Ein Todesfall im privaten Umfeld stellt Mitarbeitende vor eine enorme emotionale Belastung und gleichzeitig vor dringende organisatorische Aufgaben: Beerdigung planen, Behördengänge erledigen, Angehörige informieren. In dieser Situation stellt sich für dich als Arbeitgeber oder HR-Verantwortliche sofort die Frage: Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub? Wie viele Tage sind rechtlich zulässig? Und welche Nachweise darf ich verlangen?
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- Der Anspruch ergibt sich aus § 616 BGB, dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag.
- § 616 BGB kann vertraglich ausgeschlossen werden. Dann besteht kein automatischer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub.
- Üblich sind 1 bis 3 Tage, je nach Verwandtschaftsgrad und betrieblicher Regelung.
- Im öffentlichen Dienst (TVöD § 29) sind 2 Tage für nahe Angehörige fest geregelt.
- Als Arbeitgeber schützt dich eine schriftliche Betriebsvereinbarung vor Einzelfallentscheidungen.
Was bedeutet Sonderurlaub im Todesfall?
Sonderurlaub bezeichnet eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht, wenn Mitarbeitende aus persönlichen Gründen vorübergehend verhindert sind. Ein Todesfall im engen Familienkreis gilt dabei als klassischer Anlass. Anders als regulärer Erholungsurlaub wird Sonderurlaub nicht vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen.
Rechtliche Grundlage: § 616 BGB im Überblick
§ 616 BGB besagt: Wer aus einem persönlichen Grund, den er nicht selbst verschuldet hat, für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist, verliert dadurch nicht seinen Vergütungsanspruch. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 1973 entschieden, dass der Tod naher Angehöriger grundsätzlich einen solchen Grund darstellt.
Wichtig zu wissen: § 616 BGB ist dispositiv, das heißt, er kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Sonderurlaub vs. Krankschreibung wegen Trauer: Was gilt wann?
Sonderurlaub und Krankschreibung sind zwei voneinander unabhängige Instrumente:
| Sonderurlaub bei Todesfall | Krankschreibung wegen Trauer | |
|---|---|---|
| Grundlage | § 616 BGB, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag | § 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) |
| Dauer | 1 bis 3 Tage (Richtwert) | bis zu 6 Wochen bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit |
| Entgelt | Weiterzahlung des Lohns | Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber, danach Krankengeld |
| Nachweis | Sterbeurkunde, Traueranzeige | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) |
Wenn die Trauer zu einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit führt, kann eine ärztliche Krankschreibung sinnvoll und rechtlich zulässig sein. Das ist keine Lücke im System, sondern ausdrücklich vorgesehen.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei Todesfall?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Wann gilt § 616 BGB, wann nicht?
§ 616 BGB greift, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Verhinderungsgrund liegt in der Person des Mitarbeitenden (z. B. Tod eines nahen Angehörigen).
- Die Verhinderung ist unverschuldet.
- Die Abwesenheit ist nur von verhältnismäßig kurzer Dauer (üblicherweise 1 bis 3 Tage).
Was gilt, wenn § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist?
Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel wie "§ 616 BGB findet keine Anwendung", besteht kein automatischer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. In diesem Fall kommen folgende Alternativen in Betracht:
- Gewährung bezahlten Sonderurlaubs auf freiwilliger Basis durch den Arbeitgeber (empfohlen aus Fürsorgeaspekten).
- Nutzung des regulären Jahresurlaubs durch den Mitarbeitenden.
- Vereinbarung einer unbezahlten Freistellung.
- Krankschreibung, wenn eine Trauerreaktion zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Unabhängig von der Rechtslage gilt: Ein sensibler Umgang mit Todesfällen stärkt die Mitarbeiterbindung und das Betriebsklima nachhaltig.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen bei Todesfall zu?
Eine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen existiert nicht, mit Ausnahme für Beamte und tarifgebundene Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Aus der arbeitsrechtlichen Praxis haben sich folgende Richtwerte etabliert:
Übersichtstabelle nach Verwandtschaftsgrad
| Angehöriger | Übliche Dauer (Praxis) | TVöD / TV-L |
|---|---|---|
| Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerin / eingetragener Lebenspartner | 2 bis 3 Tage | 2 Tage |
| Eigene Kinder (auch Stief- und Pflegekinder) | 2 bis 3 Tage | 2 Tage |
| Eltern | 2 Tage | 2 Tage |
| Geschwister | 1 Tag | nicht geregelt |
| Großeltern | 1 Tag (Kulanz) | nicht geregelt |
| Schwiegereltern | 1 Tag (Kulanz) | nicht geregelt |
| Fernbeerdigung (Ausland, weite Anreise) | bis zu 5 Tage möglich | individuell |
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist dabei nicht relevant. Entscheidend sind der Verwandtschaftsgrad und die geltende vertragliche oder tarifliche Regelung.
Sonderfall: Fernbeerdigung und besondere Umstände
Findet die Beerdigung im Ausland oder an einem weit entfernten Ort statt, kann die angemessene Dauer gemäß BAG-Rechtsprechung auf bis zu 5 Tage ausgedehnt werden. Maßgeblich sind die konkreten Umstände und der nötige Reiseaufwand. Als Arbeitgeber solltest du solche Fälle individuell und mit Augenmaß entscheiden.
Für welche Angehörigen gilt Sonderurlaub bei Todesfall?
Angehörige ersten Grades
Auf Sonderurlaub können Mitarbeitende bei Tod folgender Personen in der Regel sicher zählen:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerin / eingetragener Lebenspartner
- Eigene Kinder (einschließlich Adoptiv- und Pflegekinder)
- Eltern
Weitere Verwandte: Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern
Geschwister zählen zwar rechtlich zu den Verwandten zweiten Grades, werden in der Praxis jedoch häufig wie enge Angehörige behandelt. Für Großeltern und Schwiegereltern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Hier bist du als Arbeitgeber auf die Kulanzentscheidung angewiesen. Eine schriftliche Regelung hilft, Ungleichbehandlung zu vermeiden.
Besondere Verhältnisse ohne eingetragene Partnerschaft
Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft sind arbeitsrechtlich nicht automatisch anspruchsberechtigt. Besteht jedoch ein nachweislich enges persönliches Verhältnis (z. B. gemeinsamer Haushalt), können Gerichte im Einzelfall einen Anspruch anerkennen. Kläre dies im Zweifel schriftlich in der Betriebsvereinbarung.
Sonderurlaub bei Todesfall im Tarifvertrag
In tarifgebundenen Unternehmen gehen die Regelungen des Tarifvertrags vor.
TVöD § 29: Regelung im öffentlichen Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt in § 29 explizit: Beschäftigte erhalten 2 Tage bezahlte Freistellung beim Tod des Ehe- oder Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils. Bundesbeamte haben auf Grundlage von § 21 SUrlV denselben Anspruch.
Ausnahme: Landesbeamte in Hessen haben keine einheitliche gesetzliche Regelung. Hier wird die Dauer mit dem Vorgesetzten vereinbart.
TV-L, IG Metall und weitere Tarifverträge
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) enthält vergleichbare Regelungen wie der TVöD. Im IG-Metall-Bereich sind beim Tod von Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Elternteil in der Regel 2 Tage vorgesehen. Der Manteltarifvertrag der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie (Baden-Württemberg) gewährt beim Tod des Ehegatten sogar 3 Tage.
HR-Tipp: Prüfe vor jeder Entscheidung, ob Tarifbindung besteht und welcher Tarifvertrag anwendbar ist. Tarifverträge können Ansprüche über das gesetzliche Mindestmaß hinaus erweitern, nicht einschränken.
Sonderurlaub im Arbeitsvertrag und in der Betriebsvereinbarung
Kann der Arbeitgeber § 616 BGB ausschließen?
Ja. Arbeitgeber können § 616 BGB durch eine klare Klausel im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ausschließen oder auf bestimmte Fälle begrenzen. Die Klausel muss eindeutig formuliert sein.
Musterklausel für die Betriebsvereinbarung
"Bei Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerin / eingetragener Lebenspartner, Kinder, Eltern) erhält die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer bis zu 2 Arbeitstage bezahlte Freistellung. Bei Tod von Geschwistern, Großeltern oder Schwiegereltern wird 1 Arbeitstag Freistellung nach Einzelfallprüfung gewährt. § 616 BGB gilt im Übrigen nicht."
Hinweis: Dies ist ein Orientierungsbeispiel, keine Rechtsberatung. Lass Klauseln vor Einführung von einer Arbeitsrechtskanzlei prüfen.
So beantragst du Sonderurlaub bei Todesfall (Schritt-für-Schritt)
Diese Schritte gelten aus Sicht des Mitarbeitenden und helfen dir als HR-Verantwortliche, einen einheitlichen Prozess zu etablieren:
- Arbeitgeber oder Vorgesetzte unverzüglich informieren, telefonisch oder per Nachricht.
- Sonderurlaub schriftlich beantragen, idealerweise per E-Mail oder über das HR-System.
- Angeben: Grund (Todesfall), Verwandtschaftsgrad, benötigte Dauer.
- Nachweis einreichen (Sterbeurkunde oder Traueranzeige), sobald verfügbar.
- Genehmigung abwarten, nicht eigenständig der Arbeit fernbleiben.
Muster-Antragssatz: "Hiermit beantrage ich [2] Tage Sonderurlaub ab [Datum] wegen des Todesfalls meiner Mutter / meines Vaters."
Welche Nachweise kann der Arbeitgeber verlangen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines Nachweises besteht nicht. In der Praxis ist es jedoch üblich, eine Kopie der Sterbeurkunde oder eine Traueranzeige anzufordern. Diese Nachweise sollten vertraulich behandelt und nur für die Dokumentation der Abwesenheit genutzt werden. Sensibilität im Umgang ist hier nicht nur menschlich geboten, sondern auch für das Vertrauensverhältnis im Betrieb entscheidend.
Sonderurlaub für Teilzeit, Minijob und Auszubildende
Der Anspruch auf Sonderurlaub gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Das bedeutet:
- Teilzeitbeschäftigte haben denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte.
- Minijobberinnen und Minijobber sind ebenfalls durch § 616 BGB geschützt, sofern dieser nicht ausgeschlossen wurde.
- Auszubildende genießen denselben Schutz wie reguläre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Anzahl der Sonderurlaubstage wird bei Teilzeit nicht anteilig gekürzt. Es gelten dieselben Tagessätze wie bei Vollzeit.
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Häufig gestellte Fragen
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Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag, einen etwaigen Tarifvertrag und den Verwandtschaftsgrad an. Als Richtwert gelten 2 Tage beim Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil. Im öffentlichen Dienst (TVöD § 29) sind exakt 2 Tage gesetzlich geregelt. In der Privatwirtschaft ohne Tarifvertrag hängt die Dauer von § 616 BGB und den betrieblichen Regelungen ab.
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Ja, wenn § 616 BGB greift und nicht vertraglich ausgeschlossen wurde oder ein Tarifvertrag einen Anspruch vorsieht. Bei entfernteren Verwandten oder wenn § 616 BGB ausgeschlossen wurde, liegt die Entscheidung beim Arbeitgeber. In der Praxis zeigen sich die meisten Arbeitgeber kulant.
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Ja, du kannst eine Sterbeurkunde oder Traueranzeige anfordern. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, es ist aber in der Praxis üblich und zulässig. Gehe dabei sensibel vor und behandle die Unterlagen vertraulich.
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Beide haben denselben Anspruch auf Sonderurlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Der Anspruch wird nicht anteilig gekürzt. Auch Auszubildende sind vollständig durch § 616 BGB geschützt.
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Dann besteht kein automatischer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Mitarbeitende können dann regulären Urlaub beantragen, eine unbezahlte Freistellung vereinbaren oder sich bei ärztlich attestierter Trauerreaktion krankschreiben lassen.
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Ja. § 616 BGB unterscheidet nicht zwischen Inland und Ausland. Bei Fernbeerdigungen mit erheblichem Reiseaufwand kann die angemessene Abwesenheitsdauer gemäß BAG-Rechtsprechung auf bis zu 5 Tage ausgedehnt werden.
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Nein. Sonderurlaub ist eine eigenständige Freistellungsform und wird nicht vom vertraglichen Jahresurlaubsanspruch abgezogen. Der reguläre Erholungsurlaub bleibt unberührt.

