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Arbeitsrecht 2026 – Diese Änderungen kommen auf dich zu & Rückblick 2025

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 8 Dezember 2025
In Deutschland regeln zahlreiche Gesetze die Arbeit – eine Vielzahl an Bestimmungen haben sich zum Januar 2025 verändert.

[Stand: Dezember 2025. Geltungsbereich: Deutschland.]

In Deutschland regeln zahlreiche Gesetze die Arbeit – eine Vielzahl an Bestimmungen hat sich zum Januar 2025 verändert. 2026 kommen weitere Neuerungen hinzu, die sich direkt auf Personalkosten, Recruiting und Entgeltabrechnung auswirken.

Nach einem Jahr voller Reformen im Arbeitsrecht 2025 – von digitalisierten Verträgen bis hin zu neuen Elternzeit-Regelungen – blicken viele Unternehmen nun auf die Frage: Was ändert sich 2026 konkret, und wo müssen wir nachsteuern? 

Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Für Entscheidungen im Einzelfall solltest du deine Steuerberatung oder eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht einbeziehen.

Rückblick auf 2025 – Das bleibt auch 2026 relevant

Viele Weichenstellungen aus 2025 bilden das Fundament für deine HR-Arbeit 2026. Sie laufen weiter und werden nun mit neuen Regelungen verzahnt.

  • Digitale Arbeitsverträge & elektronische Nachweise: Seit 2025 dürfen zahlreiche Vertragsunterlagen und Nachweise in vielen Fällen digital bereitgestellt werden. Für Arbeitgeber bedeutet das: weniger Papier, aber höhere Anforderungen an revisionssichere Dokumentation. Besonders relevant ist das für Betriebe mit hoher Personalfluktuation (Gastronomie, Einzelhandel, Hotellerie), in denen Verträge, Aushilfen und Schichtwechsel häufig sind.

  • Digitales Arbeitszeugnis: Standardisierte digitale Arbeitszeugnisse erleichtern das Erstellen, Versenden und Archivieren. Sie lassen sich direkt in digitale Personalakten integrieren und unterstützen Remote-Prozesse, zum Beispiel bei überregional verteilten Teams.

  • Mindestlohn-Anpassungen: Bereits 2025 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn erhöht. Ab 2026 folgt die nächste große Stufe – mit deutlichen Effekten auf Minijobs, Lohnkosten und die Kalkulation von Schichtplänen.

  • Elternzeit ab 2025 digital beantragbar: Eltern können Elternzeit zunehmend digital beantragen, Arbeitgeber erhalten schneller strukturierte Informationen. Das reduziert Rückfragen und Medienbrüche in HR-Prozessen.

  • Mutterschutz bei Fehlgeburten: Der erweiterte Mutterschutz bei bestimmten Fehlgeburten ist dauerhaft gesetzlich verankert. Für Arbeitgeber heißt das: klare Prüfpflichten bei entsprechenden Meldungen und engere Abstimmung mit der Lohnabrechnung.

Arbeitsrecht 2026: Diese Änderungen kommen sicher

➡️ Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 €

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1. Januar 2026 bundesweit 13,90 € brutto pro Stunde (Stand: Dezember 2025). Das ist die höchste Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns und betrifft alle Branchen ohne eigenen, höheren Branchenmindestlohn.

Für Vollzeitkräfte mit 40 Stunden pro Woche bedeutet das – grob gerechnet – ein Monatsbrutto von rund 2.410 € (ca. 173 Arbeitsstunden × 13,90 €).

Relevanz nach Branchen

  • Gastronomie & Hotellerie: hoher Anteil an Stundenkräften, häufig Minijobs und Teilzeit. Jede Lohnerhöhung schlägt direkt auf Margen, Schichtmodelle und Dienstpläne durch.

  • Einzelhandel: Wochenend- und Feiertagsdienste werden teurer, Zuschläge und Mehrarbeit müssen neu kalkuliert werden.

  • Pflege: betrifft vor allem Hilfskräfte ohne eigenen Pflege-Mindestlohn sowie gemischte Teams in ambulanten Diensten.

Praxisbeispiel: Ein Restaurant mit 12 Minijobbern à 45 Std./Monat zahlt monatlich ca. 468 € mehr als 2025 – bei unveränderten Stunden. Wenn gleichzeitig mehr Überstunden anfallen, steigt die Belastung entsprechend.

Konkrete To-dos für Arbeitgeber

  • Löhne anpassen: Alle Stundenlöhne prüfen, die bisher unter 13,90 € liegen – inklusive Praktika, Aushilfen und geringfügiger Beschäftigungen.

  • Schichtmodelle optimieren: Dienstpläne anpassen, um teure Leerzeiten zu vermeiden (z. B. Randzeiten im Restaurantbetrieb oder im Einzelhandel).

  • Minijob-Stunden neu kalkulieren: Verträge aktualisieren, damit Minijobber innerhalb der neuen Verdienstgrenze bleiben und nicht ungewollt sozialversicherungspflichtig werden.

  • Digitale Zeiterfassung nutzen: Arbeitszeiten minutengenau dokumentieren, um Nachweispflichten zu erfüllen und Überschreitungen früh zu erkennen.

Übersicht Mindestlohn und Minijob-Grenze 2023–2026

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Ziel des Gesetzgebers ist, dass Minijobber weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Jahr Mindestlohn pro Stunde Minijob (ja/nein) Minijob-Grenze pro Monat Hinweis
2023 12,00 € Ja 520 € Fest definierte Grenze
2024 12,41 € Ja 538 € Dynamisch: Mindestlohn × ca. 43,33 Std.
2025 12,82 € Ja 554 € Dynamisch angepasst
2026 13,90 € Ja ≈ 603 € Dynamisch: 13,90 × 43,33 Std.


➡️ Minijob-Grenze steigt auf ca. 603 €

Weil der Mindestlohn steigt, erhöht sich automatisch die monatliche Minijob-Grenze auf rund 603 €. Damit bleiben bei ca. 43 Stunden pro Monat weiterhin geringfügige Beschäftigungen möglich, ohne Sozialversicherungspflicht auszulösen.

Praktische Auswirkungen für HR & Payroll

  • Mehr Stunden möglich: Bei 13,90 € Mindestlohn sind rund 43 Std./Monat innerhalb der Grenze realisierbar.

  • Risiko SV-Pflicht: Überschreitest du die Grenze dauerhaft, wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit deutlich höheren Arbeitgeberkosten.

  • Besonders relevant: Gastro, Retail und saisonale Betriebe mit vielen Aushilfen sollten Minijob-Verträge und Dienstpläne aktiv anpassen.

➡️ Pflicht zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen (EU-Entgelttransparenz)

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Spätestens dann wird sich der Umgang mit Gehaltsangaben in Stellenanzeigen grundlegend ändern.

Wichtig für Arbeitgeber in Deutschland (Stand: Dezember 2025): Es ist sehr wahrscheinlich, dass Einstiegsgehälter oder Gehaltsspannen in Stellenanzeigen verpflichtend werden. Einige Unternehmen setzen das bereits heute freiwillig um, um sich als transparente Arbeitgebermarke zu positionieren.

Arbeitgeber sollten sich darauf einstellen, künftig:

  • ein konkretes Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne zu veröffentlichen,

  • interne Gehaltsbänder und Funktionsstufen zu definieren,

  • Entgeltstrukturen regelmäßig auf Equal Pay und Gender Pay Gap zu prüfen,

  • Stellenanzeigen, Karriereseiten und interne Richtlinien rechtzeitig zu aktualisieren.

Vorteile einer transparenten Gehaltspolitik

  • Bessere Bewerberqualität: Kandidat:innen bewerben sich gezielter, wenn das Vergütungsniveau klar ist.

  • Weniger Rückfragen im Prozess: Recruiting-Teams gewinnen Zeit, weil Gehaltsdiskussionen früher und strukturierter stattfinden.

  • Fairere, transparentere Prozesse: Gut dokumentierte Kriterien schützen vor Diskriminierungsvorwürfen und stärken Vertrauen in HR-Entscheidungen.

➡️ Potenzielle Änderung des Arbeitszeitgesetzes – 8-Stunden-Tag könnte gelockert werden

Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ist politisch im Gespräch, aber Stand Dezember 2025 nicht beschlossen. Diskutiert wird unter anderem, die starre 8-Stunden-Regel zu lockern und stärker auf Wochenarbeitszeit und Ruhezeiten abzustellen.

Im Gespräch sind:

  • Abschaffung der strikten 8-Stunden-Grenze pro Tag bei gleichzeitigem Schutz der Wochenhöchstarbeitszeit,

  • flexiblere Ruhezeiten, um Schichtarbeit und mobile Arbeit besser zu kombinieren,

  • verpflichtend digitale Arbeitszeitnachweise, um Arbeitszeiten und Pausen besser dokumentieren zu können.

Schichtbetriebe könnten besonders profitieren: mehr Flexibilität, weniger formale Verstöße, bessere Abdeckung von Peak-Zeiten – allerdings bei unverändert hoher Verantwortung für Arbeitsschutz und Compliance.

➡️ Entgelttransparenz – strengere Pflichten in Vorbereitung

Im Zuge der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist in Deutschland mit strengeren Transparenz- und Berichtspflichten zu rechnen – insbesondere für mittlere und große Unternehmen.

Für die Jahre 2026/2027 werden voraussichtlich eingeführt:

  • Verpflichtende Gehaltsbänder für Funktionen und Stellenprofile,

  • regelmäßige Berichte zum Gender Pay Gap für Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl (voraussichtlich ab 100 Beschäftigten, gestaffelt),

  • verstärkte Prüf- und Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und ggf. Interessenvertretungen.

Praxis-Tipp: Starte früh mit einem internen Gehaltsbenchmark und einer einfachen Matrix aus Stellenprofilen, Gehaltsbändern und Entwicklungspfaden. Je klarer deine Struktur, desto leichter wird die spätere gesetzliche Umsetzung.

Weitere wichtige Änderungen 2026 – Finanzen, Steuern & Sozialrecht

Diese Reformen betreffen zwar nicht ausschließlich das Arbeitsrecht, wirken aber direkt in HR, Lohnabrechnung und Mitarbeiterkommunikation hinein – und sind damit für Arbeitgeber in Deutschland essenziell.

➡️ Mehr Netto ab Januar 2026 (höherer Grundfreibetrag)

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2026 auf 12.348 € für Alleinstehende (bzw. 24.696 € bei Zusammenveranlagung). Einkommen bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei.

Für deine Mitarbeitenden bedeutet das: Bei gleichem Bruttogehalt bleibt mehr Netto übrig, insbesondere im unteren und mittleren Einkommensbereich.

Relevanz für Arbeitgeber

  • Niedriglohnbranchen profitieren besonders: Beschäftigte im Mindestlohnbereich spüren die Entlastung direkt im monatlichen Nettoeinkommen.

  • Employer Branding: Nutze die Verbesserungen aktiv in deiner internen Kommunikation („Mehr Netto durch Steueränderungen 2026“), um Wertschätzung zu zeigen.

➡️ Kindergeld steigt auf 259 € pro Kind

Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld voraussichtlich auf 259 € pro Kind und Monat. Die Familienkasse passt laufende Zahlungen in der Regel automatisch an.

Für Arbeitgeber ist das vor allem für Beratungsgespräche, Onboarding und Employer Branding relevant, etwa bei Teilzeitmodellen oder Familienangeboten.

➡️ Rentenfreibetrag liegt bei 16,0 % (2026)

Der steuerfreie Rentenanteil (Rentenfreibetrag) liegt 2026 bei 16,0 % für Neurentner eines bestimmten Jahrgangs. Dadurch sinkt der zu versteuernde Anteil der Rente.

Das ist insbesondere für Unternehmen wichtig, die ältere Mitarbeitende in Teilrente begleiten oder Übergangsmodelle in den Ruhestand anbieten.

➡️ Einheitliche Entfernungspauschale: 38 Cent pro Kilometer

Ab 2026 soll eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer gelten – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer des einfachen Arbeitswegs (Stand Gesetzgebungsverfahren Dezember 2025).

Vorteile für deine Belegschaft

  • Höhere steuerliche Entlastung für Pendler: Gerade bei kürzeren Arbeitswegen steigt die absetzbare Entfernungspauschale spürbar.

  • Relevanz für mobile Branchen: Retail-Filialteams, ambulante Pflege-Dienste sowie Küchen- & Servicekräfte profitieren von höheren absetzbaren Werbungskosten.

➡️ Umsatzsteuer für Speisen sinkt dauerhaft auf 7 % (geplant)

Der Bundestag hat ein Steuerpaket beschlossen, das u. a. eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % vorsieht. Die endgültige Umsetzung hängt noch von weiteren Beschlüssen ab (u. a. Bundesrat).

Nutzen für Gastronomie & Hotellerie

  • Geringere Steuerlast auf Speisenumsätze,

  • bessere Kalkulationsbasis in Speisekarten und Bankettangeboten,

  • höhere Margen – oder Spielraum für preissensible Angebote.

➡️ Steuerfreie Überstunden – in Diskussion (nicht beschlossen)

Steuerfreie oder pauschal begünstigte Überstundenvergütungen werden politisch diskutiert, sind aber noch nicht gesetzlich umgesetzt (Stand: Dezember 2025).

Wirkung bei möglicher Umsetzung

  • Finanzielle Vorteile für Mitarbeitende: Mehr Netto aus Überstunden, insbesondere in Branchen mit hohem Mehrarbeitsanteil.

  • Attraktivität für Gastro, Retail & Pflege: Überstundenmodelle könnten im Recruiting gezielt hervorgehoben werden.

➡️ Späterer Renteneintritt für Schwerbehinderte

Geplant sind Anpassungen beim frühestmöglichen Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung. Ziel ist eine Anpassung an die allgemeine Lebensarbeitszeit, zugleich mit Schutzregelungen für gesundheitlich stark belastete Personen.

Relevanz für Arbeitgeber

  • Körperlich belastende Tätigkeiten: Branchen wie Pflege, Produktion, Logistik oder Gebäudereinigung müssen Nachfolge- und Personalplanung langfristig ausrichten.

  • Gesundheitsmanagement: Maßnahmen zur Prävention (z. B. ergonomische Arbeitsplätze, Schichtrotation) werden wichtiger.

➡️ Digitale Steuerbescheide ab 2026 als Standard

Die Finanzverwaltung baut die digitale Kommunikation weiter aus. Steuerbescheide werden zunehmend standardmäßig elektronisch über ELSTER oder entsprechende Portale bereitgestellt; die Papierform soll nur noch auf ausdrücklichen Wunsch möglich sein.

Vorteile für Unternehmen

  • Schnellere Zustellung von Bescheiden und Bescheinigungen,

  • Weniger Papier und Postlaufzeiten,

  • Einfacher Upload in digitale Personalakten und Lohnsysteme.

➡️ Führerscheinpflichten 2026 – Umtausch & Digitalisierung

Umtausch bis 19. Januar 2026

Bis zum 19. Januar 2026 müssen bestimmte Führerscheine (insbesondere viele Scheckkarten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum 1999–2001) umgetauscht werden. Betroffen sind Mitarbeitende mit Fahr- oder Lieferdiensten, Dienstwagen oder Hotel-Shuttles.

Praxis-Tipp für Arbeitgeber: Lass dir von allen dienstlich fahrenden Mitarbeitenden frühzeitig den aktuellen Führerschein vorlegen und dokumentiere den Umtausch in einer einfachen Checkliste.

Digitaler Führerschein (optional) ab Ende 2026

Perspektivisch werden digitale Führerscheinlösungen auf dem Smartphone an Bedeutung gewinnen. Für Unternehmen kann das Führerscheinprüfungen automatisieren und vereinfachen (z. B. periodische Fahrberechtigungs-Checks im Fuhrparkmanagement).

Branchenbeispiele – Was bedeutet das für 2026 konkret?

Die rechtlichen Änderungen wirken je nach Branche unterschiedlich stark. Die folgenden Beispiele helfen dir, eine erste Priorisierung für dein Unternehmen vorzunehmen.

    • Höhere Personalkosten: Mindestlohnsteigerung und eventuelle Zuschläge erhöhen den Lohnblock spürbar.

    • 7 % Umsatzsteuer auf Speisen (geplant): entlastet Margen und schafft mehr Spielraum in der Kalkulation, falls die Senkung endgültig wird.

    • Pflicht-Gehaltsangaben: stärken das Recruiting, weil Bewerber Gehaltsniveaus besser vergleichen können.

    • Flexiblere Minijobs: höhere Verdienstgrenze, aber striktere Kontrolle nötig, um SV-Pflicht zu vermeiden.

    • Digitale Bescheide & Führerschein-Checks: wichtig für Shuttle-Services, Event-Fahrten und Lieferdienste.

    • Mehr Netto für Mitarbeitende: durch Grundfreibetrag, Kindergeld und Entfernungspauschale – spürbar in Verkaufs- und Kassenteams.

    • Transparenzpflicht in Stellenanzeigen: klare Gehaltsangaben können Bewerbungen steigern und Absagen wegen „zu niedrigem Gehalt“ reduzieren.

    • Steigende Schichtkosten: insbesondere Spät-, Wochenend- und Feiertagsschichten werden teurer.

    • Pendlerpauschale: hilft vielen Mitarbeitenden, höhere Mobilitätskosten steuerlich zu kompensieren.

    • Branchenspezifischer Mindestlohn: steigt 2026 weiter, insbesondere für Pflegehilfs- und Fachkräfte.

    • Hohe Dokumentationspflichten: bleiben bestehen, digitale Nachweise und Zeiterfassung sind Pflichtprogramm.

    • Renten- & Steueränderungen: relevant für Teilzeitmodelle und Übergänge in den Ruhestand in älteren Teams.

Handlungsempfehlungen – Was Arbeitgeber JETZT tun sollten

Nutze die kommenden Monate, um deine HR- und Payroll-Prozesse geordnet auf 2026 auszurichten. Die folgende Checkliste kannst du direkt in dein Projekt- oder Aufgabenmanagement übernehmen.

  • Löhne auf 13,90 € anpassen und alle Stundenentgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns aktualisieren.

  • Minijob-Stunden berechnen (ca. 603 € Grenze, rund 43 Std./Monat) und Verträge sowie Dienstpläne anpassen.

  • Gehaltsbänder und Gehaltsspannen für Stellenausschreibungen definieren – inkl. Kriterien für Einstufung und Entwicklung.

  • HR-Prozesse digitalisieren (Verträge, Abrechnungen, Bescheide, Arbeitszeugnisse) und revisionssichere Ablage sicherstellen.

  • Pendler- & Steuerinfos intern kommunizieren (Grundfreibetrag, Kindergeld, Entfernungspauschale), z. B. über ein Intranet-FAQ.

  • Pflege-Mindestlohn 2026 berücksichtigen (falls relevant) und Budgets für Pflegehilfs- und Fachkräfte neu kalkulieren.

  • Dienstfahrer-Führerscheincheck erneuern und den Umtausch bis 19. Januar 2026 im Unternehmen dokumentieren.

  • ✅Arbeitszeitmodelle überprüfen (wegen potenzieller Reform des Arbeitszeitgesetzes und digitaler Zeiterfassungspflichten).

  • Budget & Margen neu kalkulieren (inkl. Mindestlohn, ggf. 7 % Gastro-Steuer, höherer Sozialabgaben und Lohnnebenkosten).

Häufig gestellte Fragen

  • Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde. Das betrifft alle Beschäftigten, die nicht von einem höheren Branchenmindestlohn oder einer gesetzlichen Ausnahme erfasst sind – besonders relevant in Gastro, Retail und anderen Niedriglohnbranchen.

  • Durch die neue Minijob-Grenze von rund 603 € pro Monat sind weiterhin etwa 43 Arbeitsstunden pro Monat bei Mindestlohn möglich. Wichtig ist, dass die Grenze auf Dauer nicht überschritten wird – sonst wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  • Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen EU-Staaten bis zum 7. Juni 2026 Gehaltstransparenz-Regeln in nationales Recht umsetzen. Sehr wahrscheinlich wird es in Deutschland eine Pflicht zu Gehaltsspannen oder Einstiegsgehältern in Stellenanzeigen geben. Viele Unternehmen stellen sich bereits jetzt darauf ein, um Bewerbern klare Orientierung zu geben.

  • Digitale Steuerbescheide bedeuten für Unternehmen und Mitarbeitende schnellere Zustellung, weniger Papier und einfachere Archivierung. Für HR vereinfacht das die Ablage von Lohnsteuerbescheinigungen und Bescheiden in der digitalen Personalakte.

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  • Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ist in der politischen Diskussion, insbesondere mit Blick auf flexiblere Arbeitszeiten und Wochenhöchstarbeitszeit. Stand Dezember 2025 ist jedoch noch keine konkrete Neuregelung beschlossen. Arbeitgeber sollten die Debatte beobachten und schon heute auf saubere Zeiterfassung und transparente Arbeitszeitmodelle setzen.

  • Bis zum 19. Januar 2026 müssen vor allem viele Scheckkarten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum 1999–2001 umgetauscht werden. Für Unternehmen mit Dienstfahrern lohnt sich ein zentraler Reminder und eine dokumentierte Führerscheinprüfung.

  • Viele Beschäftigte erhalten 2026 mehr Netto durch eine Kombination aus Mindestlohnerhöhung, höherem Grundfreibetrag, mehr Kindergeld und einer einheitlichen Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer. Arbeitgeber sollten diese positiven Effekte transparent kommunizieren – sie stärken Bindung, Motivation und das Vertrauen in die eigene Organisation.

Vorschriften

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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