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Feiertags- und Sonntagsarbeit: Regeln & Zuschläge erklärt!

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 16 Juni 2025
Gruppe planen Sonn und Feiertagsarbeit

Sonntagsarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten – dient aber in vielen Branchen dem Betriebserhalt. In diesem Artikel erfahren Arbeitgeber, wann und unter welchen Bedingungen Sonntags- und Feiertagsarbeit erlaubt ist, welche Ausnahmen gelten, und wie Sie rechtssicher planen.

Was ist Sonntagsarbeit?

Sonntagsarbeit bedeutet, dass Arbeitnehmer an einem Sonntag zwischen 0 und 24 Uhr beschäftigt werden. In Deutschland ist das grundsätzlich durch das Arbeitszeitgesetz (§ 9 ArbZG) verboten, um die wöchentliche Ruhezeit sicherzustellen. Das Gesetz schützt damit die Erholungsphasen der Arbeitnehmer, fördert die Work-Life-Balance und berücksichtigt auch religiös-kulturelle Aspekte.

Wann ist Sonntagsarbeit erlaubt?

An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen darf nicht gearbeitet werden, es sei denn, eine gesetzlich geregelte Ausnahme liegt vor.

Typische Ausnahmen (laut § 10 ArbZG):

  • Zur Versorgung oder Sicherheit der Allgemeinheit dient (z. B. Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr)

  • Betrieblich notwendig ist in:

    • Gaststätten, Hotels, Bäckereien

    • Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

    • Verkehrs- und Versorgungsbetrieben (z. B. Energie, Wasser)

    • Medien- und Nachrichtenbetrieben

    • Land- und Forstwirtschaft

  • Technisch nicht anders möglich ist (z. B. ununterbrochene Produktionsprozesse)

Für Arbeitgeber wichtig:

Wenn Sonntagsarbeit notwendig ist, müssen Sie:

  • Eine rechtliche Grundlage oder Genehmigung vorweisen

  • Einen Ausgleichstag für Ihre Mitarbeiter gewähren (innerhalb von 2 Wochen)

  • Die Arbeitszeit genau dokumentieren

Ein digitales Tool wie Shiftbase hilft Ihnen dabei, gesetzliche Vorgaben zur Sonntags- und Feiertagsarbeit sicher einzuhalten – von der Planung bis zur automatischen Zuschlagsberechnung.

Welche Voraussetzungen gelten für legale Sonntagsarbeit?

In der Abbildung sind Arbeitnehmer zu sehen, die an einem Sonntag arbeiten, was gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, das Sonn- und Feiertagsruhe vorschreibt. Die Szene zeigt eine geschäftige Umgebung, in der Beschäftigte trotz der gesetzlichen Regelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit tätig sind.

  • Ausnahme nach § 10 ArbZG liegt vor
    Die Sonntagsarbeit muss in einem Bereich erfolgen, der ausdrücklich von der Sonntagsruhe ausgenommen ist (z. B. Gastronomie, Pflege, Energieversorgung).

  • Betrieblicher Bedarf ist nachvollziehbar
    Der Einsatz am Sonntag muss betrieblich notwendig und nicht vermeidbar sein – z. B. bei ununterbrochenen Produktionsprozessen oder Notdiensten.

  • Mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr
    Arbeitnehmer dürfen höchstens 37 Sonntage pro Jahr arbeiten – mindestens 15 Sonntage müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 ArbZG).

  • Ausgleichstag innerhalb von zwei Wochen
    Für jeden gearbeiteten Sonntag muss ein Ruhetag an einem Werktag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden.

  • Lückenlose Zeiterfassung
    Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten am Sonntag genau zu dokumentieren – inklusive Beginn, Ende, Dauer und Pausen.

  • Betriebsrat muss einbezogen werden
    Gibt es einen Betriebsrat, ist seine Zustimmung erforderlich (§ 87 Abs. 1 BetrVG).

  • Behördliche Genehmigung (falls keine gesetzliche Ausnahme)
    Liegt keine Standard-Ausnahme nach § 10 ArbZG vor, muss eine Einzelfallgenehmigung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eingeholt werden (§ 13 ArbZG).

Wie wird Sonntagsarbeit bezahlt?

Sonn und gesetzlichen Feiertagen: Ein Kalender zeigt einen markierten Sonntag, der für die Arbeit vorgesehen ist, und hebt die besonderen Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit hervor. Dieser Sonntag könnte mit Themen wie Arbeitszeitgesetz, Feiertagsruhe und den Rechten der Arbeitnehmer in Verbindung stehen.

Die Bezahlung für Sonntagsarbeit ist nicht pauschal gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer Zuschläge – zusätzlich zum regulären Arbeitslohn.

Müssen Arbeitgeber Zuschläge für Sonntagsarbeit zahlen?

Gesetzlich vorgeschrieben sind Sonntagszuschläge nicht. Aber:

  • In vielen Tarifverträgen ist ein Zuschlag von 25 % bis 100 % vorgesehen.

  • Auch individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln häufig Zuschläge.

  • Der Zuschlag kann alternativ oder ergänzend durch Freizeitausgleich erfolgen.

🔎 Tipp für Arbeitgeber:
Ein Zuschlag erhöht die Mitarbeitermotivation, signalisiert Wertschätzung und stärkt Ihre Arbeitgebermarke – besonders in Branchen mit regelmäßigem Sonntagsdienst.

Gehaltsabrechnung & Steuerfreiheit: Was gilt bei Sonntagsarbeit?

Bestimmte Zuschläge sind steuerfrei, wenn sie:

Beispiel: Steuerfreier Sonntagszuschlag

Ein Arbeitnehmer verdient 20 €/Stunde.
Für Sonntagsarbeit zahlt der Arbeitgeber 50 % Zuschlag ⇒ +10 €/Stunde.

✅ Wenn die Zuschläge unter den gesetzlichen Grenzen bleiben, ist der Betrag steuerfrei – das heißt:
Der Mitarbeiter bekommt die 10 €/Stunde brutto = netto.

Gibt es Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppe?

Ja, bestimmte Gruppen sind gesetzlich besonders geschützt, wenn es um Sonntagsarbeit geht. Ziel ist der Erhalt von Gesundheit, Sicherheit und sozialem Gleichgewicht. Arbeitgeber müssen hier besonders vorsichtig sein.

Schwangere (nach Mutterschutzgesetz – MuSchG)

  • Grundsatz: Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen

  • Ausnahme: Nur wenn:

    • Die Schwangere ausdrücklich zustimmt

    • Keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen (ärztliche Bestätigung erforderlich)

➡️ Arbeitgeber tragen eine hohe Verantwortung. Die Zustimmung muss dokumentiert werden – z. B. in einem geschützten Personalbereich in Shiftbase.

Jugendliche (nach Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)

  • Grundsatz: Keine Sonntagsarbeit

  • Ausnahme: Nur bei:

    • Ausbildung oder Tätigkeit in Gastronomie, Pflege oder Kultur

    • Freizeitkompensation innerhalb von zwei Wochen

➡️ Arbeitgeber müssen Ausbildungspläne, Arbeitszeiten und Ausgleichstage nachweisbar erfassen – eine automatisierte Schichtplanung wie in Shiftbase hilft, rechtssicher zu planen.

Weitere besonders schutzbedürftige Gruppen

  • Dazu zählen z. B. Menschen mit Behinderung, Stillende oder bestimmte Teilzeitkräfte.

  • Auch hier gilt: individuelle Rücksichtnahme und ggf. ärztliche Einschätzung sind erforderlich.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Beschäftigung dieser Gruppen an Sonn- und Feiertagen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften, um den Schutz und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

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Wie läuft die Beantragung und Kontrolle von Sonntagsarbeit ab?

Wenn keine gesetzliche Ausnahme nach § 10 ArbZG greift, müssen Arbeitgeber eine behördliche Genehmigung beantragen.

📄 Wie wird Sonntagsarbeit beantragt?

  • Zuständig ist die örtliche Arbeitsschutzbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt

  • Der Antrag muss enthalten:

    • Begründung der Notwendigkeit (z. B. unaufschiebbare betriebliche Prozesse)

    • Angaben zu den betroffenen Mitarbeitern

    • Ausgleichsregelungen (Ruhetag, Zuschläge etc.)

🔍 Wer kontrolliert die Einhaltung?

  • Die Arbeitsschutzbehörden kontrollieren regelmäßig

  • Sie prüfen:

    • Arbeitszeitnachweise

    • Zuschlagsabrechnungen

    • Ausgleichstage

    • ggf. Zustimmung von Betriebsrat, Behörden oder Arbeitnehmern

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15.000 €, im Extremfall sogar Betriebsuntersagungen.

🧾 Wie erfolgt die gesetzeskonforme Dokumentation?

  • Arbeitgeber müssen jede Sonntagsarbeit vollständig dokumentieren

  • Pflichtangaben:

    • Datum, Uhrzeit, Dauer

    • Name des Mitarbeiters

    • Art der Tätigkeit

    • Geleisteter Ausgleich (z. B. Ruhezeit, Zuschlag)

  • Diese Nachweise müssen auf Anfrage der Behörde sofort verfügbar sein

Sonderregelungen und Genehmigungen bei Sonntagsarbeit sind komplex – aber mit digitaler Unterstützung planbar.

Planung von Sonntagsarbeit: Mitarbeiterin verwaltet den Schichtplan.

Fazit: Was Arbeitgeber bei Sonntagsarbeit beachten müssen

Sonntagsarbeit ist die Ausnahme, nicht die Regel. Das Arbeitszeitgesetz schützt die Ruhezeiten Ihrer Mitarbeiter – gleichzeitig erlaubt es Ausnahmen, wenn betriebliche Notwendigkeit besteht.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet,

  • gesetzliche Vorgaben strikt einzuhalten,

  • Zuschläge korrekt zu berechnen,

  • und besondere Schutzgruppen zu berücksichtigen.

Damit das gelingt, braucht es klare Planung, verlässliche Zeiterfassung und saubere Dokumentation – besonders bei behördlichen Genehmigungen oder Kontrollen.

🚀 Mit Shiftbase organisieren Sie Sonntags- und Feiertagsarbeit rechtssicher, transparent und effizient: Von der Dienstplanung über die Zuschlagsabrechnung bis hin zur gesetzeskonformen Dokumentation – alles aus einer Hand.

Häufig gestellte Fragen

  • Nur, wenn der Betrieb nicht unter eine der in § 10 ArbZG genannten Ausnahmen fällt. Andernfalls ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.

  • Arbeitgeber riskieren Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen kann es auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen.

  • Ja, auch Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft fallen unter das Arbeitszeitgesetz und müssen entsprechend berücksichtigt und vergütet werden.

  • Nach § 11 ArbZG gilt: Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen beschäftigungsfrei sein. Das bedeutet: Arbeitnehmer dürfen maximal an 37 Sonntagen pro Jahr arbeiten – und das nur unter bestimmten Bedingungen.

    Arbeitgeber müssen also langfristig planen und betriebsfreundliche Schichtmodelle entwickeln. Shiftbase hilft Ihnen dabei mit intelligenten Dienstplanfunktionen, die gesetzliche Vorgaben einhalten.

  • Das Arbeitszeitgesetz schreibt keine verpflichtenden Zuschläge vor – aber:

    • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen enthalten häufig Sonntagszuschläge (meist 25–50 %)

    • Diese Lohnzuschläge können unter bestimmten Bedingungen sogar steuerfrei sein (§ 3b EStG)

    • Die Zahlung eines Zuschlags stärkt nicht nur die Mitarbeitermotivation, sondern auch die Arbeitgebermarke

Zeiterfassung Vorschriften
Topic: Arbeit
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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