Wenn Mitarbeitende zweimal hintereinander krank sind, stellt sich für Arbeitgeber schnell die Frage: Handelt es sich um zwei getrennte Krankheitsfälle oder um einen durchgehenden? Das ist nicht nur medizinisch, sondern vor allem arbeitsrechtlich und organisatorisch relevant – insbesondere im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung und Ihre Planungssicherheit.
„Zweimal hintereinander krank“ bedeutet, dass eine Mitarbeiterin sich nach einer Krankheitsphase erneut krankmeldet – und zwar unmittelbar im Anschluss oder mit sehr kurzer Pause dazwischen. In der Praxis kann es so aussehen:
Beispiel: Eine Person ist vom 1. bis 5. eines Monats krank (z. B. Grippe), kommt am 6. wieder zur Arbeit – und meldet sich am 8. erneut krank (z. B. wegen starker Halsschmerzen oder einer anderen Infektion).
Was steckt dahinter?
Zweimal hintereinander krank zu sein ist kein Einzelfall, besonders in den Herbst- und Wintermonaten, wenn:
oder Stress, Erschöpfung und fehlende Regeneration die körpereigene Abwehr schwächen.
Oft handelt es sich um zwei unterschiedliche Erkrankungen, z. B. erst eine Erkältung und dann eine Magen-Darm-Infektion. Das ist rechtlich entscheidend.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Für Sie als Arbeitgeber ist wichtig:
Rechtlich zählt jede Krankheit einzeln, wenn:
eine gesunde Phase zwischen beiden AU-Zeiträumen liegt und
eine neue Diagnose vorliegt.
Wird die zweite AU direkt im Anschluss an die erste ausgestellt, prüft man, ob ein „einheitlicher Verhinderungsfall“ vorliegt. In dem Fall beginnt keine neue sechswöchige Entgeltfortzahlung.
💡 Tipp von Shiftbase: Nutzen Sie digitale Tools wie eAU-Schnittstellen (z. B. in Shiftbase), um Krankmeldungen effizient zu verwalten – insbesondere bei wiederholten Krankheitsfällen.
Warum ist dieses Thema für Arbeitgeber relevant?
Das Thema „zweimal hintereinander krank“ ist für Arbeitgeber hochrelevant – aus organisatorischer, arbeitsrechtlicher und gesundheitsstrategischer Sicht. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum Sie sich als Arbeitgeber damit befassen sollten:
Produktivitätsverlust & Personalausfall
Wiederholte kurzfristige Erkrankungen führen zu:
Planungsunsicherheit im Dienstplan,
Mehrbelastung der Kollegen,
Verzögerungen in Projekten,
eventuell sogar zu Qualitätsverlust.
Wenn Mitarbeitende plötzlich ausfallen – womöglich mehrmals im selben Monat – müssen andere kurzfristig einspringen. Das verursacht Unruhe im Team und unnötige Kosten.
Rechtliche Verantwortung & Lohnfortzahlung
Für Sie als Arbeitgeber gilt:
Sie müssen im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten (§ 3 EFZG).
Aber: Nur wenn es sich um zwei verschiedene Erkrankungen mit Unterbrechung handelt, beginnt der Anspruch neu.
Bei nahtlosen AU-Zeiten greift unter Umständen der sog. einheitliche Verhinderungsfall – es gibt keine doppelte Lohnfortzahlung.
Konsequenz: Sie sollten prüfen (lassen), ob die zweite Krankmeldung formal und medizinisch getrennt ist – z. B. durch unterschiedliche Diagnosen oder eine nachgewiesene gesunde Zwischenphase.
Früherkennung gesundheitlicher Belastungen
Wiederholte Krankschreibungen können Hinweise auf tieferliegende Probleme sein:
Chronische Erkrankungen oder Infektanfälligkeit
Psychosoziale Belastungen (z. B. Stress, Mobbing, Überforderung)
Arbeitsumfeld (z. B. schlechte Luftqualität, unklare Rollen, fehlende Pausen)
Ein wertschätzendes Rückkehrgespräch nach wiederholter Krankheit bietet die Chance, Ursachen frühzeitig zu erkennen und mitarbeitergerechte Lösungen zu finden.
Prävention & Arbeitgeberattraktivität
Arbeitgeber, die:
gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten (z. B. Vitamin-D-Zuschüsse, Immunbooster, flexible Arbeitszeitmodelle),
digitale Abwesenheitsverwaltung nutzen, und
offen kommunizieren, gelten als attraktiv und fürsorglich.
„Zweimal hintereinander krank“ ist mehr als ein medizinischer Vorgang – es ist ein Frühwarnsignal für HR, Führungskräfte und Arbeitsschutz.“
Durch rechtssichere Prozesse, Gespräche auf Augenhöhe und intelligente Tools schaffen Sie ein gesundes Arbeitsumfeld – auch in Erkältungssaisons wie Herbst und Winter.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle?
Beim Thema „zweimal hintereinander krank“ gelten für Arbeitgeber in Deutschland klare rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung, die Definition von Krankheitsfällen und die Dokumentationspflichten. Hier ist ein umfassender Überblick:
Laut § 3 Absatz 1 EFZG haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – pro Krankheit.
Aber: Das gilt nur, wenn es sich tatsächlich um zwei getrennte Krankheitsfälle handelt. Entscheidend sind dabei:
Unterschiedliche Diagnosen
Eine gesundheitsfreie Zwischenphase
Eine neue Arbeitsunfähigkeit, die nicht auf die erste zurückzuführen ist
Beispiel: Erst Grippe → dann Magen-Darm. Wenn der Mitarbeitende dazwischen arbeitsfähig war, gilt die zweite Krankheit als neuer Fall.
🧩 Der „einheitliche Verhinderungsfall“
Wenn die zweite Krankmeldung direkt an die erste anschließt (z. B. am selben Tag oder nahtlos übergeht), kann rechtlich ein sogenannter einheitlicher Verhinderungsfall vorliegen.
Konsequenz:
Der Arbeitgeber zahlt nicht erneut 6 Wochen,
sondern nur im Rahmen der ursprünglichen Lohnfortzahlungspflicht weiter (max. 6 Wochen gesamt),
außer, es liegt ein ärztlich klar belegter neuer Krankheitsgrund vor.
Praxisproblem: Wenn keine „gesunde Phase“ (auch nur 1 Tag) nachgewiesen werden kann, wird nicht neu gezählt.
🗂️ Nachweispflichten für den Arbeitgeber
Sie haben das Recht, ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu verlangen – besonders bei wiederholter Kurzzeiterkrankung.
Seit 2023 können Arbeitgeber die AU digital via eAU-Schnittstelle abrufen.
🩺 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wenn eine Mitarbeitender innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen krank war (egal ob durchgehende oder unterbrochene Krankheit), müssen Sie laut § 167 Abs. 2 SGB IX ein BEM-Verfahren anbieten.
Nur unbedingt notwendige Gesundheitsdaten dürfen gespeichert werden (z. B. AU-Zeiträume, nicht die Diagnose).
Der Betriebsrat hat ggf. Mitbestimmungsrechte, z. B. bei Rückkehrgesprächen oder BEM-Prozessen.
Achten Sie auf DSGVO-Konformität in der Verarbeitung sensibler Krankheitsdaten.
Die Unterscheidung zwischen getrennten und verbundenen Krankheitsfällen ist rechtlich entscheidend für die Lohnfortzahlung. Tools wie digitale Zeiterfassung & eAU-Integration sowie Rückkehrgespräche und ärztliche Nachweise helfen Ihnen dabei, rechtssicher zu handeln.
Wie erkennt man die Ursachen?
Als Arbeitgeber ist es wichtig, nicht nur auf die Krankmeldungen selbst zu reagieren, sondern auch ein Verständnis für die Ursachen zu entwickeln – insbesondere wenn Mitarbeitende mehrmals hintereinander krank sind. Häufig liegt der Grund nicht nur in einer zufälligen Infektionskette, sondern in einer Kombination aus körperlichen, psychischen und arbeitsplatzbezogenen Faktoren.
Medizinische Ursachen erkennen Wiederholte Erkrankungen innerhalb kurzer Zeit können auf eine geschwächte körpereigene Abwehr hinweisen. Häufige Auslöser:
Immunsystem geschwächt durch:
Dauerstress
Schlafmangel
ungesunde Ernährung
mangelnde Bewegung
Vitamin-D-Mangel (v. a. im Winter)
Wiederholte Infekte wie:
grippale Infekte (Erkältungen, Husten, Schnupfen)
Magen-Darm-Infekte
SARS-CoV-2 oder Influenza
Chronische oder unerkannte Erkrankungen wie z. B. Autoimmunerkrankungen oder Long COVID
Hinweis: Laut Robert Koch-Institut (RKI) häufen sich Infektionen mit Viren (v. a. Erkältungsviren, Rhinoviren, Coronaviren) in den Herbst- und Wintermonaten, wenn die Schleimhäute trockener sind und Menschen häufiger in Innenräumen zusammenkommen.
Psychosoziale Belastungen als Auslöser Stress im privaten oder beruflichen Umfeld kann die Immunabwehr beeinträchtigen – häufige Folge: Erkältungen „aus dem Nichts“ oder wiederkehrende Infekte.
Wiederholte Krankmeldungen, wie zweimal hintereinander krank zu sein, können erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und das Team haben. Diese betreffen nicht nur die Produktivität, sondern auch die Dynamik innerhalb des Teams und die betriebliche Organisation.
1. Betriebsinterne Auswirkungen
Produktivitätsverlust: Wiederholte Ausfälle eines Mitarbeiters führen zu Engpässen in Arbeitsprozessen und können den Gesamtablauf stören.
Erhöhter Arbeitsaufwand für Kollegen: Die Vertretung von kranken Mitarbeitern bedeutet oft zusätzliche Aufgaben für das restliche Team, was zu Überlastung und sinkender Motivation führen kann.
Belastung des Teamklimas: Häufige Krankmeldungen können Unzufriedenheit oder Spannungen im Team hervorrufen, insbesondere wenn die Ursache der Krankmeldungen nicht transparent ist.
Sinkende Moral: Eine dauerhafte Mehrbelastung kann die Arbeitsmoral der Kollegen senken und langfristig die Motivation beeinträchtigen.
Gefahr der Ansteckung: Wenn kranke Mitarbeiter trotz Erkrankung zur Arbeit kommen oder das Unternehmen keine ausreichenden Hygienemaßnahmen bietet, können Infektionen wie Erkältungsviren oder das Coronavirus SARS-CoV-2 im Team verbreitet werden.
3. Auswirkungen auf die Unternehmensorganisation
Planungsprobleme: Wiederholte Krankmeldungen erschweren die Einsatzplanung, insbesondere bei zeitkritischen Projekten oder in kleinen Teams mit geringer Personaldecke.
Verzögerungen bei Projekten: Krankheitsbedingte Ausfälle können zu Fristüberschreitungen oder einem Qualitätsverlust führen, was die Kundenbeziehung beeinträchtigen kann.
4. Langfristige Folgen
Wenn wiederholte Krankmeldungen nicht angemessen adressiert werden, kann dies langfristig die Arbeitskultur negativ beeinflussen. Ein hoher Krankenstand wirkt sich nicht nur auf die Zufriedenheit der bestehenden Mitarbeiter aus, sondern auch auf die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Bewerber.
Ein proaktiver Umgang mit diesen Herausforderungen ist entscheidend, um sowohl die betriebliche Effizienz als auch das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu sichern.
Fazit
„Zweimal hintereinander krank“ betrifft mehr als nur Abwesenheit – es ist ein rechtlich sensibles Thema und oft ein Frühwarnsignal für Belastungen.
Rechtlich: Neue Lohnfortzahlung nur bei getrennter Diagnose und gesunder Zwischenphase. Sonst greift der einheitliche Verhinderungsfall.
Organisatorisch: Wiederholte Ausfälle stören Abläufe und Teamdynamik.
Strategisch: Ursachen wie Stress, schwaches Immunsystem oder Arbeitsplatzprobleme sollten erkannt und präventiv angegangen werden.
Lösung: Mit Tools wie Shiftbase und Rückkehrgesprächen können Sie rechtssicher und mitarbeiterorientiert handeln.
Kurz gesagt: Wiederholte Krankmeldungen sind kein Zufall – sondern ein Signal zum Hinschauen, Verstehen und Handeln.
Häufig gestellte Fragen
Wenn die zweite Erkrankung medizinisch neu ist und nachweislich eine gesunde Phase bestand, beginnt ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Der Nachweis liegt beim Mitarbeitenden .
Bieten Sie ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an, sobald ein Mitarbeiter binnen 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen krank ist
Nein, laut Datenschutz dürfen nur absolut notwendige Informationen (z. B. AU‑Beginn/Ende) gespeichert werden. Diagnosen sind tabu
Jeder AU-Block soll maximal 14 Tage dauern, in Ausnahmefällen bis zu einem Monat. Danach ist ärztlicher Neustest nötig .
In Herbst/Winter steigt die Zahl an Infekten signifikant. Arbeitgeber können durch Hygienemaßnahmen, Vitamin-D-Angebote, regelmäßiges Lüften und Awareness-Aktionen die Ausfallsrate deutlich senken
Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.
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