Die Geburt eines Kindes verändert alles. Für deine Mitarbeitenden ist es einer der wichtigsten Momente im Leben. Doch was bedeutet das arbeitsrechtlich für dich als Arbeitgeber? Welche Freistellung gilt, wann greift § 616 BGB, und was plant die EU mit dem Vaterschaftsurlaub?
Dieser Artikel beantwortet alle relevanten Fragen klar und kompakt, damit du rechtssicher handelst und gleichzeitig familienfreundliche Signale sendest.
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- Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt für Väter oder Partner, aber § 616 BGB ermöglicht in vielen Fällen 1 Tag bezahlte Freistellung.
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können 2 bis 3 Tage regeln, freiwillig sind bis zu 10 Tage möglich.
- Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht 10 Tage vor, ist in Deutschland aber noch nicht in Kraft (Stand Mai 2026).
- Als Arbeitgeber kannst du die Regelung freiwillig einführen und damit dein Employer Branding stärken.
Was ist Sonderurlaub bei Geburt?
Sonderurlaub bei Geburt bezeichnet eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit, die ein Elternteil, in der Regel der Vater oder der nicht gebärende Partner, rund um den Geburtstermin in Anspruch nehmen kann. Ziel ist es, bei der Geburt anwesend zu sein und die ersten Stunden oder Tage mit dem Kind und der Familie zu verbringen, ohne dafür regulären Erholungsurlaub nutzen zu müssen.
Wichtig: Sonderurlaub bei Geburt ist nicht dasselbe wie Elternzeit, Mutterschutz oder Elterngeld. Es handelt sich um eine kurze, ereignisbezogene Freistellung.
Abgrenzung im Überblick
| Regelung | Dauer | Bezahlt? | Rechtsgrundlage | Für wen? |
|---|---|---|---|---|
| Sonderurlaub Geburt | 1 bis 10 Tage | Ja (je nach Regelung) | § 616 BGB, Tarifvertrag, Vertrag | Zweiter Elternteil |
| Mutterschutz | 6 Wo. vor + 8 Wo. nach Geburt | Ja (Mutterschaftsgeld) | MuSchG | Mutter |
| Elternzeit | Bis zu 3 Jahre | Nein (Elterngeld möglich) | BEEG | Beide Elternteile |
| Vaterschaftsurlaub | 10 Tage (geplant) | Geplant | EU-Richtlinie (noch nicht umgesetzt) | Zweiter Elternteil |
Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt?
Einen gesetzlich garantierten Anspruch gibt es in Deutschland derzeit nicht für Väter oder Partner. Anders verhält es sich bei der Mutter: Sie ist durch den Mutterschutz gesetzlich geschützt und hat ab sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Für den zweiten Elternteil gilt:
- Besteht ein Anspruch laut Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung: ja.
- Gilt ein einschlägiger Tarifvertrag mit Sonderurlaub-Regelung: ja.
- Greift § 616 BGB ohne vertraglichen Ausschluss: möglicherweise.
- Ohne eine dieser Grundlagen: kein gesetzlicher Anspruch.
Was regelt § 616 BGB beim Sonderurlaub?
Der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass ein Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch behält, wenn er für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" unverschuldet an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist. Die Geburt des eigenen Kindes gilt von Gerichten typischerweise als solches Ereignis.
Das bedeutet für dich als Arbeitgeber:
- Du musst § 616 BGB nicht ausdrücklich aktivieren, er gilt automatisch, sofern er nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.
- Aus § 616 BGB ergibt sich in der Praxis meist ein Anspruch auf 1 bezahlten Freistellungstag.
- Du kannst § 616 BGB in neuen Arbeitsverträgen rechtssicher ausschließen, und stattdessen eine eigene, klarer formulierte Sonderurlaubsregelung einführen.
Tipp: Lass bestehende Arbeitsverträge arbeitsrechtlich prüfen, ob § 616 BGB wirksam ausgeschlossen ist oder nicht.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen bei Geburt zu?
Die Dauer des Sonderurlaubs bei Geburt ist nicht einheitlich geregelt und hängt von der jeweiligen vertraglichen Grundlage ab.
Gesetzliche Grundlage: 1 Tag nach § 616 BGB
Wenn § 616 BGB gilt, ist in der Praxis 1 bezahlter Freistellungstag der Standardfall. Eine klare gesetzliche Obergrenze für Sonderurlaub bei Geburt existiert nicht.
Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: 2 bis 3 Tage
Viele Branchen haben in Tarifverträgen konkrete Regelungen getroffen:
- Öffentlicher Dienst (TVöD): 1 Tag bezahlter Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes.
- Kirchliche Einrichtungen (AVR Caritas, Diakonie): bis zu 2 Tage.
- Metall- und Elektroindustrie: je nach regionalem Tarifvertrag 1 bis 2 Tage.
- Bankgewerbe: bis zu 2 Tage je nach Haustarifvertrag.
Schau dir den für dein Unternehmen geltenden Tarifvertrag genau an. Hier findest du die verbindliche Regelung.
Freiwillige Regelungen: Bis zu 10 Tage möglich
Viele Unternehmen, insbesondere international aufgestellte Konzerne und familienorientierte Arbeitgeber, bieten freiwillig 3, 5 oder sogar 10 Tage Sonderurlaub zur Geburt an. Das ist rechtlich zulässig und wirkt sich direkt positiv auf Mitarbeiterbindung und Employer Branding aus.
Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) aus 2023 wünschen sich über 80 % der Väter mehr Zeit direkt nach der Geburt. Unternehmen, die das ermöglichen, verzeichnen höhere Mitarbeiterzufriedenheit und geringere Fluktuation.
Sonderurlaub Geburt für Väter: Aktuelle Rechtslage 2025
EU-Vereinbarkeitsrichtlinie: Was ist geplant?
Die EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sieht mindestens 10 Arbeitstage bezahlten Urlaub für den zweiten Elternteil unmittelbar nach der Geburt vor. Deutschland hätte diese Richtlinie bis August 2022 in nationales Recht umsetzen müssen. Stand Mai 2026 fehlt eine entsprechende gesetzliche Regelung weiterhin.
Wann kommt der 10-Tage-Vaterschaftsurlaub in Deutschland?
Der sogenannte „2-Wochen-Vaterschaftsurlaub" oder „10-Tage-Freistellung" ist in Deutschland politisch diskutiert, aber noch nicht gesetzlich verankert. Der ursprüngliche Koalitionsvertrag der Ampelregierung hatte die Einführung angekündigt. Eine konkrete Gesetzesinitiative steht aus.
Was das für dich bedeutet: Bis zur gesetzlichen Einführung bist du als Arbeitgeber frei in der Gestaltung. Du kannst bereits jetzt freiwillig 10 Tage anbieten und damit einen klaren Wettbewerbsvorteil im Recruiting erzielen. Sobald ein Gesetz in Kraft tritt, empfiehlt sich eine sofortige Anpassung aller Arbeitsverträge und HR-Prozesse.
Sonderurlaub bei Geburt im öffentlichen Dienst
Regelungen im TVöD und kirchlichen Tarifverträgen
Im öffentlichen Dienst regelt der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) Sonderurlaub in § 29 Abs. 1. Dort ist für die Geburt eines Kindes 1 Arbeitstag bezahlter Sonderurlaub vorgesehen. Kirchliche Träger (AVR Caritas, AVR Diakonie) sehen in der Regel 2 Tage vor.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt: Der Sonderurlaub muss am Tag der Geburt oder unmittelbar danach beantragt und genutzt werden. Eine nachträgliche Gewährung ist nicht vorgesehen.
Sonderurlaub richtig beantragen: So geht ihr vor
Schritt 1: Rechtzeitig ankündigen
Teile deinem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mit, sobald er bekannt ist. So können Schicht- und Dienstpläne frühzeitig angepasst werden. Eine formale Ankündigungspflicht besteht für Sonderurlaub bei Geburt nicht, aber Transparenz erleichtert die Planung erheblich.
Schritt 2: Antrag einreichen
Stelle den Antrag auf Sonderurlaub unmittelbar vor oder nach der Geburt. Nutze das Formular oder das Tool, das dein Unternehmen vorgibt. In Betrieben ohne festes System reicht ein schriftlicher Antrag per E-Mail mit Angabe von Namen, Datum der Geburt und gewünschter Freistellungsdauer.
Schritt 3: Genehmigung dokumentieren
Lass dir die Genehmigung schriftlich bestätigen. Für Arbeitgeber gilt: Halte die gewährte Freistellung, das Datum und die Lohnfortzahlung in der Personalakte und deiner Abwesenheitssoftware fest. Das ist wichtig für die Lohnabrechnung und eventuelle Prüfungen.
Sonderurlaub bei Geburt als Arbeitgeber korrekt verwalten
Als Arbeitgeber hast du Verantwortung für eine transparente, rechtssichere Erfassung von Sonderurlauben. Digitale HR-Tools wie Shiftbase ermöglichen dir:
- Sonderurlaub bei Geburt als eigene Abwesenheitskategorie anzulegen.
- Anträge direkt in der App zu empfangen und zu genehmigen.
- Die Freistellung automatisch in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.
- Alle Abwesenheiten DSGVO-konform zu dokumentieren.
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Häufig gestellte Fragen
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Nein, einen einheitlichen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt gibt es für den zweiten Elternteil in Deutschland derzeit nicht. Eine Ausnahme bildet § 616 BGB: Wenn dieser Paragraph nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde, kann er einen Anspruch auf 1 Tag bezahlte Freistellung begründen. Zusätzlich können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen weitergehende Rechte schaffen.
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Die Praxis variiert je nach Grundlage: § 616 BGB ergibt typischerweise 1 Tag. Tarifverträge regeln häufig 1 bis 2 Tage, im öffentlichen Dienst (TVöD) ist 1 Arbeitstag festgelegt. Freiwillige Regelungen reichen von 3 bis 10 Tagen. Ein gesetzlicher Standard existiert nicht.
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Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht 10 Tage vor, die Deutschland eigentlich bis August 2022 hätte umsetzen müssen. Stand Mai 2026 ist diese gesetzliche Regelung noch nicht in Kraft. Unternehmen können die 10 Tage aber freiwillig anbieten.
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Das hängt von der Rechtsgrundlage ab. Gilt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mit Sonderurlaub-Anspruch, kannst du diesen nicht ablehnen. Gibt es keine solche Regelung und ist § 616 BGB ausgeschlossen, liegt die Entscheidung bei dir. Bedenke aber: Eine ablehnende Haltung schadet dem Employer Branding erheblich.
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Ja, Sonderurlaub bei Geburt ist in der Regel reguläres Arbeitsentgelt und unterliegt damit der normalen Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Es gibt keine steuerliche Sonderbehandlung, sofern keine andere tarifliche oder gesetzliche Regelung greift. Sprich im Zweifel deinen Steuerberater oder deine Lohnbuchhaltung an.
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Sonderurlaub bei Geburt ist eine kurzfristige Freistellung von 1 bis 10 Tagen direkt rund um den Geburtstermin, meist bezahlt. Elternzeit hingegen kann bis zu 3 Jahre dauern, ist gesetzlich geregelt (BEEG), bietet Kündigungsschutz und ist in der Regel unbezahlt (Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens).
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Kündige den Sonderurlaub möglichst frühzeitig an, reiche einen schriftlichen Antrag bei deiner Führungskraft oder HR-Abteilung ein und halte Datum und Dauer fest. Viele Unternehmen nutzen digitale Tools wie Shiftbase, über die der Antrag direkt in der App gestellt und genehmigt werden kann.

