Höchstarbeitszeit

Höchstarbeitszeit in Deutschland: 8 Stunden täglich, bis zu 10 mit Ausgleich, 48 pro Woche im Schnitt. Ausnahmen, Bußgelder und der Stand der ArbZG-Reform.

Wer einen Mitarbeitenden regelmäßig 10 Stunden am Tag einplant, handelt unter bestimmten Bedingungen legal. Wer ihn dauerhaft 60 Stunden die Woche einplant, verstößt gegen das Gesetz, denn im Schnitt sind höchstens 48 Stunden erlaubt. Die Höchstarbeitszeit wird im Schichtbetrieb oft falsch verstanden. Eine Reform, die per Tarifvertrag ein Wochenlimit statt des Tageslimits erlauben soll, ist geplant, aber nicht beschlossen. Bis dahin gelten die Regeln auf dieser Seite.

Was ist die Höchstarbeitszeit?

Die Höchstarbeitszeit bezeichnet die gesetzliche Obergrenze für die täglich und wöchentlich zulässige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Sie schützt die Gesundheit der Beschäftigten und bildet die rechtliche Grundlage für die Schichtplanung und Zeiterfassung in jedem deutschen Betrieb.

Höchstarbeitszeit vs. Regelarbeitszeit:
Die Regelarbeitszeit ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden/Woche). Die Höchstarbeitszeit ist das gesetzliche Maximum, das niemals dauerhaft überschritten werden darf, unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Ein Vertrag, der dauerhaft mehr als 48 Stunden/Woche vorsieht, ist insoweit unwirksam.

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlage

Inhalt

Bedeutung

§ 3 ArbZG

Tägliche Arbeitszeit max. 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden

Kernregel der Höchstarbeitszeit

§ 3 Satz 2 ArbZG

Ausgleich bei Verlängerung innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen

Flexibilisierungsrahmen

§ 6 Abs. 2 ArbZG

Nachtarbeitnehmer: max. 8 Stunden täglich (mit Ausgleichsmöglichkeit auf 10 Stunden)

Besonderer Schutz Nachtarbeit

§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG

Per Tarifvertrag über 10 Stunden täglich, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt

Spielraum für Branchen-TV

§ 14 ArbZG

Ausnahmen bei außergewöhnlichen Notfällen

Notfall-Regelung

§ 22 ArbZG

Bußgelder bis 30.000 € bei Verstößen gegen Arbeitszeitgrenzen

Sanktionsrahmen

EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG

Max. 48 Stunden/Woche im Durchschnitt, mind. 11 Stunden Ruhezeit

Europäischer Mindeststandard

Die Regeln im Detail

Tägliche Höchstarbeitszeit

Regel

Stunden

Bedingung

Regelfall

8 Stunden/Tag

Keine weiteren Voraussetzungen

Verlängerung

bis 10 Stunden/Tag

Ausgleich innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen auf 8 Stunden/Tag

Per Tarifvertrag

über 10 Stunden/Tag

Nur per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG)

Was zählt als Arbeitszeit?

  • Reguläre Arbeitszeit inkl. Überstunden

  • Bereitschaftsdienst (zählt voll als Arbeitszeit, EuGH C-151/02)

  • Reisezeit, wenn sie mit Arbeitsleistung verbunden ist

  • Schulungen und Meetings außerhalb der regulären Zeit

Was zählt nicht?

Wöchentliche Höchstarbeitszeit

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ergibt sich aus dem Durchschnittsprinzip des § 3 ArbZG:

  • Durchschnittlich: 48 Stunden/Woche über den Ausgleichszeitraum

  • Kurzfristig maximal: 60 Stunden/Woche (bei 6 Tagen à 10 Stunden), nur wenn der Ausgleich eingehalten wird

  • Ausgleichszeitraum: 6 Monate oder 24 Wochen (per Tarifvertrag erweiterbar)

Rechenbeispiel: Eine Servicekraft arbeitet 3 Wochen lang je 55 Stunden (Hochsaison). In den folgenden Wochen muss sie entsprechend weniger arbeiten, damit der Schnitt im Ausgleichszeitraum bei höchstens 48 Stunden pro Woche liegt. Liegt er am Ende darüber, ist das ein Verstoß. Plane den Ausgleich deshalb gleich mit.

Mindestruhezeit

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG). Das ist im Schichtbetrieb ein häufiger Stolperstein, besonders beim Wechsel von Spät- auf Frühschicht.

Stand der ArbZG-Reform

Stand: 1. Oktober 2026

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche zu ersetzen, im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie mit durchschnittlich 48 Stunden pro Woche. Seit dem 18. Juni 2026 liegt dazu ein Referentenentwurf vor. Er setzt das enger um: Die Wochengrenze soll nur per Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich sein. Für Betriebe ohne Tarifbindung bliebe es beim Tageslimit.

Beschlossen ist davon nichts. Ein Kabinettsbeschluss fehlt, und der Koalitionsausschuss hat die Reform am 1. und 2. Juli 2026 aus seinem Paket genommen. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten 8 Stunden täglich, verlängerbar auf 10 Stunden mit Ausgleich, und 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.

Schon heute gilt: Die Arbeitszeit muss erfasst werden, auch bei Vertrauensarbeitszeit. Das folgt aus dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21), nicht aus der Reform. Mehr dazu unter Arbeitszeiterfassung Pflicht und in unserem Überblick zur Arbeitszeitreform 2026.

Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit

Nicht alle Arbeitnehmer unterliegen in vollem Umfang den ArbZG-Grenzen:

Gruppe

Regelung

Grundlage

Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG)

Vollständig vom ArbZG ausgenommen

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG

Chefärzte

Vom ArbZG ausgenommen

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG

Bereitschaftsdienst

Zählt voll als Arbeitszeit

§ 2 Abs. 1 ArbZG, EuGH C-151/02

Tarifgebundene Betriebe

Über 10 Stunden täglich, wenn regelmäßig Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt

§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG

Notfälle / außergewöhnliche Situationen

Temporäre Überschreitung erlaubt

§ 14 ArbZG

Jugendliche unter 18 Jahren

Strengere Grenzen: max. 8 Stunden täglich, 40 Stunden/Woche

§ 8 JArbSchG

Schwangere und Stillende

Keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, max. 8,5 Stunden täglich

§§ 4, 5 MuSchG

Branchenspezifische Besonderheiten

Gastronomie und Hotellerie

Kernproblem: Saisonspitzen, Wochenendarbeit und die Kombination aus Sonn-/Feiertagsarbeit mit langen Schichten.

  • Kritischer Punkt: Wer bis 24 Uhr arbeitet, darf wegen der 11 Stunden Ruhezeit frühestens um 11 Uhr wieder anfangen. In Gaststätten darf die Ruhezeit um eine Stunde kürzer sein, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen an anderer Stelle auf 12 Stunden verlängert wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Eine Frühschicht ab 7 Uhr nach einer Abendschicht bis 24 Uhr ist damit nicht zulässig.

Pflege und Gesundheitswesen

Bereitschaftsdienste, 24-Stunden-Schichten und Schichtdienste an 7 Tagen/Woche machen die Pflegebranche zu einem Hochrisikobereich für ArbZG-Verstöße. TVöD-P und TV-L enthalten spezifische Regelungen, die von § 7 ArbZG Gebrauch machen.

  • Wichtig: Seit Juli 2026 gilt ein neuer Pflege-Branchenmindestlohn (16,52 € für Pflegehilfskräfte, 17,80 € für qualifizierte Pflegehilfskräfte, 21,03 € für Pflegefachkräfte). Lange Dienste und Bereitschaft schlagen damit direkt auf die Lohnkosten durch.

Produktion und Industrie

Drei-Schicht-Betriebe mit Konti-Schichten sind auf die Ausnahmetatbestände des § 7 ArbZG angewiesen. Hier sind Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitflexibilisierung Standard.

Einzelhandel

Verlängerte Öffnungszeiten, Aktionszeiträume und hoher Teilzeitanteil machen die Höchstarbeitszeitkontrolle komplex. Besonderes Risiko: Aushilfen und Minijobber, die in mehreren Filialen eingesetzt werden: Die Stunden aller Einsatzorte zählen zusammen und können die Grenze überschreiten.

Folgen bei Verstößen

Verstoß

Bußgeldhöhe

Grundlage

Überschreitung tägliche Höchstarbeitszeit

Bis 30.000 €

§ 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG

Unterschreitung Mindestruhezeit

Bis 30.000 €

§ 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG

Fehlende oder mangelhafte Arbeitszeitaufzeichnung

Bis 30.000 €

§ 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG

Arbeitszeitgesetz nicht ausgelegt oder ausgehängt

Bis 5.000 €

§ 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG

Vorsätzliche Gesundheitsgefährdung oder beharrlich wiederholte Verstöße

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr

§ 23 ArbZG

Zusätzlich: Im Streit um Überstunden muss der Arbeitnehmer die Stunden weiterhin selbst darlegen (BAG, 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21). Ohne eigene Zeiterfassung fällt es dem Arbeitgeber aber schwer, dem etwas entgegenzusetzen.

Fazit

Die Höchstarbeitszeit gehört zu den ältesten Regeln im deutschen Arbeitsrecht und wird im Schichtbetrieb trotzdem oft falsch geplant. Eine Reform, die per Tarifvertrag ein Wochenlimit erlauben soll, ist geplant, aber nicht beschlossen. Bis dahin gilt die Tagesgrenze von 8, höchstens 10 Stunden.

Für Arbeitgeber in Gastronomie, Pflege, Einzelhandel und Produktion gilt: Wer die Höchstarbeitszeit nicht aktiv im Blick behält, riskiert Bußgelder bis 30.000 € und steht im Streit um Überstunden ohne eigene Aufzeichnungen schwach da. Dienstplan und lückenlose Zeiterfassung gehören deshalb zusammen.

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Häufig gestellte Fragen

Im Regelfall 8 Stunden pro Werktag. Bis zu 10 Stunden sind möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Mehr als 10 Stunden erlaubt das Gesetz nur per Tarifvertrag, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG), mit behördlicher Bewilligung (§ 15 ArbZG) oder in Notfällen (§ 14 ArbZG).

Durchschnittlich 48 Stunden pro Woche über den Ausgleichszeitraum. Kurzfristig sind bis zu 60 Stunden möglich (6 Tage à 10 Stunden), sofern der Durchschnitt innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder auf 48 Stunden sinkt. Plane den Ausgleich deshalb von Anfang an mit.

Geplant ist, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auf Grundlage eines Tarifvertrags statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden festlegen können. Für Betriebe ohne Tarifbindung bliebe es beim Tageslimit. Beschlossen ist das nicht (Stand: 1. Oktober 2026). Bis dahin gelten 8 Stunden täglich, verlängerbar auf 10 Stunden mit Ausgleich nach § 3 ArbZG.

Ja. Das ArbZG gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber, Aushilfen und Teilzeitkräfte. Die gesetzlichen Grenzen sind dieselben wie bei Vollzeitkräften.

Mit drei Dingen: einem Dienstplan, der Vertragsstunden und Abwesenheiten schon beim Planen zeigt, einer lückenlosen Zeiterfassung, die tatsächliche gegen geplante Stunden abgleicht, und einem dokumentierten Ausgleich für lange Tage. In Shiftbase sind Dienstplan und Zeiterfassung verbunden, so fallen Abweichungen zwischen Plan und Ist sofort auf.

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