Sollarbeitszeit

Die Sollarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die Mitarbeitende laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung pro Tag, Woche oder Monat leisten sollen.

Geschrieben von: Beke SchoustraAktualisiert am:

Was ist die Sollarbeitszeit?

Die Sollarbeitszeit ist die Arbeitszeit, die Mitarbeitende laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung in einem bestimmten Zeitraum leisten sollen, meist pro Woche, pro Tag oder pro Monat. Ihr gegenüber steht die Istarbeitszeit, also die tatsächlich geleistete Zeit. Die Differenz der beiden landet als Plus- oder Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto.

Im Betrieb heißt sie auch Sollzeit, Soll-Arbeitszeit oder vertragliche Arbeitszeit. Wer sie in Stunden pro Monat ausdrückt, spricht von Sollstunden. Auf Englisch sagt man meist contracted hours oder target working hours.

Ein Gesetz, das die Sollarbeitszeit festlegt, gibt es nicht. Sie entsteht aus der Vereinbarung, und der Arbeitgeber muss die vereinbarte Arbeitszeit schriftlich niederlegen und dem Mitarbeitenden aushändigen (§ 2 Abs. 1 NachwG). Das Arbeitszeitgesetz setzt nur die Grenze nach oben.

Sollarbeitszeit, Regelarbeitszeit und Höchstarbeitszeit

Begriff

Was er meint

Woher er kommt

Sollarbeitszeit

die Stunden, die eine Person schuldet, zum Beispiel 30 Stunden pro Woche

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Regelarbeitszeit

die übliche Vollzeit im Betrieb oder in der Branche, zum Beispiel 38,5 Stunden

meist Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Istarbeitszeit

die tatsächlich geleistete Zeit ohne Pausen

Zeiterfassung

Höchstarbeitszeit

8 Stunden pro Werktag, bis 10 Stunden, wenn der Durchschnitt über 6 Kalendermonate oder 24 Wochen bei 8 Stunden bleibt

§ 3 ArbZG

Bei Vollzeit sind Soll- und Regelarbeitszeit oft dieselbe Zahl, bei Teilzeit nicht: Wer 20 von 38,5 Stunden arbeitet, hat eine Sollarbeitszeit von 20 Stunden. Weil der Samstag als Werktag zählt, erlaubt § 3 ArbZG im Schnitt bis zu 48 Stunden pro Woche. Was darüber hinaus nur mit einer Ausnahme geht, steht unter Höchstarbeitszeit.

Sollarbeitszeit berechnen

Pro Tag

Die tägliche Sollarbeitszeit ist die Wochenarbeitszeit geteilt durch die vereinbarten Arbeitstage. Bei 40 Stunden an fünf Tagen sind das 8 Stunden. Bei 38,5 Stunden an fünf Tagen sind es 7,7 Stunden, also 7 Stunden und 42 Minuten. Pausen kommen hinzu, denn sie zählen nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG).

Im Schichtbetrieb ist das Tagessoll oft nur ein Rechenwert. Eine Servicekraft mit 30 Stunden arbeitet vielleicht montags 4 und samstags 9 Stunden. Für Urlaubs- und Krankheitstage setzen viele Betriebe dann den Durchschnitt von 6 Stunden pro Arbeitstag an, andere die Schicht, die an diesem Tag geplant war. Welche Regel gilt, sollte im Vertrag oder in der Betriebsvereinbarung stehen.

Pro Monat

Für den Monat gibt es zwei übliche Wege, und sie führen zu verschiedenen Zahlen.

Der Durchschnitt rechnet mit Wochenstunden × 13 ÷ 3. Ein Jahr hat 52 Wochen, auf 12 Monate verteilt sind das 4,33 Wochen pro Monat. Bei 40 Stunden ergibt das 173,33 Arbeitsstunden pro Monat, bei 38,5 Stunden 166,83 und bei 35 Stunden 151,67. Die Zahl ist jeden Monat gleich und passt deshalb zu einem festen Monatsgehalt. Manche Betriebe nehmen den Faktor 4,35, weil ein Jahr etwas länger ist als 52 Wochen; bei 40 Stunden sind das 174 Stunden.

Die genaue Methode zählt die Arbeitstage des Monats und multipliziert sie mit dem Tagessoll. Feiertage an einem Arbeitstag fallen heraus. Im Mai 2026 gibt es bundesweit 18 Arbeitstage, bei 8 Stunden also 144 Stunden. Der Juli 2026 hat 23 Arbeitstage und damit 184 Stunden.

Beispiel: dieselbe Arbeit, zwei Salden

Ein Koch hat eine 40-Stunden-Woche an fünf Tagen. Das Restaurant ist an den drei Feiertagen im Mai 2026 geschlossen (1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag), und laut Zeiterfassung hat er im Mai 152 Stunden gearbeitet.

Methode

Soll im Mai

Ist

Saldo

Durchschnitt, Feiertage mit 8 Stunden gutgeschrieben

173,33 Std.

152 + 24 = 176 Std.

+2,67 Std.

Arbeitstage des Monats (18 × 8)

144 Std.

152 Std.

+8 Std.

Beide Rechnungen sind korrekt, solange der Betrieb bei einer bleibt. Schief geht es, wenn man sie mischt: Wer mit dem Durchschnitt rechnet und die Feiertage nicht gutschreibt, bucht dem Koch 21,33 Minusstunden, obwohl er im Schnitt mehr als 8 Stunden pro Öffnungstag gearbeitet hat. Über das Jahr liegen die Methoden dicht beieinander. 2026 hat 261 Tage von Montag bis Freitag, das sind 2.088 Stunden, der Durchschnitt kommt auf 2.080.

Pro Jahr

Für das Jahr ziehst du von den Arbeitstagen Urlaub und Feiertage ab. 2026 bleiben bundesweit 254 Arbeitstage, nach 30 Urlaubstagen noch 224 und bei 8 Stunden 1.792 Stunden. Landesfeiertage senken die Zahl weiter; die Rechnung für Nordrhein-Westfalen steht bei den Arbeitsstunden pro Jahr.

Sollarbeitstage pro Monat 2026 und 2027

Die Tabelle zählt die Tage von Montag bis Freitag ohne die neun bundesweiten Feiertage. Die Stunden gelten für eine 40-Stunden-Woche an fünf Tagen. Für eine 38,5-Stunden-Woche nimmst du die Arbeitstage mal 7,7.

Monat

Arbeitstage 2026

Soll 2026 (40 h)

Arbeitstage 2027

Soll 2027 (40 h)

Januar

21

168 Std.

20

160 Std.

Februar

20

160 Std.

20

160 Std.

März

22

176 Std.

21

168 Std.

April

20

160 Std.

22

176 Std.

Mai

18

144 Std.

19

152 Std.

Juni

22

176 Std.

22

176 Std.

Juli

23

184 Std.

22

176 Std.

August

21

168 Std.

22

176 Std.

September

22

176 Std.

22

176 Std.

Oktober

22

176 Std.

21

168 Std.

November

21

168 Std.

22

176 Std.

Dezember

22

176 Std.

23

184 Std.

Jahr

254

2.032 Std.

256

2.048 Std.

Landesfeiertage ziehst du ab, wenn sie auf einen Tag von Montag bis Freitag fallen. 2026 sind das Heilige Drei Könige am 6. Januar in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt, Fronleichnam am 4. Juni in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie der Buß- und Bettag am 18. November in Sachsen. Reformationstag und Allerheiligen liegen 2026 am Wochenende. 2027 fallen sie nicht alle so günstig: Allerheiligen ist ein Montag, Fronleichnam der 27. Mai. Die Sollstunden eines bestimmten Monats in deinem Bundesland rechnet der Rechner bei den Arbeitsstunden pro Monat aus.

Was Feiertage, Urlaub und Krankheit mit dem Soll machen

Feiertag an einem Arbeitstag

Fällt Arbeitszeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt, das der Mitarbeitende ohne den Ausfall bekommen hätte (§ 2 Abs. 1 EFZG). Im Arbeitszeitkonto sinkt das Soll für diesen Tag auf null, oder der Tag wird mit dem Tagessoll gutgeschrieben. Beides führt zum selben Saldo.

Entscheidend ist, ob an dem Tag gearbeitet worden wäre. Hat eine Teilzeitkraft montags immer frei, fällt für sie am Ostermontag nichts aus, und ihr Soll in dieser Woche bleibt gleich. Wer am Feiertag arbeitet, leistet normale Ist-Stunden; ob es dafür einen Feiertagszuschlag gibt, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag.

Urlaub

Ein Urlaubstag ist bezahlte Freistellung (§ 1 BUrlG). Im Arbeitszeitkonto wird er mit dem Tagessoll angesetzt, sodass weder Plus- noch Minusstunden entstehen. Bei ungleich verteilten Schichten gilt dieselbe Wahl wie beim Tagessoll: Durchschnitt oder geplante Schicht, je nachdem, was vereinbart ist.

Krankheit

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt die Lohnfortzahlung: Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen weiter, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht (§ 3 Abs. 1 und 3 EFZG), und zwar das Entgelt für die regelmäßige Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 EFZG). Im Arbeitszeitkonto wird der Krankheitstag deshalb wie ein Arbeitstag angesetzt, mit dem Tagessoll oder der geplanten Schicht. Minusstunden durch Krankheit gibt es nicht.

Kurzarbeit

In der Kurzarbeit sinkt die Sollarbeitszeit für deren Dauer, und den Lohnausfall deckt das Kurzarbeitergeld. Fällt ein Feiertag in diese Zeit, gilt die ausgefallene Arbeitszeit als Ausfall wegen des Feiertags, mit Entgeltzahlung nach § 2 EFZG (§ 2 Abs. 2 EFZG).

Teilzeit, Minijob und Arbeit auf Abruf

In Teilzeit ist die Sollarbeitszeit der vereinbarte Teil der Vollzeit, und alles oben Gesagte gilt anteilig. Bei Arbeit auf Abruf muss der Vertrag eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Fehlt die wöchentliche, gelten 20 Stunden als vereinbart; fehlt die tägliche, muss der Arbeitgeber jeden Einsatz mit mindestens drei Stunden am Stück abrufen (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Für einen Minijob auf Abruf ohne Stundenangabe heißt das: 20 Stunden pro Woche zum Mindestlohn liegen klar über der Minijob-Grenze. Zur Arbeit verpflichtet ist der Mitarbeitende nur, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage des Einsatzes mindestens vier Tage im Voraus mitteilt (§ 12 Abs. 3 TzBfG).

Sollarbeitszeit im Dienstplan und in der Zeiterfassung

Im Dienstplan wird die Sollarbeitszeit zum Wochenziel pro Person. Wer 30 Stunden schuldet und nur für 24 eingeplant ist, kommt auf Minusstunden, die er nicht zu verantworten hat. In Shiftbase hinterlegst du die Vertragsstunden jedes Mitarbeitenden und siehst beim Planen, wie viele davon in der Woche schon verplant sind; werden die Vertragsstunden überschritten, zeigt der Dienstplan einen Konflikt. In der Zeiterfassung laufen Plus- und Minusstunden gegen die Sollarbeitszeit mit, und Mitarbeitende sehen ihren Stand selbst in der App.

Häufig gestellte Fragen

Sollarbeitszeit bedeutet die Arbeitszeit, die ein Mitarbeitender laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung in einem Zeitraum leisten soll, zum Beispiel 38,5 Stunden pro Woche. Die tatsächlich geleistete Zeit heißt Istarbeitszeit, und die Differenz landet als Plus- oder Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto.

Die monatliche Sollarbeitszeit berechnest du als Durchschnitt mit Wochenstunden × 13 ÷ 3, bei 40 Stunden also 173,33 Stunden, oder mit den Arbeitstagen des Monats × Tagessoll, im Mai 2026 bei 8 Stunden also 18 × 8 = 144 Stunden. Im Betrieb sollte eine der beiden Methoden fest vereinbart sein.

Eine 38,5-Stunden-Woche an fünf Tagen ergibt eine tägliche Sollarbeitszeit von 7,7 Stunden, also 7 Stunden und 42 Minuten. Pausen kommen hinzu, weil sie nach § 2 Abs. 1 ArbZG nicht zur Arbeitszeit zählen.

Ein gesetzlicher Feiertag an einem Arbeitstag senkt die Sollarbeitszeit um das Tagessoll, und der Arbeitgeber zahlt das Entgelt trotzdem (§ 2 Abs. 1 EFZG). Das gilt nur, wenn an dem Tag sonst gearbeitet worden wäre. Fällt der Feiertag auf einen freien Tag, ändert sich die Sollarbeitszeit nicht.

Bei Krankheit wird der ausgefallene Tag im Arbeitszeitkonto mit dem Tagessoll oder der geplanten Schicht angesetzt, sodass keine Minusstunden entstehen. Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen das Entgelt für die regelmäßige Arbeitszeit weiter (§§ 3 und 4 EFZG).

Die Sollarbeitszeit darf die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten: höchstens 8 Stunden pro Werktag, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Bei sechs Werktagen sind das im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche.

Beke Schoustra
Beke SchoustraAccount Executive DACH

Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.

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