Sonderurlaub bei Geburt
Sonderurlaub bei Geburt: Wer hat Anspruch, wie viele Tage gelten laut § 616 BGB & Tarifvertrag? Alles für Arbeitgeber kompakt erklärt. Jetzt lesen!
Die Geburt eines Kindes verändert alles. Für deine Mitarbeitenden ist es einer der wichtigsten Momente im Leben. Doch was bedeutet das arbeitsrechtlich für dich als Arbeitgeber? Welche Freistellung gilt, wann greift § 616 BGB, und was plant die EU mit dem Vaterschaftsurlaub?
Dieser Artikel beantwortet alle relevanten Fragen klar und kompakt, damit du weißt, was gilt, und gleichzeitig familienfreundliche Signale sendest.
Was ist Sonderurlaub bei Geburt?
Sonderurlaub bei Geburt bezeichnet eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit, die ein Elternteil, in der Regel der Vater oder der nicht gebärende Partner, rund um den Geburtstermin in Anspruch nehmen kann. Ziel ist es, bei der Geburt anwesend zu sein und die ersten Stunden oder Tage mit dem Kind und der Familie zu verbringen, ohne dafür regulären Erholungsurlaub nutzen zu müssen.
Wichtig: Sonderurlaub bei Geburt ist nicht dasselbe wie Elternzeit, Mutterschutz oder Elterngeld. Es handelt sich um eine kurze, ereignisbezogene Freistellung.
Abgrenzung im Überblick
Regelung | Dauer | Bezahlt? | Rechtsgrundlage | Für wen? |
|---|---|---|---|---|
Sonderurlaub Geburt | 1 bis 10 Tage | Ja (je nach Regelung) | § 616 BGB, Tarifvertrag, Vertrag | Zweiter Elternteil |
Mutterschutz | 6 Wo. vor + 8 Wo. nach Geburt | Ja (Mutterschaftsgeld) | Mutter | |
Elternzeit | Bis zu 3 Jahre | Nein (Elterngeld möglich) | Beide Elternteile | |
Vaterschaftsurlaub | 10 Tage (EU-Vorgabe) | Nicht gesetzlich geregelt | EU-Richtlinie 2019/1158; kein eigenes Gesetz in Deutschland | Zweiter Elternteil |
Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt?
Einen gesetzlich garantierten Anspruch gibt es in Deutschland derzeit nicht für Väter oder Partner. Anders verhält es sich bei der Mutter: Sie ist durch den Mutterschutz gesetzlich geschützt und hat ab sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Für den zweiten Elternteil gilt:
Besteht ein Anspruch laut Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung: ja.
Gilt ein einschlägiger Tarifvertrag mit Sonderurlaub-Regelung: ja.
Greift § 616 BGB ohne vertraglichen Ausschluss: möglicherweise.
Ohne eine dieser Grundlagen: kein gesetzlicher Anspruch.
Was regelt § 616 BGB beim Sonderurlaub?
Der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass ein Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch behält, wenn er für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" unverschuldet an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist. Die Geburt des eigenen Kindes werten Gerichte typischerweise als solches Ereignis.
Das bedeutet für dich als Arbeitgeber:
Du musst § 616 BGB nicht ausdrücklich aktivieren, er gilt automatisch, sofern er nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde.
Aus § 616 BGB ergibt sich in der Praxis meist ein Anspruch auf 1 bezahlten Freistellungstag.
Du kannst § 616 BGB im Arbeitsvertrag grundsätzlich ausschließen und stattdessen eine eigene, klarer formulierte Sonderurlaubsregelung einführen.
Tipp: Lass bestehende Arbeitsverträge arbeitsrechtlich prüfen, ob § 616 BGB wirksam ausgeschlossen ist oder nicht.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen bei Geburt zu?
Die Dauer des Sonderurlaubs bei Geburt ist nicht einheitlich geregelt und hängt von der jeweiligen vertraglichen Grundlage ab.
Gesetzliche Grundlage: 1 Tag nach § 616 BGB
Wenn § 616 BGB gilt, ist in der Praxis 1 bezahlter Freistellungstag der Standardfall. Eine klare gesetzliche Obergrenze für Sonderurlaub bei Geburt existiert nicht.
Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: oft 1 bis 2 Tage
Viele Branchen haben in Tarifverträgen konkrete Regelungen getroffen:
Öffentlicher Dienst (TVöD): 1 Tag bezahlter Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes.
Kirchliche Einrichtungen: eigene Regeln in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Trägers.
Andere Branchen, etwa die Metall- und Elektroindustrie: je nach regionalem Tarifvertrag.
Ohne Tarifbindung: was Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung festlegen.
Schau dir den für dein Unternehmen geltenden Tarifvertrag genau an. Hier findest du die verbindliche Regelung.
Freiwillige Regelungen: Bis zu 10 Tage möglich
Viele Unternehmen, insbesondere international aufgestellte Konzerne und familienorientierte Arbeitgeber, bieten freiwillig 3, 5 oder sogar 10 Tage Sonderurlaub zur Geburt an. Das ist rechtlich zulässig und wirkt sich direkt positiv auf Mitarbeiterbindung und Employer Branding aus.
Sonderurlaub Geburt für Väter: Aktuelle Rechtslage 2026
EU-Vereinbarkeitsrichtlinie: Was ist geplant?
Die EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sieht mindestens 10 Arbeitstage bezahlten Urlaub für den zweiten Elternteil unmittelbar nach der Geburt vor. Deutschland hätte diese Richtlinie bis August 2022 in nationales Recht umsetzen müssen. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es in Deutschland nicht (Stand: Oktober 2026).
Wann kommt der 10-Tage-Vaterschaftsurlaub in Deutschland?
Der sogenannte „2-Wochen-Vaterschaftsurlaub" oder „10-Tage-Freistellung" ist in Deutschland politisch diskutiert, aber noch nicht gesetzlich verankert. Die Ampel-Koalition hatte eine solche Familienstartzeit angekündigt, verabschiedet wurde das Gesetz aber nicht.
Was das für dich bedeutet: Bis zur gesetzlichen Einführung bist du als Arbeitgeber frei in der Gestaltung. Du kannst bereits jetzt freiwillig 10 Tage anbieten und damit einen klaren Wettbewerbsvorteil im Recruiting erzielen. Sobald ein Gesetz in Kraft tritt, empfiehlt sich eine sofortige Anpassung aller Arbeitsverträge und HR-Prozesse.
Sonderurlaub bei Geburt im öffentlichen Dienst
Regelungen im TVöD und kirchlichen Tarifverträgen
Im öffentlichen Dienst regelt der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) Sonderurlaub in § 29 Abs. 1. Dort ist für die Geburt eines Kindes 1 Arbeitstag bezahlter Sonderurlaub vorgesehen. Kirchliche Träger haben eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR); prüfe die Fassung, die für deinen Träger gilt.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt: Die Arbeitsbefreiung ist an den Anlass gebunden und wird in der Regel am Tag der Geburt oder unmittelbar danach genommen.
Sonderurlaub richtig beantragen: So geht ihr vor
Schritt 1: Rechtzeitig ankündigen
Teile deinem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mit, sobald er bekannt ist. So können Schicht- und Dienstpläne frühzeitig angepasst werden. Eine formale Ankündigungspflicht besteht für Sonderurlaub bei Geburt nicht, aber Transparenz erleichtert die Planung erheblich.
Schritt 2: Antrag einreichen
Stelle den Antrag auf Sonderurlaub unmittelbar vor oder nach der Geburt. Nutze das Formular oder das Tool, das dein Unternehmen vorgibt. In Betrieben ohne festes System reicht ein schriftlicher Antrag per E-Mail mit Angabe von Namen, Datum der Geburt und gewünschter Freistellungsdauer.
Schritt 3: Genehmigung dokumentieren
Lass dir die Genehmigung schriftlich bestätigen. Für Arbeitgeber gilt: Halte die gewährte Freistellung, das Datum und die Lohnfortzahlung in der Personalakte und deiner Abwesenheitssoftware fest. Das ist wichtig für die Lohnabrechnung und eventuelle Prüfungen.
Sonderurlaub bei Geburt als Arbeitgeber korrekt verwalten
Als Arbeitgeber hast du Verantwortung für eine transparente, nachvollziehbare Erfassung von Sonderurlauben. Digitale HR-Tools wie Shiftbase ermöglichen dir:
Sonderurlaub bei Geburt als eigene Abwesenheitskategorie anzulegen.
Anträge direkt in der App zu empfangen und zu genehmigen.
Die Freistellung in den Abwesenheitsberichten für die Lohnabrechnung auszuweisen.
Alle Abwesenheiten nachvollziehbar an einem Ort zu dokumentieren.
Teste Shiftbase 14 Tage kostenlos und lege Sonderurlaub bei Geburt als eigene Abwesenheitsart an.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Bezahlter Sonderurlaub ist normales Arbeitsentgelt, auf das wie gewohnt Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Gewähren kannst du ihn, wenn § 616 BGB greift oder Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn vorsehen, und natürlich auch freiwillig.
Das lässt sich betriebsintern definieren. Viele Unternehmen legen eine Frist fest, z. B. innerhalb von 3 Werktagen nach der Geburt. Diese Frist solltest du klar kommunizieren.
Sonderurlaub: kurzfristig, meist 1 Tag, evtl. bezahlt. Elternzeit: bis zu 3 Jahre gesetzlich geregelt, mit Kündigungsschutz. Vaterschaftsurlaub (Familienstartzeit): in Deutschland nicht gesetzlich geregelt; eine 10-tägige Freistellung nach der Geburt wurde politisch diskutiert, ein Gesetz gibt es nicht (Stand: Oktober 2026).
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