2026 ist kein ruhiges Jahr im Arbeitsrecht. Der Mindestlohn ist bereits gestiegen, die EU-Entgelttransparenzfrist läuft am 7. Juni ab, die Rentenversicherungspflicht für Minijobber kommt im Juli - und die ArbZG-Reform bewegt sich in der parlamentarischen Diskussion. Dieser Überblick gibt Arbeitgebern den aktuellen Stand aller relevanten Änderungen: was bereits gilt, was noch kommt und was jetzt zu tun ist.
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- Mindestlohn 13,90 € gilt seit 1. Januar 2026 - Minijob-Grenze automatisch auf 603 € gestiegen
- EU-Entgelttransparenz: Frist zur Umsetzung in deutsches Recht 7. Juni 2026 - Gehaltsangaben in Stellenanzeigen werden wahrscheinlich Pflicht
- Minijob RV-Pflicht ab 1. Juli 2026: Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherung entfällt - alle Minijobber werden automatisch RV-pflichtig
- Digitale Personalakte ab 2027: Entgeltunterlagen müssen spätestens ab Januar 2027 digital geführt werden - Vorbereitung jetzt
- ArbZG-Reform: Politisch diskutiert, Stand April 2026 noch nicht beschlossen
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 € - mehr Netto für Mitarbeitende bei gleichem Bruttogehalt
Überblick: Was gilt wann?
| Änderung | Status | Gültig ab |
|---|---|---|
| Mindestlohn 13,90 € | ✅ In Kraft | 1. Januar 2026 |
| Minijob-Grenze 603 € | ✅ In Kraft | 1. Januar 2026 |
| Grundfreibetrag 12.348 € | ✅ In Kraft | 1. Januar 2026 |
| Kindergeld 259 €/Kind | ✅ In Kraft | 1. Januar 2026 |
| EU-Entgelttransparenz - Umsetzungsfrist | ⚠️ Läuft ab | 7. Juni 2026 |
| Minijob RV-Pflicht | ⚠️ Kommt | 1. Juli 2026 |
| Digitale Personalakte (Entgeltunterlagen) | ⚠️ Kommt | 1. Januar 2027 |
| ArbZG-Reform (Wochenarbeitszeitmodell) | 🔄 In Diskussion | Nicht beschlossen |
Bereits in Kraft: Januar 2026
Mindestlohn steigt auf 13,90 € - die größte Erhöhung seit Einführung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde - ein Anstieg von 8,4 % gegenüber 2025. Das ist die größte prozentuale Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns 2015.
Was das konkret bedeutet:
- Vollzeitkraft (40 Std./Woche): ca. 2.410 € Monatsbrutto
- Minijob-Grenze: automatisch auf 603 €/Monat gestiegen (ca. 43,4 Stunden)
- Teilzeitkraft (25 Std./Woche): ca. 1.507 € statt bisher 1.390 €
Relevanz nach Branche:
| Branche | Betroffene Gruppen | Auswirkung |
|---|---|---|
| Gastronomie & Hotellerie | Stundenkräfte, Minijobber, Aushilfen | Margen, Schichtkalkulationen direkt betroffen |
| Einzelhandel | Wochenend- und Feiertags-Kräfte | Zuschläge und Mehrarbeit müssen neu kalkuliert werden |
| Pflege | Hilfskräfte ohne Branchenmindestlohn | Mischkalkulationen in ambulanten Teams |
| Produktion | Geringqualifizierte Hilfstätigkeiten | Kostendruck auf Schichtmodelle |
Praxisbeispiel: Ein Restaurant mit 12 Minijobbern à 45 Stunden/Monat zahlt monatlich ca. 468 € mehr als 2025 - bei unveränderten Stunden.
Was Arbeitgeber sofort prüfen müssen:
- Alle Stundenlöhne unter 13,90 € anpassen - inklusive Praktika, Aushilfen und geringfügige Beschäftigungen
- Minijob-Verträge aktualisieren damit Mitarbeitende innerhalb der 603-€-Grenze bleiben
- Schichtpläne auf teure Leerzeiten prüfen (Randzeiten, Unterauslastung)
- Zeiterfassung digitalisieren um Nachweispflichten zu erfüllen
Shiftbase-Tipp: Shiftbase hinterlegt den aktuellen Mindestlohn als Prüfgröße und warnt automatisch wenn Stunden den Mindestlohn unterschreiten würden - ideal für Betriebe mit vielen Stundenlöhnern und Minijobbern.
Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2026 auf 12.348 € für Alleinstehende (24.696 € bei Zusammenveranlagung). Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei.
Was das für Arbeitgeber bedeutet: Bei gleichem Bruttogehalt bleibt mehr Netto übrig - besonders spürbar im Mindestlohnbereich. Das ist ein relevantes Employer-Branding-Signal, das in der internen Kommunikation aktiv genutzt werden kann.
Kindergeld steigt auf 259 € pro Kind
Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 € pro Kind und Monat. Für Arbeitgeber relevant vor allem bei Beratungsgesprächen zu Teilzeitmodellen und im Onboarding.
Kommt: 7. Juni 2026 - EU-Entgelttransparenz
Das ist die drängendste Compliance-Aufgabe des Jahres. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Was voraussichtlich Pflicht wird
Deutschland hat die Frist noch nicht vollständig umgesetzt (Stand April 2026). Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt vorbereiten, da folgende Anforderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen:
- Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne wird wahrscheinlich Pflicht
- Interne Gehaltsbänder: Definierte Vergütungsstrukturen pro Funktionsstufe
- Gender Pay Gap Berichte: Für Unternehmen ab 100 Beschäftigten - gestaffelt nach Größe
- Auskunftsrecht für Mitarbeitende: Anspruch auf Information über Vergütungskriterien
- Nachweispflichten: Gegenüber Aufsichtsbehörden und Interessenvertretungen
Vorteile einer frühen Umsetzung
Unternehmen die jetzt handeln statt warten, profitieren dreifach: bessere Bewerbungsqualität durch transparente Gehaltsangaben, weniger Rückfragen im Recruiting-Prozess und Schutz vor späteren Bußgeldern.
Shiftbase-Tipp: Mit der digitalen Personalakte in Shiftbase HR PRO lassen sich Gehaltsbänder, Funktionsstufen und Vergütungshistorien zentral dokumentieren - direkt als Grundlage für die Entgelttransparenz-Compliance.
Kommt: 1. Juli 2026 - RV-Pflicht für alle Minijobber
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 SGB VI abgeschafft. Alle Minijobber werden automatisch rentenversicherungspflichtig.
Was das bedeutet:
- Arbeitnehmeranteil: 3,6 % des Bruttolohns (Differenz zwischen AG-Pauschale 15 % und vollem RV-Satz 18,6 %)
- Bei 500 € Verdienst: Arbeitnehmer zahlt ca. 18 €/Monat RV-Beitrag
- Bestehende Befreiungserklärungen verlieren ab 1. Juli ihre Wirkung automatisch
Was jetzt zu tun ist:
- Alle Minijobber bis spätestens Juni 2026 schriftlich über die Änderung informieren
- Lohnabrechnungssystem bis Juni 2026 auf RV-Pflicht umstellen
- Meldungen an die Minijob-Zentrale entsprechend aktualisieren
- Prüfen ob betroffene Mitarbeitende Fragen zur Auswirkung auf ihr Nettoeinkommen haben
Kommt: 1. Januar 2027 - Digitale Personalakte (Entgeltunterlagen)
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Entgeltunterlagen (Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Arbeitszeitnachweise, DEÜV-Meldungen) digital geführt werden. Die Pflicht gilt ohne Übergangsfrist.
Warum 2026 der richtige Zeitpunkt für die Vorbereitung ist:
- Altakten digitalisieren braucht Zeit - je nach Aktenvolumen Wochen bis Monate
- Dienstleister und Softwareanbieter werden 2026 stark nachgefragt sein
- Branchenspezifische Konfiguration (Zuschlagsregeln, DATEV-Export, Schichtarbeit) braucht Vorlauf
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In Diskussion: ArbZG-Reform
Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ist politisch im Gespräch, aber Stand April 2026 noch nicht beschlossen. Diskutiert wird:
- Abschaffung der strikten 8-Stunden-Grenze pro Tag bei gleichzeitigem Schutz der Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden
- Flexiblere Ruhezeiten für Schichtarbeit und mobiles Arbeiten
- Verpflichtend digitale Arbeitszeitnachweise als Pflichtstandard
Was das für Schichtbetriebe bedeuten würde: Mehr Planungsflexibilität bei Peak-Zeiten, weniger formale Verstöße - aber unverändert hohe Anforderungen an Arbeitsschutz und Dokumentation.
--> Empfehlung: Abwarten bis zur gesetzlichen Verabschiedung, aber Zeiterfassungssystem bereits jetzt so aufstellen, dass es sowohl das aktuelle ArbZG als auch ein Wochenarbeitszeitmodell abbilden kann.
Rückblick 2025: Was weiter gilt
Diese Weichenstellungen aus 2025 sind dauerhaft relevant und bilden das Fundament für die HR-Arbeit 2026:
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Digitale Arbeitsverträge: Viele Vertragsunterlagen können digital bereitgestellt werden - bei gleichzeitig höheren Anforderungen an revisionssichere Dokumentation. Besonders relevant für Betriebe mit hoher Personalfluktuation.
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Erweiterter Mutterschutz bei Fehlgeburten: Seit 2025 gesetzlich verankert. Für Arbeitgeber bedeutet das klare Prüfpflichten bei entsprechenden Meldungen und engere Abstimmung mit der Lohnabrechnung.
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Elternzeit digital beantragbar: Strukturiertere Prozesse, weniger Medienbrüche in der HR-Kommunikation.
Fazit
2026 ist ein Compliance-Jahr mit mehreren Fristen - und der wichtigste Fehler wäre, bis zur letzten Minute zu warten. Der Mindestlohn gilt bereits, die Entgelttransparenz-Frist läuft in 7 Wochen ab, die RV-Pflicht für Minijobber kommt im Juli. Wer diese drei Deadlines strukturiert abarbeitet, hat den größten Compliance-Druck des Jahres hinter sich.
Die Checkliste oben gibt den konkreten Handlungsrahmen. Wer die offenen Punkte digital abbilden will - von Zeiterfassung über Lohnexport bis zur digitalen Personalakte - findet in Shiftbase eine integrierte Lösung. Jetzt 14 Tage kostenlos testen →
Häufig gestellte Fragen
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13,90 € brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Die Minijob-Grenze ist automatisch auf 603 €/Monat (ca. 43,4 Stunden) gestiegen.
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Die Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wird abgeschafft. Alle Minijobber werden automatisch RV-pflichtig. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 3,6 % des Bruttolohns. Arbeitgeber müssen ihr Lohnabrechnungssystem bis Juni 2026 umstellen und Mitarbeitende informieren.
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Ab dem 7. Juni 2026 muss die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Voraussichtlich werden Gehaltsangaben in Stellenanzeigen Pflicht, interne Gehaltsbänder müssen dokumentiert werden und Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßige Gender Pay Gap Berichte erstellen. Die genauen deutschen Umsetzungsgesetze stehen Stand April 2026 noch aus.
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Stand April 2026 ist die Reform noch nicht beschlossen. Diskutiert wird eine Lockerung der 8-Stunden-Tagesgrenze zugunsten eines Wochenarbeitszeitmodells. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt ist nicht absehbar.
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Ab 1. Januar 2027 müssen Entgeltunterlagen digital geführt werden - ohne Übergangsfrist. Betroffene Dokumente: Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Arbeitszeitnachweise, DEÜV-Meldungen. Empfehlung: 2026 mit der Digitalisierung beginnen um Zeitdruck im Dezember zu vermeiden.
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Shiftbase deckt die zentralen Compliance-Anforderungen ab: automatische Mindestlohnprüfung, lückenlose Zeiterfassung nach MiLoG und BAG 2022, DATEV-Export für die Lohnabrechnung und digitale Personalakte für die 2027-Pflicht. Für Betriebe mit Minijobbern, Stundenlöhnern und variablen Schichten ist alles in einem System integriert.
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Viele Beschäftigte erhalten 2026 mehr Netto durch eine Kombination aus Mindestlohnerhöhung, höherem Grundfreibetrag, mehr Kindergeld und einer einheitlichen Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer. Arbeitgeber sollten diese positiven Effekte transparent kommunizieren – sie stärken Bindung, Motivation und das Vertrauen in die eigene Organisation.

