Resturlaub

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 23 Juni 2023
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Urlaubstage sind für Arbeitnehmer äußerst wertvoll, da sie eine wohlverdiente Auszeit vom Arbeitsalltag ermöglichen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Verwendung dieser Urlaubstage zu verstehen, insbesondere wenn das Jahresende naht. Arbeitnehmer sollten mit den geltenden Urlaubsregelungen vertraut sein, um etwaige Resturlaubstage sinnvoll zu handhaben. Normalerweise müssen die Urlaubstage bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres abgebaut sein. Allerdings gibt es Ausnahmen und spezielle Fälle, die eine andere Nutzung dieser Tage ermöglichen.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bezüglich ungenutzter Urlaubstage. Für eine optimale Nutzung ihres Urlaubs sollten Arbeitnehmer sich mit diesen Details vertraut machen. So können sie sicher in ihre Auszeit starten und entspannen.

Definition: Was ist Resturlaub?

"Resturlaub" bezeichnet die Menge an Tagen oder Stunden, die einer Person noch für eine Auszeit von der Arbeit oder anderen Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei um den noch nicht genutzten Teil des zugestandenen Urlaubs oder der Urlaubszeit, auf den eine Person innerhalb eines festgelegten Zeitraums, zum Beispiel eines Jahres, Anspruch hat.

Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern jedes Jahr Urlaub als Teil des Arbeitsvertrags. Dieser Urlaub kann für persönliche Ferien, Familienveranstaltungen oder einfach zur Erholung von der Arbeit verwendet werden.

Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber während des Jahres um Urlaub bitten. Der Resturlaub bezieht sich auf den noch nicht genutzten Urlaub, der weiterhin zur Verfügung steht. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Urlaubstage aufgebrauchen, bevor sie verfallen, da sie normalerweise nicht ins folgende Jahr übertragen werden können.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Resturlaubsverjährung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. Dezember 2022 einen bedeutsamen Beschluss gefasst. Es ging um die Frage, wie lange Sie Zeit haben, Ihre Urlaubstage zu nutzen, bevor Sie diese verlieren. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht mitteilt, wie viele Urlaubstage Sie noch zur Verfügung haben, verfallen diese nicht. Dies ist in dem Urteil festgehalten.

Wenn der Arbeitgeber Ihnen die benötigten Informationen bereitstellt, können Sie Ihre ungenutzten Urlaubstage länger behalten. Das heißt, sie unterliegen nicht der im Bürgerlichen Gesetzbuch beschriebenen Dreijahresfrist.

Die Frist für die Inanspruchnahme Ihres Urlaubs beginnt erst, wenn Ihr Arbeitgeber Sie darüber informiert hat, wann der Urlaub verfällt. Dies geschieht üblicherweise am Ende des Jahres. Arbeitnehmer müssen ihre Urlaubstage innerhalb eines bestimmten Zeitraums nutzen. Tun sie dies nicht, greift die Verjährungsfrist.

Habe Sie Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs?

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Viele Arbeitnehmer entscheiden sich dazu, ihren Urlaub nicht zu nehmen, in der Annahme, sie würden eine Auszahlung für die nicht genutzten Tage erhalten. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass Urlaub dazu dient, sich zu erholen und neue Energie zu sammeln - ein Aspekt, der durch Geld nicht ersetzt werden kann. Üblicherweise können nicht genutzte Urlaubstage ins nächste Jahr übertragen werden.

Eine Ausnahme gilt allerdings bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt noch offene Urlaubstage, ist es empfehlenswert, diese vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, werden Ihnen diese Tage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt. Die Höhe der Auszahlung orientiert sich dabei an Ihrem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Bitte beachten Sie jedoch, dass nach geltendem Recht der Anspruch auf Auszahlung nicht genutzter Urlaubstage nach drei Jahren verfällt. Es ist daher ratsam, seine Urlaubstage rechtzeitig zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen beruhen und individuelle Unternehmensrichtlinien oder lokale Gesetze abweichen können. Es ist immer empfehlenswert, sich in solchen Fällen professionellen Rat einzuholen.

Wann verfällt Resturlaub?

Arbeitnehmer verlieren ihre Urlaubstage normalerweise am 31. Dezember. Sie können diese nicht ins nächste Jahr übertragen. So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. In bestimmten Situationen kann der Resturlaub auf das folgende Jahr übertragen werden, darunter:

  • Wenn die Übertragung von Urlaubstagen im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
  • Wenn der Arbeitgeber ein Urlaubsverbot verhängt hat.
  • Wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, die Arbeitnehmer über ihre verbleibenden Urlaubstage zu informieren.

In diesen Fällen können die übrigen Urlaubstage für das nächste Jahr aufgespart und bis zum 31. März genutzt werden. Eine Übertragung bis zum 31. März ist allerdings nur unter besonderen Umständen zulässig. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht über Ihren Resturlaub informiert haben, kann er durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts dazu gezwungen werden, Ihnen diesen zu gewähren. So geschah es im Dezember 2022.

Arbeitnehmer, die bis zum 31. März des Folgejahres noch offene Urlaubstage haben, können mit ihrem Arbeitgeber über deren Übertragung verhandeln. Viele Arbeitgeber zeigen sich in der Regel kulant, wenn es um die Gewährung von Urlaub geht.

Für Arbeitnehmer, die aufgrund einer langen Krankheit ihren Urlaub nicht antreten konnten, gelten andere Bedingungen. Sollten Sie Ihr Urlaubsguthaben bis zum Ende des Jahres nicht aufgebraucht haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Sie haben 15 Monate Zeit, es zu nutzen, und nicht nur bis zum 31. Dezember. Das bedeutet, dass es erst am 31. März des übernächsten Jahres verfallen würde. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie darüber zu informieren. Tut er das nicht, verfällt der Resturlaub bei längerer Krankheit nicht nach 15 Monaten.

Verfallen Resturlaubstage automatisch?

Ihre Urlaubstage verfallen nicht automatisch, auch wenn Sie diese nicht rechtzeitig verbrauchen. Es existiert allerdings eine Ausnahme zu dieser Regel. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer unter Umständen dazu bringen, auf seinen Urlaub zu verzichten, vorausgesetzt, er stimmt dem schriftlich zu.

Wann können Arbeitnehmer ihre Resturlaubszeit übertragen?

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Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihren Resturlaub unter bestimmten Bedingungen zu übertragen. Zum Beispiel:

Vertragliche Regelungen: Falls im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist, dass Urlaubstage ins nächste Jahr übertragen werden können, dürfen Arbeitnehmer diese Option nutzen.

Krankheit: Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer langandauernden Krankheit nicht alle Urlaubstage in Anspruch nehmen konnten, könnte es ihnen erlaubt werden, die restlichen Tage zu übertragen.

Betriebliche Verpflichtungen: In Situationen, in denen der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt hat, beispielsweise um wichtige Kundenprojekte abzuschließen oder Verpflichtungen aus Lieferverträgen zu erfüllen, könnten Urlaubstage automatisch in das nächste Jahr übertragen werden.

Fehlende Information: Wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, die Arbeitnehmer über ihre verbliebenen Urlaubstage zu informieren, könnten die Arbeitnehmer das Recht haben, diese Tage ins folgende Jahr zu übertragen.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter über deren verbleibende Urlaubstage zu informieren und sie dazu aufzufordern, diese bis zum Jahresende zu nutzen. Mithilfe von Softwarelösungen können Arbeitgeber diese Berichte automatisch per E-Mail versenden und so den Prozess vereinfachen.

Können Arbeitnehmer eine Auszahlung ihres Resturlaubs beantragen?

Nein, in der Regel erhalten Arbeitnehmer kein Geld für ihre ungenutzten Urlaubstage. Das Gesetz bestimmt, dass nicht verbrauchte Urlaubstage nicht automatisch ausgezahlt werden. Allerdings können Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag eine Regelung zur Urlaubsvergütung vereinbaren.

Ausnahmen für Resturlaub

In bestimmten Fällen können Ausnahmen für den Resturlaub gelten:

Regelungen bei langer Krankheit

Bei längerer Krankheit kommen besondere Regelungen zur Anwendung. Arbeitnehmer, die aufgrund einer Langzeiterkrankung ihren Urlaub nicht nehmen konnten, können ihn auf das nächste Jahr übertragen. Der Resturlaub verfällt nicht zum Jahresende oder zum 31. März des Folgejahres. Stattdessen bleibt der Resturlaub 15 Monate nach Jahresende bestehen, also bis zum 31. März des übernächsten Jahres. Arbeitnehmer sollten ihren Resturlaub sobald wie möglich nutzen, sobald sie wieder gesund sind.

Regelungen für Elternzeit

Während der Elternzeit verfällt der Resturlaub nicht zum 31. März. Arbeitnehmer haben die Wahl, ob sie ihren Resturlaub nutzen oder sich auszahlen lassen wollen. Wird ein Arbeitnehmer während der Elternzeit entlassen, muss der Arbeitgeber für die verbleibende Freistellungszeit zahlen.

Vorschriften für Kurzarbeit

Es gibt Regelungen zur Kurzarbeit, die Arbeitnehmer kennen sollten. Während der Kurzarbeit können Arbeitnehmer ihren nicht genommenen Urlaub in Anspruch nehmen. Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer ihr normales Gehalt und nicht das Kurzarbeitergeld. Es ist wichtig, dies zu beachten. Viele Arbeitnehmer nutzen ihre Möglichkeiten zur Kurzarbeit nicht, weil sie zuerst ihre Überstunden und ihren Urlaub aufbrauchen müssen.

Beim Beenden des Arbeitsverhältnisses

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, verfallen nicht genommener Urlaub und nicht genommene Freizeit nicht. Egal ob Sie kündigen oder in Rente gehen, Ihr Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sollten nicht genommene Urlaubstage wie üblich genutzt werden. Können Sie Ihren verbleibenden Urlaub nicht nehmen, sollten Sie eine Auszahlung dafür verlangen.

Im Falle einer fristlosen Kündigung

Im Falle einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Gründe hierfür können zum Beispiel schwerwiegende Vertragsverstöße oder strafbares Verhalten sein.

Wenn ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt wird, hat er dennoch einen Anspruch auf Auszahlung seiner bis dahin nicht genommenen Urlaubstage. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, diese auszuzahlen.

Gesetzliche Regelungen im Todesfall eines Mitarbeiters

Bei einem tragischen Ereignis wie dem Tod eines Mitarbeiters ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Familie des Verstorbenen für alle nicht genutzten Urlaubstage entschädigt. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof im Jahr 2015 festgelegt.

Welche Folgen hat die Übertragung des Resturlaubs auf den Arbeitgeber?

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Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen, die nicht genutzten Urlaubstage ihrer Mitarbeiter in ihren Finanzberichten zu berücksichtigen. Diese Rückstellungen werden in der Buchhaltung als Verbindlichkeiten eingestuft und können sich daher negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken.

In profitablen Jahren können Unternehmen diesen Mechanismus nutzen, um den Gewinn zu reduzieren und Geld für zukünftige Ausgaben zurückzulegen. Durch die Bildung eines finanziellen Polsters für das nächste Jahr können Unternehmen ihre Steuerlast optimieren.

In Fällen, in denen ein Unternehmen Verluste verzeichnet oder geringe Gewinne erzielt, ist es ratsam, die nicht genutzten Urlaubstage vor Jahresende zu nutzen. Andernfalls könnten sich die finanziellen Herausforderungen verschärfen.

Bitte beachten Sie, dass alle diese Informationen auf generellen gesetzlichen Bestimmungen beruhen und individuelle Unternehmensrichtlinien und lokale Gesetze variieren können. Es ist immer empfehlenswert, sich professionellen Rat einzuholen.

Kann der Arbeitgeber die Nutzung des Resturlaubs steuern?

Arbeitnehmer können Anträge auf Urlaub stellen, diese müssen jedoch den betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Es gibt allerdings Situationen, in denen Ausnahmen gelten können. Manchmal müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dazu anhalten, Urlaub zu nehmen, auch wenn diese dies nicht wünschen. In Handwerksbetrieben gibt es beispielsweise Phasen mit geringerer Nachfrage nach ihren Dienstleistungen. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern verlangen, Urlaub zu nehmen. Auf Baustellen wird häufig ein sogenanntes Arbeitszeitkonto genutzt. Auf diese Weise können Arbeitnehmer, wie zum Beispiel Dachdecker, für den Sommer Arbeitsstunden ansammeln, die sie dann bei schlechtem Wetter im Winter als Urlaub nutzen können.

Ein erzwungener Urlaub muss jedoch einen berechtigten Grund haben und durch betriebliche Notwendigkeiten gerechtfertigt sein. Nicht jede Unternehmenskrise oder jede betriebliche Flaute rechtfertigt eine Zwangsbeurlaubung. Situationen mit geringem betrieblichem Risiko erfordern möglicherweise keinen erzwungenen Urlaub. Dachdecker- und Gerüstbaufirmen sind saisonale Betriebe. Sie können ihre Mitarbeiter dazu anhalten, Urlaub zu nehmen, wenn das Geschäftsvolumen sinkt.

Berechnung der verbleibenden Urlaubszeit

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Um zu ermitteln, wie viel Urlaub Ihnen noch zur Verfügung steht, ziehen Sie die bereits in Anspruch genommenen Urlaubstage von der Gesamtzahl der gewährten Tage ab. Der daraus resultierende Wert repräsentiert Ihren Resturlaub.

Formel: Gesamte Urlaubstage - genutzte Urlaubstage = verbleibende Urlaubstage.

Zum Beispiel, wenn Sie zu Beginn des Jahres 30 Urlaubstage hatten und bisher 10 Urlaubstage genommen haben, haben Sie noch 20 Urlaubstage übrig.

Rückstellungen für den Resturlaub

Unternehmen nutzen verschiedene Methoden zur Berechnung von Rückstellungen für Resturlaub. Die Größe des Unternehmens bestimmt dabei oft, welche Methode zur Anwendung kommt. Kleinere Unternehmen tendieren dazu, die Rückstellungen für jeden Mitarbeiter individuell zu berechnen. Große Unternehmen hingegen verwenden häufig einen Durchschnittswert.

In beiden Fällen wird die folgende Formel angewendet:

Rückstellung = Jahresgehalt (brutto) / tatsächliche Arbeitstage * verbleibende Urlaubstage.

Nehmen wir beispielsweise einen Arbeitnehmer namens Franz, der ein Bruttogehalt von 60.000 € pro Jahr verdient. Unter der Annahme, dass er fünf Tage pro Woche arbeitet, ergibt sich eine Gesamtzahl von 240 Arbeitstagen im Jahr, wobei Feiertage und Wochenenden berücksichtigt sind. Franz hat in diesem Jahr noch zehn Urlaubstage übrig. So berechnet er seine Rückstellung für den verbleibenden Urlaub:

Rückstellung = 60.000 € / 240 Tage * 10 Tage = 2.500 €.

Somit muss der Arbeitgeber in der Bilanz einen Betrag von 2.500 € ausweisen.

Unternehmen müssen ausreichend Rücklagen bilden, um die Urlaubstage kranker Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre lang zu vergüten.

Berechnung bei Resturlaubsansprüche

Die Berechnung der Resturlaubsansprüche erfolgt nach verschiedenen Szenarien, abhängig vom Datum des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis.

Für ein Ausscheiden vor dem 30. Juni berechnen sich die Ansprüche wie folgt:

(Anzahl der Urlaubstage pro Jahr / 12) * Anzahl der im Jahr gearbeiteten Monate.

Nehmen wir beispielsweise an, Sie haben einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen, aber Ihr Arbeitsverhältnis endet im März. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf (24 / 12) * 3, was 6 Urlaubstagen entspricht.

Scheidet ein Arbeitnehmer jedoch nach dem 30. Juni aus, so hat er Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Berechnung der Abgeltung

(Gesamtgehalt der letzten 13 Wochen * Anzahl der noch verfügbaren Urlaubstage) / Gesamtzahl der in den letzten 13 Wochen gearbeiteten Tage.

Um das Gesamtgehalt der letzten 13 Wochen zu berechnen, nimmt man das Monatsgehalt, multipliziert es mit 3 und teilt das Ergebnis durch 13.

Nehmen wir als Beispiel an, ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Gehalt von 2000€, hat noch 5 Urlaubstage übrig und hat in den letzten 13 Wochen 60 Tage gearbeitet.

Die Berechnung der Abfindung wäre dann: (€2000 3 / 13) 5 / 60 = ca. €128,20.

In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung von rund €128,20 für seine nicht genommenen Urlaubstage.

Bitte beachten Sie, dass dieses Beispiel vereinfacht ist und in der Praxis die genaue Berechnung aufgrund von Variablen wie z.B. Wochenendarbeit, Überstunden, Bonuszahlungen etc. komplexer sein kann. Es ist daher ratsam, sich in solchen Fällen professionellen juristischen Rat einzuholen.

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Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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