauseln zum Abbauzeitraum (z. B. "innerhalb von 6 Monaten")?

📅 Planung in der Praxis

Ein planvoller Überstundenabbau ist essenziell, um betriebliche Abläufe nicht zu stören und gleichzeitig den Erholungszweck für Mitarbeitende zu gewährleisten.

Wichtige Elemente:

  • Übersichtliche Zeiterfassung: Wer hat wie viele Überstunden aufgebaut?

  • Abstimmung mit Vorgesetzten: Wer kann wann abfeiern, ohne das Team zu schwächen?

  • Abbaukalender: Transparent und fair geplante Zeitfenster für den Freizeitausgleich.

  • Vermeidung von Blockzeiten: Kein Abbau in kritischen Phasen (z. B. Jahresabschluss, Projektabgaben).

  • Berücksichtigung von Krankheit oder Urlaub: Automatische Verschiebung bei Arbeitsunfähigkeit oder geplanten Urlaubstagen.

🛠️ Technische Umsetzung mit Shiftbase

Mit einem digitalen System wie Shiftbase wird die Umsetzung des Überstundenabbaus deutlich einfacher:

  • Live-Zeiterfassung: Erfassen Sie jede Mehrarbeit genau und gesetzeskonform.

  • Automatische Freigaben & Workflows: Sparen Sie Zeit bei der Verwaltung.

  • Fristenüberwachung: Lassen Sie sich rechtzeitig erinnern, bevor Ansprüche verfallen.

  • Integration mit Urlaubsplanung & Krankmeldungen: Für eine ganzheitliche Betrachtung aller Abwesenheiten.

  • Revisionssichere Dokumentation: Für interne Prüfungen oder Nachweispflichten gegenüber Behörden.

📋 Kommunikation mit dem Team

Eine offene Kommunikation stärkt das Vertrauen:

  • Informieren Sie regelmäßig über den Stand der Arbeitszeitkonten.

  • Klären Sie, welche Optionen zum Überstundenabbau bestehen.

  • Erklären Sie den Unterschied zwischen Urlaub, Freizeitausgleich und Auszahlung.

  • Bieten Sie Feedbackmöglichkeiten zur Fairness der Verteilung an.

Die erfolgreiche Umsetzung des Überstundenabbaus beginnt mit der richtigen Planung. Wer klare Regelungen definiert, Mitarbeitende einbindet und moderne Tools wie Shiftbase nutzt, schafft eine faire und effiziente Lösung für alle Beteiligten – und bleibt dabei jederzeit rechtskonform.

In der Abbildung ist ein Angestellter zu sehen, der einen Antrag auf Freizeitausgleich beim Arbeitgeber stellt, um Überstunden abzubauen. Der Fokus liegt auf dem Arbeitsrecht und den Regelungen, die Arbeitnehmern zustehen, um Erholungstage zu nutzen.

Fazit: Überstundenabbau strategisch, fair und rechtskonform gestalten

Für Arbeitgeber ist der Überstundenabbau mehr als eine administrative Aufgabe – er ist ein zentraler Baustein einer funktionierenden, gesetzeskonformen und mitarbeiterfreundlichen Arbeitszeitregelung. Wer keine klaren Regeln schafft, riskiert Konflikte, Kosten und rechtliche Unsicherheiten.

Mit den richtigen Rahmenbedingungen, vertraglichen Klauseln und digitalen Tools lässt sich der Abbau von Überstunden so gestalten, dass sowohl betriebliche Abläufe als auch die Erholung der Mitarbeitenden sichergestellt sind.

🔑 Die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber im Überblick:

  • Prüfen Sie Arbeitsverträge, Tarifverträge und gesetzliche Vorgaben (z. B. Arbeitszeitgesetz).

  • Regeln Sie den Freizeitausgleich und die Auszahlung verbindlich und schriftlich.

  • Planen Sie den Überstundenabbau frühzeitig und transparent.

  • Berücksichtigen Sie Sonderfälle wie Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Kündigung.

  • Nutzen Sie Tools wie Shiftbase, um die Arbeitszeiten Ihrer Angestellten sicher und effizient zu verwalten.

➡️ So schaffen Sie eine faire Handhabung von Überstunden, steigern die Zufriedenheit Ihrer Arbeitnehmer – und erfüllen gleichzeitig alle arbeitsrechtlichen Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

  • Überstunden abfeiern“ erfolgt nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers – „abbummeln“ ist eine eigenmächtige Handlung des Arbeitnehmers und nicht zulässig.

    Erfahre hier mehr dazu: Überstunden mit Gehalt abgegolten: Was du als Arbeitgeber wissen musst

  • Hier gilt: Was vertraglich oder tariflich geregelt ist. Aus gesetzlicher Sicht dürfen 10 Stunden täglich nicht dauerhaft überschritten werden – Shiftbase hilft beim Monitoring.

  • Ja. Oft 6 Monate, wenn keine andere Frist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Rechtsprechung gilt.

  • Nur wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich oder nicht rechtzeitig erfolgt ist, müssen Arbeitgeber auszahlen – sofern keine anderen Regelungen greifen.

Zeiterfassung

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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