Would you like to view this website in another language?

Urlaubstage kaufen: Flexi-Trend in Deutschland

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 21 Mai 2026
Mitarbeiterin beantragt zusätzliche Urlaubstage über digitales HR-System

Du willst deinen Mitarbeitenden mehr Freizeit ermöglichen, ohne das Budget zu sprengen? Das Modell „Urlaubstage kaufen" macht genau das möglich: Mitarbeitende kaufen sich extra freie Tage durch einen kleinen Gehaltsabzug. Rechtlich ist das in Deutschland zulässig, solange der gesetzliche Mindesturlaub unangetastet bleibt. Dieser Artikel zeigt dir, wie du es Schritt für Schritt einführst.

Warum „Urlaubstage kaufen" gerade jetzt relevant ist

Immer mehr Beschäftigte wünschen sich mehr Freizeit statt einer Gehaltserhöhung. Laut einer Studie würde rund die Hälfte der Beschäftigten in der DACH-Region gerne weniger arbeiten und dafür mehr Freizeit haben. Gleichzeitig intensiviert sich der Wettbewerb um Fachkräfte: Unternehmen suchen nach Benefits, die wirklich einen Unterschied machen.

Das Modell „Urlaubstage kaufen" trifft genau diesen Nerv. Während die Deutsche Bahn bereits bis zu 42 Urlaubstage pro Jahr anbietet und der TVöD seit 2026 flexible Wahl zwischen mehr Gehalt oder mehr Urlaub ermöglicht, können auch kleine und mittlere Unternehmen diesen Trend nutzen, ohne teure Strukturveränderungen vorzunehmen.

Remote-Work, international verteilte Teams und der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung machen zeitliche Flexibilität zum echten Wettbewerbsvorteil. Wer das Modell rechtssicher einführt, punktet nicht nur bei bestehenden Mitarbeitenden, sondern auch im Recruiting.

Was bedeutet „Urlaubstage kaufen"?

Beim Modell „Urlaubstage kaufen" verzichten Mitarbeitende auf einen Teil ihres Bruttogehalts, um dafür zusätzliche Urlaubstage zu erhalten. Der Kauf erfolgt auf freiwilliger Basis: Niemand ist verpflichtet, das Angebot zu nutzen.

Du als Arbeitgeber legst dabei fest:

  • wie viele Tage maximal gekauft werden dürfen (häufig 5 bis 10 Tage pro Jahr),
  • in welchem Zeitfenster die Buchung möglich ist (z. B. bis Ende Januar für das laufende Jahr),
  • wie der Preis berechnet wird.

Das Gegenteil ist übrigens auch möglich: Mitarbeitende „verkaufen" Urlaubstage, die über den Mindestanspruch hinausgehen, gegen eine Gehaltszulage. Beide Richtungen sind legal, solange der Mindesturlaub nicht unterschritten wird.

Ist das Kaufen von Urlaubstagen in Deutschland legal?

Ja, mit einem klaren Vorbehalt.

Gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrlG: Was gilt?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche vor (§ 3 BUrlG). Dieser Anspruch ist unveräußerlich: Er darf weder verkauft noch durch Kaufmodelle eingeschränkt werden. Eine Ausnahme gilt nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wo nicht genommener Urlaub finanziell abgegolten werden muss (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Viele Tarifverträge sehen 25 bis 30 Urlaubstage vor. Auch dieser vertraglich oder tariflich vereinbarte Urlaubsanspruch ist in der Regel geschützt.

Welcher Urlaub darf gekauft werden?

Nur Zusatzurlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, ist kaufbar. Das bedeutet: Wenn ein Unternehmen ohnehin 28 Tage gewährt, können nur die 8 Tage oberhalb des gesetzlichen Minimums in ein Kaufmodell einbezogen werden.

Der neu „gekaufte" Urlaub ist dagegen frei gestaltbar: Hier greift das Modell und kann beliebig viele Zusatztage umfassen, sofern es die betriebliche Planung erlaubt.

Was muss vertraglich geregelt sein?

Ohne schriftliche Grundlage läuft nichts. Du benötigst eine verbindliche Regelung in mindestens einer dieser Formen:

  1. Individuelle schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
  2. Betriebsvereinbarung (bei vorhandenem Betriebsrat obligatorisch)
  3. Tarifvertrag (bei tarifgebundenen Unternehmen)

Die Vereinbarung muss folgende Punkte regeln: den Preis pro Tag, die maximale Anzahl kaufbarer Tage, die Antragsfrist sowie die Konsequenzen bei Kündigung oder Krankheit.

Wie berechnest du den Preis für einen Urlaubstag?

Der faire Preis für einen Urlaubstag leitet sich aus dem Gehalt ab. Es gibt zwei gängige Methoden:

Berechnungsmethode 1: Bruttomonatsgehalt 
Preis pro Urlaubstag = Bruttomonatsgehalt ÷ (52 Wochen × Wochenarbeitstage ÷ 12) 

Beispiel: Bruttogehalt 3.500 Euro, 5-Tage-Woche. 3.500 ÷ (52 × 5 ÷ 12) = 3.500 ÷ 21,67 = ca. 161,54 Euro pro Urlaubstag.

Berechnungsmethode 2: Tagesdurchschnitt (13-Wochen-Methode)

Diese Methode orientiert sich an § 11 BUrlG und dem tatsächlich verdienten Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen: Tagesdurchschnitt = Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ÷ geleistete Arbeitstage 

 

Diese Methode ist insbesondere bei variablem Gehalt oder Schichtarbeit präziser.

Rechenbeispiel: So viel kostet ein Urlaubstag

Position Wert
Bruttomonatsgehalt 3.500 Euro
Preis pro Zusatztag (Methode 1) ca. 162 Euro brutto
Gewünschte Zusatztage 5
Gesamtabzug brutto ca. 810 Euro
Gehaltsminderung pro Monat ca. 67,50 Euro

Der Nettoabzug ist wegen des Progressionseffekts etwas geringer. Das macht das Modell für viele Beschäftigte finanziell sehr attraktiv.

Urlaubstage kaufen in 5 Schritten einführen

Schritt 1: Rechtlichen Rahmen prüfen

Prüfe zuerst, ob ein Tarifvertrag oder eine bestehende Betriebsvereinbarung bereits Regelungen zum Urlaubsmodell enthält. Gibt es einen Betriebsrat, ist dessen Mitbestimmung nach§ 87 BetrVG erforderlich. Lass die Regelung im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen.

Schritt 2: Betriebsvereinbarung oder Zusatzvertrag aufsetzen

Definiere schriftlich: maximale kaufbare Tage (empfohlen: 5 bis 10), Buchungszeitraum (z. B. jeweils im Januar), Berechnungsgrundlage, Rückabwicklung bei Kündigung und Umgang mit nicht genutzten gekauften Tagen.

Schritt 3: Kontingente und Zeitfenster festlegen

Lege fest, wie viele Mitarbeitende gleichzeitig kaufen dürfen, um die Personaleinsatzplanung zu schützen. Abteilungsspezifische Kontingente (z. B. max. 2 Personen pro Team im Sommer) verhindern Engpässe.

Schritt 4: Mitarbeitende informieren und onboarden

Kommuniziere das Modell klar, transparent und rechtzeitig. Eine kurze FAQ-Seite im Intranet, eine Erklärmail und ein Rechenbeispiel helfen dabei, Unsicherheiten zu vermeiden und die Akzeptanz zu erhöhen.

Schritt 5: Abwesenheiten digital verwalten

Mit einem digitalen Abwesenheitsmanagement wie Shiftbase behältst du alle Urlaubsanträge, Genehmigungen und Kontingente in Echtzeit im Blick. Mitarbeitende können Anträge per App einreichen, und du genehmigst per Klick, ohne Excel-Chaos.

Urlaubstage-Kaufen-Rechner Abzug berechnen
Preis pro Zusatztag
Gesamtgehaltsabzug
Monatlicher Abzug
Gib deine Werte ein und berechne den Gehaltsabzug.
Urlaubstage zentral verwalten?
Shiftbase verwaltet Resturlaub, Zusatztage und Abwesenheiten automatisch.
Kostenlos testen →
14 Tage kostenlos · Keine Kreditkarte erforderlich

Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Was Mitarbeitende gewinnen

  • Mehr Flexibilität für Reisen, Pflege von Angehörigen oder eigene Projekte
  • Echte Wahlfreiheit statt starrer Urlaubsregelungen
  • Bessere Work-Life-Balance ohne Jobwechsel
  • Wertschätzung durch das Vertrauen des Arbeitgebers

Was Unternehmen gewinnen

  • Stärkeres Arbeitgeberimage im Wettbewerb um Talente
  • Höhere Mitarbeiterbindung und geringere Fluktuation
  • Kein direkter Kostenaufwand, da der Gehaltsabzug die Kosten deckt
  • Differenzierungsmerkmal im Recruiting ohne Gehaltserhöhung
  • Planbarkeit durch klare Antragsfristen und Kontingente

Urlaubstage kaufen vs. Urlaubstage verkaufen: Was ist der Unterschied?

Merkmal Urlaubstage kaufen Urlaubstage verkaufen
Richtung Mehr Urlaub, weniger Gehalt Weniger Urlaub, mehr Gehalt
Zielgruppe Freizeitaffine Mitarbeitende Gehaltsorientierte Mitarbeitende
Voraussetzung Zusatzurlaub oberhalb Minimum Urlaub über gesetzlichem Minimum
Rechtliche Basis Freiwillig, schriftliche Vereinbarung Freiwillig, schriftliche Vereinbarung
Risiko Unterdeckung bei Krankheit Erholungsdefizit möglich

Beide Modelle lassen sich kombinieren und ergeben so ein echtes Flexi-Urlaubssystem für dein Unternehmen.

Typische Fehler bei der Umsetzung – und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Kein schriftlicher Vertrag. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus. Ohne schriftliche Grundlage ist das Modell im Streitfall nicht durchsetzbar.

Fehler 2: Gesetzlichen Mindesturlaub unterschreiten. Das Modell darf den Mindesturlaub nach BUrlG nicht berühren. Auch Druckszenarien (z. B. „Bitte kauf mal 3 Tage, damit wir die Abwesenheitsquote senken") sind unzulässig.

Fehler 3: Keine Betriebsratseinbindung. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er mitbestimmen. Ohne Zustimmung ist die Vereinbarung unwirksam.

Fehler 4: Fehlende Planung bei Personalengpässen. Ohne Kontingente und Zeitfenster kann das Modell die Betriebsplanung gefährden, besonders in der Hauptsaison.

Fehler 5: Unklare Regelung bei Kündigung. Was passiert mit bereits gezahlten, aber noch nicht genommenen Urlaubstagen? Das muss vorab geregelt sein, z. B. durch Rückzahlung des anteiligen Gehaltsabzugs.

Verwalte Urlaub und Abwesenheit ganz einfach!
Verwalte Urlaub und Abwesenheit ganz einfach!
  • Einfache Dienstplanung
  • Übersichtliche Zeiterfassung
  • Einfacher Urlaubsplaner
Kostenlos testen Eine Demo anfordern

Häufig gestellte Fragen

  •  Ja. Das Kaufen von Urlaubstagen ist in Deutschland rechtlich zulässig, solange der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (5-Tage-Woche) nach § 3 BUrlG nicht unterschritten wird. Nur Urlaub, der über diesen Mindestanspruch hinausgeht, kann käuflich erworben werden. Die Regelung muss schriftlich im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. 

  • Ja, deze versie met beperkte functies is 100% gratis en zal nooit een betaalde versie worden. Op deze manier kan je gemakkelijk en kosteloos kennismaken met onze software.

  •  Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, kannst du das Modell per individueller schriftlicher Zusatzvereinbarung mit jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter einführen. Gibt es einen Betriebsrat, ist dessen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erforderlich. Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist eine einseitig eingeführte Regelung unwirksam. 

  •  Das hängt von der vertraglichen Regelung ab. Typischerweise werden noch nicht genommene, bereits bezahlte Zusatztage anteilig rückvergütet, oder es erfolgt eine Verrechnung mit der Abschlusszahlung. Dieser Fall muss in der Betriebsvereinbarung oder Zusatzvereinbarung explizit geregelt sein, um Streit zu vermeiden. 

  •  Ja, gerade für KMUs und Start-ups ist dieses Modell besonders attraktiv, da es einen echten Mehrwert für Mitarbeitende schafft, ohne die Lohnkosten zu erhöhen. Der Gehaltsabzug finanziert die Freistellung. Wichtig ist eine klare Regelung der Kontingente, um sicherzustellen, dass der Betrieb auch während der Nutzungsphase reibungslos läuft. 

  •  Durch feste Kontingente pro Abteilung oder Team sowie definierte Buchungszeiträume (z. B. Antragsstellung nur im Januar). Du kannst auch eine Höchstgrenze an kaufbaren Tagen pro Mitarbeitenden festlegen (häufig 5 bis 10 Tage). Ein digitales Abwesenheitsmanagementsystem hilft dir, Überschneidungen in Echtzeit zu erkennen und Anträge entsprechend zu steuern. 

  •  Ja. Mitarbeitende können freiwillig auf Urlaubstage verzichten, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, und erhalten dafür eine Vergütungszulage. Auch hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Es empfiehlt sich, auch beim Verkauf auf Erholungszeiten zu achten und eine Untergrenze festzulegen, unterhalb derer kein Urlaub „verkauft" werden darf. 

Abwesenheits- und Urlaubsplaner

Verfasst von:

Diana Tran

Diana Tran ist Senior Content Strategist bei Shiftbase und verantwortet den deutschen Markt in der DACH-Region. Seit über drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit Workforce Management, Personalplanung und den Herausforderungen moderner HR-Prozesse. Sie spezialisiert sich auf Themen wie Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement sowie arbeitsrechtliche Anforderungen im deutschsprachigen Raum. Ihre Inhalte richten sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse strukturieren, optimieren und rechtssicher gestalten möchten. Durch ihren praxisorientierten Ansatz übersetzt sie komplexe HR-Themen in verständliche und umsetzbare Lösungen für den Arbeitsalltag.

Disclaimer

Bitte beachte, dass die Informationen auf unserer Website für allgemeine Informationszwecke gedacht sind und keine verbindliche Beratung darstellen. Die Informationen auf unserer Website können nicht als Ersatz für eine rechtliche und verbindliche Beratung in einer bestimmten Situation angesehen werden. Trotz unserer Recherchen übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf unserer Website. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Website entstehen.

Alle Abwesenheitsanträge an einem zentralen Ort

14 Tage Testversion, kostenloser Support

  • Einfache Beantragung über die App
  • Stets Einblick in den Urlaubsstand
  • Genehmigung je nach Belegungsbedarf
Use Shiftbase on mobile