Höchstarbeitszeit
Höchstarbeitszeit in Deutschland: 8 Stunden täglich, bis zu 10 mit Ausgleich, 48 pro Woche im Schnitt. Ausnahmen, Bußgelder und der Stand der ArbZG-Reform.
Wer einen Mitarbeitenden regelmäßig 10 Stunden am Tag einplant, handelt unter bestimmten Bedingungen legal. Wer ihn dauerhaft 60 Stunden die Woche einplant, verstößt gegen das Gesetz, denn im Schnitt sind höchstens 48 Stunden erlaubt. Die Höchstarbeitszeit wird im Schichtbetrieb oft falsch verstanden. Eine Reform, die per Tarifvertrag ein Wochenlimit statt des Tageslimits erlauben soll, ist geplant, aber nicht beschlossen. Bis dahin gelten die Regeln auf dieser Seite.
Was ist die Höchstarbeitszeit?
Die Höchstarbeitszeit bezeichnet die gesetzliche Obergrenze für die täglich und wöchentlich zulässige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers. Sie schützt die Gesundheit der Beschäftigten und bildet die rechtliche Grundlage für die Schichtplanung und Zeiterfassung in jedem deutschen Betrieb.
Höchstarbeitszeit vs. Regelarbeitszeit:
Die Regelarbeitszeit ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden/Woche). Die Höchstarbeitszeit ist das gesetzliche Maximum, das niemals dauerhaft überschritten werden darf, unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Ein Vertrag, der dauerhaft mehr als 48 Stunden/Woche vorsieht, ist insoweit unwirksam.
Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlage | Inhalt | Bedeutung |
|---|---|---|
§ 3 ArbZG | Tägliche Arbeitszeit max. 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden | Kernregel der Höchstarbeitszeit |
§ 3 Satz 2 ArbZG | Ausgleich bei Verlängerung innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen | Flexibilisierungsrahmen |
§ 6 Abs. 2 ArbZG | Nachtarbeitnehmer: max. 8 Stunden täglich (mit Ausgleichsmöglichkeit auf 10 Stunden) | Besonderer Schutz Nachtarbeit |
§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG | Per Tarifvertrag über 10 Stunden täglich, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt | Spielraum für Branchen-TV |
§ 14 ArbZG | Ausnahmen bei außergewöhnlichen Notfällen | Notfall-Regelung |
§ 22 ArbZG | Bußgelder bis 30.000 € bei Verstößen gegen Arbeitszeitgrenzen | Sanktionsrahmen |
EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG | Max. 48 Stunden/Woche im Durchschnitt, mind. 11 Stunden Ruhezeit | Europäischer Mindeststandard |
Die Regeln im Detail
Tägliche Höchstarbeitszeit
Regel | Stunden | Bedingung |
|---|---|---|
Regelfall | 8 Stunden/Tag | Keine weiteren Voraussetzungen |
Verlängerung | bis 10 Stunden/Tag | Ausgleich innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen auf 8 Stunden/Tag |
Per Tarifvertrag | über 10 Stunden/Tag | Nur per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG) |
Was zählt als Arbeitszeit?
Reguläre Arbeitszeit inkl. Überstunden
Bereitschaftsdienst (zählt voll als Arbeitszeit, EuGH C-151/02)
Reisezeit, wenn sie mit Arbeitsleistung verbunden ist
Schulungen und Meetings außerhalb der regulären Zeit
Was zählt nicht?
Reine Rufbereitschaft (Wartezeit zu Hause)
Gesetzliche Pausen nach § 4 ArbZG
Wegezeiten von zu Hause zur Arbeit
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ergibt sich aus dem Durchschnittsprinzip des § 3 ArbZG:
Durchschnittlich: 48 Stunden/Woche über den Ausgleichszeitraum
Kurzfristig maximal: 60 Stunden/Woche (bei 6 Tagen à 10 Stunden), nur wenn der Ausgleich eingehalten wird
Ausgleichszeitraum: 6 Monate oder 24 Wochen (per Tarifvertrag erweiterbar)
Rechenbeispiel: Eine Servicekraft arbeitet 3 Wochen lang je 55 Stunden (Hochsaison). In den folgenden Wochen muss sie entsprechend weniger arbeiten, damit der Schnitt im Ausgleichszeitraum bei höchstens 48 Stunden pro Woche liegt. Liegt er am Ende darüber, ist das ein Verstoß. Plane den Ausgleich deshalb gleich mit.
Mindestruhezeit
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG). Das ist im Schichtbetrieb ein häufiger Stolperstein, besonders beim Wechsel von Spät- auf Frühschicht.
Stand der ArbZG-Reform
Stand: 1. Oktober 2026
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche zu ersetzen, im Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie mit durchschnittlich 48 Stunden pro Woche. Seit dem 18. Juni 2026 liegt dazu ein Referentenentwurf vor. Er setzt das enger um: Die Wochengrenze soll nur per Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich sein. Für Betriebe ohne Tarifbindung bliebe es beim Tageslimit.
Beschlossen ist davon nichts. Ein Kabinettsbeschluss fehlt, und der Koalitionsausschuss hat die Reform am 1. und 2. Juli 2026 aus seinem Paket genommen. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten 8 Stunden täglich, verlängerbar auf 10 Stunden mit Ausgleich, und 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Schon heute gilt: Die Arbeitszeit muss erfasst werden, auch bei Vertrauensarbeitszeit. Das folgt aus dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21), nicht aus der Reform. Mehr dazu unter Arbeitszeiterfassung Pflicht und in unserem Überblick zur Arbeitszeitreform 2026.
Ausnahmen von der Höchstarbeitszeit
Nicht alle Arbeitnehmer unterliegen in vollem Umfang den ArbZG-Grenzen:
Gruppe | Regelung | Grundlage |
|---|---|---|
Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) | Vollständig vom ArbZG ausgenommen | § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG |
Chefärzte | Vom ArbZG ausgenommen | § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG |
Bereitschaftsdienst | Zählt voll als Arbeitszeit | § 2 Abs. 1 ArbZG, EuGH C-151/02 |
Tarifgebundene Betriebe | Über 10 Stunden täglich, wenn regelmäßig Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt | § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG |
Notfälle / außergewöhnliche Situationen | Temporäre Überschreitung erlaubt | § 14 ArbZG |
Jugendliche unter 18 Jahren | Strengere Grenzen: max. 8 Stunden täglich, 40 Stunden/Woche | |
Schwangere und Stillende | Keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, max. 8,5 Stunden täglich |
Branchenspezifische Besonderheiten
Gastronomie und Hotellerie
Kernproblem: Saisonspitzen, Wochenendarbeit und die Kombination aus Sonn-/Feiertagsarbeit mit langen Schichten.
Kritischer Punkt: Wer bis 24 Uhr arbeitet, darf wegen der 11 Stunden Ruhezeit frühestens um 11 Uhr wieder anfangen. In Gaststätten darf die Ruhezeit um eine Stunde kürzer sein, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen an anderer Stelle auf 12 Stunden verlängert wird (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Eine Frühschicht ab 7 Uhr nach einer Abendschicht bis 24 Uhr ist damit nicht zulässig.
Pflege und Gesundheitswesen
Bereitschaftsdienste, 24-Stunden-Schichten und Schichtdienste an 7 Tagen/Woche machen die Pflegebranche zu einem Hochrisikobereich für ArbZG-Verstöße. TVöD-P und TV-L enthalten spezifische Regelungen, die von § 7 ArbZG Gebrauch machen.
Wichtig: Seit Juli 2026 gilt ein neuer Pflege-Branchenmindestlohn (16,52 € für Pflegehilfskräfte, 17,80 € für qualifizierte Pflegehilfskräfte, 21,03 € für Pflegefachkräfte). Lange Dienste und Bereitschaft schlagen damit direkt auf die Lohnkosten durch.
Produktion und Industrie
Drei-Schicht-Betriebe mit Konti-Schichten sind auf die Ausnahmetatbestände des § 7 ArbZG angewiesen. Hier sind Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeitflexibilisierung Standard.
Einzelhandel
Verlängerte Öffnungszeiten, Aktionszeiträume und hoher Teilzeitanteil machen die Höchstarbeitszeitkontrolle komplex. Besonderes Risiko: Aushilfen und Minijobber, die in mehreren Filialen eingesetzt werden: Die Stunden aller Einsatzorte zählen zusammen und können die Grenze überschreiten.
Folgen bei Verstößen
Verstoß | Bußgeldhöhe | Grundlage |
|---|---|---|
Überschreitung tägliche Höchstarbeitszeit | Bis 30.000 € | § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG |
Unterschreitung Mindestruhezeit | Bis 30.000 € | § 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG |
Fehlende oder mangelhafte Arbeitszeitaufzeichnung | Bis 30.000 € | § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG |
Arbeitszeitgesetz nicht ausgelegt oder ausgehängt | Bis 5.000 € | § 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG |
Vorsätzliche Gesundheitsgefährdung oder beharrlich wiederholte Verstöße | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | § 23 ArbZG |
Zusätzlich: Im Streit um Überstunden muss der Arbeitnehmer die Stunden weiterhin selbst darlegen (BAG, 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21). Ohne eigene Zeiterfassung fällt es dem Arbeitgeber aber schwer, dem etwas entgegenzusetzen.
Fazit
Die Höchstarbeitszeit gehört zu den ältesten Regeln im deutschen Arbeitsrecht und wird im Schichtbetrieb trotzdem oft falsch geplant. Eine Reform, die per Tarifvertrag ein Wochenlimit erlauben soll, ist geplant, aber nicht beschlossen. Bis dahin gilt die Tagesgrenze von 8, höchstens 10 Stunden.
Für Arbeitgeber in Gastronomie, Pflege, Einzelhandel und Produktion gilt: Wer die Höchstarbeitszeit nicht aktiv im Blick behält, riskiert Bußgelder bis 30.000 € und steht im Streit um Überstunden ohne eigene Aufzeichnungen schwach da. Dienstplan und lückenlose Zeiterfassung gehören deshalb zusammen.
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Häufig gestellte Fragen
Im Regelfall 8 Stunden pro Werktag. Bis zu 10 Stunden sind möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Mehr als 10 Stunden erlaubt das Gesetz nur per Tarifvertrag, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG), mit behördlicher Bewilligung (§ 15 ArbZG) oder in Notfällen (§ 14 ArbZG).
Durchschnittlich 48 Stunden pro Woche über den Ausgleichszeitraum. Kurzfristig sind bis zu 60 Stunden möglich (6 Tage à 10 Stunden), sofern der Durchschnitt innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder auf 48 Stunden sinkt. Plane den Ausgleich deshalb von Anfang an mit.
Geplant ist, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auf Grundlage eines Tarifvertrags statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden festlegen können. Für Betriebe ohne Tarifbindung bliebe es beim Tageslimit. Beschlossen ist das nicht (Stand: 1. Oktober 2026). Bis dahin gelten 8 Stunden täglich, verlängerbar auf 10 Stunden mit Ausgleich nach § 3 ArbZG.
Ja. Das ArbZG gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber, Aushilfen und Teilzeitkräfte. Die gesetzlichen Grenzen sind dieselben wie bei Vollzeitkräften.
Mit drei Dingen: einem Dienstplan, der Vertragsstunden und Abwesenheiten schon beim Planen zeigt, einer lückenlosen Zeiterfassung, die tatsächliche gegen geplante Stunden abgleicht, und einem dokumentierten Ausgleich für lange Tage. In Shiftbase sind Dienstplan und Zeiterfassung verbunden, so fallen Abweichungen zwischen Plan und Ist sofort auf.
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- Arbeitsstunden pro MonatIm Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.
- Ärztliches AttestEin ärztliches Attest bescheinigt den Gesundheitszustand. Wann Arbeitgeber es verlangen dürfen, was darauf steht und was bei dauerhaften Einschränkungen gilt.
- BetriebsvereinbarungEine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle im Betrieb gilt. Was sie regeln darf, besonders bei Arbeitszeit und Dienstplänen.
- Bradford-FaktorDer Bradford-Faktor gewichtet häufige kurze Fehlzeiten stärker als eine lange Krankheit. Formel, Beispiele und was in Deutschland beim Einsatz gilt.
- ElterneigenschaftDie Elterneigenschaft entscheidet, wie viel jemand in die Pflegeversicherung zahlt. Was sie bedeutet, wer als Eltern zählt und wie der Arbeitgeber sie seit 2025 digital abruft.
- LadenschlussgesetzWas vom Ladenschlussgesetz übrig ist: Ladenöffnung ist Ländersache, Bayern hat seit August 2025 ein eigenes Gesetz, und das gilt für dein Personal am Sonntag.
- LohnsteuerDie Lohnsteuer richtet sich nach Bruttolohn, Steuerklasse und Freibeträgen. Wie sie berechnet wird, wann du sie abführst und was als Arbeitgeber dazugehört.
- SchichttauschBeim Schichttausch übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Dienste. Wer zustimmen muss, welche Regeln gelten und ein Muster für das Protokoll.
- Stundenlohn berechnenStundenlohn berechnen mit Rechner: Monatslohn in Stundenlohn umrechnen und zurück, mit Formel, Tabelle und dem Mindestlohn 2026.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- UrlaubsbescheinigungDie Urlaubsbescheinigung zeigt, wie viel Urlaub ein Mitarbeiter im laufenden Jahr schon bekommen hat. Pflicht beim Ausscheiden, mit Muster.
- WegeunfallEin Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause. Was versichert ist, was nicht, und was Arbeitgeber melden müssen.
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