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Sonderurlaub Hochzeit: Tage, Anspruch & Antrag

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 12 Mai 2026
Arbeitnehmerin beantragt Sonderurlaub für Hochzeit beim Arbeitgeber

Inhaltsverzeichnis

Sonderurlaub bei Hochzeit ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für den Tag ihrer eigenen Eheschließung oder die eines engen Familienmitglieds gewährt wird. Die gesetzliche Grundlage bildet § 616 BGB, der bei persönlichen Verhinderungsgründen den Lohnfortzahlungsanspruch sichert. Die genaue Anzahl der Tage richtet sich nach dem individuellen Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag.

  • Bei deiner eigenen Hochzeit hast du in der Regel Anspruch auf 1 Tag bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB. Tarifverträge wie der TVöD können mehr gewähren. Flitterwochen zählen nicht zum Sonderurlaub und müssen aus dem regulären Jahresurlaub genommen werden. 

Was ist Sonderurlaub bei Hochzeit?

Heirat ist mehr als nur ein Behördengang. Damit du deinen besonderen Tag ohne Lohneinbußen feiern kannst, gibt es im deutschen Arbeitsrecht den Sonderurlaub. Dieser unterscheidet sich vom regulären Jahresurlaub: Er wird zusätzlich und anlassbezogen gewährt, zählt nicht auf dein Urlaubskonto an und ist in der Regel bezahlt.

Sonderurlaub bei einer Hochzeit ist eine spezielle Form der Freistellung, die dir ermöglicht, an der Trauung teilzunehmen. Sie gilt für deine eigene Hochzeit, aber je nach Vertrag auch für die Eheschließung naher Angehöriger wie Kinder, Geschwister oder Eltern.

Hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub?

Ja, in Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei persönlichen Ereignissen. Die Grundlage dafür ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Was regelt § 616 BGB?

§ 616 BGB besagt: Wirst du durch einen in deiner Person liegenden Grund ohne eigenes Verschulden für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert, verlierst du deinen Anspruch auf Vergütung nicht.

Das bedeutet für dich konkret:

  1. Du darfst der Arbeit fernbleiben.
  2. Dein Gehalt läuft trotzdem weiter.
  3. Der Anlass muss persönlicher Natur sein und darf nicht selbst verschuldet sein.
  4. Die Abwesenheit muss zeitlich begrenzt sein.

Die eigene Hochzeit gilt als klassischer Anwendungsfall von § 616 BGB.

Wann gilt der Anspruch als bezahlte Freistellung?

Dein Sonderurlaub ist bezahlt, solange dein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag § 616 BGB nicht ausdrücklich ausschließt. Prüfe das unbedingt in deinem Vertrag, denn viele Arbeitsverträge schränken den Paragraphen ein oder schließen ihn ganz aus.

Wichtig: Enthält dein Arbeitsvertrag einen Ausschluss von § 616 BGB, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. In diesem Fall helfen dir nur ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung weiter.

Wie viele Tage Sonderurlaub bei Hochzeit stehen dir zu?

Die Anzahl der Tage ist nicht bundeseinheitlich gesetzlich festgelegt. In der Praxis gilt folgendes:

Anlass Übliche Sonderurlaubsdauer
Eigene Hochzeit 1 Tag (manchmal 2)
Hochzeit eines Kindes 1 Tag
Hochzeit von Geschwistern 1 Tag
Hochzeit der Eltern 0–1 Tag (je nach Vertrag)
TVöD (öffentlicher Dienst) 1 Tag, bezahlt

In Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen können Tarifverträge bis zu 2 Tage vorsehen. Finde dazu die spezifische Regelung in deinem Vertrag.

Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit

Für deine eigene Hochzeit wird in der Regel 1 Tag Sonderurlaub gewährt. Wenn die Feier an einem entfernten Ort stattfindet oder die Vorbereitung besondere Freistellung erfordert, kannst du mit deinem Arbeitgeber auch 2 Tage vereinbaren. Sprich das frühzeitig an und kläre es schriftlich.

Findet die Hochzeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztag.

Sonderurlaub bei Hochzeit von Familienmitgliedern

Auch wenn ein Familienmitglied heiratet, kannst du Sonderurlaub beantragen. Ob und wie viele Tage dir zustehen, hängt dabei immer von den Regelungen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab.

Sonderurlaub Hochzeit - Kind

Heiratet dein Kind, ist das für dich als Elternteil ein bedeutender Tag. Viele Arbeitgeber gewähren 1 Tag Sonderurlaub. Wenn eine längere Anreise notwendig ist, besteht oft die Möglichkeit, einen zusätzlichen Tag aus dem regulären Urlaub anzuhängen.

Sonderurlaub Hochzeit - Eltern

Die erneute Hochzeit eines Elternteils ist seltener geregelt. Ob dir dein Arbeitgeber Sonderurlaub gewährt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Kläre das im Vorfeld, um Missverständnisse zu vermeiden.

Sonderurlaub Hochzeit - Geschwister

Bei der Hochzeit eines Geschwisters gilt in vielen Verträgen ebenfalls 1 Tag Sonderurlaub. Spielst du eine besondere Rolle, zum Beispiel als Trauzeuge, kann eine erweiterte Freistellung sinnvoll sein. Sprich das offen mit deiner Personalabteilung ab.

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Sonderurlaub Hochzeit im TVöD: Was gilt im öffentlichen Dienst?

Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest, gelten für dich die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des TV-L (Länder).

Regelungen nach TVöD und TV-L

Gemäß TVöD steht dir für deine eigene Hochzeit 1 Tag bezahlter Sonderurlaub zu. Dieser Tag muss auf einen Arbeitstag fallen, an dem du normalerweise gearbeitet hättest. Findet die Hochzeit an einem arbeitsfreien Tag statt, verfällt der Anspruch, ohne dass du einen Ersatztag bekommst.

TV-L-Regelungen sind ähnlich strukturiert, können sich jedoch in Detailfragen je nach Bundesland unterscheiden. Wende dich an deine Personalverwaltung oder den Personalrat für die genaue Auslegung.

Sonderregelungen und Ausnahmen

In besonderen Fällen, zum Beispiel bei einer Hochzeit im Ausland oder unter außergewöhnlichen familiären Umständen, können im TVöD individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Abstimmung zwischen dir, dem Arbeitgeber und gegebenenfalls dem Personalrat.

Sonderurlaub für Flitterwochen: Geht das?

Nein. Flitterwochen fallen nicht unter den Sonderurlaub. Da sie in der Regel mehrere Tage oder Wochen dauern, überschreiten sie den Rahmen von § 616 BGB deutlich. Für die Flitterwochen musst du deinen regulären Jahresurlaub oder unbezahlten Urlaub nutzen.

Einige Unternehmen bieten intern flexible Lösungen an, zum Beispiel wenn die Flitterwochen unmittelbar an den Hochzeitstag anschließen. Kläre das im Voraus mit deinem Arbeitgeber.

So beantragst du Sonderurlaub für die Hochzeit

Schritt-für-Schritt: Sonderurlaub richtig beantragen

  1. Frühzeitig informieren. Teile deinem Arbeitgeber oder deiner Personalabteilung den Hochzeitstermin so früh wie möglich mit, idealerweise 4–8 Wochen im Voraus.
  2. Schriftlichen Antrag stellen. Reiche deinen Sonderurlaubsantrag schriftlich ein. Nutze dafür das interne Formular oder die HR-Software deines Unternehmens.
  3. Belege beifügen. Füge eine Kopie der Hochzeitseinladung oder nach der Hochzeit die Heiratsurkunde bei, sofern dein Arbeitgeber dies verlangt.
  4. Bestätigung einholen. Lass dir den Sonderurlaub schriftlich bestätigen. Das schützt dich im Fall von Unklarheiten.
  5. Restliche Abwesenheit planen. Wenn du mehr Zeit benötigst, beantrage den Sonderurlaub in Kombination mit regulären Urlaubstagen.

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Schriftlicher Sonderurlaubsantrag
  • Hochzeitseinladung (vor der Hochzeit) oder Heiratsurkunde (nachträglich)
  • Ggf. internes HR-Formular

Sonderurlaub Hochzeit je nach Bundesland und Tarifvertrag

Regelungsebene Anzahl Tage Vergütung
§ 616 BGB (allgemein) "kurze Zeit" (1 Tag üblich) Bezahlt
TVöD (öffentlicher Dienst) 1 Tag Bezahlt
TV-L (Länder) 1 Tag Bezahlt
Individueller Arbeitsvertrag 1–2 Tage (je nach Vereinbarung) Meist bezahlt
Bayern / BW / Sachsen (Tarifverträge) Bis zu 2 Tage möglich Bezahlt
Kein vertraglicher Anspruch 0 Tage Pflicht Kein Anspruch


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Häufig gestellte Fragen

  • In der Regel hast du Anspruch auf 1 Tag Sonderurlaub für deine eigene Hochzeit. Die genaue Anzahl hängt von deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Im TVöD ist 1 bezahlter Tag festgeschrieben. In manchen Tarifverträgen, zum Beispiel in Bayern oder Baden-Württemberg, können bis zu 2 Tage möglich sein. 

  • Ja, in den meisten Fällen ist Sonderurlaub bei der Hochzeit eine bezahlte Freistellung. Die gesetzliche Grundlage ist § 616 BGB, der den Gehaltsanspruch bei kurzzeitiger persönlicher Verhinderung sichert. Ausnahme: Dein Arbeitsvertrag schließt § 616 BGB ausdrücklich aus. Dann besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung. 

  • Ja, du solltest deinen Sonderurlaub so früh wie möglich ankündigen, idealerweise 4–8 Wochen im Voraus. Ein schriftlicher Antrag mit Hochzeitseinladung als Beleg ist empfehlenswert. Das gibt deinem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Abwesenheit einzuplanen. 

  • Das hängt von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Viele Verträge gewähren 1 Tag Sonderurlaub auch für die Hochzeit eines Kindes. Ein gesetzlicher Anspruch existiert nicht automatisch, kann aber durch Tarif- oder Betriebsvereinbarung geregelt sein. 

  • Nein. Flitterwochen fallen nicht unter Sonderurlaub nach § 616 BGB. Da sie üblicherweise mehrere Tage dauern, musst du dafür deinen regulären Jahresurlaub oder unbezahlten Urlaub nutzen. 

  • Im TVöD hast du Anspruch auf 1 Tag bezahlten Sonderurlaub für deine eigene Hochzeit. Fällt die Hochzeit auf einen arbeitsfreien Tag, entfällt der Anspruch. Sonderregelungen für besondere Umstände, zum Beispiel Hochzeit im Ausland, müssen individuell vereinbart werden. 

  • In der Regel nein, sofern dein Arbeits- oder Tarifvertrag Sonderurlaub vorsieht und du den Anlass nachweisen kannst. Hat dein Vertrag allerdings § 616 BGB ausgeschlossen und gibt es keine anderweitige Regelung, liegt es im Ermessen deines Arbeitgebers. Wende dich im Zweifelsfall an deinen Betriebsrat oder eine Rechtsberatung. 

Abwesenheits- und Urlaubsplaner Arbeitsrecht

Verfasst von:

Diana Tran

Diana Tran ist Senior Content Strategist bei Shiftbase und verantwortet den deutschen Markt in der DACH-Region. Seit über drei Jahren beschäftigt sie sich intensiv mit Workforce Management, Personalplanung und den Herausforderungen moderner HR-Prozesse. Sie spezialisiert sich auf Themen wie Dienstplanung, Zeiterfassung, Abwesenheitsmanagement sowie arbeitsrechtliche Anforderungen im deutschsprachigen Raum. Ihre Inhalte richten sich an Unternehmen, die ihre Personalprozesse strukturieren, optimieren und rechtssicher gestalten möchten. Durch ihren praxisorientierten Ansatz übersetzt sie komplexe HR-Themen in verständliche und umsetzbare Lösungen für den Arbeitsalltag.

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