Urlaubstage kaufen: Flexi-Trend in Deutschland

Urlaubstage kaufen: Flexi-Trend in Deutschland
Geschrieben von: Beke SchoustraLesezeit: 5 minVeröffentlicht am: 10. April 2024

Du willst deinen Mitarbeitenden mehr Freizeit ermöglichen, ohne das Budget zu sprengen? Das Modell „Urlaubstage kaufen" macht genau das möglich: Mitarbeitende kaufen sich extra freie Tage durch einen kleinen Gehaltsabzug. Rechtlich ist das in Deutschland zulässig, solange der gesetzliche Mindesturlaub unangetastet bleibt. Dieser Artikel zeigt dir, wie du es Schritt für Schritt einführst.

Warum „Urlaubstage kaufen" gerade jetzt relevant ist

Immer mehr Beschäftigte wünschen sich mehr Freizeit statt einer Gehaltserhöhung. Gleichzeitig intensiviert sich der Wettbewerb um Fachkräfte: Unternehmen suchen nach Benefits, die wirklich einen Unterschied machen.

Das Modell „Urlaubstage kaufen" trifft genau diesen Nerv.

Remote-Work, international verteilte Teams und der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung machen zeitliche Flexibilität zum echten Wettbewerbsvorteil. Wer das Modell sauber einführt, punktet nicht nur bei bestehenden Mitarbeitenden, sondern auch im Recruiting.

Was bedeutet „Urlaubstage kaufen"?

Beim Modell „Urlaubstage kaufen" verzichten Mitarbeitende auf einen Teil ihres Bruttogehalts, um dafür zusätzliche Urlaubstage zu erhalten. Der Kauf erfolgt auf freiwilliger Basis: Niemand ist verpflichtet, das Angebot zu nutzen.

Du als Arbeitgeber legst dabei fest:

  • wie viele Tage maximal gekauft werden dürfen (häufig 5 bis 10 Tage pro Jahr),

  • in welchem Zeitfenster die Buchung möglich ist (z. B. bis Ende Januar für das laufende Jahr),

  • wie der Preis berechnet wird.

Das Gegenteil ist übrigens auch möglich: Mitarbeitende „verkaufen" Urlaubstage, die über den Mindestanspruch hinausgehen, gegen eine Gehaltszulage. Beide Richtungen sind legal, solange der Mindesturlaub nicht unterschritten wird.

Ist das Kaufen von Urlaubstagen in Deutschland legal?

Ja, mit einem klaren Vorbehalt.

Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG: Was gilt?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche vor (§ 3 BUrlG). Dieser Anspruch ist unveräußerlich: Er darf weder verkauft noch durch Kaufmodelle eingeschränkt werden. Eine Ausnahme gilt nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wo nicht genommener Urlaub finanziell abgegolten werden muss (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Viele Tarifverträge sehen 25 bis 30 Urlaubstage vor. Auch dieser vertraglich oder tariflich vereinbarte Urlaubsanspruch ist in der Regel geschützt.

Welcher Urlaub darf gekauft werden?

Gekaufter Urlaub kommt immer zum bestehenden Anspruch hinzu. Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt davon unberührt, egal wie viele Tage jemand dazukauft.

Anders beim Verkaufen: Hier dürfen Mitarbeitende nur Tage abgeben, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen. Gewährst du 28 Tage, sind höchstens die 8 Tage oberhalb des gesetzlichen Minimums verkäuflich, und das nur, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag es zulassen.

Was muss vertraglich geregelt sein?

Halte das Modell schriftlich fest. Das geht in einer dieser Formen:

  1. Individuelle schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

  2. Betriebsvereinbarung (bei vorhandenem Betriebsrat der übliche Weg)

  3. Tarifvertrag (bei tarifgebundenen Unternehmen)

Die Vereinbarung sollte folgende Punkte regeln: den Preis pro Tag, die maximale Anzahl kaufbarer Tage, die Antragsfrist sowie die Konsequenzen bei Kündigung oder Krankheit.

Wie berechnest du den Preis für einen Urlaubstag?

Der faire Preis für einen Urlaubstag leitet sich aus dem Gehalt ab. Es gibt zwei gängige Methoden:

Berechnungsmethode 1: Bruttomonatsgehalt 
Preis pro Urlaubstag = Bruttomonatsgehalt ÷ (52 Wochen × Wochenarbeitstage ÷ 12) 

Beispiel: Bruttogehalt 3.500 Euro, 5-Tage-Woche. 3.500 ÷ (52 × 5 ÷ 12) = 3.500 ÷ 21,67 = ca. 161,54 Euro pro Urlaubstag.

Berechnungsmethode 2: Tagesdurchschnitt (13-Wochen-Methode)

Diese Methode orientiert sich an § 11 BUrlG und dem tatsächlich verdienten Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen: Tagesdurchschnitt = Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ÷ geleistete Arbeitstage 

Diese Methode ist insbesondere bei variablem Gehalt oder Schichtarbeit präziser.

Rechenbeispiel: So viel kostet ein Urlaubstag

Position

Wert

Bruttomonatsgehalt

3.500 Euro

Preis pro Zusatztag (Methode 1)

ca. 162 Euro brutto

Gewünschte Zusatztage

5

Gesamtabzug brutto

ca. 810 Euro

Gehaltsminderung pro Monat

ca. 67,50 Euro

Der Nettoabzug ist wegen des Progressionseffekts etwas geringer. Das macht das Modell für viele Beschäftigte finanziell sehr attraktiv.

Urlaubstage kaufen in 5 Schritten einführen

Schritt 1: Rechtlichen Rahmen prüfen

Prüfe zuerst, ob ein Tarifvertrag oder eine bestehende Betriebsvereinbarung bereits Regelungen zum Urlaubsmodell enthält. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Lass die Regelung im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen.

Schritt 2: Betriebsvereinbarung oder Zusatzvertrag aufsetzen

Definiere schriftlich: maximale kaufbare Tage (empfohlen: 5 bis 10), Buchungszeitraum (z. B. jeweils im Januar), Berechnungsgrundlage, Rückabwicklung bei Kündigung und Umgang mit nicht genutzten gekauften Tagen.

Schritt 3: Kontingente und Zeitfenster festlegen

Lege fest, wie viele Mitarbeitende gleichzeitig kaufen dürfen, um die Personaleinsatzplanung zu schützen. Abteilungsspezifische Kontingente (z. B. max. 2 Personen pro Team im Sommer) verhindern Engpässe.

Schritt 4: Mitarbeitende informieren und onboarden

Kommuniziere das Modell klar, transparent und rechtzeitig. Eine kurze FAQ-Seite im Intranet, eine Erklärmail und ein Rechenbeispiel helfen dabei, Unsicherheiten zu vermeiden und die Akzeptanz zu erhöhen.

Schritt 5: Abwesenheiten digital verwalten

Mit einem digitalen Abwesenheitsmanagement wie Shiftbase behältst du alle Urlaubsanträge, Genehmigungen und Kontingente in Echtzeit im Blick. Mitarbeitende können Anträge per App einreichen, und du genehmigst per Klick, ohne Excel-Chaos.

Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Was Mitarbeitende gewinnen

  • Mehr Flexibilität für Reisen, Pflege von Angehörigen oder eigene Projekte

  • Echte Wahlfreiheit statt starrer Urlaubsregelungen

  • Bessere Work-Life-Balance ohne Jobwechsel

  • Wertschätzung durch das Vertrauen des Arbeitgebers

Was Unternehmen gewinnen

  • Stärkeres Arbeitgeberimage im Wettbewerb um Talente

  • Höhere Mitarbeiterbindung und geringere Fluktuation

  • Kein direkter Kostenaufwand, da der Gehaltsabzug die Kosten deckt

  • Differenzierungsmerkmal im Recruiting ohne Gehaltserhöhung

  • Planbarkeit durch klare Antragsfristen und Kontingente

Urlaubstage kaufen vs. Urlaubstage verkaufen: Was ist der Unterschied?

Merkmal

Urlaubstage kaufen

Urlaubstage verkaufen

Richtung

Mehr Urlaub, weniger Gehalt

Weniger Urlaub, mehr Gehalt

Zielgruppe

Freizeitaffine Mitarbeitende

Gehaltsorientierte Mitarbeitende

Voraussetzung

Keine, der Mindesturlaub bleibt unberührt

Nur Urlaub über dem gesetzlichen Minimum

Rechtliche Basis

Freiwillig, schriftliche Vereinbarung

Freiwillig, schriftliche Vereinbarung

Risiko

Unterdeckung bei Krankheit

Erholungsdefizit möglich

Beide Modelle lassen sich kombinieren und ergeben so ein echtes Flexi-Urlaubssystem für dein Unternehmen.

Typische Fehler bei der Umsetzung und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Kein schriftlicher Vertrag. Eine mündliche Absprache ist im Streitfall kaum zu beweisen. Halte Preis, Tage und Fristen deshalb schriftlich fest.

Fehler 2: Gesetzlichen Mindesturlaub unterschreiten. Das Modell darf den Mindesturlaub nach BUrlG nicht berühren. Auch Druckszenarien (z. B. „Bitte kauf mal 3 Tage, damit wir die Abwesenheitsquote senken") sind unzulässig.

Fehler 3: Keine Betriebsratseinbindung. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er mitbestimmen. Ohne Zustimmung ist die Vereinbarung unwirksam.

Fehler 4: Fehlende Planung bei Personalengpässen. Ohne Kontingente und Zeitfenster kann das Modell die Betriebsplanung gefährden, besonders in der Hauptsaison.

Fehler 5: Unklare Regelung bei Kündigung. Was passiert mit bereits gezahlten, aber noch nicht genommenen Urlaubstagen? Das muss vorab geregelt sein, z. B. durch Rückzahlung des anteiligen Gehaltsabzugs.

Sobald Zusatzurlaub im Spiel ist, müssen Anträge, Kontingente und Salden zusammenpassen. Mit dem Abwesenheitsmanagement von Shiftbase gehen Urlaubsanträge digital ein, du siehst vor der Freigabe, wer sonst noch frei hat, und der Dienstplan zeigt die Lücke sofort. Shiftbase 14 Tage kostenlos testen

Häufig gestellte Fragen

Ja. Das Kaufen zusätzlicher Urlaubstage ist in Deutschland zulässig, wenn Arbeitgeber und Mitarbeitende es freiwillig vereinbaren. Der gekaufte Urlaub kommt zum bestehenden Anspruch hinzu, der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) bleibt unberührt. Halte die Regelung schriftlich fest, im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag.

Der Preis richtet sich nach dem Bruttogehalt. Die gängige Formel lautet: Bruttomonatsgehalt geteilt durch 21,67 Arbeitstage pro Monat. Bei 3.500 Euro brutto kostet ein zusätzlicher Urlaubstag also rund 162 Euro brutto. Der Nettoabzug fällt wegen der Steuerprogression etwas geringer aus.

Ja. Ohne Betriebsrat führst du das Modell per schriftlicher Zusatzvereinbarung mit jedem Mitarbeitenden einzeln ein. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Ohne seine Zustimmung ist eine einseitig eingeführte Regelung unwirksam.

Beke Schoustra
Beke SchoustraAccount Executive DACH

Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.

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